Rechtsprechung
   BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12   

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https://dejure.org/2013,20867
BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12 (https://dejure.org/2013,20867)
BAG, Entscheidung vom 22.08.2013 - 8 AZR 574/12 (https://dejure.org/2013,20867)
BAG, Entscheidung vom 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 (https://dejure.org/2013,20867)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Befangenheit

  • openjur.de

    Entschädigungsanspruch; Benachteiligung wegen Behinderung; Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung; Befangenheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 AGG, § 94 Abs 3 S 2 SGB 9, § 95 Abs 1 S 1 SGB 9, § 94 Abs 1 S 1 SGB 9, § 95 Abs 2 S 1 SGB 9
    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Befangenheit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers um einen Arbeitsplatz

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Bewerbungskonkurrenz der Organmitglieder

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Bewerbungskonkurrenz der Organmitglieder

  • Betriebs-Berater

    Benachteiligung wegen Behinderung bei Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • rewis.io

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Befangenheit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    (Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Befangenheit)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung eines Bewerbers um einen Arbeitsplatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechte Schwerbehinderter gestärkt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung - Schwerbehindertenvertretung hätte beteiligt werden müssen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines schwerbehinderten Bewerbers: Arbeitgeber müssen selbst bei Interessenkollision Vertrauensperson beteiligen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann nicht von Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung wegen "Befangenheit" absehen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Bewerbungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Diskriminierung bei Bewerbung?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung im Bewerbungsverfahren

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen fehlender Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechte von Schwerbehindertenvertretungen gestärkt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechte von Schwerbehindertenvertretungen gestärkt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bewerbung nicht ohne Schwerbehindertenvertretung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    SBV ist auch bei Bewerbung der Vertrauensperson zu beteiligen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Stellenbesetzungsverfahren - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwerbehindertenvertretung muss bei Entscheidungen über Bewerbungen schwerbehinderter Menschen auch bei Interessenkollisionen beteiligt werden - Ebenfalls eingereichte Bewerbung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen steht Beteiligung ...

Besprechungen u.ä. (5)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung auch bei Interessenkollision

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist bei Unkündbarkeit

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schwerbehindertenvertreter und Bewerbungsverfahren: Befangenheit in eigener Sache?

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung in der Bewerbungssituation - in jeder Lage

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schwerbehindertenvertretung - unterbliebene Beteiligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 71
  • BB 2014, 179
  • DB 2013, 25
  • BtPrax 2014, 96
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Dadurch sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen und gleiche Teilhabechancen eröffnet werden (vgl. etwa BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 18, BAGE 135, 207) .

    Nur der schwerbehinderte Bewerber kann auf eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung verzichten, die Schwerbehindertenvertretung selbst hat demgegenüber keine Verzichtsmöglichkeit (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 47) .

    (2) Unterlässt es der Arbeitgeber - wie hier - entgegen § 81 Abs. 1, § 95 Abs. 2 SGB IX, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Indiz iSd. § 22 AGG, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass der schwerbehinderte Bewerber wegen der Behinderung benachteiligt wurde (vgl. etwa BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35; 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - zu B IV 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 113, 361) .

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 402/15

    Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG

    a) Eine "Ablehnung durch den Arbeitgeber" iSv. § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG setzt eine auf den Beschäftigten bezogene ausdrückliche oder konkludente Erklärung des Arbeitgebers voraus, aus der sich für den Beschäftigten aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers eindeutig ergibt, dass seine Bewerbung keine Aussicht (mehr) auf Erfolg hat (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 21; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 21) .

    aa) Zwar handelt es sich bei der Ablehnung iSv. § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG - anders als das Landesarbeitsgericht gemeint hat - nicht um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung (Aufgabe von BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 24) , sondern um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung.

    Ob eine ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers den Inhalt einer Ablehnung hat oder ob ein sonstiges Verhalten des Arbeitgebers vorliegt, aus dem der Bewerber aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers mit der erforderlichen Deutlichkeit die Erklärung des Arbeitgebers entnehmen kann, dass die Bewerbung keine Aussicht (mehr) auf Erfolg hat (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 21; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 21) , ist durch Auslegung der rechtsgeschäftsähnlichen Handlung im Einzelfall nach den für Willenserklärungen geltenden Grundsätzen zu ermitteln.

    bb) Da § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG für die Ablehnung keine bestimmte Form vorschreibt, muss diese weder schriftlich noch sonst verkörpert erfolgen und kann deshalb auch mündlich erklärt werden (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 24) .

    Allerdings setzt § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG eine auf den Beschäftigten bezogene Ablehnung voraus (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 24) .

    Die Bestimmung setzt - wie unter Rn. 25 ausgeführt - zudem eine auf den Beschäftigten bezogene Ablehnung voraus (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 24) .

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich

    Unterlässt es der Arbeitgeber entgegen dieser Bestimmung, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, ist dies ein Indiz iSd. § 22 AGG, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass der schwerbehinderte Arbeitnehmer wegen der Behinderung benachteiligt wurde (BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 40; 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35) .

    Die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte sollen es der Schwerbehindertenvertretung ermöglichen, auf eine sachdienliche Behandlung hinzuwirken, wenn die spezifischen Belange eines schwerbehinderten Menschen oder der schwerbehinderten Beschäftigten als Gruppe für die Entscheidung des Arbeitgebers erheblich sind (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35 mwN) .

  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 2/20

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Umfang der Unterrichtungs- und

    Dieses Recht erstreckt sich auch auf die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen der nicht behinderten Bewerber, da nur so eine Vergleichsmöglichkeit für die Schwerbehindertenvertretung besteht (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 36; Breitfeld/Strauß BB 2012, 2817) .
  • LAG Hamm, 26.11.2015 - 15 Sa 803/15

    Entschädigung nach AGG; Vermutungswirkung iSd. § 22 AGG; Verletzung von

    Der vom Bundesarbeitsgericht entschiedene Fall zu dem Az. 8 AZR 574/12 sei mit der vorliegenden Fallgestaltung nicht vergleichbar.

    Die Entscheidung des BAG vom 25.08.2013 - 8 AZR 574/12 - sei nicht einschlägig.

    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.2013 (8 AZR 574/12) ist nicht zielführend.

    Die Klägerin verkennt insoweit die Zielrichtung der Entscheidung des BAG 8 AZR 574/12.

  • LAG Saarland, 08.01.2014 - 1 Sa 61/12

    Unterbliebene Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zu einem

    Unterlässt es der Arbeitgeber entgegen diesen Regelungen, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, so ist auch dies nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Indiz im Sinne von § 22 AGG, das eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lässt (BAG, Urteil vom 22. August 2013, 8 AZR 574/12, abrufbar bei juris, mit weiteren Nachweisen).

    Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten hat die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung wahrzunehmen, wie sie durch das Gesetz vorgeschrieben sind (auch dazu BAG, Urteil vom 22. August 2013, 8 AZR 574/12, abrufbar bei juris).

    Danach muss der Arbeitgeber lediglich noch nachweisen, dass eine erfolgte Benachteiligung eines Bewerbers um eine Stelle nichts mit der Schwerbehinderung des Bewerbers zu tun hatte, sondern ausschließlich auf anderen (als in § 1 AGG angeführten) Gründen beruht, wobei es auch unschädlich ist, dass solche anderen Gründe die Benachteiligung nicht ohne weiteres objektiv sachlich rechtfertigten (dazu außerdem die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2013, 8 AZR 574/12, abrufbar bei juris, Randnummer 49).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19

    Keine Entschädigung wegen Nichtberücksichtigung bei einer Stellenbesetzung

    Dies ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 26; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 30, jeweils mwN.).

    Der Kläger, bei dem ein Grad der Behinderung von 50 im Sinn des § 2 Abs. 2 SGB IX, d. h. eine Schwerbehinderung, festgestellt ist, unterfällt dem Behindertenbegriff des § 1 AGG (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 27 mwN.).

    Grundsätzlich kann der Umstand, dass entgegen § 178 Abs. 2 SGB IX kein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung an einem Vorstellungsgespräch eines schwerbehinderten Menschen teilnimmt, als Indiz für eine Benachteiligung gewertet werden (BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 33; 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 36 ff., 40; 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35; 21. Februar 2013 - 8 AZZR 180/12 - Rn. 37, jeweils mwN.).

    Gerade für Bewerbungsverfahren enthalten die Vorschriften des SGB IX einen umfassenden Pflichtenkatalog, dem entsprechende Rechte der Schwerbehindertenvertretung und einzelner schwerbehinderter Bewerber entnommen werden können (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35).

  • ArbG Dresden, 19.12.2018 - 13 Ca 275/18

    )

    Die Benachteiligung kann schon in der Versagung einer Chance liegen (vgl. BAG 23.08.2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 22; 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 24; vom 22.08.2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 29, zitiert nach juris).

    a) Unterlässt es der Arbeitgeber, entgegen §§ 81 Abs. 1, 95 Abs. 2 SGB IX, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligten, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung ein Indiz i.S.d. § 22 AGG, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Benachteiligung spricht (vgl. BAG 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - BAG vom 22.08.2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35, juris).

    Die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht aus § 95 Abs. 2 SGB IX besteht auch und gerade, wenn sich ein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch um eine Beförderungsstelle bewirbt (BAG 17.10.2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13; BAG 22.08.2013 - 8 AZR 574/12, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 07.04.2017 - 14 Sa 303/16

    Auf vertragliche Beziehungen einer Aktiengesellschaft zu Dritten, die von der

    (1) Erforderlich für die analoge Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift ist eine positiv festzustellende Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes (etwa BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - BAGE 152, 147; BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - EzA § 95 SGB IX Nr. 5).
  • LAG Düsseldorf, 28.09.2022 - 12 TaBV 10/22

    Überlassung von Kontaktdaten der Beschäftigten an die

    Vielmehr ist deren Auskunfts- und Unterrichtungsanspruch eigenständig geregelt, wie auch § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zeigt (vgl. dazu BAG 22.08.2013 - 8 AZR 574/12, juris Rn. 35: "Konkretisierung des in § 99 Abs. 1 SGB IX [jetzt § 182 Abs. 1 SGB IX] verankerten Grundsatzes der engen Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- oder Personalrat").
  • VG Berlin, 27.04.2020 - 5 K 237.18

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat Rechte seiner

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.09.2014 - 4 Sa 173/14

    Entschädigung, Entschädigungsklage, Diskriminierung, Schwerbehinderter,

  • LAG Hamm, 23.04.2021 - 13 TaBV 62/20
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2022 - 4 S 31.21

    Mitbestimmung bei der Entlassung eines Probebeamten; Verstreichen der Frist zur

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.02.2014 - 6 U 747/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2160
OLG Koblenz, 13.02.2014 - 6 U 747/13 (https://dejure.org/2014,2160)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.02.2014 - 6 U 747/13 (https://dejure.org/2014,2160)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 6 U 747/13 (https://dejure.org/2014,2160)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 104 Nr 2 BGB, § 1903 BGB, § 675 BGB, § 275 FamFG
    Vergütungsanspruch des Verfahrensbevollmächtigten in einer Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen und Wirksamkeit eines geschlossenen Rechtsanwaltsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch Geschäftsunfähige können in Betreuungssachen einen Anwalt beauftragen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Honoraranspruch des Rechtsanwalts gegen geschäftsunfähigen Betreuten

Besprechungen u.ä.

  • haerlein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betreuungsrecht - Betroffener kann Rechtsanwalt wirksam mit seiner anwaltlichen Vertretung beauftragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1251
  • FamRZ 2014, 1483
  • BtPrax 2014, 96
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 15.01.2014 - 9 O 444/12 U.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,868
LG Düsseldorf, 15.01.2014 - 9 O 444/12 U. (https://dejure.org/2014,868)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.2014 - 9 O 444/12 U. (https://dejure.org/2014,868)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 9 O 444/12 U. (https://dejure.org/2014,868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Erben gegen die frühere Betreuerin und Miterbin des Erblassers auf Auskunft über den Nachlass

  • ra.de
  • RA Kotz

    Ungeteilte Erbengemeinschaft - Auskunftsansprüche

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verjährung des Auskunftsanspruch gegen den ehemaligen Betreuer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein allgemeiner Auskunftsanspruch unter Miterben über den Nachlass

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein allgemeiner Auskunftsanspruch unter Miterben über den Nachlass

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1140
  • Rpfleger 2014, 379
  • BtPrax 2014, 96
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 7 U 47/14

    Auskunftspflichten unter Miterben

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.01.2014 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zum Az.9 O 444/12 teilweise abgeändert.

    Hinsichtlich des Klageantrags zu 2. wird das am 15.01.2014 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zum Az. 9 O 444/12 aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

    Der Kläger formuliert den ursprünglichen Klageantrag zu 1.c. um, der jetzt den ursprünglichen Klageantrag zu 1.d. enthält, so dass er nunmehr beantragt, unter Abänderung des am 15.01.2014 verkündeten und am 21.01.2014 zugestellten Teilurteils des Landgerichts Düsseldorf, Aktenzeichen 9 O 444/12 die Beklagte und Berufungsbeklagte zu verurteilen, 1. der Erbengemeinschaft nach der am 23.12.1937 geborenen und am 23.02.2008 in D verstorbenen R B, geborene B, bestehend aus ihm, der Beklagten, D R B und H H H B.

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.08.2013 - 1 U 118/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39202
OLG Naumburg, 22.08.2013 - 1 U 118/11 (https://dejure.org/2013,39202)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.08.2013 - 1 U 118/11 (https://dejure.org/2013,39202)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. August 2013 - 1 U 118/11 (https://dejure.org/2013,39202)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 253 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 1901a BGB, § 1901b BGB
    Arzthaftung: Versterben eines Wachkomapatienten nach Auftreten einer zusätzlichen akuten Erkrankung und unterlassenen intensivmedizinischen Maßnahmen; Schmerzensgeldansprüche der Angehörigen aus eigenem oder übergegangenem Recht

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der intensivmedizinischen Behandlung eines akut erkrankten Wachkomapatienten; Bestehen von Schmerzensgeldansprüchen der Angehörigen bei Versterben des Patienten

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Intensivmedizinische Behandlung eines Wachkomapatienten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterlassen intensivmedizinischer Versorgung kann bei zunächst objektiv aussichtslosem Wachkomafall behandlungsfehlerhaft sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassen intensivmedizinischer Versorgung kann bei zunächst objektiv aussichtslosem Wachkomafall behandlungsfehlerhaft sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 974
  • VersR 2014, 591
  • BtPrax 2014, 96
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG München, 21.12.2017 - 1 U 454/17

    (Ererbter) Schmerzensgeldanspruch nach künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde

    In diesem Zusammenhang entlastet es den Beklagten auch nicht, dass das OLG Naumburg in einer Entscheidung vom 22.08.2013 (1 U 118/11, BeckRS 2013, 22072, unter Ziffer 4b) im Fall eines hoffnungslosen Wachkomapatienten bei Fehlen einer Patientenverfügung, nicht feststellbarem Patientenwillen und fehlendem Konsens mit den Angehörigen über einen Behandlungsabbruch auf eine Verpflichtung der behandelnden Krankenhausärzte erkannt hat, den Patienten nach Auftreten einer Komplikation intensivmedizinisch weiterzubehandeln.
  • BGH, 21.05.2019 - VI ZR 299/17

    Haftung einer Klinik bei Behandlungsfehlern - Seelisches Leid Angehöriger kann

    b) Zu Recht hat das Berufungsgericht diese Grundsätze im Ausgangspunkt im hier vorliegenden Fall angewendet, in dem das haftungsbegründende Ereignis kein Unfallereignis im eigentlichen Sinne, sondern eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist (vgl. etwa OLG Koblenz, GesR 2017, 724 ff.; OLG Naumburg, VersR 2014, 591, 592 f.; NJW-RR 2009, 1402, 1403 f.; OLG Köln, VersR 2011, 674 f.; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1064; Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Rn. A 94; Spickhoff/Greiner, 3. Aufl., BGB §§ 823 ff. Rn. 364).
  • OLG Köln, 12.07.2017 - 5 U 144/16

    Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen naher Angehöriger des Verletzten

    b) Als haftungsbegründendes Schadensereignis kann ein Unfallgeschehen oder jedes andere Schadensereignis und damit auch eine fehlerhafte ärztliche Behandlung in Betracht kommen (vgl. zur Anerkennung von Schmerzensgeld eines Angehörigen in Arzthaftungsfällen beispielsweise Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.2008, 1 U 12/08 und Urteil vom 22.08.2013, 1 U 118/11; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.12.1998, 8 U 137/98; OLG Köln, Beschluss vom 16.09.2010, 5 W 30/10; LG Aachen, Urteil vom 31.10.2012, 11 O 98/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.1992, 8 U 78/91).
  • LG Heidelberg, 19.01.2023 - 5 O 93/21
    Teilweise wird ein überraschender, unvermittelter Eingriff gefordert, während bei voraussehbaren Entwicklungen eine Ersatzfähigkeit grundsätzlich ausscheiden soll (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 22.08.2013 - 1 U 118/11 -, juris Rn. 26; Jahnke/Burmann, in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl., Vorbem. zu § 249 Rn. 132 f.).
  • OLG Naumburg, 06.03.2014 - 1 U 84/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Verjährungsbeginn für Regressansprüche einer

    Entscheidend ist, ob dem Geschädigten bei seinem Kenntnisstand die Erhebung einer Klage (auch in Form einer Feststellungsklage) gegen eine bestimmte Person zumutbar war (BGH Urteil vom 31.10.2000 - VI ZR 198/99 - [z.B. BGHZ 145, 358]; ebenso: OLG Koblenz Urteil vom 25.3.2010 - 5 U 1514/07 - [VersR 2011, 403]; jeweils zitiert nach juris; Senat Urteil vom 17.5.2013 - 1 U 118/11 -).
  • LG Bonn, 07.09.2016 - 9 O 381/15

    Verjährung von Ersatzansprüchen der verwitweten Ehefrau wegen des Todes ihres

    Entscheidend ist, ob dem Anspruchssteller bei seinem Kenntnisstand die Erhebung einer Klage (auch in Form einer Feststellungsklage) gegen eine bestimmte Person zumutbar war (BGH, Urteil vom 31.10.2000, VI ZR 198/99; OLG Koblenz, Urteil vom 25.03.2010, 5 U 1514/07; BGH, Urteil vom 17.05.2013, 1 U 118/11).
  • AG Flensburg, 29.10.2019 - 9 XIV 17146

    Keine Einwilligung bei postoperativem Delir erforderlich

    Vielmehr ist bei der einwilligungsunfähigen Patientin die Therapie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln fortzusetzen, wenn sich weder aus der Patientenverfügung noch aus dem mutmaßlichen Patientenwillen noch aus Willensäußerungen eines Bevollmächtigten oder Betreuers die Legitimation für Einschränkungen der Behandlung ergibt, OLG Naumburg, Versicherungsrecht 2014, 591.
  • AG Lübeck, 29.10.2019 - 9 XIV 17146

    Erforderlichkeit einer Unterbringung bei Behandlung eines postoperativen Delirs

    Vielmehr ist bei der einwilligungsunfähigen Patientin die Therapie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln fortzusetzen, wenn sich weder aus der Patientenverfügung noch aus dem mutmaßlichen Patientenwillen noch aus Willensäußerungen eines Bevollmächtigten oder Betreuers die Legitimation für Einschränkungen der Behandlung ergibt, OLG Naumburg, Versicherungsrecht 2014, 591.
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Rechtsprechung
   KG, 19.12.2013 - 1 AR 23/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41844
KG, 19.12.2013 - 1 AR 23/13 (https://dejure.org/2013,41844)
KG, Entscheidung vom 19.12.2013 - 1 AR 23/13 (https://dejure.org/2013,41844)
KG, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 1 AR 23/13 (https://dejure.org/2013,41844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 FamFG, § 5 FamFG, § 273 FamFG
    Betreuungsverfahren: Abgabe des Verfahrens an ein anderes Betreuungsgericht trotz Beschwerde gegen die Bestellung des Betreuers

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts gegen die Bestellung eines Betreuers bei Wohnsitzwechsel des Betroffenen

  • rechtsportal.de

    Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts gegen die Bestellung eines Betreuers bei Wohnsitzwechsel des Betroffenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 597
  • FGPrax 2014, 137
  • FamRZ 2014, 1394
  • BtPrax 2014, 96
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Meiningen, 12.03.2018 - 4 T 53/18

    Örtliche Zuständigkeit: Wirkung der Abgabe eines gesamten Betreuungsverfahren für

    Aufgrund der Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht Schweinfurt, die anstelle des Amtsgerichts Suhl sogar noch von der Beschwerdekammer des Landgerichts Meiningen hätte bewirkt werden können (vgl. Schulte-Bunert/Weinrich/Schöpflin, FamFG, 5. Aufl. § 4, Rn. 26; LG Meiningen, FamRZ 2017, 1076-1077), tritt auch ein Zuständigkeitswechsel in der Beschwerdeinstanz ein, so dass das dem nunmehr zuständigen Amtsgericht Schweinfurt übergeordnete Beschwerdegericht für die Entscheidung über die Beschwerde zuständig ist (KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 1 AR 23/13 -, juris; LG Darmstadt, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 5 T 318/17 -, juris; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 4, Rn. 39; Schulte-Bunert/Weinrich/Schöpflin, FamFG, 5. Aufl. § 4, Rn. 26; Bahrenfuss in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 4, Rn. 22).
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