Rechtsprechung
OLG Schleswig, 07.10.2014 - 5 W 37/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 12 Abs 1 Nr 2 WBVG, § 12 Abs 1 Nr 3 WBVG, § 827 Abs 1 S 1 BGB, § 935 ZPO, § 940 ZPO
Einstweilige Verfügung gegen die fristlose Kündigung eines Heimvertrages: Dringlichkeit des Verfügungsantrages nach einem Zeitablauf von 3 Monaten; Wiederaufnahme eines verhaltensgestörten Bewohners in eine Wohngruppe trotz tätlicher Angriffe auf das Personal - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außerordentliche Kündigung des Heimvertrages wegen krankheitsbedingter tätlicher Übergriffe auf das Personal; Vorliegen eines Verfügungsgrundes bei Zuwarten zwischen fristloser Kündigung eines Heimvertrages und Beantragung einer einstweiligen Verfügung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweilige Verfügung; Heimvertrag; fristlose Kündigung; schuldhafte Vertragsverletzung; desintegrative Störung des Kindesalters; komorbide Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung; Hyperaktivität; Impulsivität
- rechtsportal.de
Außerordentliche Kündigung des Heimvertrages wegen krankheitsbedingter tätlicher Übergriffe auf das Personal
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schuldhafte Verletzung eines Heimvertrages bei einer geschlossenen Unterbringung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine fristlose Kündigung eines Heimvertrages ohne Verantwortlichkeit des Bewohners für sein Handeln
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine fristlose Kündigung eines Heimvertrages ohne Verantwortlichkeit des Bewohners für sein Handeln
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 19.09.2014 - 12 O 239/14
- OLG Schleswig, 07.10.2014 - 5 W 37/14
Papierfundstellen
- BtPrax 2015, 78
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Frankfurt, 24.06.2020 - 16 U 265/19
Keine Haftung der Erben gegenüber dem Lokführer bei Suizid auf Bahngleisen
Zugunsten der Berufung streitet auch nicht der Umstand, dass in den beiden von ihr genannten Entscheidungen [OLG Hamm Urt. v. 3.3.3017 - 7 WV 130/16 und OLG Schleswig Urt. v. 7.10.2014 - 5 W 37/14] durch vor dem jeweiligen schadensstiftenden Ereignis vorliegenden Behandlungsunterlagen das Vorhandensein tatsächlich schwerwiegender psychiatrischer Krankheitsbilder sichergestellt war, die den Anwendungsbereich des § 827 BGB eröffneten. - OLG Düsseldorf, 07.09.2020 - U (Kart) 4/20 Zwar sind zwischenzeitliche Verhandlungen dringlichkeitsunschädlich, wenn die begründete Hoffnung auf eine Vertragsfortsetzung besteht (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2014, 5 W 37/14 , Rn. 12 bei juris).
- OLG Brandenburg, 19.07.2021 - 1 W 23/21
Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung von …
Insbesondere ist nicht dargetan, dass etwa Verhandlungen der Parteien über die Verbreitung der Äußerungen stattgefunden haben, aus denen sich die begründete Hoffnung ergeben konnte, dass der drohenden oder behaupteten Rechtsverletzung abgeholfen wird (OLG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2014 - 5 W 37/14 - juris OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18 - juris).
- OLG Stuttgart, 07.09.2022 - 4 W 75/22
Kündigung eines Privatschulvertrags nach Drohungen und Vorwürfen der Eltern
Zwar kann die Frist, aufgrund derer von einer dringlichkeitsschädigenden Selbstwiderlegung auszugehen ist, durch Verhandlungen der Parteien verlängert werden, wenn die begründete Hoffnung besteht, dass dadurch der drohenden oder behaupteten Rechtsverletzung abgeholfen wird und wenn die Verhandlungen in der gebotenen Eile geführt werden (OLG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2014 - 5 W 37/14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18). - OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 1 U 80/17
Einstweiliges Verfügungsverfahren gegen eine Landesliste einer Partei für eine …
- OLG Hamm, 25.08.2017 - 30 U 34/17
Kündigung eines Vertrages über die Nutzung eines Zimmers im Rahmen einer …
Soweit sich das OLG Schleswig im Fall eines nicht schuldhaften, tätlichen Angriffs auf das Personal auf die Prüfung und Verneinung des Kündigungsgrundes nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 WBVG beschränkt hat (BtPrax 2015, 78, juris Rn. 14), liegt der Fall schon deswegen anders, weil der Kündigung dort lediglich Vorfälle während eines Spaziergangs zugrunde lagen. - OLG Brandenburg, 16.07.2020 - 6 W 66/20 Zwar kann die Frist, aufgrund derer von einer dringlichkeitsschädigenden Selbstwiderlegung auszugehen ist, durch Verhandlungen der Parteien verlängert werden, wenn die begründete Hoffnung besteht, dass dadurch der drohenden oder behaupteten Rechtsverletzung abgeholfen wird und wenn die Verhandlungen in der gebotenen Eile geführt werden (OLG Schleswig, Beschluss vom 07.10.2014 - 5 W 37/14; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.11.2018 - 3 W 2064/18).
- AG Berlin-Neukölln, 16.10.2019 - 13 C 397/18
Psychisch erkrankter Mieter unkündbar?!
Handelt der Verbraucher nicht schuldhaft, weil er sein Verhalten infolge einer Krankheit nicht steuern kann, kann die Kündigung nicht auf § 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 WBVG gestützt werden (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 07. Oktober 2014 - 5 W 37/14 -).