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   BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95   

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BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95 (https://dejure.org/1995,5187)
BayObLG, Entscheidung vom 03.08.1995 - 3Z BR 190/95 (https://dejure.org/1995,5187)
BayObLG, Entscheidung vom 03. August 1995 - 3Z BR 190/95 (https://dejure.org/1995,5187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Aufgabenkreises "Sorge für die Gesundheit"; Betreuung nur im nervenärztlichen Bereich als Gesundheitsfürsorge im Bereich der Medizin; Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers; Bestellung eines Betreuers von Amts wegen; Erforderlichkeit der Bestellung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge, nervenärztlicher Bereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2
    Umfang des Aufgabenkreises der Sorge für die Gesundheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 250 (Ls.)
  • BtPrax 1995, 218
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
    Soweit die Betreuung oder weitere mit ihr verbundene Anordnungen sich wie hier als Eingriffe in die Freiheitssphäre der Person darstellen, hat der Erforderlichkeitsgrundsatz Verfassungsrang (BT-Drucks, 11/4528 S. 120; vgl. BVerfGE 19, 342/348 f.; 58, 208/225 f.; BVerfG NJW 1994, 1577 LS 2 und S. 1578 f.; MünchKomm/Schwab BGB 3. Auflage § 1896 Rn. 24).

    Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip sich ergebende Grundsatz (BVerfGE 19, 342/348 f.; vgl. Jarass/Pieroth GG 2. Aufl. Art. 20 Rn. 56) verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete Feststellung, daß sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 58, 208/226) - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen.

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
    Soweit die Betreuung oder weitere mit ihr verbundene Anordnungen sich wie hier als Eingriffe in die Freiheitssphäre der Person darstellen, hat der Erforderlichkeitsgrundsatz Verfassungsrang (BT-Drucks, 11/4528 S. 120; vgl. BVerfGE 19, 342/348 f.; 58, 208/225 f.; BVerfG NJW 1994, 1577 LS 2 und S. 1578 f.; MünchKomm/Schwab BGB 3. Auflage § 1896 Rn. 24).

    Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip sich ergebende Grundsatz (BVerfGE 19, 342/348 f.; vgl. Jarass/Pieroth GG 2. Aufl. Art. 20 Rn. 56) verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete Feststellung, daß sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 58, 208/226) - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen.

  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 293/93

    Rechtliches Gehör; Beschwerdegericht; Vortrag; Eingehen; Sachverständiger;

    Auszug aus BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
    Dem Gutachten läßt sich jedoch allenfalls entnehmen, daß die Betroffene im nervenärztlichen Bereich einer Betreuung bedarf (BayObLG BtPrax 1995, 64; FamRZ 1994, 1059 und 1060).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
    Soweit die Betreuung oder weitere mit ihr verbundene Anordnungen sich wie hier als Eingriffe in die Freiheitssphäre der Person darstellen, hat der Erforderlichkeitsgrundsatz Verfassungsrang (BT-Drucks, 11/4528 S. 120; vgl. BVerfGE 19, 342/348 f.; 58, 208/225 f.; BVerfG NJW 1994, 1577 LS 2 und S. 1578 f.; MünchKomm/Schwab BGB 3. Auflage § 1896 Rn. 24).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
    Dies sagt das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung (BayObLGZ 1994, 209/211).
  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 250/94

    Erforderlichkeitsgrundsatzes und Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im

    Auszug aus BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
    Dem Gutachten läßt sich jedoch allenfalls entnehmen, daß die Betroffene im nervenärztlichen Bereich einer Betreuung bedarf (BayObLG BtPrax 1995, 64; FamRZ 1994, 1059 und 1060).
  • BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 03.08.1995 - 3Z BR 190/95
    Diese Grundsätze gelten auch für Fälle schubförmig verlaufender psychischer Erkrankungen (BayObLGZ 1994, 387).
  • BayObLG, 22.09.2000 - 3Z BR 220/00

    Bestellung und Entlassung eines Betreuers

    Insoweit war die Entscheidung des Landgerichts daher abzuändern (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1059; BtPrax 1995, 218).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2001 - 20 W 419/01

    Betreuung: Genehmigungserfordernis für die Betreuerentscheidung über den Abbruch

    Der Senat geht davon aus, dass eine derartige Entscheidung vom Aufgabenkreis der Sorge für die Gesundheit gedeckt wird, die alle Bereiche der Medizin umfasst ( vgl. BayObLG BtPrax 1995, 218/219 ).
  • OLG Oldenburg, 29.05.2003 - 5 W 79/03

    Bestimmung neuer Aufgabenkreise eines Betreuers; Einrichtung einer Betreuung zur

    Feststellungen zu den sonstigen Bereichen der Gesundheitsfürsorge sind nicht getroffen, so dass nach jetzigem Aktenstand auch aus diesem Grund eine Abänderung erfolgen müsste (BayObLG FamRZ 1994, 1059, 1060; 1996, 250 (LS); Jürgens (Hrsg.) - Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl. § 1896 Rz. 22; Münchener KommentarSchwab, BGB, 4. Aufl. § 1896 Rz. 67; SoergelZimmermann, BGB, 13. Aufl. § 1896 Rz. 55).
  • BayObLG, 02.05.1996 - 3Z BR 108/96

    Bestellung eines Betreuers wegen schubförmig verlaufender Krankheit

    Die wiederholte Verweigerung der Nahrungsaufnahme rechtfertigt es, diesen Aufgabenkreis nicht auf die nervenärztliche Behandlung zu beschränken (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1995, 218 ).
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