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   OLG Karlsruhe, 13.10.1997 - 11 Wx 62/97   

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https://dejure.org/1997,3575
OLG Karlsruhe, 13.10.1997 - 11 Wx 62/97 (https://dejure.org/1997,3575)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.10.1997 - 11 Wx 62/97 (https://dejure.org/1997,3575)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Oktober 1997 - 11 Wx 62/97 (https://dejure.org/1997,3575)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erledigung der Hauptsache bei Beschwerde gegen Unterbringungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 439
  • BtPrax 1998, 34
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

    Ebenso hätte der Betroffene die Erstbeschwerde darauf beschränken können, nicht mit Kosten belastet zu werden (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1594; OLG Hamm FGPrax 1997, 237; OLG Karlsruhe BtPrax 1998, 34).
  • BGH, 19.07.2000 - XII ZB 80/98

    Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Maßnahmen im Betreuungsverfahren

    Es sieht sich daran durch die Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28. August 1997 (3Z BR 254/97 - BayObLGZ 1997, 276 = FamRZ 1998, 567) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 13. Oktober 1997 (11 Wx 62/97 - FamRZ 1998, 439) gehindert.
  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 26/01

    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die vorläufige

    Nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung und vor Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde hat sich die Hauptsache erledigt, da mit dem 5.1.2001 die Dauer der angeordneten vorläufigen Unterbringung ablief (vgl. KG FamRZ 1993, 84/85; OLG Karlsruhe BtPrax 1998, 34).
  • OLG Oldenburg, 28.05.1999 - 4 WF 38/99

    Vergleichsgebühr für nicht anhängige Folgesachen einer Scheidungssache ; Umfang

    Daraus läßt sich jedenfalls dann, wenn der Vergleich vorformuliert ist, nicht der Schluß ziehen, die umfassendere Beiordnung nach § 122 Abs. 3 BRAGO mache bereits ein Prozeßkostenhilfeverfahren für die nicht notwendigen Folgesachen anhängig (OLG Köln FamRZ 1998, 439 f).
  • OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98

    Sofortige Beschwerde bei Unterbringung

    Die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 13.10.1997 (FGPrax 1998, 34 f = BtPrax 1998, 34 f), in der das Oberlandesgericht Karlsruhe daran festgehalten hat, daß das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde unzulässig wird, wenn eine Erledigung der Hauptsache eingetreten ist, betraf einen Sachverhalt, in dem der Betroffene für die Dauer von 6 Wochen vorläufig untergebracht worden war.
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Die abweichende Entscheidung des OLG Karlsruhe in seinem Beschluß vom 13.10.1997 (BtPrax 1998, 34 ) zwingt nicht zu einer Vorlage gemäß § 28 Abs. 2 FGG an den Bundesgerichtshof, weil sie durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10.5.1998 (NJW 1998, 2432 ) überholt ist (vgl. BGH NJW 1998, 3653 ).
  • KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00

    Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zur Überprüfung der

    Die gegenteilige Auffassung des OLG Karlsruhe (BtPrax 1998, 34 und FGPrax 1999, 245) ist durch die zeitlich nachfolgende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1998, 2432) ersichtlich überholt (vgl. Senat, unveröffentlichter Beschluss vom 6. März 2001, -1 W 71/01-; ebenso: BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303/304).
  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 192/99

    Sofortige weitere Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche

    Hauptsacheerledigung ist dadurch eingetreten, daß die Höchstdauer der für die Unterbringung vorläufig erteilten Genehmigung mit dem 18.6.1999 abgelaufen ist (vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG, FamRZ 1994, 320, 321; KG, FamRZ 1993, 84, 85; OLG Karlsruhe, BtPrax 1998, 34 ).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02

    Anhörung des Betroffenen bei Entlassung aus vorläufiger Unterbringung während des

    Die Betroffene konnte andererseits die Erstbeschwerde aber auch darauf beschränken, nicht mit Kosten belastet zu werden (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1594; OLG Hamm FGPrax 1997, 237; OLG Karlsruhe BtPrax 1998, 34).
  • LG München I, 26.10.1998 - 13 T 16441/98
    Abgesehen davon, daß sie die Kammer aus den Gründen der Entscheidungen des BayObLG (BayObLGZ 1997, 276 ff.) und des OLG Karlsruhe (BtPrax 1998, 34) - mit denen sich das BVerfG nicht auseinandersetzt - für unzutreffend hält, betrifft der Beschluß des BVerfG vom 10.5.1998 lediglich den Fall, daß sich das Rechtsmittel durch den Ablauf der Unterbringungsfrist erledigt.
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