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   AG Garmisch-Partenkirchen, 27.05.1999 - XVII 365/98   

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https://dejure.org/1999,12291
AG Garmisch-Partenkirchen, 27.05.1999 - XVII 365/98 (https://dejure.org/1999,12291)
AG Garmisch-Partenkirchen, Entscheidung vom 27.05.1999 - XVII 365/98 (https://dejure.org/1999,12291)
AG Garmisch-Partenkirchen, Entscheidung vom 27. Mai 1999 - XVII 365/98 (https://dejure.org/1999,12291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Freiheitsentziehende Maßnahmen im häuslichen Bereich, zur Rechtsnatur der Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BtPrax 1999, 207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Hamburg, 09.09.1994 - 301 T 206/94
    Auszug aus AG Garmisch-Partenkirchen, 27.05.1999 - XVII 365/98
    Es kann dahinstehen, ob eine Genehmigungsbedürftigkeit anzunehmen ist, wenn sich der Betroffene außerhalb der Familie in seiner eigenen Wohnung aufhält, die für einen zwangsweise beschränkten Aufenthalt durch besondere Maßnahmen hergerichtet wurde (bejahend LG Hamburg FamRZ 1994, 1619 f.), da diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall nicht erfüllt sind.
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus AG Garmisch-Partenkirchen, 27.05.1999 - XVII 365/98
    Die staatliche Fürsorge umfaßt auch die Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen (BVerfGE 10, 302 ff.; Beschluß vom 23.3.1998, 2 BvR 2270/96 , für die Unterbringung durch einen Betreuer; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, a. a. O., Art. 64 RdZiff. 107).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus AG Garmisch-Partenkirchen, 27.05.1999 - XVII 365/98
    Die staatliche Fürsorge umfaßt auch die Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen (BVerfGE 10, 302 ff.; Beschluß vom 23.3.1998, 2 BvR 2270/96 , für die Unterbringung durch einen Betreuer; Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, a. a. O., Art. 64 RdZiff. 107).
  • BGH, 30.03.1955 - IV ZB 23/55

    Zwangsunterbringung durch Vormund

    Auszug aus AG Garmisch-Partenkirchen, 27.05.1999 - XVII 365/98
    Das Betreuungsrecht des bürgerlichen Gesetzbuches enthält zwar einen gewissen öffentlich-rechtlichen Einschlag, der insbesondere in der Ernennung des Betreuers durch staatlichen Hoheitsakt und in der Aufsicht durch das Vormundschaftsgericht zum Ausdruck kommt, der Betreuer handelt jedoch nicht öffentlich-rechtlich (vgl. für Vormund: BGHZ 17, 108, 115).
  • BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

    Auszug aus AG Garmisch-Partenkirchen, 27.05.1999 - XVII 365/98
    Durch die Wahlmöglichkeit, öffentliche Aufgaben mit Mitteln des Privatrechts zu erfüllen, kann sich der Staat diesen Bindungen nicht entziehen (vgl. für die Anwendbarkeit des Art. 104 Abs. 2 GG für die Unterbringung durch einen Pfleger: BVerfGE FamRZ 1987, 675f.) Es macht nämlich keinen Unterschied, ob der Staat fürsorgliche Freiheitsentziehungen unmittelbar durch staatliche Organe bewirkt oder ob er sie mit Mitteln des Privatrechts herbeiführt (so auch Schuhmacher FamRZ 1991, 280, 282).
  • BayObLG, 04.09.2002 - 3Z BR 132/02

    Absperren der Wohnung des Betreuten bei Familienpflege - keine Genehmigung der

    Der Gegenmeinung, die auch das Versperren der Wohnung des nur von Familienangehörigen versorgten Betroffenen im Hinblick auf den durch Art. 104 Abs. 2 GG garantierten Schutz des Betroffenen unter den Tatbestand des § 1906 Abs. 4 BGB subsumieren will (AG Garmisch-Partenkirchen BtPrax 1999, 207; Schumacher FamRZ 1991, 280/282), vermag der Senat nicht zu folgen.
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