Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 05.09.2000

Rechtsprechung
   BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01   

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https://dejure.org/2001,4485
BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01 (https://dejure.org/2001,4485)
BayObLG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 3Z BR 71/01 (https://dejure.org/2001,4485)
BayObLG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 3Z BR 71/01 (https://dejure.org/2001,4485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Gutachten; Ärztliche Bescheinigung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständigengutachten in Betreuungssachen, Anforderungen und Würdigung

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; FGG § 15; ; FGG § 68b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896; FGG §§ 15, 68b
    Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1403
  • BtPrax 2001, 166
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01
    Alkoholismus allein ist kein geistiges Gebrechen im Sinne von § 1896 Abs. 1 BGB und rechtfertigt für sich allein noch nicht die Bestellung eines Betreuers (BayObLG FamRZ 1993, 1489/1490).

    Er ist vielmehr zur kritischen Würdigung verpflichtet (BayObLG BtPrax 1993, 208/209; Keidel/Schmidt § 15 Rn. 65).

  • BayObLG, 26.08.1986 - BReg. 3 Z 119/86

    Zwangspflegschaft; Geschäftsunfähigkeit; Aufrechterhaltung; Anordnung

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01
    Anders als bei einer ärztlichen Bescheinigung, die ohne nachprüfbare Begründung lediglich eine Krankheitsdiagnose wiedergibt, müssen die Ausführungen des Sachverständigen so gehalten sein, daß sie eine verantwortliche richterliche Überprüfung auf ihre wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit zulassen (BayObLGZ 1986, 338/340; KG FamRZ 1995, 1379/1380; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 68b Rn. 5).

    Nur aufgrund einer solchen Überprüfung ist das Gericht sodann imstande, sich, wie geboten, ein eigenes Bild von der Richtigkeit der durch den Sachverständigen gezogenen Schlüsse zu machen (BayObLGZ 1981, 306/308; 1986, 338/340).

  • KG, 10.12.1994 - 1 W 6687/94

    Anordnung; Betreuung; Gericht; Gutachten; Sachverständiger; Befund; Untersuchung;

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01
    Anders als bei einer ärztlichen Bescheinigung, die ohne nachprüfbare Begründung lediglich eine Krankheitsdiagnose wiedergibt, müssen die Ausführungen des Sachverständigen so gehalten sein, daß sie eine verantwortliche richterliche Überprüfung auf ihre wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit zulassen (BayObLGZ 1986, 338/340; KG FamRZ 1995, 1379/1380; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 68b Rn. 5).
  • BayObLG, 11.09.1981 - BReg. 3 Z 65/81
    Auszug aus BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01
    Nur aufgrund einer solchen Überprüfung ist das Gericht sodann imstande, sich, wie geboten, ein eigenes Bild von der Richtigkeit der durch den Sachverständigen gezogenen Schlüsse zu machen (BayObLGZ 1981, 306/308; 1986, 338/340).
  • BGH, 19.01.2011 - XII ZB 256/10

    Betreuungsverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens

    Diese Anforderungen an den Inhalt des Sachverständigengutachtens sollen gewährleisten, dass das Gericht seiner Pflicht, das Gutachten auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen, nachkommen kann (BayObLG FamRZ 2001, 1403, 1404; MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 280 FamFG Rn. 18).

    Nur dann ist das Gericht in der Lage, das Gutachten zu überprüfen und sich eine eigene Meinung von der Richtigkeit der vom Sachverständigen gezogenen Schlussfolgerungen zu bilden (BayObLG FamRZ 2001, 1403, 1404).

  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 141/12

    Betreuungsverfahren: Fehlende Information über Anwaltszwang in der

    Die pauschale Bezugnahme auf den Inhalt des Sachverständigengutachtens lässt eine solche Würdigung regelmäßig vermissen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403, 1404).
  • VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer einstweiligen Unterbringungsverfügung

    Jedoch müssen die Ausführungen des Sachverständigen so gehalten sein, dass das Gericht seiner Pflicht, das Gutachten auf seine wissenschaftliche Begründung, seine innere Logik und seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen, nachkommen kann (BGH, Beschl. v. 19.01.2011 - XII ZB 256/10 -, juris Rn. 12; BayObLG, Beschl. v. 28.03.2001 - 3Z BR 71/01 -, juris Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 20 W 331/07

    Betreuung: Einholung eines Sachverständigengutachtens über Betreuungsbedarf durch

    Dabei muss das Gutachten inhaltlich so ausgestaltet sein, dass es dem Richter eine eigenverantwortliche Überprüfung auf seine wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit ermöglicht (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2001, 166; KG FamRZ 1995, 1379; OLG Köln FamRZ 1995, 1379; Keidel/Kuntze/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 68 b Rn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 18.02.2005 - 3 W 17/05

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der Erfahrung des

    Danach müssen die Ausführungen des Sachverständigen so gehalten sein, dass sie eine verantwortliche richterliche Prüfung auf ihre wissenschaftliche Fundierung, Logik und Schlüssigkeit zulassen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403; KG FamRZ 1995, 1379; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1224, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Kayser aaO § 68b Rdnr. 6).
  • BayObLG, 24.11.2004 - 3Z BR 227/04

    Vormundschaftsgerichtliche Entscheidung über Fortbestand laufender Betreuung mit

    Die Stellungnahme des Gesundheitsamtes vom 23.7.2004, die auf das Ersuchen des Vormundschaftsgerichts, ein Attest zu erstellen, abgegeben wurde, kann schon deshalb nicht als Sachverständigengutachten in diesem Sinne angesehen werden, weil die zu fordernde Erfahrung des erstellenden Arztes (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 494/495; zum Inhalt vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403/1404) jedenfalls nach Aktenlage nicht festgestellt werden kann.
  • AG Frankfurt/Main, 11.05.2015 - 49 XVII 3413/14

    Allein die Tatsache, dass eine Krankheit in den ICD-10-Normen aufgeführt ist,

    Hinzukommen muss vielmehr eine hieraus direkt resultierende psychische Erkrankung in Form von hirnorganischen Abbauprozessen (z.B. BayObLG, FamRZ 2001, 1403; AG Bad Iburg, BtPrax 2004, 206).
  • BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02

    Beschwerdefrist bei Anordnung des Einwilligungsvorbehalts - Voraussetzungen der

    Dieser darf allerdings das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens nicht kritiklos übernehmen, sondern ist zu einer kritischen Würdigung verpflichtet (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403/1404).
  • BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Kenntnisnahme und Berücksichtigung von

    Dieser darf allerdings das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens nicht kritiklos übernehmen, sondern ist zu einer kritischen Würdigung verpflichtet (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403/1404).
  • VG Wiesbaden, 20.08.2013 - 28 K 360/13

    Wesentliche Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens und der

    Die Alkoholsucht muss vielmehr entweder in ursächlichem Zusammenhang mit einer geistigen Behinderung stehen oder es muss ein darauf zurückzuführender psychischer Zustand eingetreten sein, der bereits die Annahme einer psychischen Krankheit erlaubt (z.B. bei bereits eingetretener hirnorganischer Schädigung; BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 3 Z BR 71/01 - AG Neuruppin, Beschluss vom 22.06.2005 - 23 XVII 159/04 -, jeweils zitiert nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 05.09.2000 - 25 Wx 74/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3547
OLG Düsseldorf, 05.09.2000 - 25 Wx 74/00 (https://dejure.org/2000,3547)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2000 - 25 Wx 74/00 (https://dejure.org/2000,3547)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2000 - 25 Wx 74/00 (https://dejure.org/2000,3547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungsersatz ; Schonvermögen; Vergütungsanspruch des Betreuers

  • Bt-Recht

    Rückgriff der Staatskasse, keine Zwangshypothek

  • Judicialis

    BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1; ; BGB § ... 1836 a; ; BGB § 1836 e Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1836 c; ; BSHG § 92 c Abs. 3 u. 4; ; BSHG § 88 Abs. 2; ; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7; ; BSHG § 11; ; BSHG § 28; ; FGG § 56 g Abs. 1; ; FGG § 56 g Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 56 g; ; FGG § 13 a Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    Vergütungsansprüche des Betreuers gegen den mittellosen Betroffenen; Einsatz des Vermögens; Eintragung einer Sicherungshypothek

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Krefeld - 29 XVII M 129
  • LG Krefeld - 6 T 176/00
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2000 - 25 Wx 74/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 110
  • FamRZ 2001, 1485
  • BtPrax 2001, 166
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 478/11

    Betreuervergütung: Übergang des Vergütungsanspruchs auf die Staatskasse bei

    In der Gesetzesbegründung heißt es ausdrücklich, dass die Staatskasse bei einem Mündel künftig Rückgriff nehmen kann, der "nachträglich zu Geld kommt" (BT-Drucks. 13/7158 S. 32; s. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1485; Staudinger/Bienwald BGB [2004] § 1836 e Rn. 4; MünchKommBGB/Wagenitz 6. Aufl. § 1836 e Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2008 - 20 W 128/08

    Betreuervergütung: Rückforderungsanspruch der Staatskasse wegen einer

    Ein solcher Regress setzt die nach § 1836 c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus (vgl. BT-Drucks 13/7158, S. 32; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 23; BayObLG FamRZ 2000, 562 und NJW-RR 2002, 943; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 110; Palandt/ Diederichsen, a.a.0., § 1836 e Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02

    Betreuung: Festsetzung von Regreßzahlungen des Betreuten wegen von der

    Auf die von der weiteren Beteiligten erstrebte Absicherung der bei später eintretender Leistungsfähigkeit des Betroffenen festsetzbaren Rückgriffsansprüche durch Eintragung einer (Zwangs-)Hypothek im Grundbuch hat die Staatskasse mangels gesetzlicher Vorschrift keinen Anspruch ( vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 110).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08

    Betreuervergütung: Festsetzung von Regresszahlungen gegen den Betreuten zum Zweck

    Ein solcher Regress setzt nach einhelliger Ansicht in Literatur und Rechtsprechung die nach § 1836 c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus (vgl. BT.Drucks 13/7158, S. 32;; BayObLG FamRZ 2000, 562 und NJW-RR 2002, 943; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 110; OLG Hamm Rpfleger 2006, 466; Brandenburgisches OLG FamRz 2007, 854 - im Langtext dokumentiert bei Juris; Palandt/Diederichsen, a.a.0., § 1836 e Rn. 2; Soergel/Zimmermann, a.a.0., § 1836 e Rn. 4; Jürgens/Mertens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 56 g FGG Rn. 18; Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 23).
  • BayObLG, 19.09.2001 - 3Z BR 243/01

    Einziehung von Unterhaltsansprüchen des Betreuten

    Der Regress gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §§ 1836c, 1836e BGB setzt zwar die nach § 1836c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus, die vor einer entsprechenden Entscheidung festzustellen ist (vgl. BayObLGZ 1999, 362; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 110/111).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2002 - 25 Wx 58/02

    Rückforderung der Betreuervergütung bei Bestehen von Unterhaltsansprüchen des

    Dieser Rückgriff findet im Rahmen der durch § 1836 c BGB bestimmten Leistungsfähigkeit statt, also insoweit, als der Betroffene Einkommen und einzusetzendes Vermögen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 05.09.2000, FamRZ 2001, 1485).
  • BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidung des Vormundschaftsgerichts bei Ablehnung

    Der Regress gemäß § 1908i Abs. 1 i.V.m. H 1836c, 1836e BGB setzt zwar die nach § 1836c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus, die vor einer entsprechenden Entscheidung festzustellen ist (vgl. BayObLGZ 1999, 362; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 110/111).
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