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   OLG Dresden, 13.08.2001 - 15 W 839/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6931
OLG Dresden, 13.08.2001 - 15 W 839/01 (https://dejure.org/2001,6931)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.08.2001 - 15 W 839/01 (https://dejure.org/2001,6931)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. August 2001 - 15 W 839/01 (https://dejure.org/2001,6931)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufgabenübertragung auf einen Dritten, Vergütung, Büropersonal, Dritte, Hilfskraft, persönliche Führung der Betreuung, Urlaubsvertretung, Vertreter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung für den Vertreter des Berufsbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Bevollmächtigung Dritter durch den Betreuer und deren Vergütungsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 25
  • BtPrax 2001, 260
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 11.04.2002 - 20 W 512/01

    Betreuung: Unzulässige Übertragung der gesamten Betreuung auf selbst gewählten

    Unzulässig ist aber die Übertragung sämtlicher Betreuungsaufgaben durch den Betreuer selbst auf einen von ihm ausgewählten und von ihm bevollmächtigten Urlaubsvertreter (vgl. ebenso OLG Brandenburg, OLG Report 2001, 556/557; BayObLG, a.a.O.; OLG Dresden Rpfleger 2002, 25; LG Bad Kreuznach Rpfleger 1997, 66).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

    Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz darf nicht durch die Zuerkennung von Ausgleichsansprüchen honoriert werden (OLG Frankfurt BtPrax 2002, 170; OLG Dresden BtPrax 2001, 260).
  • LG Frankfurt/Oder, 19.05.2008 - 19 T 274/07

    Keine Vergütung bei längerer Abwesenheit und faktischer Unerreichbarkeit

    Aus dem in § 1897 BGB hervorgehobenen Grundsatz der persönlichen Betreuung ergibt sich, dass die Übertragung von Aufgaben des Betreuers an Dritte - auch nicht in Fällen vorübergehender, etwa Urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit - grundsätzlich unzulässig ist (BayObLG, 2002, 353; Brandenburg. OLG OLG Report 2001, 556; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1362 ; OLG Dresden BtPrax 2001, 260 ).

    Die Aufgaben des Vertreters dürfen sich nur darauf beschränken, als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, und ggf. den Kontakt zu dem bestellten Betreuer herzustellen (Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 4. Aufl., Rn. 1019; BayObLG, 2002, 353; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1362 ; OLG Dresden BtPrax 2001, 260 ; Jurgeleit a.a.O).

  • OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03

    Betreuervergütung: Kein vergütungsfähiger Zeitaufwand für Wahrnehmung der

    Unzulässig ist aber die Übertragung sämtlicher Betreuungsaufgaben durch den Betreuer selbst auf einen von ihm aus gewählten und von ihm bevollmächtigten Urlaubsvertreter (vgl. ebenso OLG Brandenburg, OLG Report 2001, 556/557; BayObLG, a.a.O.; OLG Dresden Rpfleger 2002, 25; LG Bad Kreuznach Rpfleger 1997, 66).
  • BayObLG, 10.09.2003 - 3Z BR 73/03

    Aufwendungsersatz des Betreuers: Verpflegungsmehraufwand bei notwendigen Reisen -

    aa) Zwar folgt aus dem Grundsatz der persönlichen Betreuung, dass der Betreuer nicht seine Aufgaben vollständig - etwa für die Dauer einer Urlaubsabwesenheit - auf Dritte übertragen darf (BayObLGZ 2002, 353 = FamRZ 2003, 405 und FamRZ 2001, 374/375; OLG Frankfurt FamRZ 2002, 1362; OLG Dresden BtPrax 2001, 260).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2003 - 20 W 300/03

    Zulässigkeit der Delegation von Betreuungsausgaben im Rahmen der

    Unzulässig ist aber die Übertragung sämtlicher Betreuungsaufgaben durch den Betreuer selbst auf einen von ihm ausgewählten und von ihm bevollmächtigten Urlaubsvertreter (vgl. ebenso OLG Brandenburg OLG-Report 2001, 556,557; BayObLG, a.a.O.; OLG Dresden Rpfleger 2002, 25; LG Bad Kreuznach Rpfleger 1997, 66).
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