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   OLG Hamm, 12.09.2000 - 15 W 288/00   

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https://dejure.org/2000,13915
OLG Hamm, 12.09.2000 - 15 W 288/00 (https://dejure.org/2000,13915)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.2000 - 15 W 288/00 (https://dejure.org/2000,13915)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 2000 - 15 W 288/00 (https://dejure.org/2000,13915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung bei Alkoholismus, NWPsychKG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung bei Alkoholismus - die Voraussetzungen sind genau zu prüfen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1906 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtPrax 2001, 40
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2000 - 15 W 288/00
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1994, 1617, 1618; NJW-RR 1998, 1014; NJWE-FER 1999, 210; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185).

    Eine solche Annahme setzt eine Prognose anhand von tatsächlichen Feststellungen voraus (BayObLG FamRZ 1994, 1617, 1618).

  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2000 - 15 W 288/00
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1994, 1617, 1618; NJW-RR 1998, 1014; NJWE-FER 1999, 210; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185).
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2000 - 15 W 288/00
    Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1994, 1617, 1618; NJW-RR 1998, 1014; NJWE-FER 1999, 210; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185).
  • OLG Stuttgart, 29.04.2003 - 8 W 135/03

    Betreuung: Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung einer

    Eine solche Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge psychischer Erkrankung setzt voraus, dass der Betreute krankheitsbedingt seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600; BayObLG FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; BayObLGRep 1999, 52 = FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm DAVorm 1997, 55; BtPrax 2001, 40).

    bb) In der Rechtsprechung ist weiterhin anerkannt, dass Alkoholismus (Trunksucht) für sich allein betrachtet keine psychische Krankheit bzw. geistige oder seelische Behinderung im Sinne von § 1906 Abs. 1 BGB ist, so dass allein darauf in der Regel die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Unterbringung nicht gestützt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 1617 = BtPrax 1994, 211; FamRZ 1998, 1327; FamRZ 1999, 1306; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig BtPrax 1998, 185 = NJW 1999, 874; vgl. auch Alperstedt BtPrax 2000, 95ff, 150 f; G.Schmidt BtPrax 2001, 188,191).

    Dabei kann auch die Gefahr einer akut drohenden Verwahrlosung beachtlich sein (OLG Naumburg aaO), wobei deren Erheblichkeit mit konkret festgestellten Tatschen belegt sein muss (OLG Hamm BtPrax 2001, 40).

  • OLG Köln, 17.07.2006 - 16 Wx 142/06

    Umschreibung des Einrichtungstyps in Unterbringungsentscheidung

    Diese Beurteilung liegt auf tatrichterlichem Gebiet und kann von dem Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt nachgeprüft werden (vgl. OLG Hamm BtPrax 2001, 40 ff. m.w.N.).
  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

    Etwas anderes gilt nur, wenn der Alkoholismus entweder im ursächlichen Zusammenhang mit einem geistigen Gebrechen steht oder ein darauf zurückzuführender Zustand eingetreten ist, der dann - besonders bei hochgradigem Alkoholismus - die Annahme eines geistigen Gebrechens rechtfertigt (vgl. z.B. BayObLG FamRZ 1998, 1327/1328 m.w.N.; OLG Hamm BtPrax 2001, 40; OLG Schleswig FamRZ 1998, 1328/1329; Knittel Betreuungsgesetz § 1906 BGB Anm.22; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3.Aufl. § 1906 BGB Rn.32).
  • AG Saarbrücken, 31.08.2019 - ZBG-AR 1306/19
    Der Schutz der Rechtsgüter Dritter kann jedoch nicht auf § 1906 Abs. 4 BGB gestützt werden, selbst damit als Reflex auch eine Gefährdung des Betroffenen durch verteidigungsbereite Dritte abgewandt werden sollte (vgl. jurisPK-BGB/Jaschinski 8. Auflage, Saarbrücken 2017, § 1906 BGB, Rdnr. 70 unter Verweis auf: OLG Hamm, Beschluss vom 12. September 2000 - 15 W 288/00).
  • BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 222/04

    Verlängerung der Unterbringung aufgrund eines früheren Gutachtens

    Dies gilt auch für die selbst im Pflegeheim fortbestehenden Verwahrlosungstendenzen des Betreuten, da sich aus diesem Begriff allein keine hinreichend konkreten Folgen für den Gesundheitszustand des Betroffenen ableiten lassen (vgl. auch Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1906 BGB Rn. 36; OLG Hamm BtPrax 2001, 40/41).
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