Rechtsprechung
BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsbeschwerde; Betreuer; Entfallen der Betreuung; Gesunder Volljähriger; Betreuungsfall; Aufgabenkreis
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Begriff des Betreuungsbedürfnisses
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896, § 1908d; FGG § 12
Zum zulässigen Umfang einer Betreuung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Betreuung, soweit der Betroffene selbst handeln kann
Verfahrensgang
- LG Landshut - 60 T 2141/00
- BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2001, 1249 (Ls.)
- Rpfleger 2001, 234
- BtPrax 2001, 79
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92
Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres …
Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00
Der Senat hält es für sachdienlich (vgl. BayObLGZ 1993, 76/81), das Verfahren an das Amtsgericht zurückzuverweisen. - BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00
Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen BÜrger zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f.; BayObLGZ 1994, 209/211). - BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62
Jugendhilfe
Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 353/00
Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen BÜrger zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f.; BayObLGZ 1994, 209/211).
- BGH, 07.03.2012 - XII ZB 583/11
Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung trotz Vorsorgevollmacht; …
Der Begriff "Aufgabenkreis" im Sinne des § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt nicht aus, dem Betreuer gegebenenfalls nur eine einzige Angelegenheit zuzuweisen (BayObLG München, 13. Dezember 2000, 3Z BR 353/00, NJWE-FER 2001, 151). - BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09
Prozessfähigkeit
Sollte das Vormundschaftsgericht die Bestellung eines Betreuers, die auch nur für den vorliegenden Rechtsstreit möglich wäre (vgl. BayOLG 13. Dezember 2000 - 3 Z BR 353/00 - RPfl. - BGH, 06.12.2013 - V ZR 8/13
Klageabweisung bei fehlender Prozessfähigkeit: Gehörsverletzung wegen …
Bevor es ihre Klage als unzulässig abweist, hat es die Partei auf das Fehlen ihrer ordnungsgemäßen Vertretung (§ 51 Abs. 1 ZPO) sowie auf die Möglichkeit zur Behebung des Mangels durch die Bestellung eines Betreuers nach § 1896 BGB hinzuweisen, dessen Aufgabenkreis auf die Führung des Rechtsstreits beschränkt werden kann (vgl. BayObLG, Rpfleger 2001, 234;… BAG, NJW 2009, 3051, 3052 Rn. 12).
- BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 95/02
Entlassung des Betreuers wegen mangelnder Eignung - verspätete Abgabe der …
Die Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258); die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250). - BayObLG, 03.06.2002 - 3Z BR 94/02
Bestellung des Betreuers für alle Angelegenheiten
Auch bei den danach in Betracht kommenden Personen muss jedoch gewährleistet sein, dass sie in den gerichtlich bestimmten Aufgabenkreisen die Angelegenheiten der Betreuten besorgen und sie hierbei im erforderlichen Umfang persönlich betreuen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250). - OLG Zweibrücken, 24.03.2004 - 3 W 219/03
Rechtliche Betreuung: Fehlendes Betreuungsbedürfnis
Das Vormundschaftsgericht ist in Betreuungssachen auch nicht etwa einer Fürsorgebehörde gleich zu erachten (vgl. zum Ganzen OLG Köln FamRZ 1996, 249 f; BayObLG RPfleger 2001, 234 = NJWE-FER 2001, 151;… Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1896 BGB, Rdnrn. 14 f, 64, 86, 87;… Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1896 Rdnr. 7).
Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 470/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vormundschaftsgericht; Betreuer; Schlussrechnung; Nicht ordnungsgemäß; Anfechtbare Verfügung; Ordentliches Streitverfahren
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1890 § 1892 Abs. 2 § 1908i
Rechtsmittel des Betreuten gegen Schlussrechnung des Betreuers - ordentliches Streitverfahren
Verfahrensgang
- LG Stuttgart - 19 T 518/98
- OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 470/99
Papierfundstellen
- Rpfleger 2001, 130
- BtPrax 2001, 79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 06.12.1995 - 3Z BR 312/95
Anerkennung einer Rechnung eines Betreuers durch das Vormundschaftsgericht als …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 470/99
Vielmehr bleibt der Beschwerdeführerin unbenommen, im ordentlichen Streitverfahren eine in ihren Augen ordnungsgemäße Schlußrechnung zu erzwingen (§ 1843 Abs. 2 BGB; BayObLG RPfl 1997, 476 und RPfl 1996, 246; BayObLGZ 1903, 182, 184), denn die Schlußrechnung ist nicht dem Vormundschaftsgericht, sondern dem Betreuten (bzw. dessen Erben) zu erstatten (§ 1908i i.V.m. § 1890 S. 1 BGB). - BayObLG, 04.06.1997 - 3Z BR 42/97
Schlußrechnung nach Beendigung der Betreuung - Zwangsrechte des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 470/99
Vielmehr bleibt der Beschwerdeführerin unbenommen, im ordentlichen Streitverfahren eine in ihren Augen ordnungsgemäße Schlußrechnung zu erzwingen (§ 1843 Abs. 2 BGB; BayObLG RPfl 1997, 476 und RPfl 1996, 246; BayObLGZ 1903, 182, 184), denn die Schlußrechnung ist nicht dem Vormundschaftsgericht, sondern dem Betreuten (bzw. dessen Erben) zu erstatten (§ 1908i i.V.m. § 1890 S. 1 BGB). - BayObLG, 08.10.1992 - 3Z BR 105/92
Jahresabrechnung eines Betreuers
Auszug aus OLG Stuttgart, 04.10.2000 - 8 W 470/99
Diese Frage wird zwar allgemein bejaht (vergl. BayObLG FamRZ 1993, 237; KG OLGZ 1969, 293, 294; OLG Neustadt NJW 1955, 1724; KG, Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auf dem Gebiete des Zivilrechts, Bd 14 (1906) 267, 268;… Palandt/Diederichsen, BGB 59. Aufl., Rn 2 zu § 1892 m.w.N.), ergibt aber für den vorliegenden Fall nichts, da das Vormundschaftsgericht eine solche Maßnahme auszusprechen sich eben gerade geweigert hat und, wie dargelegt, der Betreute einen Anspruch auf ein entsprechendes Einschreiten nicht hat.