Rechtsprechung
LG Berlin, 20.09.2000 - 11 O 75/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- bundesanzeiger-verlag.de
Haftung des Betreuers für unterbliebenen Rentenantrag
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung des Betreuers (verspäteter Rentenantrag)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Haftung des Betreuers: Zurückstellung des Rentenantrags auf Wunsch des Betreuten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1833 Abs. 1
Papierfundstellen
- BtPrax 2001, 83
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 12.09.2022 - 31 C 150/21
Unterlassene Beantragung von Sozialhilfe: Wann haftet der Betreuer?
Da eine Betreuerin - wie hier die Beklagte - grundsätzlich an die Wünsche des Betreuten (vorliegend dem Kläger) gebunden ist, kann sich zwar ggf. dessen ungeachtet die Frage einer Haftung der Beklagten als Betreuerin ergeben; da das Handeln der Beklagten als Betreuerin des Klägers aber im Innenverhältnis durch die Wünsche und subjektiven Lebensvorstellungen des Klägers gebunden war, haftet die Beklagte grundsätzlich nicht , wenn sie dementsprechend gehandelt hat ( BGH , Beschluss vom 19.05.2021, Az.: XII ZB 518/20, u.a. in: NJW-RR 2021, Seiten 1082 ff.; BGH , Urteil vom 22.07.2009, Az.: XII ZR 77/06, u.a. in: NJW 2009, Seiten 2814 ff.; LG Berlin , Urteil vom 20.09.2000, Az.: 11 O 75/00, u.a. in: BtPrax 2001, Seiten 83 f. ).