Rechtsprechung
   OLG Jena, 04.10.2000 - 6 W 559/00   

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https://dejure.org/2000,3983
OLG Jena, 04.10.2000 - 6 W 559/00 (https://dejure.org/2000,3983)
OLG Jena, Entscheidung vom 04.10.2000 - 6 W 559/00 (https://dejure.org/2000,3983)
OLG Jena, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - 6 W 559/00 (https://dejure.org/2000,3983)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB § 1908i Abs. 2 S. 2; BGB § 1982; BGB § 1857a
    Ehegattenbetreuung; Rechnungslegung; Zwangsgeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuung; Zwangsgeld; Vormundschaftsgericht; Ordnungsgemäße Schlussrechnung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterlassener Einreichung der Schlussrechnung, Zwangsgeld

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 69
  • FamRZ 2001, 579
  • Rpfleger 2001, 75
  • BtPrax 2001, 87
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Jena, 06.04.2000 - 6 W 137/00

    Zwangsgeldfestsetzungsverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 04.10.2000 - 6 W 559/00
    Die nach § 33 Abs. 3 S. 1 FGG erforderliche Zwangsgeldandrohung muss sich auf die Erzwingung einer ganz bestimmten Handlung beziehen Jedoch ist in Fällen, in denen die Zwangsgeldandrohung in einer gesonderten Verfügung erfolgt, die Bezugnahme auf die Ursprungsverfügung, in der die vorzunehmende Handlung enthalten ist, zulässig, wenn in dieser Ursprungsverfügung die Handlung hinreichend bestimmt und eindeutig bezeichnet ist (vgl. Senatsbeschluss v. 06.04.2000, 6 W 137/00).

    Gerichtsgebühren und Auslagen entstehen nach § 131 Abs. 3, Abs. 5 KostO nicht, weil sich die Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts richten und sie nach der gebotenen weiten Auslegung dieser Vorschrift (vgl. Senatsbeschluss vom 06.04.2000, a.a.O.) auch im Interesse des Betroffenen eingelegt wurden, weil diesen als Ehemann der Beteiligten zu 1 die Zahlung des Zwangsgeldes wirtschaftlich mit treffen würde.

  • BayObLG, 25.10.1995 - 2Z BR 114/95

    Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks in das Grundbuch

    Auszug aus OLG Jena, 04.10.2000 - 6 W 559/00
    Wird jedoch nach Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine solche unwirksame Entscheidung die darauf Bezug nehmende Nichtabhilfe - bzw. Vorlageverfügung an das Rechtsmittelgericht von dem Richter/Rechtspfleger unterschrieben, wird die fehlende Unterschrift geheilt, so dass nunmehr von einer wirksamen Entscheidung ausgegangen werden kann (vgl. BayObLG, FGPrax 1996, 32 m.w.N.).
  • BGH, 26.07.2017 - XII ZB 515/16

    Zur Schlussrechnung des Erben nach Tod des Betreurs

    Deshalb kann das Betreuungsgericht insbesondere den ehemaligen Betreuer durch Zwangsgeld dazu anhalten, gemäß §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1892 Abs. 1 BGB eine formal ordnungsgemäße Schlussrechnung einzureichen (BayObLG BtPrax 2001, 39, 40; OLG Jena FamRZ 2001, 579, 581).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 9 WF 319/10

    Vollstreckung vor dem 01.09.2009 errichteter Vollstreckungstitel

    Die Androhung nach § 33 Abs. 3 FGG a.F. muss sich auf einen bestimmten Tatbestand beziehen (OLG Jena, FamRZ 2001, 579).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2673
OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00 (https://dejure.org/2000,2673)
OLG Jena, Entscheidung vom 18.09.2000 - 6 W 489/00 (https://dejure.org/2000,2673)
OLG Jena, Entscheidung vom 18. September 2000 - 6 W 489/00 (https://dejure.org/2000,2673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB § 1987 Abs. 6; BGB § 1908 Abs. 1; FGG § 69b Abs. 5
    Berufsbetreuung; Betreuerauswahl

  • Wolters Kluwer

    Ehrenamtliche Betreuung; Berufsmäßige Betreuung; Vorrang des Berufsbetreuers; Betreuung

  • Bt-Recht

    Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung, Anhörung durch beauftragten Richter, BtÄndG

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 796
  • FGPrax 2000, 239
  • FamRZ 2001, 714
  • BtPrax 2001, 87
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 15.06.2000 - 6 W 360/00

    Anhörung durch Beschwerdekammer

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00
    Diese Anhörung hat im Regelfall vor der vollbesetzten Kammer des Beschwerdegerichts zu erfolgen, § 30 Abs. 1 FGG (vgl. Senatsbeschluss vom 15.06.2000, 6 W 360/00; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage, § 69 g Rn. 13).

    Macht das Beschwerdegericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, müssen die Gründe hierfür - entweder in der Übertragungsentscheidung selbst oder aber in der Beschwerdeentscheidung - angegeben werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob sich das Beschwerdegerichts des Ausnahmecharakters der Übertragung der Anhörung auf den beauftragten Richter bewusst war, und ob es seine Ermessensentscheidung - bezogen auf die Umstände des konkreten Einzelfalls - ohne Rechtsfehler getroffen hat (vgl. Senatbeschluss vom 15.06.2000, a.a.O.; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118, 119; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Auflage, § 69 g Rn. 6; a.A. Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O.).

  • LG Krefeld, 18.01.1999 - 6 T 554/98
    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00
    An dieser durch das Gesetz vorgegebenen Vorrangregelung vermag auch ein anders lautender Vorschlag des Betroffenen im Sinne des § 1897 Abs. 4 BGB grundsätzlich nichts zu ändern (vgl. BayObLG NJW-FER 98, 105 für den Vorrang der Einzelbetreuung vor der Vereinsbetreuung; OLG Zweibrücken Rpfleger 1999, 535) Palandt/Diederichsen, BGB, 59. Auflage, § 1897 Rn. 23; FamREfK/Bienwald, § 1897 BGB Rn. 8; Staudinger/Biewald, a.a.O., § 1908 b Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus OLG Jena, 18.09.2000 - 6 W 489/00
    Macht das Beschwerdegericht von dieser Möglichkeit Gebrauch, müssen die Gründe hierfür - entweder in der Übertragungsentscheidung selbst oder aber in der Beschwerdeentscheidung - angegeben werden, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob sich das Beschwerdegerichts des Ausnahmecharakters der Übertragung der Anhörung auf den beauftragten Richter bewusst war, und ob es seine Ermessensentscheidung - bezogen auf die Umstände des konkreten Einzelfalls - ohne Rechtsfehler getroffen hat (vgl. Senatbeschluss vom 15.06.2000, a.a.O.; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118, 119; Bumiller/Winkler, FGG, 7. Auflage, § 69 g Rn. 6; a.A. Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O.).
  • OLG Jena, 17.12.2002 - 6 W 517/02

    Berufsbetreuung; Betreuerwechsel

    § 1908b Abs. 1 Satz 2 BGB räumt der ehrenamtlichen Betreuung bewusst der Vorrang vor der beruflich geführten Betreuung ein, um die Bestellung überqualifizierter Betreuer zu vermeiden und die Staatskasse bei Mittellosigkeit des Betreuten zu schonen (vgl. Senatsbeschluss vom 18.09.2000, 6 W 489/00, FGPrax 2000, 239).

    Damit ist der ehrenamtlichen Betreuung bewusst der Vorrang vor der beruflich geführten Betreuung gegeben worden, um die Bestellung überqualifizierter Betreuer zu vermeiden und die Staatskasse bei Mittellosigkeit des Betreuten zu schonen (vgl. Senatsbeschluss vom 18.09.2000, 6 W 489/00, FGPrax 2000, 239).

  • KG, 27.06.2006 - 1 W 36/06

    Betreuerbestellung: Gerichtliche Prüfung des Vorhandenseins eines geeigneten

    Der Vorschlag des Betroffenen, einen bestimmten Berufsbetreuer zu bestellen, enthebt das Vormundschaftsgericht nicht der Prüfung, ob ein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht (Anschluss an OLG Jena, Beschluss vom 18. September 2000 - 6 W 489/00; NJW-RR 2001, 769 = FamRZ 2001, 714 = FGPrax 2000, 239).

    Deshalb ist das Gericht an den Vorschlag des Betroffenen, einen Berufsbetreuer zu bestellen, regelmäßig nicht gebunden, weil die ehrenamtliche Betreuung Vorrang vor derjenigen durch einen Berufsbetreuer hat, § 1897 Abs. 6 BGB (OLG Jena, NJW-RR 2001, 796; Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2006, § 1897 BGB, Rdn. 23a; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1897, Rdn. 23; a.A.: Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 22).

  • LG Kleve, 23.05.2016 - 4 T 39/16

    Auswahl; Betreuer; Vorrang; ehrenamtlich; Berufsbetreuer, Vermögen, Vergütung

    Das OLG Jena (vgl. NJW-RR 2001, 796) hat eine Abweichung in Fällen für zulässig gehalten, in denen eine enge persönliche Bindung des Betroffenen an den Berufsbetreuer vorliegt.
  • OLG Jena, 22.02.2002 - 6 W 117/02

    Arztzeugnis vor Unterbringung; Kammeranhörung

    Diese Entscheidung hat das Landgericht entweder in der Übertragungsentscheidung oder in dem Hauptsachebeschluss zu begründen (vgl. Senat, FGPrax 2000, 239 m.w.N.).

    Diese Entscheidung hat das Landgericht entweder in der Übertragungsentscheidung oder in dem Hauptsachebeschluss zu begründen, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob sich das Beschwerdegericht des Ausnahmecharakters der Übertragung der Anhörung auf den beauftragten Richter bewusst war und ob es seine Ermessensentscheidung - bezogen auf die Umstände des konkreten Einzelfalls - ohne Rechtsfehler getroffen hat (vgl. Senat, FGPrax 2000, 239 m.w.N.).

  • BVerfG, 31.03.2022 - 1 BvL 8/21

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Absatz 1 des Gesetzes

    Wäre eine ehrenamtliche Betreuung möglich, wäre diese nach ganz herrschender Meinung einer berufsmäßigen Betreuung auch dann vorzuziehen, wenn sich die betroffene Person - wie hier - einen Berufsbetreuer wünscht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 642/17 -, Rn. 6 ff.; Beschluss vom 22. Januar 2020 - XII ZB 329/19 -, Rn. 10; Thüringer OLG, Beschluss vom 18. September 2000 - 6 W 489/00 -, Rn. 6; KG, Beschluss vom 27. Juni 2006 - 1 W 36/06 -, Rn. 8; so auch Bauer, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 16. Aufl. 2021, § 1897 Rn. 6; Bienwald, in: Staudinger, BGB, Stand: 2. Mai 2020, § 1897 Rn. 52; Götz, in: Grüneberg, BGB, 80. Aufl. 2021, § 1897 Rn. 20; Jürgens, Betreuungsrecht, 6. Aufl. 2019, § 1897 Rn. 14; Müller-Engels, in: BeckOK BGB, Stand: 1. Februar 2022, § 1897 Rn. 17).
  • LG Bielefeld, 29.09.2017 - 23 T 474/17
    Es kann offen bleiben, ob besondere Gründe ausnahmsweise eine Abweichung von diesem Grundsatz rechtfertigen, z. B. bei einer engen persönlichen Bindung des Betroffenen an den von ihm vorgeschlagenen Berufsbetreuer (vgl. OLG Jena, FGPrax 2000, 239).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02

    Betreuung: Unanfechtbarkeit von Maßnahmen im Betreuungsanordnungsverfahren

    Der vom 1. Senat des Kammergerichts in 2 jüngeren Entscheidungen (v. 12.9.2000 - FGPrax 2000, 239 - und v. 11.9.2001 - KGRep 2002, 39 = FGPrax 2002, 63 = FamRZ 2002, 970 = NJW-RR 2002, 944) vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 428/02

    Anfechtung von Zwischenentscheidungen

    Der vom 1. Senat des Kammergerichts in 2 jüngeren Entscheidungen (v. 12.9.2000 - FGPrax 2000, 239 - und v. 11.9.2001 - KGRep 2002, 39 = FGPrax 2002, 63 = FamRZ 2002, 970 = NJW-RR 2002, 944) vertretenen gegenteiligen Auffassung vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BayObLG, 14.04.2004 - 3Z BR 63/04

    Verlängerung einer Betreuerbestellung

    Lediglich ergänzend weist der Senat darauf hin, dass das Landgericht, wenn es die Anhörung einem beauftragten Richter überträgt, dies entweder in der Übertragungsentscheidung oder in der Entscheidung zur Hauptsache zu begründen hat (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 118/119; Thüringer OLG FamRZ 2001, 714/715; BayObLG FamRZ 1997, 1360; 2002, 1362 [LS]).
  • BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02

    Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren durch Kammermitglied - Ablehnung

    Überträgt das Landgericht die Anhörung einem beauftragten Richter, muss dies entweder in der Übertragungsentscheidung oder in der Entscheidung zur Hauptsache begründet werden (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118/119; Thüringer OLG FamRZ 2001, 714/715).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00   

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https://dejure.org/2000,3538
OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00 (https://dejure.org/2000,3538)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.08.2000 - 3 W 76/00 (https://dejure.org/2000,3538)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. August 2000 - 3 W 76/00 (https://dejure.org/2000,3538)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Berufsbetreuer; Betreuer; Auslagenersatz; Auslagen; Erstattungsanspruch; Umsatzsteuer; Zeitaufwand; Vergütungsanspruch

  • Bt-Recht

    Umsatzsteuer auf die Auslagen des Betreuers, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BGB § 670; ; BGB § 1835 Abs. 1; ; BGB § 1836; ; BGB § 1836 a; ; BGB § 1901 Abs. 1; ; BGB § 1908 i; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 3; ; FGG § 56 g Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Umfang des Auslagenersatzanspruchs des Berufsbetreuers; Erstattung der Umsatzsteuer; Vergütung von Zeitaufwand

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 447
  • Rpfleger 2000, 549
  • BtPrax 2001, 87
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00
    Zu den Voraussetzungen, unter denen der Zeitaufwand für bestimmte Tätigkeiten des Betreuers zu vergüten ist (Fortführung von Senat OLGR 2000, 114 und Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - 3 W 78/00).

    Zudem ist dann, wenn der Betreuer - wie vorliegend - seinen Zeitaufwand für bestimmte Tätigkeiten aufgeschlüsselt hat, bereits in den Tatsacheninstanzen nur eine Plausibilitätsprüfung eröffnet, mit der Missbrauchsfällen begegnet werden soll (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - 3 W 78/00 z. Veröffentl. bestimmt; BayObLG JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1836 Rdn. 14; Bauer/Deinert in HK-BUR § 1836 Rdn. 85 m.w.N.).

  • BayObLG, 29.07.1992 - 3Z BR 80/92

    Verwirkung des Beschwerderechts im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 1836

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00
    Zudem ist dann, wenn der Betreuer - wie vorliegend - seinen Zeitaufwand für bestimmte Tätigkeiten aufgeschlüsselt hat, bereits in den Tatsacheninstanzen nur eine Plausibilitätsprüfung eröffnet, mit der Missbrauchsfällen begegnet werden soll (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - 3 W 78/00 z. Veröffentl. bestimmt; BayObLG JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1836 Rdn. 14; Bauer/Deinert in HK-BUR § 1836 Rdn. 85 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 22.08.1997 - 2 W 62/97

    Schätzung des erforderlichen Zeitaufwandes eines Betreuers nach § 287 ZPO

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00
    Zudem ist dann, wenn der Betreuer - wie vorliegend - seinen Zeitaufwand für bestimmte Tätigkeiten aufgeschlüsselt hat, bereits in den Tatsacheninstanzen nur eine Plausibilitätsprüfung eröffnet, mit der Missbrauchsfällen begegnet werden soll (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2000 - 3 W 78/00 z. Veröffentl. bestimmt; BayObLG JurBüro 1993, 49; OLG Schleswig FamRZ 1998, 185; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1836 Rdn. 14; Bauer/Deinert in HK-BUR § 1836 Rdn. 85 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 19.04.2000 - 15 W 190/00

    Erstattung der auf den Auslagenersatz des Berufsbetreuers entfallenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00
    Der zunächst vom Oberlandesgericht Dresden vertretenen (Rpfleger 2000, 16), zwischenzeitlich aber aufgegebenen (OLG Dresden FamRZ 2000, 851) Gegenansicht ist nicht beizupflichten.
  • KG, 11.01.1983 - 1 W 4179/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00
    Dies gilt auch für den Aufwendungsersatzanspruch des Betreuers (vgl. OLG Frankfurt, OLG Hamm, OLG Dresden FamRZ 2000, jeweils aaO; für den Gebrechlichkeitspfleger bereits KG Rpfleger 1983, 150 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00
    Der Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 1908 i, 1835, 670 BGB umfasst auch die Umsatzsteuer, die auf die Auslagen des Berufsbetreuers entfällt (OLG Frankfurt OLGR 2000, 165, 167 und OLG Hamm FamRZ 2000, 549, 550, jew. m.w.N.).
  • BGH, 14.11.1977 - II ZR 107/76

    Anspruch auf Provisionen aus Veräußerung von Grundstücken im Hamburger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00
    Für den Aufwendungsersatzanspruch des Auftragnehmers aus § 670 BGB ist anerkannt, dass er sich auch auf Steuern erstreckt, die der Beauftragte in Folge der Erledigung der fremden Angelegenheit zu leisten hat, weil es sich dabei um Folgekosten handelt, die mit der Auftragsausführung in untrennbarem Zusammenhang stehen (BGH WM 1978, 115, 118; Palandt/Sprau, BGB 59. Aufl. § 670 Rdn. 2, jew. m.w.N.).
  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 15 W 1444/99

    Rückerstattungsanspruch des umsatzsteuerpflichtigen Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00
    Der zunächst vom Oberlandesgericht Dresden vertretenen (Rpfleger 2000, 16), zwischenzeitlich aber aufgegebenen (OLG Dresden FamRZ 2000, 851) Gegenansicht ist nicht beizupflichten.
  • OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 254/98

    Streit über die Höhe der Vergütung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00
    Ein Rechtsfehler liegt schließlich auch dann vor, wenn der Tatrichter von seinem Ermessen in einer Weise Gebrauch macht, die dem Zweck der Ermächtigung nicht entspricht oder wenn er die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschreitet (vgl. zu alledem etwa Senat OLGR 1999, 332, 333 und 2000, 114, 115; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FGG 14. Aufl. § 27 Rdn. 27 ff, jeweils m.zahlr.w.N.).
  • OLG Hamburg, 05.09.2018 - 2 U 8/18

    Bestimmung der Höhe der Testamentsvollstreckungsvergütung in Hinblick auf die zu

    Die Erblasser haben dem Beklagten im Testament zwar ausdrücklich einen Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen zuerkannt; Steuern, die notwendig mit einem Auftrag verbunden sind, sind erstattungsfähige Auslagen im Sinne des § 670 BGB (BGH, Urt. V. 14.11.1977, II ZR 107/76, juris; so auch OLG Zweibrücken, B. v. 15.8.2000, 3 W 76/00 und Senat, B. v. 4.5.1971, 2 W 28/71 zu §§ 1835, 670 BGB).
  • BayObLG, 17.09.2003 - 3Z BR 164/03

    Betreuervergütung: Höhe des Stundensatzes - Umfang des Aufwendungsersatzanspruchs

    Es ist deshalb anerkannt, dass der Aufwendungsersatzanspruch aus §§ 1908i, 1835, 670 BGB auch die Umsatzsteuer umfasst, die auf die Auslagen des Betreuers entfällt (OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 447/448; OLG Hamm FamRZ 2000, 549/550; jetzt auch: OLG Dresden FamRZ 2000, 851; ausdrücklich für Portokosten: OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 638).
  • LG München I, 15.07.2002 - 13 T 10204/02

    Vergütung eines Berufsbetreuers; Vergütung allein der zur Erfüllung der Aufgaben

    Die von der Beschwerde vorgetragene Meinung, die Teilnahme an einem Therapiegespräch sei nicht vergütungsfähig (OLG Zweibrücken, Rpfl 2000, 549), trifft in dieser Allgemeinheit nicht zu.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00   

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OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00 (https://dejure.org/2000,6741)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.09.2000 - 3 W 145/00 (https://dejure.org/2000,6741)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. September 2000 - 3 W 145/00 (https://dejure.org/2000,6741)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betreuer; Berufsbetreuer; Vergütungsanspruch; Bestellung; Betreuungsverein; Vergütungsverfahren; Vormundschaftsgericht; Auswahl; Bindungswirkung; Berufsausbildung; Bildung; Meister; Stundensatz

  • Bt-Recht

    Stundensatz für Berufsbetreuer mit Meisterabschluss, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 1; ; BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB §1836 a; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; BVormVG § Abs. 2 Satz

  • rechtsportal.de

    Vergütung des Berufsbetreuers - Bindung an Auswahlentscheidung des Vormundschaftsgerichts - erhöhter Stundensatz bei Meisterabschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtPrax 2001, 87
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 19.09.2000 - 3 W 186/00

    Vergütung des Betreuers - Lehramtsstudiengang - Hauptprüfung in den Fächern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00
    Besondere Kenntnisse im vorgenannten Sinne sind Kenntnisse, die über ein bestimmtes Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei dieses Grundwissen je nach Bildungsstand oder Ausbildung unterschiedlich sein kann (Senat, Beschluss vom 19. September 2000 - 3 W 186/00 - zur Veröffentlichung bestimmt; BayObLG FG-Prax 2000, 22; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. 1836 Rdnr. 9, jeweils m.w.N.).

    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (BT-Drucks. 13/7158 S. 14, 15; Senat, Beschluss vom 19. September 2000 aaO; Thüringer OLG FG-Prax 2000, 110, jeweils m.w.N.).

    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG eine erhöhte Vergütung zu bewilligen ist, obliegt der Beurteilung des Tatrichters (Senat, Beschluss vom 19. September 2000 aaO; BayObLG aaO; Thüringer OLG aaO; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FGG 14. Aufl. § 27 Rdnr. 42, jeweils m.w.N.).

  • OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 3 W 267/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00
    Ungeachtet dessen steht - wenn es wie hier um die Höhe der Vergütung im Festsetzungsverfahren gegen die Staatskasse geht - dem Vertreter der Staatskasse ein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 3 W 267/99 - Staudinger/Engler 1999 § 1836 Rdnr. 87).

    Dieser kann sich grundsätzlich darauf verlassen, eine der von ihm eingebrachten Qualifikation entsprechende Vergütung zu erhalten (vgl. dazu BT-Drucks. 13/7158 S. 13 ff und 26 ff; Senat, Beschluss vom 7. Dezember 1999 aaO; OLG Hamm Rpfleger 1999, 539; BayObLG Rpfleger 2000, 64).

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00
    Besondere Kenntnisse im vorgenannten Sinne sind Kenntnisse, die über ein bestimmtes Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei dieses Grundwissen je nach Bildungsstand oder Ausbildung unterschiedlich sein kann (Senat, Beschluss vom 19. September 2000 - 3 W 186/00 - zur Veröffentlichung bestimmt; BayObLG FG-Prax 2000, 22; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. 1836 Rdnr. 9, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 86/00

    Begriff des Vereinsbetreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Mai 2000 - 15 W 86/2000 -.
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00
    Dieser kann sich grundsätzlich darauf verlassen, eine der von ihm eingebrachten Qualifikation entsprechende Vergütung zu erhalten (vgl. dazu BT-Drucks. 13/7158 S. 13 ff und 26 ff; Senat, Beschluss vom 7. Dezember 1999 aaO; OLG Hamm Rpfleger 1999, 539; BayObLG Rpfleger 2000, 64).
  • OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00
    Dieser kann sich grundsätzlich darauf verlassen, eine der von ihm eingebrachten Qualifikation entsprechende Vergütung zu erhalten (vgl. dazu BT-Drucks. 13/7158 S. 13 ff und 26 ff; Senat, Beschluss vom 7. Dezember 1999 aaO; OLG Hamm Rpfleger 1999, 539; BayObLG Rpfleger 2000, 64).
  • OLG Jena, 03.03.2000 - 6 W 114/00

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers ; Förmliche Feststellung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00
    Dabei ist es nicht nötig, dass die Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (BT-Drucks. 13/7158 S. 14, 15; Senat, Beschluss vom 19. September 2000 aaO; Thüringer OLG FG-Prax 2000, 110, jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2003 - 5 W 289/02

    Erhöhung der Betreuervergütung bei besonderen Kenntnissen aus kaufmännischer

    Da die Wahrnehmung der Betreuung gem. § 1901 BGB ein spezifisch rechtliches Gepräge trägt, sind vor allem Kenntnisse auf rechtlichem, medizinischem, aber auch auf sozialwissenschaftlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet von Bedeutung (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110; OLG Celle, Beschl. v. 18.4.2001 - 10 W 13/00, juris, Ausdruck Seite 2; Dodegge, NJW 2000, 2704, 2713; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rdn 19).

    Darüberhinaus genügt es nicht, dass die Ausbildung nur in den Randbereichen der entsprechenden Ausbildungspläne betreuungsrelevantes Wissen anspricht; vielmehr kommt es darauf an, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse abzielt (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; 2001, 551, 552; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; Thüringer FGPrax 2000, 110; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, § 1836a Rdn. 24).

  • KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05

    Vormundschaft: Wirksamkeit der Bestellung eines Vereinsbetreuers durch das

    Das Vormundschaftsgericht wollte erkennbar diese Anforderungen erfüllen (vgl. OLG Braunschweig, FamRZ 2006, 63; OLG Zweibrücken, OLG-Report 2001, 201f.; LG Koblenz, FamRZ 2001, 303).

    Auch diese Entscheidung ist von konstitutiver Wirkung und deshalb in einem nachfolgenden Vergütungsverfahren nicht mehr erneut zu prüfen (vgl. OLG Zweibrücken, OLG-Report 2001, 201f.; OLG Hamm, FamRZ 2001, 1540f.; LG Koblenz, FamRZ 2001, 303; 2006, 64; Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2005; § 1897, Rdn. 11; Bienwald, in: Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1908e, Rdn. 9; Sonnenfeld, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., § 69, Rdn. 5; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., Anh zu § 1836 - § 7 VBVG, Rdn. 4; Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, 4. Aufl., Rdn. 794).

  • OLG Zweibrücken, 27.08.2001 - 3 W 76/01

    Vergütung mehrerer Betreuer - Alleinvertretungsrecht - Aufwandsentschädigung -

    Ungeachtet dessen steht - wenn es wie hier um die Festsetzung der Aufwandsentschädigung gegen die Staatskasse geht - dem Vertreter der Staatskasse ein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - 3 W 267/99 - und 29. September 2000 - 3 W 145/00 - Staudinger/Engler, BGB 13. Aufl. § 1836 Rdnr. 87).
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02

    Besondere Kenntnisse des Betreuers

    Da die Wahrnehmung der Betreuung gem. § 1901 BGB ein spezifisch rechtliches Gepräge trägt, sind insbesondere solche Kenntnisse von Bedeutung, die dem Betreuer auf rechtlichem, medizinischem, aber auch auf sozialwissenschaftlichem und betriebswirtschaftlichem Gebiet spezifisches Wissen vermitteln (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844; Thüringer OLG FGPrax 2000, 110; OLG Celle, Beschl. v. 18.4.2001 - 10 W 13/00, juris, Ausdruck Seite 2; Dodegge, NJW 2000, 2704, 2713; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rdn 19).

    Darüberhinaus genügt es nicht, dass die Ausbildung nur in den Randbereichen der entsprechenden Ausbildungspläne betreuungsrelevantes Wissen anspricht; vielmehr muss die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse abzielen (OLG Zweibrücken OLG-Report 2001, 201, 202; BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; Thüringer FGPrax 2000, 110; MünchKomm(BGB)/Wagenitz, § 1836 a Rdn. 24).

  • OLG Zweibrücken, 22.09.2003 - 3 W 196/03

    Zubilligung einer Aufwandsentschädigung aus der Staatskasse; Abzug der Kosten

    Ungeachtet dessen steht - wenn es wie hier um die Festsetzung der Aufwandsentschädigung gegen die Staatskasse geht - dem Vertreter der Staatskasse ein Beschwerderecht zu (vgl. Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - 3 W 267/99 -, vom 29. September 2000 - 3 W 145/00 - und vom 27. August 2001 - 3 W 76/01 -).
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Rechtsprechung
   LG Bad Kreuznach, 13.12.1999 - 2 T 63/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16074
LG Bad Kreuznach, 13.12.1999 - 2 T 63/99 (https://dejure.org/1999,16074)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 13.12.1999 - 2 T 63/99 (https://dejure.org/1999,16074)
LG Bad Kreuznach, Entscheidung vom 13. Dezember 1999 - 2 T 63/99 (https://dejure.org/1999,16074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung der Vergütung für einen Betreuungsverein; Anwendbarkeit der Vorschriften über die Pauschalvergütung von Betreuern gegenüber nicht mittellosen Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vergütung bei Vermögenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 982 (Ls.)
  • BtPrax 2001, 87
 
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