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   BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02   

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https://dejure.org/2002,3894
BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02 (https://dejure.org/2002,3894)
BayObLG, Entscheidung vom 16.05.2002 - 3Z BR 40/02 (https://dejure.org/2002,3894)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Mai 2002 - 3Z BR 40/02 (https://dejure.org/2002,3894)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 2, Abs. 3
    Fortdauer der Vorsorgevollmacht trotz Widerruf nach

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fortwirkung einer Vorsorgevollmacht nach Widerruf

  • Judicialis

    BGB § 1896 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1896 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3
    Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Widerruf der Vorsorgevollmacht nur bei Geschäftsfähigkeit

Verfahrensgang

  • AG Bamberg - XVII 104/01
  • LG Bamberg - 3 T 54/01
  • BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1220
  • BtPrax 2002, 214
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 08.07.1999 - 3Z BR 186/99

    Zur Anordnung, dem Betroffenen die Gründe seiner Betreuung nicht bekannt zu

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02
    Die Zustellung muss an den Betroffenen persönlich erfolgen (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 583; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 69a FGG Rn. 2; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 69a Rn. 2).

    Da nach wie vor eine Gefährdung des Gesundheitszustandes beim Betroffenen zu befürchten ist, war von einer Bekanntgabe der Entscheidungsgründe an den Betroffenen abzusehen (§ 69a Abs. 1 Satz 2 FGG; BayObLG NJW-RR 2001, 583/584).

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02
    Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189).

    Nach § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB darf ein Betreuer nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist; dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLGZ 1994, 209/212).

  • LG Stuttgart, 16.09.1993 - 2 T 764/93

    Betreuungsgesetz; Altersvorsorgevollmacht oder Patiententestament

    Auszug aus BayObLG, 16.05.2002 - 3Z BR 40/02
    Die Belange des Betroffenen können durch die Anordnung einer Vollmachtsüberwachungsbetreuung gemäß 1896 Abs. 3 BGB gewahrt werden (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1550; LG Wiesbaden FamRZ 1994, 778; LG Stuttgart BtPrax 1994, 64/67).
  • BayObLG, 11.08.2004 - 3Z BR 102/04

    Verpflichtung des Betreuer im Zusammenhang mit der Geldanlage

    Nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit ist der Betroffene zwar nicht mehr zu einem wirksamen Widerruf in der Lage (vgl. § 104 Nr. 1, § 105 Abs. 1 BGB; BayObLG FamRZ 2002, 1220), wohl aber ein für ihn bestellter Betreuer, soweit der Widerruf in einen ihm übertragenen Aufgabenkreis fällt (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1219/1220).
  • BGH, 13.11.2013 - XII ZB 339/13

    Betreuungssache: Bestellung eines Verfahrenspflegers bei Anordnung einer

    Der Kontrollbetreuer überwacht den oder die Vorsorgebevollmächtigten und ist gegebenenfalls sogar zum Widerruf der Vorsorgevollmacht berechtigt und verpflichtet (vgl. die Stellungnahme des Bundesrats zum RegE des BtG BT-Drucks. 11/4528 S. 226; vgl. auch KG FamRZ 2007, 1041; BayObLG FamRZ 2002, 1220, 1221; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1896 Rn. 247 mwN; Staudinger/Bienwald BGB [2013] § 1896 Rn. 337; HK-BUR/Bauer/Deinert [Stand: Februar 2013] § 1896 BGB Rn. 262; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1896 BGB Rn. 37; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. August 2008] § 1896 BGB Rn. 205).
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit ist der Betroffene zwar nicht mehr zu einem wirksamen Widerruf in der Lage (vgl. §§ 104 Nr. 1, 105 Abs. 1 BGB; BayObLG FamRZ 2002, 1220), wohl aber ein für ihn bestellter Betreuer, soweit ihm dieser Aufgabenkreis übertragen worden ist.
  • KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06

    Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die

    Das wäre aber erforderlich gewesen, denn nur im Rahmen des Aufgabenkreises "Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber dem Bevollmächtigten", vgl. § 1896 Abs. 3 BGB, oder bei einer Betreuung für sämtliche Angelegenheiten des Betroffenen - "Totalbetreuung" - ist der Betreuer ohne weiteres auch zum Widerruf einer Vollmacht berechtigt (vgl. BayObLG, FamRZ 1994, 1550; FamRZ 2002, 1220; OLG Köln, OLG-Report 2001, 91, 92; vgl. auch Knittel, Betreuungsgesetz, Loseblatt Stand März 2006, § 1896 BGB, Rdn. 25; Bauer, in: HK-BUR, Loseblatt Stand Februar 2006, § 1896 BGB, Rdn. 258; Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1896 BGB, Rdn. 37).
  • BayObLG, 12.09.2002 - 3Z BR 169/02

    Amtsermittlung im Betreuungsverfahren bei Hinweis auf Vorsorgevollmacht - Auswahl

    Solange einer geeigneten Person eine wirksame Vorsorgevollmacht erteilt ist, darf in den betreffenden Aufgabenkreisen grundsätzlich eine Betreuung nicht angeordnet werden (vgl. Palandt/Diederichsen BGB 61. Aufl. § 1896 Rn. 11 und Beschluss des Senats vom 16.5.2002 Gz. 3Z BR 40/02).
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