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   BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 48/02, 3 Z BR 47/02   

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https://dejure.org/2002,5843
BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 48/02, 3 Z BR 47/02 (https://dejure.org/2002,5843)
BayObLG, Entscheidung vom 29.05.2002 - 3Z BR 48/02, 3 Z BR 47/02 (https://dejure.org/2002,5843)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 3Z BR 48/02, 3 Z BR 47/02 (https://dejure.org/2002,5843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unanfechtbarkeit der Untersuchungsanordnung

  • Judicialis

    FGG § 68b Abs. 3; ; FGG § 68b Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 68b Abs. 3, 4
    Umfang der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung - Gewaltanwendung und Wohnungszutritt - Fortführung der weiteren Beschwerde zum Zwecke der Feststellung rechtswidriger Anordnung - Voraussetzungen der Unterbringung zur Beobachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Untersuchung und Vorführung

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 41 T 363/02
  • LG Kempten - 42 T 362/02
  • BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 48/02, 3 Z BR 47/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 60 (Ls.)
  • BtPrax 2002, 215
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 30.03.2001 - 3Z BR 80/01

    Anhörung eines Sachverständigen zur Unterbringung eines Betroffenen zur

    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Soweit das Landgericht das Rechtsmittel des Betroffenen als unzulässig verworfen hat (Anordnung der Untersuchung und Vorführung), ist entgegen der Rechtsmittelbelehrung des Landgerichts nicht die sofortige weitere, sondern die (einfache) weitere Beschwerde gegeben (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1559).

    Soweit sich der Betroffene gegen die Unterbringung wendet, ist entgegen der Rechtsmittelbelehrung des Landgerichts ebenfalls die einfache weitere Beschwerde statthaft (BayObLG FamRZ 2001, 1559; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 68b FGG Rn. 11).

    Neben der persönlichen Anhörung der Betroffenen ist die vorherige Anhörung eines Sachverständigen zur Frage der Erforderlichkeit und Dauer der Unterbringung notwendig (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1559/1560).

  • OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 143/96

    Untersuchung einer im Betreuungsverfahren befindlichen Person

    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Soweit die Betreuungsbehörde durch die Anordnung ermächtigt wurde, die Unterstützung durch die Polizei in Anspruch zu nehmen (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 1 und 3 FGG) und die Wohnung des Betroffenen zum Vollzug der Vorführung zu betreten (vgl. Art. 13 Abs. 2 GG), handelt es sich um die Anordnung unselbständiger Modalitäten zum Vollzug der Vorführungsanordnung, die deshalb ebenfalls unter § 68b Abs. 3 Satz 2 FGG fällt und nicht anfechtbar ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1190; OLG Hamm FamRZ 1997, 440/441).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Das eingelegte Rechtsmittel bleibt gleichwohl zulässig, weil der Betroffene, wie sich aus der Beschwerdebegründung vom 23.5.2002 ergibt, die Feststellung begehrt, dass die Unterbringung rechtswidrig war (BVerfG NJW 1998, 2432 und InfAuslR 2002, 132; BayObLGZ 1999, 24 und 2000, 220/221).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Sie ist unabhängig von der Zulässigkeit der Erstbeschwerde zulässig (BayObLGZ 1993, 253/255), jedoch schon deshalb unbegründet, weil die Erstbeschwerde - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - nach der ausdrücklichen Regelung in § 68b Abs. 3 Satz 2 FGG ausgeschlossen ist.
  • BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung

    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Voraussetzung ist eine strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung (vgl. zur ähnlichen Fallgestaltung in einem Strafverfahren BVerfG NJW 2002, 283/284).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Das eingelegte Rechtsmittel bleibt gleichwohl zulässig, weil der Betroffene, wie sich aus der Beschwerdebegründung vom 23.5.2002 ergibt, die Feststellung begehrt, dass die Unterbringung rechtswidrig war (BVerfG NJW 1998, 2432 und InfAuslR 2002, 132; BayObLGZ 1999, 24 und 2000, 220/221).
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Das eingelegte Rechtsmittel bleibt gleichwohl zulässig, weil der Betroffene, wie sich aus der Beschwerdebegründung vom 23.5.2002 ergibt, die Feststellung begehrt, dass die Unterbringung rechtswidrig war (BVerfG NJW 1998, 2432 und InfAuslR 2002, 132; BayObLGZ 1999, 24 und 2000, 220/221).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Das eingelegte Rechtsmittel bleibt gleichwohl zulässig, weil der Betroffene, wie sich aus der Beschwerdebegründung vom 23.5.2002 ergibt, die Feststellung begehrt, dass die Unterbringung rechtswidrig war (BVerfG NJW 1998, 2432 und InfAuslR 2002, 132; BayObLGZ 1999, 24 und 2000, 220/221).
  • BayObLG, 03.01.1994 - 3Z BR 259/93

    Hauptsache; Einlegung; Beschwerde; Erledigung; Beschränkung; Kosten; Errichtung;

    Auszug aus BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02
    Soweit die Betreuungsbehörde durch die Anordnung ermächtigt wurde, die Unterstützung durch die Polizei in Anspruch zu nehmen (vgl. § 33 Abs. 2 Satz 1 und 3 FGG) und die Wohnung des Betroffenen zum Vollzug der Vorführung zu betreten (vgl. Art. 13 Abs. 2 GG), handelt es sich um die Anordnung unselbständiger Modalitäten zum Vollzug der Vorführungsanordnung, die deshalb ebenfalls unter § 68b Abs. 3 Satz 2 FGG fällt und nicht anfechtbar ist (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1190; OLG Hamm FamRZ 1997, 440/441).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen

    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 167 veröffentlicht ist, möchte der weiteren Beschwerde entsprechen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juni 1996 (veröffentlicht in FamRZ 1997, 440) und durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Mai 2002 (veröffentlicht bei Juris sowie in BtPrax 2002, 215 = FamRZ 2003, 60 [LS]) und vom 20. Januar 1994 (veröffentlicht bei Juris sowie - nur Leitsatz - in FamRZ 1994, 1190) gehindert.
  • OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06

    Anfechtbarkeit einer die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen

    Ungeachtet der grundsätzlichen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung (vgl. Bienwald in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, 4.Aufl., Rdnr.74 ff zu § 68b) gebietet nach Auffassung des Senats eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift zumindest in denjenigen Fällen eine gesonderte Anfechtbarkeit, in denen mit der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung gleichzeitig die Befugnis zur Anwendung einfacher Gewalt gegen den Betroffenen und/oder die Erlaubnis zum gewaltsam Zutritt zur Wohnung des Betroffenen erteilt wird (so auch Sonnenfeld in Jansen, 3.Aufl., Rdnr. 51 zu § 68b; wohl auch Bienwald a.a.O.; a.A. OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayObLG FamRZ 2003, 60; 1994, 1190; Kayser in Keidel/Kuntze/ Winkler, 15.Aufl., Rdnr.14 zu § 68b; Damrau/Zimmermann, 3.Aufl., Rdnr.28 zu § 68b FGG).

    In der von ihm beabsichtigten Art und Weise kann der Senat allerdings nicht entscheiden, ohne im Sinne des § 28 Abs. 2 FGG von den vorstehend genannten Entscheidungen des OLG Hamm (FamRZ 1997, 440) und des BayObLG (FamRZ 2003, 60; 1994, 1190) abzuweichen.

  • OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 427/02

    Betreuung: Unanfechtbarkeit von Maßnahmen im Betreuungsanordnungsverfahren

    Deshalb teilt der Senat die weit überwiegende Meinung, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 68 b FGG keine anfechtbare (Zwischen-) Entscheidung ist, und nimmt insbesondere auf den Beschluss des 3. Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 31.1.2001 (FamRZ 2001, 707 = FGPrax 2001, 78 = BtPrax 2001, 123 mNw zur bisherigen Rspr) Bezug (ebenso BayObLG (29.2.2002) BtPrax 2002, 215; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayVerfGH BtPrax 1995, 179).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2002 - 8 W 428/02

    Anfechtung von Zwischenentscheidungen

    Deshalb teilt der Senat die weit überwiegende Meinung, dass die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 68 b FGG keine anfechtbare (Zwischen-) Entscheidung ist, und nimmt insbesondere auf den Beschluss des 3. Zivilsenats des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 31.1.2001 (FamRZ 2001, 707 = FGPrax 2001, 78 = BtPrax 2001, 123 mNw zur bisherigen Rspr) Bezug (ebenso BayObLG (29.2.2002) BtPrax 2002, 215; OLG Brandenburg FamRZ 1997, 1019; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1997, 440; BayVerfGH BtPrax 1995, 179).
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