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   OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05   

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https://dejure.org/2005,7127
OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05 (https://dejure.org/2005,7127)
OLG München, Entscheidung vom 06.04.2005 - 33 Wx 32/05 (https://dejure.org/2005,7127)
OLG München, Entscheidung vom 06. April 2005 - 33 Wx 32/05 (https://dejure.org/2005,7127)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Besorgung eigener Angelegenheiten trotz psychischer Erkrankung, Erforderlichkeit der Betreuung

  • Judicialis

    BGB § 1896

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896
    Keine Betreuung bei rechtlich möglicher Besorgung eigener Angelegenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines psychisch Kranken auf die Bestellung eines Betreuers; Folgen einer fehlenden Verhinderung der Besorgung eigener Angelegenheiten des Betroffenen, auch durch Beauftragung und Bevollmächtigung Dritter im Falle einer psychischen Erkrankung; Voraussetzungen für ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1055
  • BtPrax 2005, 156
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 23.01.2001 - 15 W 365/00

    Vorrang einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung vor einer Betreuerbestellung

    Auszug aus OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05
    Denn der Grundsatz der Erforderlichkeit der Betreuung dient auch dem öffentlichen Interesse daran, erkennbar unnötige Betreuungen zu vermeiden (OLG Zweibrücken a.a.O.; OLG Köln FamRZ 1996, 249; OLG Hamm FamRZ 2001, 870; Soergel/Zimmermann § 1896 Rn.75).
  • OLG Zweibrücken, 24.03.2004 - 3 W 219/03

    Rechtliche Betreuung: Fehlendes Betreuungsbedürfnis

    Auszug aus OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05
    Nur wenn der Betroffene psychisch außer Stande ist, solche Hilfe von sich aus in Anspruch zu nehmen oder sogar die Notwendigkeit der Inanspruchnahme zu erkennen, kommt die Anordnung einer Betreuung in Betracht (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 151; OLG Zweibrücken BtPrax 2004, 155 m.w.N.).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 27 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgrundsätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618; Senatsentscheidung vom 16.2.2005 - 33 Wx 006/05).
  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

    Auszug aus OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05
    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 27 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungsgrundsätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618; Senatsentscheidung vom 16.2.2005 - 33 Wx 006/05).
  • OLG Köln, 21.06.1995 - 16 Wx 100/95

    Betreuung nur bei Betreuungsbedürfnis

    Auszug aus OLG München, 06.04.2005 - 33 Wx 32/05
    Denn der Grundsatz der Erforderlichkeit der Betreuung dient auch dem öffentlichen Interesse daran, erkennbar unnötige Betreuungen zu vermeiden (OLG Zweibrücken a.a.O.; OLG Köln FamRZ 1996, 249; OLG Hamm FamRZ 2001, 870; Soergel/Zimmermann § 1896 Rn.75).
  • OLG München, 20.12.2006 - 33 Wx 248/06

    Beschwerderecht des Betroffenen gegen Aufhebung der Betreuung bei

    Nur wenn der Betroffene psychisch außer Stande ist, solche Hilfe von sich aus in Anspruch zu nehmen oder die Notwendigkeit der Inanspruchnahme zu erkennen, kommt die Anordnung einer Betreuung in Betracht (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 151; OLG Zweibrücken BtPrax 2004, 155 m.w.N.; Senatsentscheidung BtPrax 2005, 156 und vom 5.10.2005 - 33 Wx 181/05).
  • OLG München, 12.12.2005 - 33 Wx 144/05

    Keine selbständige Anfechtung der Begutachtungsanordnung im Betreuungsverfahren -

    Es hat hierbei zu beachten, dass auch eine vom Betroffenen beantragte Betreuung "erforderlich" sein muss (vgl. Senatsbeschluss vom 6.4.2005 - BtPrax 2005, 156) und zwar in allen in Rede stehenden Aufgabenkreisen.
  • LG Detmold, 08.02.2011 - 3 T 161/10

    Annahme einzusetzenden Vermögens bei einer der Altersversorgung dienenden

    Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09).
  • LG Detmold, 26.01.2011 - 3 T 161/10

    Vergütungsregress gegen den Betroffenen; Kapitallebensversicherung als

    Zu dem einzusetzenden Vermögen zählt nach einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und ständiger Rechtsprechung der Kammer auch eine Kapitallebensversicherung, selbst wenn diese für eine zusätzliche Altersvorsorge bestimmt ist (zu vgl. OLG München, Beschl. v. 8. Juli 2005 - 33 Wx 32/05; LSG NRW, Beschl. v. 28. Juni 2007 - L 20 B 37/07; LSG NRW, Beschl. v. 21. Januar 2008 - L 20 SO 91/06; OLG Hamm, Beschl. v. 5. Oktober 2006 - 10 WF 196/06; OLG Hamm, Beschl. v. 31. März 2009 - 13 WF 52/09; Kammerbeschl. v. 23. Juli 2008 - 3 T 126/08; LG Koblenz, Beschl. v. 21. September 2009 - 2 T 570/09).
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