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   OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05   

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https://dejure.org/2005,7964
OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05 (https://dejure.org/2005,7964)
OLG München, Entscheidung vom 04.08.2005 - 33 Wx 81/05 (https://dejure.org/2005,7964)
OLG München, Entscheidung vom 04. August 2005 - 33 Wx 81/05 (https://dejure.org/2005,7964)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erdacht auf Missbrauch der Betreuerstellung, Kein Akteneinsichtsrecht

  • Judicialis

    FGG § 34 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 34 Abs. 1
    Keine Akteneinsicht in Betreuungsakten aufgrund vager Verdächtigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Missbrauch der Stellung eines Betreuers zur Verschiebung von Vermögenswerten des Betreuten in sein eigenes Vermögen; Verdächtigungen gegen einen Betreuer hinsichtlich des Missbrauchs der Betreuerstellung ohne konkrete Anhaltspunkte; Versagung der Akteneinsicht und ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 64 (Ls.)
  • BtPrax 2005, 234
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 21.07.2003 - 16 Wx 147/03

    Einsicht in die Betreuerakten durch den künftigen Alleinerben

    Auszug aus OLG München, 04.08.2005 - 33 Wx 81/05
    Inwiefern etwas anderes gelten könnte, wenn ein Erbvertrag abgeschlossen worden ist (vgl. hierzu OLG Köln vom 21.7.2003 = FamRZ 2004, 1124), kann hier dahinstehen, da eine solche Fallgestaltung nicht vorliegt.
  • OLG München, 27.07.2007 - 33 Wx 34/07

    Kein Recht der pflichtteilsberechtigten Tochter auf Einsicht in Betreuungsakten

    Eventuell ihm zustehende Erbansprüche können zu Lebzeiten des Betroffenen und potentiellen Erblasses grundsätzlich kein Akteneinsichtsrecht begründen (Keidel/Kahl FGG 15. Aufl. § 34 Rn. 17a), da der spätere Erblasser, solange er lebt, frei bzw. im Rahmen der bestehenden und vom Vormundschaftsgericht überwachten Betreuung über sein Vermögen verfügen kann (OLG München BtPrax 2005, 234).

    Hat das Gericht ein berechtigtes Interesse bejaht, entscheidet es über die Gewährung von Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen (OLG München BtPrax 2005, 234; Keidel/Kahl Rn. 15).

    Bei der Ermessensausübung ist vor allem das Recht des Betroffenen auf seine informationellen Selbstbestimmung zu beachten, das als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist (Keidel/Kahl Rn. 15c) und gegen das berechtigte Interesse an der Akteneinsicht abzuwägen (OLG München BtPrax 2005, 234).

  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10

    Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers

    Ein berechtigtes Interesse im Sinne der §§ 34 Abs. 1, 78 Abs. 1 S. 1 FGG liegt nach allgemeiner Auffassung dann vor, wenn der Antragsteller ein vernünftiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse glaubhaft macht, das auch tatsächlicher, etwa wirtschaftlicher Art sein kann und im allgemeinen dann vorliegen wird, wenn ein künftiges Verhalten des Antragstellers durch die Kenntnis vom Akteninhalt beeinflusst werden kann (BGH a. a. O., 382; BayObLGZ 1995, 1, 4; Rpfleger 1997, 162; FamRZ 1998, 638, 639; OLG Zweibrücken, a. a. O.; OLG München BtPrax 2005, 234).
  • LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08
    Das zuständige Gericht hat über die Gewährung der Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (vgl. OLG München BtPrax 2005, 234; OLG München Rpfleger 2007, 543, zitiert nach juris Rdnr. 22; Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 34 FGG Rdnr. 15).

    Dabei ist auf Seiten des Betroffenen insbesondere dessen informationelles Selbstbestimmungsrecht zu beachten, das als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes durch Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG geschützt ist (vgl. OLG München Rpfleger 2007, 543, zitiert nach juris Rdnr. 23; OLG München BtPrax 2005, 234, zitiert nach juris Rdnr. 10; BayObLG a.a.O., juris Rdnr. 13; BVerfGE 65, 1, 41 f).

  • KG, 14.11.2006 - 1 W 343/06

    Betreuung: Recht des Vorsorgebevollmächtigten zur Einsicht in die

    c) Hat das Gericht ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht bejaht, entscheidet es über die Gewährung von Akteneinsicht nach pflichtgemäßem Ermessen (OLG München, OLG-Report 2006, 62).
  • KG, 14.03.2006 - 1 W 445/04

    Betreuungsverfahren: Akteneinsichtsrecht des entlassenen Betreuers

    Befindet sich der Antragsteller nämlich bereits im Besitz erbetener Informationen und ist nicht ersichtlich, dass die erstrebte Akteneinsicht zu weiteren Erkenntnissen führt, fehlt insoweit das berechtigte Interesse (BayObLG, NJW-RR 1998, 294; OLG München, BtPrax 2005, 234 = OLG-Report 2006, 62; Kahl, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 34, Rdn. 13).
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