Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 30.07.2007

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 02.08.2007 - 8 U 4/07   

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https://dejure.org/2007,8606
OLG Naumburg, 02.08.2007 - 8 U 4/07 (https://dejure.org/2007,8606)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02.08.2007 - 8 U 4/07 (https://dejure.org/2007,8606)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 02. August 2007 - 8 U 4/07 (https://dejure.org/2007,8606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht wegen Geschäftsunfähigkeit der Vertretenen; Rückforderung von Geldleistungen aufgrund der Unwirksamkeit einer Vorsorgevollmacht; Darlegungslast und Beweislast eines Beauftragen im Hinblick auf die bestimmungsgemäße Verwendung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung des Betreuers wie ein Beauftragter

  • Judicialis

    BGB § 291; ; BGB § 667

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 291; BGB § 667
    Zur Frage, ob ein Betreuer einem Beauftragten im Sinne von § 667 BGB gleichzusetzen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 598
  • FamRZ 2008, 182
  • BtPrax 2007, 262
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.10.1996 - III ZR 205/95

    Rückabwicklung eines wegen der Verpflichtung zur Schaffung eines Adeltstitels

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.08.2007 - 8 U 4/07
    Für die bestimmungsgemäße Verwendung der Gelder trägt die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, NJW 1997, 47, 48).
  • RG, 30.05.1940 - V 240/39

    Wem gebührt eine Vergütung, die sich der für eine Fideikommißverwaltung

    Auszug aus OLG Naumburg, 02.08.2007 - 8 U 4/07
    Infolgedessen hat die Beklagte auch wie ein Beauftragter die Pflicht, die Gelder, die ihr aus dem Vermögen der Klägerin mit der Bestimmung zur Verfügung gestellt wurden, sie zu deren Wohl zu verwenden, zurückzugeben, soweit sie nicht bestimmungsgemäß verwendet worden sind (vgl. v.Staudinger/Wittmann, BGB, 13. Auflage [1994], Vorbem §§ 662 ff., Rn 30 unter Bezugnahme auf RGZ 164, 98, 102 f.).
  • OLG Saarbrücken, 22.12.2010 - 8 U 622/09

    Betreuung: Pflicht des Betreuers zur Herausgabe des aus dem Vermögen des

    a) Das Landgericht ist zutreffend und von der Berufung unbeanstandet davon ausgegangen, dass die Bestimmung des § 667 BGB auf das Verhältnis zwischen Betreuer und Betreutem entsprechende Anwendung findet (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1601 f. Tz. 29; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 5.8.2005 - 4 W 19/05 Tz. 4; NJW-RR 2008, 598 f. Tz. 3 f.; jeweils zit. nach juris).

    Aus alldem folgt, dass der Betreuer wie ein Beauftragter verpflichtet ist, Gelder, die er bei der Ausübung der Betreuung aus dem Vermögen des Betreuten erlangt, herauszugeben, soweit er sie nicht bestimmungsgemäß verwendet hat (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2008, 598 f. Tz. 4, zit. nach juris).

    b) Ebenfalls zu Recht und von der Berufung unbeanstandet hat das Landgericht angenommen, dass der Beklagte als Betreuer demgemäß wie ein Beauftragter hinsichtlich der bestimmungsgemäßen Verwendung der aus dem Vermögen der von ihm betreuten Erblasserin erlangten Gelder die Darlegungs- und Beweislast trägt (vgl. BGH WM 1987, 79 f. Tz. 8; NJW 1997, 47 ff. Tz.16; NZG 2003, 215 f. Tz. 11; OLG Karlsruhe, a. a. O.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2008, 598 f. Tz. 3; jeweils zit. nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 21.07.2013 - 1 U 157/12

    Zum Anspruch des Betreuten auf Rückzahlung der vom Betreuer aus seinem Vermögen

    Daraus folgt, dass der Betreuer wie ein Beauftragter verpflichtet ist, Gelder, die er bei der Ausübung der Betreuung aus dem Vermögen des Betreuten erlangt, herauszugeben, soweit er sie nicht bestimmungsgemäß verwendet hat (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1601; OLG Naumburg, Beschluss vom 05.08.2005 - 4 W 19/05; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22.10.2010 - 8 U 622/09; OLG Naumburg, Urteil vom 02.08.2007 - 8 U 4/07).

    Was die bestimmungsgemäße Verwendung der Gelder anbelangt, so trägt der Betreuer die Darlegungs- und Beweislast (BGH VVM 1987, 79; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, NJW-RR 2008, 598).

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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5351
OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07 (https://dejure.org/2007,5351)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30.07.2007 - 3 W 118/07 (https://dejure.org/2007,5351)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30. Juli 2007 - 3 W 118/07 (https://dejure.org/2007,5351)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Unterbringung: Übertragung des Beschwerdeverfahrens auf den Einzelrichter

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit; Übertragbarkeit des gesamten Verfahrens auf einen Einzelrichter; Voraussetzungen der Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren durch den beauftragten Richter; ...

  • Bt-Recht

    Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einzelrichter und Entscheidung über Unterbringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 103
  • FGPrax 2007, 268
  • FamRZ 2008, 80
  • BtPrax 2007, 262
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02

    Anmeldung der Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines "alten" Mantels

    Auszug aus OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07
    Der Senat sieht in der Entscheidung des Einzelrichters eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts, die jedenfalls im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit einen absoluten Beschwerdegrund darstellt, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (OLG Zweibrücken, Beschl. vom 17.09.2003 - 3W 185/03 - FGPrax 2003, 278; BayObLG, Beschl. vom 11.02.2004 - 3Z BR 23/04 - FGPrax 2004, 117 = FamRZ 2004, 1136; BayObLG, Beschl. vom 04.02.2004 - 3Z BR 270/03 - FGPrax 2004, 77 = FamRZ 2004, 1137).
  • BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03

    Gerichtsbesetzung bei Entscheitung über Beschwerden in Betreuungssachen; Keine

    Auszug aus OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07
    Der Senat sieht in der Entscheidung des Einzelrichters eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts, die jedenfalls im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit einen absoluten Beschwerdegrund darstellt, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (OLG Zweibrücken, Beschl. vom 17.09.2003 - 3W 185/03 - FGPrax 2003, 278; BayObLG, Beschl. vom 11.02.2004 - 3Z BR 23/04 - FGPrax 2004, 117 = FamRZ 2004, 1136; BayObLG, Beschl. vom 04.02.2004 - 3Z BR 270/03 - FGPrax 2004, 77 = FamRZ 2004, 1137).
  • BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04

    Zulassung der weiteren Beschwerde wegen der grundsätzliche Bedeutung der zur

    Auszug aus OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07
    Der Senat sieht in der Entscheidung des Einzelrichters eine nicht ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts, die jedenfalls im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit einen absoluten Beschwerdegrund darstellt, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (OLG Zweibrücken, Beschl. vom 17.09.2003 - 3W 185/03 - FGPrax 2003, 278; BayObLG, Beschl. vom 11.02.2004 - 3Z BR 23/04 - FGPrax 2004, 117 = FamRZ 2004, 1136; BayObLG, Beschl. vom 04.02.2004 - 3Z BR 270/03 - FGPrax 2004, 77 = FamRZ 2004, 1137).
  • BVerfG, 02.08.2001 - 1 BvR 618/93

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Rechtsmittel in Fällen tiefgreifender

    Auszug aus OLG Rostock, 30.07.2007 - 3 W 118/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 02.08.2001 (1 BvR 618/93, NJW 2002, 206) ausgesprochen, dass bereits die Anordnung einer vorläufigen Betreuung einen tiefen freiheitseinschränkenden Eingriff in das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 1 GG darstellt und dessen Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz es im Falle der Beendigung der Betreuung im laufenden Rechtsmittelverfahren erfordert, die Rechtmäßigkeit der Betreuungsanordnung festzustellen.
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 37/08

    Übertragung von Betreuungs-und Unterbringungssachen auf den Einzelrichter

    c) Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch einen Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 30. Juli 2007 (FamRZ 2008, 80) gehindert.
  • KG, 13.05.2008 - 1 W 91/08

    Unterbringungsverfahren: Anfechtbarkeit der Übertragung des Beschwerdeverfahrens

    Die Übertragung des Beschwerdeverfahrens auf den Einzelrichter ist auch in Unterbringungssachen nicht ausgeschlossen; sie kann nicht zum Gegenstand eines Rechtsmittelangriffs gemacht werden (Fortführung von Senat, Beschluss vom 17. März 2008 - 1 W 45/08; entgegen OLG Rostock, MDR 2008, 103).

    Allerdings hat das OLG Rostock in einem Unterbringungsverfahren die Entscheidung eines Einzelrichters wegen nicht ordnungsgemäßer Besetzung des Gerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung durch die Kammer zurückverwiesen (OLG Rostock, MDR 2008, 103).

  • KG, 17.03.2008 - 1 W 45/08

    Weitere Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Betreuung: Übertragung

    Das OLG Rostock hält eine solche Übertragung in Verfahren über die Bestellung eines Betreuers oder die Aufrechterhaltung einer Betreuung für unzulässig mit der Folge, dass ein entsprechender Beschluss des Einzelrichters wegen nicht ordnungsgemäßer Besetzung des Gerichts aufzuheben und an die Kammer des Landgerichts zurückzuverweisen sei (OLG Rostock, Beschluss vom 24. August 2006 - 3 W 81/06 - und Beschluss vom 30. Juli 2007 - 3 W 118/07 - MDR 2008, 103).
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