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   LG Verden, 24.06.2010 - 1 T 76/10   

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https://dejure.org/2010,28637
LG Verden, 24.06.2010 - 1 T 76/10 (https://dejure.org/2010,28637)
LG Verden, Entscheidung vom 24.06.2010 - 1 T 76/10 (https://dejure.org/2010,28637)
LG Verden, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 1 T 76/10 (https://dejure.org/2010,28637)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtabhilfeentscheidung, Abhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtPrax 2010, 242
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Saarbrücken, 22.02.2010 - 5 T 87/10

    Betreuungsverfahren: Beschwerderecht eines im ersten Rechtszug nicht beteiligten

    Auszug aus LG Verden, 24.06.2010 - 1 T 76/10
    11 Eine wortgetreue Auslegung des Gesetzes widerspricht jedenfalls dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - die bislang unterbliebene Hinzuziehung nicht von dem betreffenden Angehörigen zu vertreten ist, dem verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. LG Saarbrücken, Beschl. v. 22.02.2010 - 5 T 87/10, zitiert nach juris).
  • OLG München, 04.02.2010 - 31 Wx 13/10

    Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Form der Entscheidung des

    Auszug aus LG Verden, 24.06.2010 - 1 T 76/10
    Die gem. § 68 Abs. 1 S.1 FamFG vorgeschriebene Entscheidung über die Abhilfe hat grundsätzlich durch Beschluss zu erfolgen, der mit Gründen zu versehen (§ 38 Abs. 3 S.1 FamFG) und den Beteiligten bekannt zu geben ist (§ 41 FamFG; OLG München, 31 Wx 13/10, 31 Wx 013/10 m.w.N., zitiert nach juris).
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 213/16

    Betreuungssache: Bewirkung einer Beteiligung durch Bekanntgabe der

    c) Die Frage, ob einem nicht beteiligten Angehörigen in Fällen der vorliegenden Art aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Beschwerderecht eingeräumt werden kann bzw. muss (vgl. LG Verden BtPrax 2010, 242; LG Saarbrücken FamRZ 2010, 1371, 1372; LG Landau FamRZ 2011, 60, 61; Fröschle in Prütting/Helms FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 20 ff.; Guckes in Fröschle Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren 3. Aufl. § 304 FamFG Rn. 13; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 303 Rn. 9; Bahrenfuss/Brosey FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 9; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 5. Aufl. § 303 Rn. 9; Keidel/Budde FamFG 19. Aufl. § 303 Rn. 28), braucht der Senat hier nicht zu beantworten.
  • BGH, 25.04.2018 - XII ZB 282/17

    Einlegen einer Beschwerde im Namen des Betroffenen durch den im erstinstanzlichen

    Insoweit wird vertreten, die Beschwerde dahin auszulegen, dass sie zugleich einen Antrag auf Beteiligung an dem Verfahren beinhalte, über den vom Amtsgericht im Rahmen eines Zwischenverfahrens gemäß § 7 Abs. 5 FamFG zu entscheiden sei (vgl. dazu LG Verden BtPrax 2010, 242; LG Saarbrücken FamRZ 2010, 1371, 1372; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 303 Rn. 9; Bahrenfuss/Brosey FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 9; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 5. Aufl. § 303 Rn. 9).

    (b) Die Frage, ob einem nicht beteiligten Angehörigen in Fällen der vorliegenden Art aus verfassungsrechtlichen Gründen ein Beschwerderecht eingeräumt werden kann bzw. muss (vgl. LG Verden BtPrax 2010, 242; LG Saarbrücken FamRZ 2010, 1371, 1372; LG Landau FamRZ 2011, 60, 61; Prütting/Helms/Fröschle FamFG 4. Aufl. § 303 Rn. 20 ff.; Guckes in Fröschle Praxiskommentar Betreuungs- und Unterbringungsverfahren 3. Aufl. § 304 FamFG Rn. 13; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 303 Rn. 9; Bahrenfuss/Brosey FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 9; Schulte-Bunert/Weinreich/.

  • BGH, 17.06.2020 - XII ZB 574/19

    Betreuungsverfahren: Beschwerderecht der Angehörigen gegen von Amts wegen

    Zwar wird teilweise vertreten, die Beschwerde eines am erstinstanzlichen Verfahren unverschuldet nicht beteiligten Angehörigen sei dahin auszulegen, dass sie zugleich einen Antrag auf Beteiligung an dem Verfahren beinhalte, über den vom Amtsgericht im Rahmen eines Zwischenverfahrens gemäß § 7 Abs. 5 FamFG zu entscheiden sei (vgl. dazu LG Verden BtPrax 2010, 242; LG Saarbrücken FamRZ 2010, 1371, 1372; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 11; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 6. Aufl. § 303 Rn. 9).
  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 471/17

    Zustehen des Rechts der Beschwerde gegen eine von Amts wegen ergangene

    Gleiches gilt für die Frage, ob die Beschwerde dahingehend auszulegen ist, dass sie zugleich einen Antrag auf Beteiligung am Betreuungsverfahren beinhaltet (vgl. LG Verden BtPrax 2010, 242; LG Landau FamRZ 2011, 60, 61; LG Saarbrücken FamRZ 2010, 1371, 1372; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 303 Rn. 9; Bahrenfuss/Brosey FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 9; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 5. Aufl. § 303 Rn. 9; Keidel/Budde FamFG 19. Aufl. § 303 Rn. 28).
  • BGH, 20.11.2014 - XII ZB 86/14

    FamFG § 303 Abs. 2

    Eine nachträgliche Erlangung der Beschwerdebefugnis durch Hinzuziehung von Angehörigen nach Abschluss des ersten Rechtszugs - sei es in einem Zwischenverfahren, sei es im Rahmen des Abhilfeverfahrens - kommt ebenfalls nicht in Betracht (a.A. LG Verden BtPrax 2010, 242; LG Landau FamRZ 2011, 60, 61; LG Saarbrücken FamRZ 2010, 1371, 1372;Prütting/Helms/Fröschle FamFG 3. Aufl. § 303 Rn. 20 a; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 303 Rn. 28; MünchKommFamFG/Schmid-Recla 2. Aufl. § 303 Rn. 5 a; Schulte-Bunert/Weinreich/Rausch FamFG 4. Aufl. § 303 Rn. 8; Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 2. Aufl. § 303 Rn. 9).
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