Rechtsprechung
   OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12   

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https://dejure.org/2013,3225
OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12 (https://dejure.org/2013,3225)
OLG Jena, Entscheidung vom 27.02.2013 - 2 U 352/12 (https://dejure.org/2013,3225)
OLG Jena, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - 2 U 352/12 (https://dejure.org/2013,3225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 242, § 259, § 1908i Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1890 BGB, § 257 HGB analog
    Rechenschafts- und Auskunftspflicht des Betreuers; Aufbewahrung von Kontoauszügen; Aufbewahrungsfrist; Reichweite der Entlastungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechenschafts- und Auskunftspflicht des Betreuers; Aufbewahrung von Kontoauszügen; Aufbewahrungsfrist; Reichweite der Entlastungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 242, § 259, § 1908i Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1890 BGB, § 257 HGB analog
    Rechenschafts- und Auskunftspflicht des Betreuers; Aufbewahrung von Kontoauszügen; Aufbewahrungsfrist; Reichweite der Entlastungserklärung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuer muss Kontoauszüge aufheben!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Beschränkung der Aufbewahrungspflicht des Betreuers in Bezug auf Kontoauszüge auf einen Zehnjahres-Zeitraum

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1837
  • BtPrax 2013, 123
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Ansbach, 03.09.2010 - 3 O 1434/09

    Anscheinsbeweis für die Ursache einer Gefahrenquelle für einen Sturz Zumutbarkeit

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12
    Ziffer 1. und 4. des Urteils des Landgerichts Gera vom 02.11.2011 - 3 O 1434/09 wie folgt abzuändern:.

    Zivilkammer -vom 02.11.2011, Az.: 3 O 1434/09, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • OLG Karlsruhe, 08.08.2003 - 15 U 76/01

    Betreuung: Rechtsverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem; Herausgabe von dem

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12
    Diesbezüglich hat sich der Beklagte zu 1 auch dann gegenüber der Klägerin zu rechtfertigen, wenn das Betreuungsgericht die Abrechnungen nicht beanstandet hat (OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.08.2003 - 15 U 76/01, FamRZ 2004, 1601).
  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12
    Dann erst kann der Kläger einen Anspruch auf eidesstattliche Versicherung aus § 259 Abs. 2 oder § 260 Abs. 2 BGB mit der Begründung geltend machen, es bestünden konkrete Verdachtsmomente dafür, dass die Auskunft nicht mit der gehörigen Sorgfalt erteilt worden sei (BGH, Urteil vom 28.10.1953 - II ZR 149/52, NJW 1954, 70, 71).
  • OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 197/05

    Betreuung: Ergänzender Auskunftsanspruch einer Betreuerin gegenüber dem

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12
    Danach hat ein Betreuer nach Beendigung seines Amtes dem Betreuten das verwaltete Vermögen herauszugeben und über die Verwaltung des Vermögens Rechenschaft abzulegen (OLG Schleswig, Beschluss vom 01.12.2005 -2 W 197/05, FamRZ 2006, 574, zitiert nach BeckRS 2006, 00567).
  • BGH, 22.05.1990 - IX ZR 229/89

    Abwendung der Vollstreckung - Erfüllungswirkung - Zahlungen - Vorläufig

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12
    Grundsätzlich gilt, dass Erfüllungshandlungen zur Abwehr der Zwangsvollstreckung keine Erfüllungswirkung haben (BGH, Urteil vom 22.05.1990 - IX ZR 229/89, NJW 1990, 2756) und deshalb keine Erledigungsereignisse darstellen (Beschluss des Senats vom 28.01.2013 - 2 U 743/12, Seite 3).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.1995 - 22 U 85/95
    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12
    Mindestvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Rechenschaftleistung ist es, dass der Betreuer zum Abschluss seiner Amtsführung eine nach Kalender- oder Rechnungsjahren unterteilte Übersicht über die Entwicklung des Vermögens des Betreuten vorlegt, der er zeitlich geordnete Kontoauszüge und zugehörige Belege beifügt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.08.1995 - 22 U 85/95, FamRZ 1996, 374; Zimmermann, in: Soergel, BGB, 13. Aufl., § 1890 Rn. 5; Engler, in: Staudinger, BGB (2004), § 1890 Rn. 24).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Auszug aus OLG Jena, 27.02.2013 - 2 U 352/12
    Das trifft etwa zu, wenn der Beklagte nach Stufenklage und Teilurteil zur Abwendung der Zwangsvollstreckung die geforderte Auskunft erteilt (BGH, Urteil vom 08.05.1985 -IVa ZR 138/83, NJW 1985, 2405, 2407).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 7 U 47/14

    Auskunftspflichten unter Miterben

    Allerdings wurde die Entlastungserklärung nicht vorbehaltlos erklärt, sondern es sind nur solche Ansprüche erfasst, welche sich aus den Betreuungsakten und den sonstigen Unterlagen erkennen lassen (vgl. hierzu: Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 27.02.2013 - 2 U 352/12, juris-Rn. 32).
  • LSG Bayern, 20.10.2016 - L 17 U 118/16

    Zurückverweisung, Verletztenrente, Streitgegenstand, Widerspruchsbescheid,

    Dagegen erhob die Klägerin Klage zum Sozialgericht Würzburg (SG), Aktenzeichen S 2 U 352/12.
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Rechtsprechung
   BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4686
BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10 (https://dejure.org/2013,4686)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2013 - VII ZB 59/10 (https://dejure.org/2013,4686)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - VII ZB 59/10 (https://dejure.org/2013,4686)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 836 Abs 3 S 1 ZPO, § 850k Abs 2 ZPO, § 850k Abs 5 S 2 ZPO
    Pfändung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto: Aufnahme der Verpflichtung des Schuldners zur Herausgabe der zur Erhöhung der Pfändungsfreibeträge führenden Nachweise in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Schuldners zur Herausgabe der für die Erhöhung des pfändungsfreien Betrages notwendigen Urkunden an den Gläubiger im Zusammenhang mit einem Pfändungsschutzkonto

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anspruch des Gläubigers auf Herausgabe der für die Ermittlung der Pfändungsfreibeträge benötigten Nachweise bei Pfändung in P-Konto

  • rewis.io

    Pfändung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto: Aufnahme der Verpflichtung des Schuldners zur Herausgabe der zur Erhöhung der Pfändungsfreibeträge führenden Nachweise in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation und Volltext)

    Pfändungsgläubiger darf zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze führende Nachweise beim P-Konto einsehen

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung eines Schuldners zur Herausgabe der für die Erhöhung des pfändungsfreien Betrages notwendigen Urkunden an den Gläubiger im Zusammenhang mit einem Pfändungsschutzkonto

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pfändung ins P-Konto - und die Belege für erhöhte Pfändungsfreibeträge

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Pfändungsgläubiger darf zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze führende Nachweise beim P-Konto einsehen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 836 Abs. 3 Satz 1, § 850k Abs. 2, 5 Satz 2
    Anspruch des Gläubigers auf Herausgabe der für die Ermittlung der Pfändungsfreibeträge benötigten Nachweise bei Pfändung in P-Konto

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gläubiger kann Herausgabe von Bescheinigungen verlangen, die zur Erhöhung der Pfändungsfreibeträge führen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Pfändungsgläubiger darf zur Erhöhung der Pfändungsfreigrenze führende Nachweise beim P-Konto einsehen -

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Herausgabe erforderlicher Urkunden bei Pfändung von Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2038
  • NJW-RR 2013, 766
  • ZIP 2013, 902
  • MDR 2013, 548
  • FamRZ 2013, 877
  • WM 2013, 639
  • Rpfleger 2013, 402
  • BtPrax 2013, 123
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.12.2006 - VII ZB 58/06

    Pflicht des Schuldners zur Vorlage von Lohnabrechnungen bei Pfändung des

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10
    Unnötige und risikobehaftete Drittschuldnerklagen sollen vermieden werden (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, BGHZ 192, 314 Rn. 7; Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 8 f.).

    Die Herausgabepflicht des Schuldners betrifft Urkunden, die den Gläubiger als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit oder Einredefreiheit dienen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, BGHZ 192, 314 Rn. 7; Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 6; Beschluss vom 28. Juni 2006 - VII ZB 142/05, NJW-RR 2006, 1576 Rn. 8; Beschluss vom 14. Februar 2003 - IXa ZB 53/03, NJW 2003, 1256).

    Zu den Urkunden, die zur Ermittlung oder zum Nachweis der Forderungshöhe dienen, gehören die laufenden Lohnabrechnungen, regelmäßig die letzten drei Lohnabrechnungen aus der Zeit vor der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 6), Bescheide über öffentlich-rechtliche Leistungen und Rentenbescheide (MünchKommZPO/Smid, 4. Aufl., § 836 Rn. 124; Schuschke in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 836 Rn. 9; Brehm in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 836 Rn. 14, Fn. 43; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 836 Rn. 13; Musielak/Becker, ZPO, 9. Aufl., § 836 Rn. 7).

  • BGH, 09.02.2012 - VII ZB 49/10

    Reichweite der Kontenpfändung: Pflicht zur Herausgabe sämtlicher Kontoauszüge;

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10
    Unnötige und risikobehaftete Drittschuldnerklagen sollen vermieden werden (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, BGHZ 192, 314 Rn. 7; Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 8 f.).

    Die Herausgabepflicht des Schuldners betrifft Urkunden, die den Gläubiger als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit oder Einredefreiheit dienen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, BGHZ 192, 314 Rn. 7; Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 6; Beschluss vom 28. Juni 2006 - VII ZB 142/05, NJW-RR 2006, 1576 Rn. 8; Beschluss vom 14. Februar 2003 - IXa ZB 53/03, NJW 2003, 1256).

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Schuldner seine Herausgabeverpflichtung durch die Übergabe von Kopien erfüllen, soweit der Gläubiger nicht auf das Original beispielsweise zum Zweck seiner Legitimation angewiesen ist (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, BGHZ 192, 314 Rn. 7; Zöller/Stöber, aaO, § 836 Rn. 14; Musielak/Becker, aaO, § 836 Rn. 7; Hk-ZPO/Kemper, 5. Aufl., § 836 Rn. 12).

  • BGH, 28.06.2006 - VII ZB 142/05

    Aufnahme der herauszugebenden Urkunden in den Pfändungs- und

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10
    Die Herausgabepflicht des Schuldners betrifft Urkunden, die den Gläubiger als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit oder Einredefreiheit dienen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, BGHZ 192, 314 Rn. 7; Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 6; Beschluss vom 28. Juni 2006 - VII ZB 142/05, NJW-RR 2006, 1576 Rn. 8; Beschluss vom 14. Februar 2003 - IXa ZB 53/03, NJW 2003, 1256).

    Der Gläubiger hat aber ein berechtigtes Interesse an einer Herausgabeanordnung im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, die eine Bestimmung durch den Schuldner ermöglicht (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - VII ZB 142/05, NJW-RR 2006, 1576 Rn. 9).

  • BGH, 14.02.2003 - IXa ZB 53/03

    Herausgabe der EC-Karte bei Pfändung des Kontos

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10
    Die Herausgabepflicht des Schuldners betrifft Urkunden, die den Gläubiger als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit oder Einredefreiheit dienen (BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10, BGHZ 192, 314 Rn. 7; Beschluss vom 20. Dezember 2006 - VII ZB 58/06, NJW 2007, 606 Rn. 6; Beschluss vom 28. Juni 2006 - VII ZB 142/05, NJW-RR 2006, 1576 Rn. 8; Beschluss vom 14. Februar 2003 - IXa ZB 53/03, NJW 2003, 1256).
  • BGH, 24.01.2006 - VII ZB 93/05

    BGH erklärt Erhöhung der Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen zum 1.Juli 2005

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10
    Enthält der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss keine Angaben hierzu (zur Zulässigkeit eines sog. "Blankettbeschlusses" gemäß § 850c Abs. 3 Satz 2 ZPO: BGH, Beschluss vom 24. Januar 2006 - VII ZB 93/05, BGHZ 166, 48), ist es grundsätzlich Sache des Drittschuldners, den pfändungsfreien Guthabenbetrag zu ermitteln und an den Gläubiger auszuzahlen.
  • LG Koblenz, 20.09.2010 - 2 T 499/10

    Kein Anspruch des Gläubigers auf Herausgabe der Nachweise, die zur Erhöhung der

    Auszug aus BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10
    Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung in ZVI 2011, 258 veröffentlicht ist, führt aus, der Schuldner habe dem Gläubiger gemäß § 836 Abs. 3 ZPO Auskunft darüber zu erteilen, ob und inwieweit das Guthaben auf einem gepfändeten Konto gemäß § 850k Abs. 2 ZPO pfändungsfrei sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2018 - 2 S 1254/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Kontopfändung durch Pfändungs- und

    Es ist mithin grundsätzlich Sache des Drittschuldners, den pfändungsfreien Guthabenbetrag des Schuldners zu ermitteln und den darüber hinausgehenden Betrag an den Gläubiger auszukehren (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2013 - VII ZB 59/10 -, juris, Rn. 7); die Bestimmung des Sockelbetrags und der vom Schuldner nachgewiesenen Aufstockungsbeträge darf folglich dem kontoführenden Kreditinstitut überlassen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 17.05.2017 - 2 S 894/17 -, juris, Rn. 15 und Rn. 18).

    Davon, dass ein Pfändungsbeschluss, durch den die Pfändung eines Pfändungsschutzkontos bewirkt wird, den Erlass eines "Blankettbeschlusses" bzw. einer "Blankettverfügung" zwar zulässt, jedoch nicht zwingend erfordert, geht auch der Bundesgerichtshof aus (vgl. Beschluss vom 21.02.2013 - VII ZB 59/10 -, juris, Rn. 7).

  • LAG Baden-Württemberg, 20.03.2014 - 18 Sa 78/13

    Schlüssiger Vortrag im Rahmen einer Drittschuldnerklage

    cc) Glaubt die Klägerin dem Vortrag des Schuldners nicht, und bedarf es der Abrechnung zur Durchsetzung der Forderung, kann sie nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO die Lohnabrechnungen, welche als Nebenrechte Gegenstand der Pfändung sind mit pfänden und deren Herausgabe gegenüber dem Schuldner durchsetzen (zum Pfändungsschutzkonto: BGH 21. Februar 2013 - VII ZB 59/10 - Rn. 5 und 9f., NJW-RR 2013, 766; BGH 19. Dezember 2012 - VII ZB 50/11 - BGHZ 196, 62; Stöber Die Forderungspfändung, 15. Aufl., Rn. 1742; Scherer Rpfleger 1995, 446, 450; Stein/Jonas-Brehm ZPO 22. Aufl. § 836 Rn. 12f.).
  • BGH, 07.09.2022 - VII ZB 38/21

    Anspruch auf Konkretisierung einer Auskunftspflicht in Pfändungs- und

    Unnötige und risikobehaftete Drittschuldnerklagen sollen vermieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10 Rn. 7, BGHZ 192, 314; Beschluss vom 21. Februar 2013 - VII ZB 59/10 Rn. 5 m.w.N., MDR 2013, 548).

    cc) Schließlich kann entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde aus der Rechtsprechung des Senats, wonach die von dem Schuldner nach § 836 Abs. 3 Satz 1 ZPO herauszugebenden Urkunden über die überwiesene Forderung auf Verlangen des Gläubigers in dem Überweisungsbeschluss im Einzelnen zu bezeichnen sind (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - VII ZB 142/05 Rn. 9, MDR 2007, 50; Beschluss vom 9. Februar 2012 - VII ZB 49/10 Rn. 19, BGHZ 192, 314; Beschluss vom 21. Februar 2013 - VII ZB 59/10 Rn. 10, MDR 2013, 548), nicht abgeleitet werden, dass Entsprechendes auch für die von dem Schuldner an den Gläubiger zu erteilende Auskunft zu gelten habe.

  • LG Kleve, 25.07.2016 - 4 T 103/16

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss; Pfändung; Nebenrecht; Hilfsrecht;

    Nebenrechte im vorstehenden Sinne sind auch Ansprüche auf Rechnungslegung und Auskunft, die darauf abzielen, Gegenstand und Betrag des Hauptanspruchs zu ermitteln, wie etwa Lohnabrechnungen (BGH NJW 2013, 539, 539/540) oder öffentlich-rechtliche Leistungsbescheide unter Einschluss von Rentenbescheiden (vgl. BGH NJW-RR 2013, 766), nicht aber Renteninformationen im Sinne von § 109 SGB VI (BGH NJW-RR 2012, 434, 435).

    Wie unter II. ausgeführt, sind Rentenbescheide Ansprüche auf Rechnungslegung und Auskunft im Sinne von §§ 412, 401 BGB, die darauf abzielen, Gegenstand und Betrag des Hauptanspruchs zu ermitteln (vgl. BGH NJW-RR 2013, 766).

    Der Schuldner ist ohnehin nach § 836 Abs. 3 ZPO verpflichtet, seinem Gläubiger den Bescheid (zumindest in Kopie) herauszugeben (vgl. BGH NJW-RR 2013, 766).

  • LG Hagen, 24.05.2016 - 6 T 91/16

    Anspruch des Gläubigers bei der Forderungspfändung gegen den Schuldner auf

    Nach der Rechtsprechung des BGH sind auch Rentenbescheide von der Vorlagepflicht erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2013 - VII ZB 59/10, NJW-RR 2013, 766; Becker in: Musielak/Voit, ZPO, 13.Aufl., 2016, § 836, Rn.7c; LG Stuttgart, Beschluss vom 16.04.2002 - 2 T 219/01, InVo 2002, 514).
  • AG Wermelskirchen, 11.03.2020 - 70 M 350/19
    Zu den Urkunden, die zur Ermittlung oder dem Nachweis der Forderungshöhe dienen, gehören auch Rentenbescheide und Rentenmitteilungen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2013 - VII ZB 59/10, juris Rn. 5).

    Es genügt die Herausgabe von Kopien an den Gläubiger (vgl. BGH, Beschluss vom 21.02.2013 - VII ZB 59/10, juris Rn. 9).

  • AG Gummersbach, 18.08.2016 - 61 M 1387/16

    Anordnungen, Ausforschungspfändung, Auskunftsverpflichtung, Kontenpfändung,

    Anstelle der von der Gläubigerin auf der Formularseite 8 formulierten Zusätze wird in dem Abschnitt "Es wird angeordnet, dass" der Text: "der Schuldner ab Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die laufenden Kontoauszüge und die bei ihm vorhandenen Nachweise, welche gemäß § 850k Abs. 2, Abs. 5 Satz 2 ZPO zur Erhöhung der Pfändungsfreibeträge führen können, - oder eine Kopie dieser Unterlagen - an den Gläubiger herauszugeben hat (BGH, VII ZB 59/09, VII ZB 49/10 und VII ZB 59/10)" zugesetzt und in dem Abschnitt "Sonstige Anordnungen:" der Text: "Die im Depot verwahrten Wertpapiere sind (gemäß § 847 Abs. 1 ZPO) von der Drittschuldnerin an einen von der Gläubigerin zu beauftragenden Gerichtsvollzieher herauszugeben.
  • LG Wuppertal, 08.02.2017 - 16 T 463/16

    Formularzwang, Anlagen, Forderungsaufstellung

     Abschriften der dem Kreditinstitut vorgelegten Bescheinigungen über einen erweiterten Pfändungsschutz nach § 850k Abs. 2, 5 ZPO (BGH, 21.02.2013 - VII ZB 59/10).
  • VG München, 16.04.2015 - M 15 K 13.5528

    Pfändungs- und Überweisungsverfügung einer Gemeinde; Kontopfändung eines

    Bei Vorliegen eines "Blankettbeschlusses" (zur Zulässigkeit eines sogenannten "Blankettbeschlusses" gemäß § 850c Abs. 3 S. 2 ZPO vgl. BGH, B.v. 24.1.2006 - VII ZB 93/05 - BGHZ 166, 48) ist es grundsätzlich Sache des Drittschuldners, den pfändungsfreien Guthabenbetrag zu ermitteln und an den Gläubiger auszuzahlen (BGH, B.v. 21.2.2013 - VII ZB 59710 - FamRZ 2013, 877 f.).
  • AG Zeven, 15.12.2017 - 7 M 309/17

    Herausgabeanspruch des Gläubigers hinsichtlich der Gehaltsmitteilungen des

    Unnötige und risikobehaftete Drittschuldnerklagen sollen vermieden werden (BGH NJW-RR 2013, 766 [BGH 21.02.2013 - VII ZB 59/10] ).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2013 - XII ZB 395/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2919
BGH, 23.01.2013 - XII ZB 395/12 (https://dejure.org/2013,2919)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2013 - XII ZB 395/12 (https://dejure.org/2013,2919)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 (https://dejure.org/2013,2919)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 BGB, § 1906 Abs 1 Nr 2 BGB
    Bestellung eines Betreuers für die Aufgabenbereiche Gesundheitssorge und Heilbehandlung: Ablehnung der notwendigen Heilbehandlung durch den Betroffenen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896; BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
    Betreuerbestellung für Betroffenen trotz Ablehnung notwendiger Behandlung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Betreuers für eine psychisch erkrankte Person für eine Krankenbehandlung bei Ablehnung der notwendigen Krankenbehandlung durch die zu betreuende Person

  • rewis.io

    Bestellung eines Betreuers für die Aufgabenbereiche Gesundheitssorge und Heilbehandlung: Ablehnung der notwendigen Heilbehandlung durch den Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bestellung eines Betreuers für eine psychisch erkrankte Person für eine Krankenbehandlung bei Ablehnung der notwendigen Krankenbehandlung durch die zu betreuende Person

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuung gegen den Willen des Betreuten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuung, wenn notwendige Behandlung abgelehnt wird

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestellung eines Betreuers ist auch möglich, wenn der Betroffene zunächst eine Behandlung ablehnt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1449
  • MDR 2013, 526
  • FGPrax 2013, 116
  • FamRZ 2013, 618
  • Rpfleger 2013, 332
  • JR 2013, 463
  • BtPrax 2013, 123
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.08.2012 - XII ZB 671/11

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungsfähigkeit einer

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 395/12
    Da die Einwilligung des Betreuers in eine Zwangsbehandlung mithin nicht genehmigungsfähig ist, kommt die Genehmigung einer Unterbringung zur Heilbehandlung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht in Betracht, wenn die Heilbehandlung wegen einer eindeutigen Weigerung des Betroffenen sich behandeln zu lassen, nicht durchgeführt werden kann (Senatsbeschluss vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 12).

    Solange sich eine Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht bereits manifestiert hat, die Behandlung mithin nicht von vornherein ausgeschlossen erscheint, ist die Genehmigung der Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB also noch möglich (Senatsbeschluss vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 13).

  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 395/12
    aa) Der Senat hat nach Erlass der angefochtenen Entscheidung seine Rechtsprechung zur Zwangsbehandlung geändert (siehe Senatsbeschlüsse vom 20. Juni 2012 - XII ZB 99/12 - FamRZ 2012, 1366 und XII ZB 130/12 - juris).
  • BGH, 17.01.2018 - XII ZB 398/17

    Unterbringungssache: Voraussetzung der betreuungsgerichtlichen Genehmigung der

    Davon kann solange ausgegangen werden, wie sich die Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht manifestiert hat (Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 11 und vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 12 f.).
  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 614/11

    Unterbringungssache: Kompetenz des Betreuers zur Einwilligung in die

    Die Genehmigung einer Unterbringung zur Heilbehandlung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB a.F. konnte nur in den Fällen ergehen, in denen nicht von vornherein ausgeschlossen war, dass sich der Betroffene in der Unterbringung behandeln lassen würde, sein natürlicher Wille also nicht bereits der medizinisch notwendigen Behandlung entgegenstand und er die Notwendigkeit der Unterbringung nicht einsah (Senatsbeschlüsse vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 13 und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 11).
  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 95/16

    Betreuung: Voraussetzungen der zivilrechtlichen Unterbringung bei

    b) Wegen des einer Heilbehandlung gegenwärtig noch entgegenstehenden freien Willens des Betroffenen sind auch die Voraussetzungen einer Unterbringung zur Heilbehandlung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht hinreichend festgestellt (vgl. insoweit Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 10 f.).
  • BGH, 30.07.2014 - XII ZB 169/14

    Betreuungs- und Unterbringungssache: Voraussetzungen einer gerichtlichen

    Davon kann solange ausgegangen werden, wie sich die Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht manifestiert hat (Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 11 und vom 8. August 2012 - XII ZB 671/11 - FamRZ 2012, 1634 Rn. 12 f.).
  • BGH, 10.09.2014 - XII ZB 305/14

    Betreuungssache: Betreuerbestellung zur Gesundheitssorge entgegen den Willen des

    Kann der Betroffene aufgrund einer psychischen Erkrankung seine Angelegenheiten hinsichtlich des Aufgabenkreises der Gesundheitssorge nicht selbst besorgen, so ist ihm hierfür grundsätzlich auch dann ein Betreuer zu bestellen, wenn er die notwendige Behandlung ablehnt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013, XII ZB 395/12, FamRZ 2013, 618).

    Auch dies zählt zu seinem Aufgabenbereich (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 395/12 - FamRZ 2013, 618 Rn. 13; vgl. außerdem Senatsbeschluss vom 4. Juni 2014 - XII ZB 121/14 - FamRZ 2014, 1358 Rn. 17 ff.).

  • LG Berlin, 04.08.2023 - 87 T 468/20

    Betreuungsverlängerung: Wenn der Betroffene die Kommunikation mit dem Richter

    Dieser soll den Betroffenen von der Notwendigkeit einer medizinisch indizierten Behandlung der psychischen Erkrankung überzeugen (BGH, Beschl. v. 23.01.2013 - XII ZB 395/12, Rn. 13) und ihn im Rahmen der Wahrnehmungen des Aufgabenkreises unterstützen.
  • LG Berlin, 16.08.2023 - 87 T 468/20

    Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der Betreuung einschließlich

    Dieser soll den Betroffenen von der Notwendigkeit einer medizinisch indizierten Behandlung der psychischen Erkrankung überzeugen (BGH, Beschl. v. 23.01.2013 - XII ZB 395/12, Rn. 13) und ihn im Rahmen der Wahrnehmungen des Aufgabenkreises unterstützen.
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2026
OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12 (https://dejure.org/2013,2026)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.02.2013 - 8 LB 154/12 (https://dejure.org/2013,2026)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - 8 LB 154/12 (https://dejure.org/2013,2026)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 Abs. 1 S. 1 Nds. RAVG; § 24 Abs. 1 RVS; § 24 Abs. 6 S. 1 RVS; § 2 BRAO; § 3 Abs. 1 BRAO; § 1 Abs. 2 S. 1 RVG; § 1835 Abs. 3 BGB
    Wertung der Einkünfte aus einer Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer als Einkünfte aus "anwaltlicher Tätigkeit" i.S.d. § 24 Abs. 6 S. 1 RVS i.R.d. Bemessung von Versorgungsbeiträgen

  • rechtsportal.de

    Wertung der Einkünfte aus einer Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer als Einkünfte aus "anwaltlicher Tätigkeit" i.S.d. § 24 Abs. 6 S. 1 RVS i.R.d. Bemessung von Versorgungsbeiträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Einkünfte als Berufsbetreuerin sind bei der Bemessung von Beiträgen zur Rechtsanwaltsversorgung nicht zu berücksichtigen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Rechtsanwaltsversorgungswerk und die Einkünfte als Berufsbetreuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berücksichtigung der Einkünfte als Berufsbetreuerin beim Rechtsanwaltsversorgungswerk

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Versorgungswerk: Beiträge nur für Einkünfte aus anwaltlicher Tätigkeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anwalt als Berufsbetreuer und die Beiträge zur Rechtsanwaltsversorgung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wertung der Einkünfte aus einer Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer als Einkünfte aus "anwaltlicher Tätigkeit" i.S.d. § 24 Abs. 6 S. 1 RVS i.R.d. Bemessung von Versorgungsbeiträgen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beiträge zum Versorgungswerk

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tätigkeitseinkünfte einer Rechtsanwältin als Berufsbetreuerin sind bei Versorgungsbeiträgen im Versorgungswerk nicht zu berücksichtigen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einkünfte eines Rechtsanwalts aus Tätigkeit als Berufsbetreuer sind bei Bemessung der Beiträge zur Rechtsanwaltsversorgung nicht zu berücksichtigen - Arbeit als Berufsbetreuer stellt keine anwaltliche Tätigkeit dar

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 529
  • BtPrax 2013, 123
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 125/06

    Verpflichtung von Berufsbetreuern zur gewerberechtlichen Anzeige ihrer Tätigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Bereits aufgrund des mangelnden Erfordernisses einer akademischen Vorbildung scheint die Zuordnung der Betreuertätigkeit zu den sog. freien Berufen eher fraglich (vgl. BFH, Urt. v. 15.6.2010 - VIII R 10/09 -, juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.12.2011, a.a.O., Rn. 39; OVG Niedersachsen, Urt. v. 29.08.2007 - 7 LC 229/06 - und - 7 LC 125/06 -, beide juris Rn. 27).

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen sieht in der genannten Entscheidung die Tätigkeit als Berufsbetreuer hingegen weiterhin sogar als Ausübung eines Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung an (so auch Nds. OVG, Urt. v. 29.8.2007 - 7 LC 125/06 und 7 LC 229/06 -, juris Rn. 20, 21).

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 7 LC 229/06

    Gewerbliche Anmeldungspflicht für ein Büro für soziale Dienstleistung gem. § 14

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Bereits aufgrund des mangelnden Erfordernisses einer akademischen Vorbildung scheint die Zuordnung der Betreuertätigkeit zu den sog. freien Berufen eher fraglich (vgl. BFH, Urt. v. 15.6.2010 - VIII R 10/09 -, juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.12.2011, a.a.O., Rn. 39; OVG Niedersachsen, Urt. v. 29.08.2007 - 7 LC 229/06 - und - 7 LC 125/06 -, beide juris Rn. 27).

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen sieht in der genannten Entscheidung die Tätigkeit als Berufsbetreuer hingegen weiterhin sogar als Ausübung eines Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung an (so auch Nds. OVG, Urt. v. 29.8.2007 - 7 LC 125/06 und 7 LC 229/06 -, juris Rn. 20, 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2011 - 17 B 372/11

    Verfassungsmäßigkeit der §§7, 11 Gesetz über die Rechtsanwaltsversorgung NRW

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Wenn auch dieser Zweck am ehesten durch eine "Vollversorgung" der Mitglieder gewährleistet werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.4.2011 - 17 B 372/11 -, juris Rn. 30), so findet sich dieses "Leitbild der Vollversorgung" entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts weder im Nds. RAVG noch in der RVS.

    Ob diese Satzungsermächtigung, welche im Gegensatz zu den entsprechenden Regelungen anderer Bundesländer weder zur Höhe der Beiträge noch zur Bemessungsgrundlage inhaltliche Vorgaben macht, ggf. verfassungskonform ausgelegt werden muss, bedarf hier keiner weiteren Prüfung (vgl. insoweit OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.4.2011 - 17 B 372/11 -, juris Rn. 24; OVG Sachsen, Urt. v. 19.10.2010 - 4 A 632/08 -, juris Rn. 22; VG Berlin, Urt. v. 12.12.2006 - 12 A 18.05 -, juris Rn. 17; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 1.2.2005 - 6 A 11903/04 -, juris Rn. 24; VGH München, Urt. v. 18.11.1991 - 9 B 89.1788 -, NJW 1992, 1524; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.9.1990 - 9 S 2995/88 -, juris Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 812/09

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Anzeige seiner Tätigkeit als Berufsbetreuer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Er unterliegt mit seinen Betreuungstätigkeiten allein der Aufsicht des Vormundschaftsgerichts, welches bezüglich der anwaltlichen Tätigkeit zur Überwachung weder berechtigt noch verpflichtet ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.12.2011 - 4 A 812/09 -, juris Rn. 72.).

    Bereits aufgrund des mangelnden Erfordernisses einer akademischen Vorbildung scheint die Zuordnung der Betreuertätigkeit zu den sog. freien Berufen eher fraglich (vgl. BFH, Urt. v. 15.6.2010 - VIII R 10/09 -, juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.12.2011, a.a.O., Rn. 39; OVG Niedersachsen, Urt. v. 29.08.2007 - 7 LC 229/06 - und - 7 LC 125/06 -, beide juris Rn. 27).

  • BFH, 15.06.2010 - VIII R 10/09

    Berufsbetreuer erzielen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Bereits aufgrund des mangelnden Erfordernisses einer akademischen Vorbildung scheint die Zuordnung der Betreuertätigkeit zu den sog. freien Berufen eher fraglich (vgl. BFH, Urt. v. 15.6.2010 - VIII R 10/09 -, juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 20.12.2011, a.a.O., Rn. 39; OVG Niedersachsen, Urt. v. 29.08.2007 - 7 LC 229/06 - und - 7 LC 125/06 -, beide juris Rn. 27).
  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 685/11

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Vergütung nach dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Danach kann der anwaltliche Betreuer eine Vergütung nach dem RVG beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. BGH, Beschl. v. 27.6.2012 - XII ZB 685/11 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Die durch den Wortlaut des § 24 Abs. 6 Satz 1 RVS vorgegebene Beschränkung auf "anwaltliche Tätigkeiten", welcher einer Auslegung grundsätzlich die zu beachtenden Grenzen setzt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.10.1996 - 1 BvL 44/92 -, BVerfGE 95, 64, 93 m.w.N.), wird somit bestätigt durch die aufgezeigte strikte Trennung zwischen anwaltlicher und nicht anwaltlicher Tätigkeit in unterschiedlichsten Rechtsbereichen.
  • BVerwG, 20.08.2007 - 6 B 40.07

    Verfassungsmäßigkeit einer Pflichtversorgung für Angehörige freier Berufe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 20.8.2007 - 6 B 40.07 -, juris Rn. 9) bezweckt die Pflichtmitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk die Pflichtversorgung der Rechtsanwälte und dient durch deren wirtschaftliche Absicherung der Erhaltung eines leistungsfähigen Anwaltsstandes.
  • LSG Hessen, 29.10.2009 - L 8 KR 189/08

    Rentenversicherung - Tätigkeit als Unternehmensberaterin - Syndikusanwalt bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Eine berufsspezifische anwaltliche Tätigkeit in diesem Sinn ist immer dann anzunehmen, wenn ein Versicherter sowohl rechtsberatend als auch rechtsentscheidend, rechtsgestaltend und rechtsvermittelnd tätig wird (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 11.8.2010 - L 2 R 156/08 -, juris Rn. 28; Hessisches LSG, Urt. v. 29.10.2009 - L 8 KR 189/08 -, juris Rn. 41; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.3.2004 - L 4 RA 12/03 -, juris Rn. 35).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2010 - L 2 R 156/08

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.02.2013 - 8 LB 154/12
    Eine berufsspezifische anwaltliche Tätigkeit in diesem Sinn ist immer dann anzunehmen, wenn ein Versicherter sowohl rechtsberatend als auch rechtsentscheidend, rechtsgestaltend und rechtsvermittelnd tätig wird (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 11.8.2010 - L 2 R 156/08 -, juris Rn. 28; Hessisches LSG, Urt. v. 29.10.2009 - L 8 KR 189/08 -, juris Rn. 41; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.3.2004 - L 4 RA 12/03 -, juris Rn. 35).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2004 - L 4 RA 12/03

    Rentenversicherung

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10

    Voraussetzung der Fristeinhaltung des § 124a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung

  • OVG Niedersachsen, 13.10.2011 - 8 ME 173/11

    Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer künftig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11903/04

    Urteil zur Rechtsanwaltsversorgung: nur anwaltliches Einkommen für Beiträge

  • OVG Sachsen, 19.10.2010 - 4 A 632/08

    Beschränkung der Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Freistaat

  • VGH Baden-Württemberg, 11.09.1990 - 9 S 2995/88

    Zur Höhe des Versorgungsbeitrages bei der Rechtsanwaltsversorgung; Einnahmen aus

  • VGH Bayern, 18.11.1991 - 9 B 89.1788

    Berufsrecht; Satzungsautonomie eines berufsständischen Versorgungswerks

  • VG Berlin, 12.12.2006 - 12 A 18.05
  • OVG Sachsen, 27.04.2022 - 6 A 589/19

    Rechtsanwaltsversorgung; Wesentlichkeitstheorie; Satzungsautonomie; Einkommen;

    Eine anwaltliche Tätigkeit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt rechtsberatend, rechtsentscheidend, rechtsgestaltend und rechtsvermittelnd tätig ist (NdsOVG, Urt. v. 14. Februar 2013 - 8 LB 154/12 -, juris Rn. 34 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 30.09.2014 - 4 A 796/13

    Beitragsbemessung, anwaltliche Tätigkeit, Beratungsbüro, Partnergesellschaft

    Eine anwaltliche Tätigkeit liegt vor, wenn der Rechtsanwalt rechtsberatend, rechtsentscheidend, rechtsgestaltend und rechtsvermittelnd tätig ist (NdsOVG, Urt. v. 14. Februar 2013 - 8 LB 154/12 -, juris Rn. 34 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   KG, 31.01.2013 - 1 W 169/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2846
KG, 31.01.2013 - 1 W 169/12 (https://dejure.org/2013,2846)
KG, Entscheidung vom 31.01.2013 - 1 W 169/12 (https://dejure.org/2013,2846)
KG, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 1 W 169/12 (https://dejure.org/2013,2846)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1836 BGB, § 2 S 1 VBVG, § 5 VBVG
    Berufsbetreuervergütung: Fristwahrung durch pauschale Anmeldung von Vergütungsansprüchen ohne Mitteilung der für die Bemessung maßgebenden Tatsachen

  • Wolters Kluwer

    Wahrung der Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Berufsbetreuers

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836; VBVG § 2; VBVG § 5
    Wahrung der Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Berufsbetreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschlussfrist bei der Berufsbetreuervergütung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Berufsbetreuers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 411
  • FGPrax 2013, 169
  • FamRZ 2013, 1606
  • BtPrax 2013, 123
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.11.1992 - XII ZB 120/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist durch

    Auszug aus KG, 31.01.2013 - 1 W 169/12
    Eine Heilung des Zustellungsmangels, § 189 ZPO, ist nicht erfolgt, weil der Akte nicht zu entnehmen ist, dass etwas anderes als die formlose Übersendung des Beschlusses hätte gewollt sein können (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 1992 - XII ZB 120/92 - Juris).
  • KG, 14.10.2008 - 1 W 392/08

    Berufsbetreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für die Geltendmachung von

    Auszug aus KG, 31.01.2013 - 1 W 169/12
    Die Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Berufsbetreuers beginnt mit dem Ablauf des Abrechnungsquartals zu laufen (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 W 392/08 - FGPrax 2009, 63).
  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des

    Auszug aus KG, 31.01.2013 - 1 W 169/12
    Grundsätzlich unzureichend ist deshalb die pauschale Anmeldung von Ansprüchen, die überhaupt keine Prüfung der Vergütungshöhe ermöglicht (OLG Hamm, FGPrax 2009, 161, 162; Senat, Beschluss vom 5. April 2011 - 1 W 518/10 - FGPrax 2011, 235, 236; Wagenitz, in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 2 VBVG, Rdn. 3; Bettin, in: BeckOK, BGB, 2012, § 1836, Rdn. 20).
  • OLG Hamm, 22.01.2009 - 15 Wx 269/08

    Betreuervergütung; Ausschlussfrist; Geltendmachung

    Auszug aus KG, 31.01.2013 - 1 W 169/12
    Grundsätzlich unzureichend ist deshalb die pauschale Anmeldung von Ansprüchen, die überhaupt keine Prüfung der Vergütungshöhe ermöglicht (OLG Hamm, FGPrax 2009, 161, 162; Senat, Beschluss vom 5. April 2011 - 1 W 518/10 - FGPrax 2011, 235, 236; Wagenitz, in Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., § 2 VBVG, Rdn. 3; Bettin, in: BeckOK, BGB, 2012, § 1836, Rdn. 20).
  • OLG Köln, 29.08.2008 - 4 WF 92/08

    Materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 2 Satz 1 VBVG

    Auszug aus KG, 31.01.2013 - 1 W 169/12
    Wird diese von Amts wegen zu berücksichtigende (OLG Köln, Beschluss vom 29. August 2008 - 4 WF 92/08 - Juris) Frist versäumt, erlischt der Vergütungsanspruch, §§ 1908i Abs. 1 S. 1, 1836 Abs. 1 S. 3 BGB, 2 Abs. 1 S. 1 VBVG, mit der Folge, dass ein auf seine Bewilligung gerichteter Antrag zurückzuweisen ist.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Gewahrt wird die Ausschlussfrist - nur - durch Einreichung eines Vergütungsantrages, der es dem Nachlassgericht ermöglicht, die zutreffende Vergütungshöhe zu prüfen und festzustellen; mit anderen Worten muss der Antrag "bewilligungsfähig" sein, damit den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Abrechnung entsprechen (BGH NJW-RR 2013, S. 519 f.; OLG Frankfurt FamRZ 2002, S. 193 f.; OLG Dresden FamRZ 2004, S. 137 f.; OLG München MDR 2006, S. 815 f.; KG MDR 2013, S. 411; anderes ergibt sich auch nicht aus der eine pauschalierte Betreuervergütung betreffenden Entscheidung OLG Hamm FGPrax 2009, S. 161 f.; ferner: MK-Wagenitz, BGB, 6. Aufl. 2012, § 2 VBVG Rdnr. 3; Palandt-Götz, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2 VBVG Rdnr. 3).
  • KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12

    Betreuervergütung: Bindungswirkung der Art der Betreuerbestellung; Rückzahlung zu

    aa) Die Bewilligung einer Vergütung setzt die Einreichung einer durch das Gericht nachprüfbaren Abrechnung durch den Betreuer voraus (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 1 W 169/12 - MDR 2013, 411).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.02.2013 - III-4 Ws 42/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5347
OLG Hamm, 26.02.2013 - III-4 Ws 42/13 (https://dejure.org/2013,5347)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2013 - III-4 Ws 42/13 (https://dejure.org/2013,5347)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - III-4 Ws 42/13 (https://dejure.org/2013,5347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 224 (Ls.)
  • BtPrax 2013, 123
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2013 - 4 Ws 42/13
    Es fällt nach der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 128, 326 ff.) nicht in den Aufgabenbereich des Untergebrachten, sondern vielmehr des Staates, ein ausreichendes Angebot an Einrichtungen (forensische Ambulanzen, Einrichtungen des betreuten Wohnens u.ä.) zu gewährleisten, um entlassene Untergebrachte aufzunehmen, deren erforderliche Betreuung sicherzustellen und damit einen geeigneten sozialen Empfangsraum bieten zu können (sog. Minimierungsgebot).

    Ausgangspunkt sämtlicher Erwägungen zur Frage einer etwaigen Fortdauer der (primären) Unterbringung in der Sicherungsverwahrung sind - worauf das Landgericht im angefochtenen Beschluss zutreffend hingewiesen hat - insoweit zunächst die strengen Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 [2 BvR 2333/08, 2 BvR 2365/09, 2 BvR 571/10, 2 BvR 740/10, 2 BvR 1152/10 = BVerfGE 128, 326 ff., vorliegend zitiert nach juris] zur vorübergehenden Weitergeltung der zugrunde liegenden, grundsätzlich jedoch (wegen des Fehlens eines dem verfassungsrechtlichen Abstandsgebot genügenden, freiheitsorientierten und therapiegerichteten gesetzlichen Gesamtkonzepts) verfassungswidrigen Rechtsnormen über die Sicherungsverwahrung aufgestellt hat.

  • OLG Brandenburg, 31.07.2019 - 1 Ws 110/19

    Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Die Freiheitsentziehung ist demnach im deutlichen Abstand zum Strafvollzug auszugestalten und therapeutisch klar auf das Ziel auszurichten, die vom Untergebrachten ausgehende Gefahr zu minimieren und auf diese Weise die Dauer der Freiheitsentziehung auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren (BVerfG a. a. O., Rdn. 110 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 26. Februar 2013, III - 4 Ws 42/13, Ws 42/13 - juris).
  • KG, 31.03.2014 - 4 Ws 27/14

    Fortdauernde Beschwer durch Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung auch bei

    Soweit der Senat in jüngeren Entscheidungen davon ausgegangen ist, dass bereits mit dem (nicht rechtskräftigen) Abschluss des Berufungsrechtszuges die Beschwer durch eine die Bestellung eines Pflichtverteidigers ablehnende Entscheidung des Berufungsgerichts entfallen war (vgl. Beschlüsse vom 28. März 2013 - 4 Ws 42/13 -, vom 2. Januar 2013 - 4 Ws 143/12 - und vom 14. September 2012 - 4 Ws 98/12 -), lagen dem jeweils besondere Fallkonstellationen zugrunde, die durch eine ausschließlich für das Berufungsverfahren begehrte Pflichtverteidigerbestellung gekennzeichnet waren.
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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 26.03.2013 - 23 T 180/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,18778
LG Bielefeld, 26.03.2013 - 23 T 180/13 (https://dejure.org/2013,18778)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 26.03.2013 - 23 T 180/13 (https://dejure.org/2013,18778)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 26. März 2013 - 23 T 180/13 (https://dejure.org/2013,18778)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BtPrax 2013, 123
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