Weitere Entscheidung unten: KG, 12.07.2013

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.06.2013 - 3 U 240/13   

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https://dejure.org/2013,21023
OLG Koblenz, 17.06.2013 - 3 U 240/13 (https://dejure.org/2013,21023)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.06.2013 - 3 U 240/13 (https://dejure.org/2013,21023)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Juni 2013 - 3 U 240/13 (https://dejure.org/2013,21023)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 831 BGB, § 2 Abs 1 Nr 1 HeimG, § 2 Abs 1 Nr 2 HeimG
    Haftung des Trägers eines Pflegeheims: Reichweite und Grenzen der Obhutspflicht des Heimträgers im Hinblick auf die Beachtung der Menschenwürde; Pflicht zur Beantragung der Genehmigung der Fixierung bei Bestehen einer Vorsorgevollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Begründung von Verkehrssicherungspflichten zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Heimbewohnern

  • rabüro.de

    Zu den Obhutspflichten des Pflegepersonals bei einem Heimvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HeimG § 2 Abs. 1 Nr. 1; HeimG § 2 Abs. 1 Nr. 2
    Umfang der Schutzpflichten auf Grund eines Heimvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sturzverhinderung im Heim und die Verkehrssicherungspflicht

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Sturz im Pflegeheim: Fixieren des Patienten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Träger eines Pflegeheims haftet nicht für Sturz eines Bewohners, wenn ausreichende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe ergriffen wurden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 458
  • FamRZ 2014, 244
  • BtPrax 2013, 262
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04

    Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.06.2013 - 3 U 240/13
    Bei einem Heimvertrag, wie er durch die Aufnahme der Mutter des Klägers mit der Beklagten zustande kam, werden Obhutspflichten und inhaltsgleiche allgemeine Verkehrssicherungspflichten zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Bewohner begründet, die sie vor Schädigungen wegen Krankheit oder einer sonstigen körperlichen oder geistigen Einschränkung durch sie selbst und durch die Einrichtung und bauliche Gestaltung des Altenheims schützen sollen (vgl. BGH,Urteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04 - BGHZ 163, 53 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 21. März 2002 - 5 U 1648/01 - NJW-RR 2002, 867).

    Dabei ist insbesondere auch zu beachten, dass beim Wohnen in einem Heim die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohner zu wahren und zu fördern sind (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HeimG; BGH, Urteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04 - BGHZ 163, 53 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 21. März 2002 - 5 U 1648/01 - NJW-RR 2002, 867; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 2010, 24 U 16/10, in juris veröffentlicht).

  • OLG Koblenz, 21.03.2002 - 5 U 1648/01

    Erforderlichkeit der Fixierung eines geistig verwirrten und gehbehinderten

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.06.2013 - 3 U 240/13
    Bei einem Heimvertrag, wie er durch die Aufnahme der Mutter des Klägers mit der Beklagten zustande kam, werden Obhutspflichten und inhaltsgleiche allgemeine Verkehrssicherungspflichten zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Bewohner begründet, die sie vor Schädigungen wegen Krankheit oder einer sonstigen körperlichen oder geistigen Einschränkung durch sie selbst und durch die Einrichtung und bauliche Gestaltung des Altenheims schützen sollen (vgl. BGH,Urteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04 - BGHZ 163, 53 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 21. März 2002 - 5 U 1648/01 - NJW-RR 2002, 867).

    Dabei ist insbesondere auch zu beachten, dass beim Wohnen in einem Heim die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohner zu wahren und zu fördern sind (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HeimG; BGH, Urteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04 - BGHZ 163, 53 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 21. März 2002 - 5 U 1648/01 - NJW-RR 2002, 867; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 2010, 24 U 16/10, in juris veröffentlicht).

  • KG, 25.05.2004 - 14 U 37/03

    Sturzunfall einer unter Betreuung stehenden Pflegeheimbewohnerin: Grenzen der

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.06.2013 - 3 U 240/13
    Nach dem Gespräch am 2. November 2010 konnte die Beklagte zunächst abwarten, ob der über die Sturzgefahr informierte Kläger sich nach sorgfältiger Abwägung aller Umstände dafür entscheidet, freiheitsentziehende Maßnahmen zu ergreifen und das Notwendige veranlasst (vgl. für den Fall einer bestehenden Betreuung: KG, Urteil vom 25. Mai 2004, 14 U 37/03, in juris veröffentlicht; OLG Koblenz, a. a. O.).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 24 U 16/10

    Darlegungs- und Beweislast bei Unfallverletzungen eines Patienten in einem

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.06.2013 - 3 U 240/13
    Dabei ist insbesondere auch zu beachten, dass beim Wohnen in einem Heim die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen und die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohner zu wahren und zu fördern sind (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HeimG; BGH, Urteil vom 28. April 2005 - III ZR 399/04 - BGHZ 163, 53 ff.; OLG Koblenz, Urteil vom 21. März 2002 - 5 U 1648/01 - NJW-RR 2002, 867; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 2010, 24 U 16/10, in juris veröffentlicht).
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Rechtsprechung
   KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21215
KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12 (https://dejure.org/2013,21215)
KG, Entscheidung vom 12.07.2013 - 1 W 383/12 (https://dejure.org/2013,21215)
KG, Entscheidung vom 12. Juli 2013 - 1 W 383/12 (https://dejure.org/2013,21215)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 264
  • BtPrax 2013, 262
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 283/10

    Betreuung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde in Verfahren

    Auszug aus KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12
    Eine Änderung ergibt sich allein hinsichtlich der Zuständigkeit der Betreuer zur Wahrnehmung einzelner Angelegenheiten: Soweit die Ergänzungsbetreuung reicht, tritt der Ergänzungsbetreuer an die Stelle des (eigentlichen) Betreuers; im Übrigen bleibt der Betreuer für den Aufgabenkreis zuständig (BGH, MDR 2011, 875 und Beschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 241/12 -, juris).
  • BGH, 19.12.2012 - XII ZB 241/12

    Betreuung: Folgen der Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

    Auszug aus KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12
    Eine Änderung ergibt sich allein hinsichtlich der Zuständigkeit der Betreuer zur Wahrnehmung einzelner Angelegenheiten: Soweit die Ergänzungsbetreuung reicht, tritt der Ergänzungsbetreuer an die Stelle des (eigentlichen) Betreuers; im Übrigen bleibt der Betreuer für den Aufgabenkreis zuständig (BGH, MDR 2011, 875 und Beschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 241/12 -, juris).
  • BGH, 20.03.2013 - XII ZB 231/12

    Betreuervergütung: Voraussetzungen für die Vergütung nach dem konkreten

    Auszug aus KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12
    Aus Rechtsgründen verhindert ist eine Person, die die Voraussetzungen der §§ 1908i Abs. 1 S. 1, 1795 BGB oder des § 181 BGB erfüllt, die also bereits von Gesetzes wegen zur Vertretung der betroffenen Person nicht berechtigt ist oder der gemäß §§ 1908i Abs. 1 S. 1, 1796 BGB wegen Interessenkollision die Vertretungsbefugnis entzogen worden ist oder nicht übertragen werden kann (BGH, FGPrax 2013, 121).
  • KG, 31.01.2013 - 1 W 169/12

    Wahrung der Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines

    Auszug aus KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12
    aa) Die Bewilligung einer Vergütung setzt die Einreichung einer durch das Gericht nachprüfbaren Abrechnung durch den Betreuer voraus (Senat, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 1 W 169/12 - MDR 2013, 411).
  • LG Braunschweig, 20.12.2007 - 8 T 955/07

    Erstattung und Neufestsetzung der Vergütung eines Betreuers; Persönliche und

    Auszug aus KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12
    Anlass, die Ausschlussfrist entsprechend auf Rückforderungsansprüche wegen zu Unrecht gezahlter Vergütungen anzuwenden, besteht nicht (LG Detmold, NJW-RR 2012, 390; im Ergebnis ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08. Juni 2009 - 11 Wx 84/08 -, juris; a.A. LG Braunschweig, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 8 T 955/07 (377), 8 T 955/07 -, juris; LG Münster, a.a.O.; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 17. April 2012 - 1 T 97/11 -, juris).
  • LG Dessau-Roßlau, 17.04.2012 - 1 T 97/11

    Betreuervergütung: Erlöschen sowie Verwirkung eines Rückforderungsanspruchs auf

    Auszug aus KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12
    Anlass, die Ausschlussfrist entsprechend auf Rückforderungsansprüche wegen zu Unrecht gezahlter Vergütungen anzuwenden, besteht nicht (LG Detmold, NJW-RR 2012, 390; im Ergebnis ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08. Juni 2009 - 11 Wx 84/08 -, juris; a.A. LG Braunschweig, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 8 T 955/07 (377), 8 T 955/07 -, juris; LG Münster, a.a.O.; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 17. April 2012 - 1 T 97/11 -, juris).
  • LG Detmold, 06.09.2011 - 3 T 187/11

    Rückerstattungsansprüchen überzahlter Betreuervergütung verjähren in drei Jahren;

    Auszug aus KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12
    Anlass, die Ausschlussfrist entsprechend auf Rückforderungsansprüche wegen zu Unrecht gezahlter Vergütungen anzuwenden, besteht nicht (LG Detmold, NJW-RR 2012, 390; im Ergebnis ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08. Juni 2009 - 11 Wx 84/08 -, juris; a.A. LG Braunschweig, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 8 T 955/07 (377), 8 T 955/07 -, juris; LG Münster, a.a.O.; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 17. April 2012 - 1 T 97/11 -, juris).
  • LG Münster, 02.05.2011 - 5 T 126/11

    Gesetzliche Verpflichtung des Betreuungsgerichts zum Hinweis auf Formfehler in

    Auszug aus KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12
    Ob auf der Grundlage der angefochtenen Entscheidung ein Rückforderungsanspruch der Staatskasse begründet und durchgesetzt werden kann, ist insoweit nicht maßgeblich (a.A. LG Münster, Beschluss vom 02. Mai 2011 - 5 T 126/11 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 08.06.2009 - 11 Wx 84/08

    Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist; schutzwürdiges Vertrauen bei zu

    Auszug aus KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12
    Anlass, die Ausschlussfrist entsprechend auf Rückforderungsansprüche wegen zu Unrecht gezahlter Vergütungen anzuwenden, besteht nicht (LG Detmold, NJW-RR 2012, 390; im Ergebnis ebenso Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 08. Juni 2009 - 11 Wx 84/08 -, juris; a.A. LG Braunschweig, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - 8 T 955/07 (377), 8 T 955/07 -, juris; LG Münster, a.a.O.; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 17. April 2012 - 1 T 97/11 -, juris).
  • OLG Köln, 20.01.2006 - 16 Wx 203/05

    Rückforderung einer Betreuervergütung

    Auszug aus KG, 12.07.2013 - 1 W 383/12
    Die Festsetzung der Vergütung im Verwaltungsverfahren ist deshalb ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht geeignet, ein schutzwürdiges Vertrauen in die Beständigkeit der ausgezahlten Vergütung zu begründen (OLG Köln, Beschluss vom 20. Januar 2006 - 16 Wx 203/05 -, juris).
  • OLG München, 27.01.2005 - 33 Wx 76/05

    Fristwahrende Geltendmachung der Vergütung für Zeitaufwand des Vormunds nur bei

  • KG, 14.10.2008 - 1 W 392/08

    Berufsbetreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für die Geltendmachung von

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