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   BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12   

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BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12 (https://dejure.org/2013,20867)
BAG, Entscheidung vom 22.08.2013 - 8 AZR 574/12 (https://dejure.org/2013,20867)
BAG, Entscheidung vom 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 (https://dejure.org/2013,20867)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Befangenheit

  • openjur.de

    Entschädigungsanspruch; Benachteiligung wegen Behinderung; Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung; Befangenheit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Befangenheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 22 AGG, § 94 Abs 3 S 2 SGB 9, § 95 Abs 1 S 1 SGB 9, § 94 Abs 1 S 1 SGB 9, § 95 Abs 2 S 1 SGB 9
    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Befangenheit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis der Benachteiligung eines schwerbehinderten Bewerbers um einen Arbeitsplatz

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Bewerbungskonkurrenz der Organmitglieder

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Bewerbungskonkurrenz der Organmitglieder

  • Betriebs-Berater

    Benachteiligung wegen Behinderung bei Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • rewis.io

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Befangenheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Nachweis der Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung eines Bewerbers um einen Arbeitsplatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rechte Schwerbehinderter gestärkt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung - Schwerbehindertenvertretung hätte beteiligt werden müssen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ablehnung eines schwerbehinderten Bewerbers: Arbeitgeber müssen selbst bei Interessenkollision Vertrauensperson beteiligen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber kann nicht von Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung wegen "Befangenheit" absehen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Bewerbungen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Entschädigungsanspruch - Benachteiligung wegen Behinderung - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Diskriminierung bei Bewerbung?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung im Bewerbungsverfahren

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation)

    Diskriminierung wegen fehlender Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechte von Schwerbehindertenvertretungen gestärkt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rechte von Schwerbehindertenvertretungen gestärkt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bewerbung nicht ohne Schwerbehindertenvertretung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    SBV ist auch bei Bewerbung der Vertrauensperson zu beteiligen

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Stellenbesetzungsverfahren - Nichtbeteiligung der Schwerbehindertenvertretung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schwerbehindertenvertretung muss bei Entscheidungen über Bewerbungen schwerbehinderter Menschen auch bei Interessenkollisionen beteiligt werden - Ebenfalls eingereichte Bewerbung der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen steht Beteiligung ...

Besprechungen u.ä. (5)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung auch bei Interessenkollision

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit Auslauffrist bei Unkündbarkeit

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schwerbehindertenvertreter und Bewerbungsverfahren: Befangenheit in eigener Sache?

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung)

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung in der Bewerbungssituation - in jeder Lage

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schwerbehindertenvertretung - unterbliebene Beteiligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 71
  • BB 2014, 179
  • DB 2013, 25
  • BtPrax 2014, 96
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 17.08.2010 - 9 ABR 83/09

    Rechte der Schwerbehindertenvertretung

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte sollen es der Schwerbehindertenvertretung ermöglichen, auf eine sachdienliche Behandlung hinzuwirken, wenn die spezifischen Belange eines schwerbehinderten Menschen oder der schwerbehinderten Beschäftigten als Gruppe für die Entscheidung des Arbeitgebers erheblich sind (BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 17, BAGE 135, 207) .

    Die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht aus § 95 Abs. 2 SGB IX besteht auch und gerade, wenn sich ein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch um eine Beförderungsstelle bewirbt (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13, BAGE 135, 207 = AP SGB IX § 95 Nr. 3 = EzA SGB IX § 95 Nr. 3: Bewerbung um Leitungsposition bzw. Stelle mit Personalführungsfunktion) .

    Jene Hilfestellung ist vom Gesetzgeber eingehend ausgestaltet worden durch Unterrichtungs-, Anhörungs- und Beteiligungserfordernisse (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 20, aaO; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - BAGE 114, 299 = AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7) .

  • BAG, 23.08.1984 - 2 AZR 391/83

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Liegt eine derartige Interessenkollision - etwa im Falle der Umgruppierung, Versetzung oder Kündigung - vor, ist das Betriebsratsmitglied im Sinne des § 25 BetrVG zeitweilig verhindert (vgl. nur BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - zu B II 1 a und b der Gründe, BAGE 92, 162 = AP BetrVG 1972 § 25 Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 33 Nr. 1; 26. August 1981 - 7 AZR 550/79 - BAGE 36, 72 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 13; 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - BAGE 46, 258 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 17; Fitting 26. Aufl. § 25 Rn. 18) .

    Andernfalls käme es zu dem sinnwidrigen Ergebnis, dass das Ersatzmitglied an der Beschlussfassung zu beteiligen wäre, ohne zuvor an der Beratung über deren Gegenstand teilgenommen zu haben (vgl. BAG 23. August 1984 - 2 AZR 391/83 - BAGE 46, 258) .

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    a) Unterlässt es der Arbeitgeber entgegen § 81 Abs. 1, § 95 Abs. 2 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung ein Indiz iSd. § 22 AGG, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Benachteiligung spricht (vgl. BAG 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - BAGE 114, 299) .

    Jene Hilfestellung ist vom Gesetzgeber eingehend ausgestaltet worden durch Unterrichtungs-, Anhörungs- und Beteiligungserfordernisse (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 20, aaO; 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - BAGE 114, 299 = AP SGB IX § 81 Nr. 8 = EzA SGB IX § 81 Nr. 7) .

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Der Kläger ist schwerbehinderter Mensch mit einem Grad der Behinderung von 50. Damit unterfällt er dem Behindertenbegriff des § 1 AGG (BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 24) .

    Auf ein schuldhaftes Handeln oder gar eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an (BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 180/12 - Rn. 35) .

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Für die Anspruchsvoraussetzungen ist dabei - bis auf das Verschulden - auf § 15 Abs. 1 Satz 1 AGG zurückzugreifen (BAG 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 30, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17; BVerwG 3. März 2011 - 5 C 16.10 - BVerwGE 139, 135) .

    Ausreichend ist vielmehr, dass das verpönte Merkmal Bestandteil eines Motivbündels ist, welches die Entscheidung beeinflusst hat (st. Rspr., vgl. BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 32, AP AGG § 22 Nr. 5 = EzA AGG § 22 Nr. 6; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 42, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17) .

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Dabei kann die Benachteiligung schon in der Versagung einer Chance liegen (BAG 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 22, AP AGG § 3 Nr. 9 = EzA AGG § 7 Nr. 2; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 24, AP AGG § 15 Nr. 9 = EzA AGG § 15 Nr. 16) .

    Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung bzw. Nichtüberzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen dem verpönten Merkmal - hier die Schwerbehinderung - und einem Nachteil kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 34, AP AGG § 22 Nr. 5 = EzA AGG § 22 Nr. 6; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 36, AP AGG § 15 Nr. 9 = EzA AGG § 15 Nr. 16) .

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Ausreichend ist vielmehr, dass das verpönte Merkmal Bestandteil eines Motivbündels ist, welches die Entscheidung beeinflusst hat (st. Rspr., vgl. BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 32, AP AGG § 22 Nr. 5 = EzA AGG § 22 Nr. 6; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 42, AP AGG § 22 Nr. 4 = EzA AGG § 15 Nr. 17) .

    Die nach § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO gewonnene Überzeugung bzw. Nichtüberzeugung von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen dem verpönten Merkmal - hier die Schwerbehinderung - und einem Nachteil kann revisionsrechtlich nur darauf überprüft werden, ob sie möglich und in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Rechtssätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt (BAG 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - Rn. 34, AP AGG § 22 Nr. 5 = EzA AGG § 22 Nr. 6; 13. Oktober 2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 36, AP AGG § 15 Nr. 9 = EzA AGG § 15 Nr. 16) .

  • BAG, 19.09.1979 - 4 AZR 887/77

    Kündigungsregelung und Höchstprobezeit für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Dabei lassen die bisherigen Überlegungen des Landesarbeitsgerichts, dass kein allgemeiner Beförderungsanspruch schwerbehinderter Menschen besteht (vgl. BAG 19. September 1979 - 4 AZR 887/77 - BAGE 32, 105) und dass die Vermutung des Klägers, er sei wegen früherer Rechtsverfolgung benachteiligt worden, nicht zu einem Anspruch nach § 15 Abs. 2 AGG führt, Rechtsfehler nicht erkennen.
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11

    Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Der Fall der Betroffenheit in eigener Sache ist im Gesetz nicht vorgesehen (BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 989/11 - Rn. 32, EzA KSchG § 15 nF Nr. 72) .
  • BGH, 13.04.2006 - IX ZR 22/05

    Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten; Rangfolge der

    Auszug aus BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 574/12
    Damit liegt eine positiv festzustellende Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes nicht vor, eine Analogie scheidet somit aus (vgl. BAG 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100; BGH 13. April 2006 - IX ZR 22/05 - zu II 3 b bb der Gründe, BGHZ 167, 178) .
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 26.08.1981 - 7 AZR 550/79

    Betriebsratsmitglied - Abstimmungsteilnahme

  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.11.2011 - 24 Sa 1606/11
  • BAG, 15.03.2012 - 8 AZR 37/11

    Entschädigung - schwerbehinderter Mensch - Ausschlussfrist

  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Dadurch sollen behinderungsbedingte Nachteile ausgeglichen und gleiche Teilhabechancen eröffnet werden (vgl. etwa BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35; 17. August 2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 18, BAGE 135, 207) .

    Nur der schwerbehinderte Bewerber kann auf eine Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung verzichten, die Schwerbehindertenvertretung selbst hat demgegenüber keine Verzichtsmöglichkeit (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 47) .

    (2) Unterlässt es der Arbeitgeber - wie hier - entgegen § 81 Abs. 1, § 95 Abs. 2 SGB IX, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Indiz iSd. § 22 AGG, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass der schwerbehinderte Bewerber wegen der Behinderung benachteiligt wurde (vgl. etwa BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35; 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - zu B IV 1 b bb (2) der Gründe, BAGE 113, 361) .

  • BAG, 29.06.2017 - 8 AZR 402/15

    Ausschlussfrist des § 15 Abs. 4 AGG

    a) Eine "Ablehnung durch den Arbeitgeber" iSv. § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG setzt eine auf den Beschäftigten bezogene ausdrückliche oder konkludente Erklärung des Arbeitgebers voraus, aus der sich für den Beschäftigten aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers eindeutig ergibt, dass seine Bewerbung keine Aussicht (mehr) auf Erfolg hat (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 21; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 21) .

    aa) Zwar handelt es sich bei der Ablehnung iSv. § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG - anders als das Landesarbeitsgericht gemeint hat - nicht um eine rechtsgeschäftliche Willenserklärung (Aufgabe von BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 24) , sondern um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung.

    Ob eine ausdrückliche Erklärung des Arbeitgebers den Inhalt einer Ablehnung hat oder ob ein sonstiges Verhalten des Arbeitgebers vorliegt, aus dem der Bewerber aus der Sicht eines objektiven Erklärungsempfängers mit der erforderlichen Deutlichkeit die Erklärung des Arbeitgebers entnehmen kann, dass die Bewerbung keine Aussicht (mehr) auf Erfolg hat (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 21; 17. August 2010 - 9 AZR 839/08 - Rn. 21) , ist durch Auslegung der rechtsgeschäftsähnlichen Handlung im Einzelfall nach den für Willenserklärungen geltenden Grundsätzen zu ermitteln.

    bb) Da § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG für die Ablehnung keine bestimmte Form vorschreibt, muss diese weder schriftlich noch sonst verkörpert erfolgen und kann deshalb auch mündlich erklärt werden (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 24) .

    Allerdings setzt § 15 Abs. 4 Satz 2 AGG eine auf den Beschäftigten bezogene Ablehnung voraus (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 24) .

    Die Bestimmung setzt - wie unter Rn. 25 ausgeführt - zudem eine auf den Beschäftigten bezogene Ablehnung voraus (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 24) .

  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 736/15

    Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG - Nichtverlängerung der vertraglich

    Unterlässt es der Arbeitgeber entgegen dieser Bestimmung, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, ist dies ein Indiz iSd. § 22 AGG, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lässt, dass der schwerbehinderte Arbeitnehmer wegen der Behinderung benachteiligt wurde (BAG 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 40; 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35) .

    Die Unterrichtungs- und Anhörungsrechte sollen es der Schwerbehindertenvertretung ermöglichen, auf eine sachdienliche Behandlung hinzuwirken, wenn die spezifischen Belange eines schwerbehinderten Menschen oder der schwerbehinderten Beschäftigten als Gruppe für die Entscheidung des Arbeitgebers erheblich sind (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35 mwN) .

  • LAG Hamm, 26.11.2015 - 15 Sa 803/15

    Entschädigung nach AGG; Vermutungswirkung iSd. § 22 AGG; Verletzung von

    Der vom Bundesarbeitsgericht entschiedene Fall zu dem Az. 8 AZR 574/12 sei mit der vorliegenden Fallgestaltung nicht vergleichbar.

    Die Entscheidung des BAG vom 25.08.2013 - 8 AZR 574/12 - sei nicht einschlägig.

    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.08.2013 (8 AZR 574/12) ist nicht zielführend.

    Die Klägerin verkennt insoweit die Zielrichtung der Entscheidung des BAG 8 AZR 574/12.

  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 2/20

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Umfang der Unterrichtungs- und

    Dieses Recht erstreckt sich auch auf die entscheidungsrelevanten Teile der Bewerbungsunterlagen der nicht behinderten Bewerber, da nur so eine Vergleichsmöglichkeit für die Schwerbehindertenvertretung besteht (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 36; Breitfeld/Strauß BB 2012, 2817) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 7 Sa 120/19

    Entschädigung - Benachteiligung - Stellenbesetzung - Schwerbehinderung

    Dies ergibt sich aus dem systematischen Zusammenhang (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 26; 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - Rn. 30, jeweils mwN.).

    Der Kläger, bei dem ein Grad der Behinderung von 50 im Sinn des § 2 Abs. 2 SGB IX, d. h. eine Schwerbehinderung, festgestellt ist, unterfällt dem Behindertenbegriff des § 1 AGG (vgl. BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 27 mwN.).

    Grundsätzlich kann der Umstand, dass entgegen § 178 Abs. 2 SGB IX kein Mitglied der Schwerbehindertenvertretung an einem Vorstellungsgespräch eines schwerbehinderten Menschen teilnimmt, als Indiz für eine Benachteiligung gewertet werden (BAG 26. Januar 2017 - 8 AZR 736/15 - Rn. 33; 20. Januar 2016 - 8 AZR 194/14 - Rn. 36 ff., 40; 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35; 21. Februar 2013 - 8 AZZR 180/12 - Rn. 37, jeweils mwN.).

    Gerade für Bewerbungsverfahren enthalten die Vorschriften des SGB IX einen umfassenden Pflichtenkatalog, dem entsprechende Rechte der Schwerbehindertenvertretung und einzelner schwerbehinderter Bewerber entnommen werden können (BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35).

  • LAG Saarland, 08.01.2014 - 1 Sa 61/12

    Unterbliebene Einladung eines schwerbehinderten Bewerbers zu einem

    Unterlässt es der Arbeitgeber entgegen diesen Regelungen, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen, so ist auch dies nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Indiz im Sinne von § 22 AGG, das eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten lässt (BAG, Urteil vom 22. August 2013, 8 AZR 574/12, abrufbar bei juris, mit weiteren Nachweisen).

    Die Vertrauensperson der Schwerbehinderten hat die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung wahrzunehmen, wie sie durch das Gesetz vorgeschrieben sind (auch dazu BAG, Urteil vom 22. August 2013, 8 AZR 574/12, abrufbar bei juris).

    Danach muss der Arbeitgeber lediglich noch nachweisen, dass eine erfolgte Benachteiligung eines Bewerbers um eine Stelle nichts mit der Schwerbehinderung des Bewerbers zu tun hatte, sondern ausschließlich auf anderen (als in § 1 AGG angeführten) Gründen beruht, wobei es auch unschädlich ist, dass solche anderen Gründe die Benachteiligung nicht ohne weiteres objektiv sachlich rechtfertigten (dazu außerdem die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22. August 2013, 8 AZR 574/12, abrufbar bei juris, Randnummer 49).

  • LAG Düsseldorf, 28.09.2022 - 12 TaBV 10/22

    Überlassung von Kontaktdaten der Beschäftigten an die

    Vielmehr ist deren Auskunfts- und Unterrichtungsanspruch eigenständig geregelt, wie auch § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zeigt (vgl. dazu BAG 22.08.2013 - 8 AZR 574/12, juris Rn. 35: "Konkretisierung des in § 99 Abs. 1 SGB IX [jetzt § 182 Abs. 1 SGB IX] verankerten Grundsatzes der engen Zusammenarbeit von Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und Betriebs- oder Personalrat").
  • ArbG Dresden, 19.12.2018 - 13 Ca 275/18

    )

    Die Benachteiligung kann schon in der Versagung einer Chance liegen (vgl. BAG 23.08.2012 - 8 AZR 285/11 - Rn. 22; 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 - Rn. 24; vom 22.08.2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 29, zitiert nach juris).

    a) Unterlässt es der Arbeitgeber, entgegen §§ 81 Abs. 1, 95 Abs. 2 SGB IX, die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligten, so ist dies nach ständiger Rechtsprechung ein Indiz i.S.d. § 22 AGG, das mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Benachteiligung spricht (vgl. BAG 10.05.2005 - 9 AZR 230/04 - BAG vom 22.08.2013 - 8 AZR 574/12 - Rn. 35, juris).

    Die Unterrichtungs- und Anhörungspflicht aus § 95 Abs. 2 SGB IX besteht auch und gerade, wenn sich ein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch um eine Beförderungsstelle bewirbt (BAG 17.10.2010 - 9 ABR 83/09 - Rn. 13; BAG 22.08.2013 - 8 AZR 574/12, zitiert nach juris).

  • LAG Hessen, 07.04.2017 - 14 Sa 303/16

    Auf vertragliche Beziehungen einer Aktiengesellschaft zu Dritten, die von der

    (1) Erforderlich für die analoge Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift ist eine positiv festzustellende Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes (etwa BAG 23. Juli 2015 - 6 AZR 490/14 - BAGE 152, 147; BAG 22. August 2013 - 8 AZR 574/12 - EzA § 95 SGB IX Nr. 5).
  • VG Berlin, 27.04.2020 - 5 K 237.18

    Verletzung der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten: Beteiligung an der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2023 - 5 TaBV 5/23

    Betriebsratswahl - Anfechtung - wahlberechtigter Arbeitnehmer - Ausscheiden -

  • LAG Hamm, 23.04.2021 - 13 TaBV 62/20

    Umfang der Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Maßnahmen gegenüber

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.09.2014 - 4 Sa 173/14

    Entschädigung, Entschädigungsklage, Diskriminierung, Schwerbehinderter,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2022 - 4 S 31.21

    Mitbestimmung bei der Entlassung eines Probebeamten; Verstreichen der Frist zur

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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.02.2014 - 6 U 747/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2160
OLG Koblenz, 13.02.2014 - 6 U 747/13 (https://dejure.org/2014,2160)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.02.2014 - 6 U 747/13 (https://dejure.org/2014,2160)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 6 U 747/13 (https://dejure.org/2014,2160)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 104 Nr 2 BGB, § 1903 BGB, § 675 BGB, § 275 FamFG
    Vergütungsanspruch des Verfahrensbevollmächtigten in einer Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen und Wirksamkeit eines geschlossenen Rechtsanwaltsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch Geschäftsunfähige können in Betreuungssachen einen Anwalt beauftragen

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    FamFG § 275; BGB § 675
    Honoraranspruch des Rechtsanwalts bei Beauftragung durch den Betreuten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Honoraranspruch des Rechtsanwalts gegen geschäftsunfähigen Betreuten

Besprechungen u.ä.

  • haerlein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betreuungsrecht - Betroffener kann Rechtsanwalt wirksam mit seiner anwaltlichen Vertretung beauftragen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1251
  • FamRZ 2014, 1483
  • BtPrax 2014, 96
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 317/13

    Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen; Befugnis zur Bestellung

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2014 - 6 U 747/13
    Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluss vom 30. Oktober 2013 (XII ZB 317/13; diese und die folgenden Entscheidungen zitiert nach juris) entschieden, dass der Betroffene in Betreuungssachen als verfahrensfähig anzusehen ist, ohne dass es auf seine Fähigkeit ankommt, einen natürlichen Willen zu bilden, und dass die Verfahrensfähigkeit auch die Befugnis umfasst, einen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, also eine wirksame Vollmacht für das Betreuungsverfahren zu erteilen.

    Der Betroffene soll in die Lage versetzt werden, seinen Willen nach Kräften selbst zu vertreten, ohne auf andere, insbesondere gesetzliche Vertreter, angewiesen zu sein (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2013, aaO, Rdnr. 8 m.w.Nachw.).

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 163/87

    Aufnahme des Rechtsstreits durch den Testamentsvollstrecker

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2014 - 6 U 747/13
    Es ist anerkannt, dass der Gläubiger Klage gegen den Erben auf Leistung und zugleich gegen den Testamentsvollstrecker auf Duldung der Zwangsvollstreckung erheben kann (BGH, Urteil vom 16. März 1988 - IV a ZR 163/87, BGHZ 104, 1 Rdnr. 10).
  • LG Saarbrücken, 07.12.2004 - 5 T 581/04
    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2014 - 6 U 747/13
    (2) Ist der Betroffene nach § 275 FamFG fähig, einem Rechtsanwalt zur anwaltlichen Vertretung Vollmacht zu erteilen, ist es folgerichtig, aus dieser Vorschrift auch die Rechtsfolge zu entnehmen, dass der Betroffene ungeachtet seiner etwaigen Geschäftsunfähigkeit und eines Einwilligungsvorbehalts die rechtliche Befugnis hat, den der Vollmachterteilung zugrunde liegenden schuldrechtlichen Geschäftsbesorgungsvertrag wirksam abzuschließen (vgl. auch LG Saarbrücken, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - 5 T 581/04; Keidel/Budde, FamFG, 18. Aufl., § 275 Rdnr. 3; Prütting/Helms/Fröschle, FamFG, 2. Aufl., § 275 Rdnr. 12).
  • BGH, 17.11.2011 - III ZR 53/11

    Geschäftsführung ohne Auftrag: Aufwendungsersatzanspruch eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.02.2014 - 6 U 747/13
    Der Anspruch der Klägerin auf Aufwendungsersatz würde sich auf die übliche Vergütung belaufen, weil sie das fremde Geschäft im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwältin durchgeführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2011 - III ZR 53/11, BGHZ 191, 325 Rdnr. 25 m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 15.01.2014 - 9 O 444/12 U.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,868
LG Düsseldorf, 15.01.2014 - 9 O 444/12 U. (https://dejure.org/2014,868)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.01.2014 - 9 O 444/12 U. (https://dejure.org/2014,868)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Januar 2014 - 9 O 444/12 U. (https://dejure.org/2014,868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Erben gegen die frühere Betreuerin und Miterbin des Erblassers auf Auskunft über den Nachlass

  • ra.de
  • RA Kotz

    Ungeteilte Erbengemeinschaft - Auskunftsansprüche

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verjährung des Auskunftsanspruch gegen den ehemaligen Betreuer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein allgemeiner Auskunftsanspruch unter Miterben über den Nachlass

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein allgemeiner Auskunftsanspruch unter Miterben über den Nachlass

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1140
  • Rpfleger 2014, 379
  • BtPrax 2014, 96
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 14.08.2015 - 7 U 47/14

    Auskunftspflichten unter Miterben

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 15.01.2014 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zum Az.9 O 444/12 teilweise abgeändert.

    Hinsichtlich des Klageantrags zu 2. wird das am 15.01.2014 verkündete Teilurteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf zum Az. 9 O 444/12 aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen.

    Der Kläger formuliert den ursprünglichen Klageantrag zu 1.c. um, der jetzt den ursprünglichen Klageantrag zu 1.d. enthält, so dass er nunmehr beantragt, unter Abänderung des am 15.01.2014 verkündeten und am 21.01.2014 zugestellten Teilurteils des Landgerichts Düsseldorf, Aktenzeichen 9 O 444/12 die Beklagte und Berufungsbeklagte zu verurteilen, 1. der Erbengemeinschaft nach der am 23.12.1937 geborenen und am 23.02.2008 in D verstorbenen R B, geborene B, bestehend aus ihm, der Beklagten, D R B und H H H B.

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.08.2013 - 1 U 118/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,39202
OLG Naumburg, 22.08.2013 - 1 U 118/11 (https://dejure.org/2013,39202)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.08.2013 - 1 U 118/11 (https://dejure.org/2013,39202)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. August 2013 - 1 U 118/11 (https://dejure.org/2013,39202)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 253 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 1901a BGB, § 1901b BGB
    Arzthaftung: Versterben eines Wachkomapatienten nach Auftreten einer zusätzlichen akuten Erkrankung und unterlassenen intensivmedizinischen Maßnahmen; Schmerzensgeldansprüche der Angehörigen aus eigenem oder übergegangenem Recht

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der intensivmedizinischen Behandlung eines akut erkrankten Wachkomapatienten; Bestehen von Schmerzensgeldansprüchen der Angehörigen bei Versterben des Patienten

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Intensivmedizinische Behandlung eines Wachkomapatienten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterlassen intensivmedizinischer Versorgung kann bei zunächst objektiv aussichtslosem Wachkomafall behandlungsfehlerhaft sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterlassen intensivmedizinischer Versorgung kann bei zunächst objektiv aussichtslosem Wachkomafall behandlungsfehlerhaft sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 974
  • VersR 2014, 591
  • BtPrax 2014, 96
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.08.2013 - 1 U 118/11
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich die Kläger eventuelle Kenntnisse der Streitverkündeten überhaupt zurechnen lassen müssten (BGH Urteil vom 16.5.1989 - VI ZR 251/88 - [z.B. NJW 1989, 2323] zu § 852 BGB a.F.; offen gelassen zu § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB in BGH Urteil vom 23.1.2007 - XI ZR 44/06 - [z.B. NJW 2007, 1584]; jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88

    Unterlassen der Prüfung von Krankenhausunterlagen auf ärztliche Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.08.2013 - 1 U 118/11
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich die Kläger eventuelle Kenntnisse der Streitverkündeten überhaupt zurechnen lassen müssten (BGH Urteil vom 16.5.1989 - VI ZR 251/88 - [z.B. NJW 1989, 2323] zu § 852 BGB a.F.; offen gelassen zu § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB in BGH Urteil vom 23.1.2007 - XI ZR 44/06 - [z.B. NJW 2007, 1584]; jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 10.11.2010 - 2 StR 320/10

    Versuchter Totschlag und rechtfertigender Behandlungsabbruch (erforderliches

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.08.2013 - 1 U 118/11
    (a) Man hätte das Gespräch mit den Eltern über die Frage der Einstellung von Behandlungsmaßnahme führen müssen (dass für den Erblasser eine Patientenverfügung vorlag, ist nicht ersichtlich; dass Feststellungen zum tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Erblasser hätten getroffen werden können, ist unwahrscheinlich vor dem Hintergrund, dass er bereits im Alter von 15 Jahren in das Wachkoma fiel [dazu jetzt § 1901a BGB; BGH Urteil vom 25.6.2010 - 2 StR 454/09 - z.B. BGHSt 55, 191; BGH Beschluss vom 10.11.2010 - 2 StR 320/10 - z.B. NStZ 2011, 274; jeweils zitiert nach juris]).
  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09

    Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.08.2013 - 1 U 118/11
    (a) Man hätte das Gespräch mit den Eltern über die Frage der Einstellung von Behandlungsmaßnahme führen müssen (dass für den Erblasser eine Patientenverfügung vorlag, ist nicht ersichtlich; dass Feststellungen zum tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Erblasser hätten getroffen werden können, ist unwahrscheinlich vor dem Hintergrund, dass er bereits im Alter von 15 Jahren in das Wachkoma fiel [dazu jetzt § 1901a BGB; BGH Urteil vom 25.6.2010 - 2 StR 454/09 - z.B. BGHSt 55, 191; BGH Beschluss vom 10.11.2010 - 2 StR 320/10 - z.B. NStZ 2011, 274; jeweils zitiert nach juris]).
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.08.2013 - 1 U 118/11
    Entscheidend ist, ob dem Geschädigten bei seinem Kenntnisstand die Erhebung einer Klage (auch in Form einer Feststellungsklage) gegen eine bestimmte Person zumutbar war (BGH Urteil vom 31.10.2000 - VI ZR 198/99 - [z.B. BGHZ 145, 358]; ebenso: OLG Koblenz Urteil vom 25.3.2010 - 5 U 1514/07 - [VersR 2011, 403]; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Koblenz, 25.03.2010 - 5 U 1514/07

    Verjährungsbeginn für einen Schadensersatzanspruch ab der Kenntnis der Ursache

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.08.2013 - 1 U 118/11
    Entscheidend ist, ob dem Geschädigten bei seinem Kenntnisstand die Erhebung einer Klage (auch in Form einer Feststellungsklage) gegen eine bestimmte Person zumutbar war (BGH Urteil vom 31.10.2000 - VI ZR 198/99 - [z.B. BGHZ 145, 358]; ebenso: OLG Koblenz Urteil vom 25.3.2010 - 5 U 1514/07 - [VersR 2011, 403]; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG München, 21.12.2017 - 1 U 454/17

    (Ererbter) Schmerzensgeldanspruch nach künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde

    In diesem Zusammenhang entlastet es den Beklagten auch nicht, dass das OLG Naumburg in einer Entscheidung vom 22.08.2013 (1 U 118/11, BeckRS 2013, 22072, unter Ziffer 4b) im Fall eines hoffnungslosen Wachkomapatienten bei Fehlen einer Patientenverfügung, nicht feststellbarem Patientenwillen und fehlendem Konsens mit den Angehörigen über einen Behandlungsabbruch auf eine Verpflichtung der behandelnden Krankenhausärzte erkannt hat, den Patienten nach Auftreten einer Komplikation intensivmedizinisch weiterzubehandeln.
  • BGH, 21.05.2019 - VI ZR 299/17

    Haftung einer Klinik bei Behandlungsfehlern - Seelisches Leid Angehöriger kann

    b) Zu Recht hat das Berufungsgericht diese Grundsätze im Ausgangspunkt im hier vorliegenden Fall angewendet, in dem das haftungsbegründende Ereignis kein Unfallereignis im eigentlichen Sinne, sondern eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist (vgl. etwa OLG Koblenz, GesR 2017, 724 ff.; OLG Naumburg, VersR 2014, 591, 592 f.; NJW-RR 2009, 1402, 1403 f.; OLG Köln, VersR 2011, 674 f.; OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1064; Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 7. Aufl., Rn. A 94; Spickhoff/Greiner, 3. Aufl., BGB §§ 823 ff. Rn. 364).
  • OLG Köln, 12.07.2017 - 5 U 144/16

    Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen naher Angehöriger des Verletzten

    b) Als haftungsbegründendes Schadensereignis kann ein Unfallgeschehen oder jedes andere Schadensereignis und damit auch eine fehlerhafte ärztliche Behandlung in Betracht kommen (vgl. zur Anerkennung von Schmerzensgeld eines Angehörigen in Arzthaftungsfällen beispielsweise Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.12.2008, 1 U 12/08 und Urteil vom 22.08.2013, 1 U 118/11; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.12.1998, 8 U 137/98; OLG Köln, Beschluss vom 16.09.2010, 5 W 30/10; LG Aachen, Urteil vom 31.10.2012, 11 O 98/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.1992, 8 U 78/91).
  • OLG Dresden, 07.11.2023 - 4 U 1217/23

    Haftung des Trägers eines Pflegeheims für Gesundheitsschäden eines Dritten durch

    Es kann auch nicht darauf ankommen, ob sich der Angehörige in einem bereits angegriffenen Gesundheitszustand befand, der durch einen ärztlichen Behandlungsfehler keine weitere wesentliche Verschlechterung erfahren hat, da auch dies noch vom Schutzzweck der Norm erfasst wird und eine Begrenzung des Haftungsbereichs über den Kausalzusammenhang erfolgen kann (vgl. BGH, a.a.O., mit Anm. Katzenmeier/Jansen, MedR 2020, 37 - 40; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.08.2013 - 1 U 118/11 -, Rn. 26, juris).
  • LG Heidelberg, 19.01.2023 - 5 O 93/21

    Gesundheitsverletzung durch Schockschaden: Eingrenzung des

    Teilweise wird ein überraschender, unvermittelter Eingriff gefordert, während bei voraussehbaren Entwicklungen eine Ersatzfähigkeit grundsätzlich ausscheiden soll (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 22.08.2013 - 1 U 118/11 -, juris Rn. 26; Jahnke/Burmann, in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 27. Aufl., Vorbem. zu § 249 Rn. 132 f.).
  • OLG Naumburg, 06.03.2014 - 1 U 84/13

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Verjährungsbeginn für Regressansprüche einer

    Entscheidend ist, ob dem Geschädigten bei seinem Kenntnisstand die Erhebung einer Klage (auch in Form einer Feststellungsklage) gegen eine bestimmte Person zumutbar war (BGH Urteil vom 31.10.2000 - VI ZR 198/99 - [z.B. BGHZ 145, 358]; ebenso: OLG Koblenz Urteil vom 25.3.2010 - 5 U 1514/07 - [VersR 2011, 403]; jeweils zitiert nach juris; Senat Urteil vom 17.5.2013 - 1 U 118/11 -).
  • LG Bonn, 07.09.2016 - 9 O 381/15

    Verjährung von Ersatzansprüchen der verwitweten Ehefrau wegen des Todes ihres

    Entscheidend ist, ob dem Anspruchssteller bei seinem Kenntnisstand die Erhebung einer Klage (auch in Form einer Feststellungsklage) gegen eine bestimmte Person zumutbar war (BGH, Urteil vom 31.10.2000, VI ZR 198/99; OLG Koblenz, Urteil vom 25.03.2010, 5 U 1514/07; BGH, Urteil vom 17.05.2013, 1 U 118/11).
  • AG Flensburg, 29.10.2019 - 9 XIV 17146

    Keine Einwilligung bei postoperativem Delir erforderlich

    Vielmehr ist bei der einwilligungsunfähigen Patientin die Therapie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln fortzusetzen, wenn sich weder aus der Patientenverfügung noch aus dem mutmaßlichen Patientenwillen noch aus Willensäußerungen eines Bevollmächtigten oder Betreuers die Legitimation für Einschränkungen der Behandlung ergibt, OLG Naumburg, Versicherungsrecht 2014, 591.
  • AG Lübeck, 29.10.2019 - 9 XIV 17146

    Erforderlichkeit einer Unterbringung bei Behandlung eines postoperativen Delirs

    Vielmehr ist bei der einwilligungsunfähigen Patientin die Therapie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln fortzusetzen, wenn sich weder aus der Patientenverfügung noch aus dem mutmaßlichen Patientenwillen noch aus Willensäußerungen eines Bevollmächtigten oder Betreuers die Legitimation für Einschränkungen der Behandlung ergibt, OLG Naumburg, Versicherungsrecht 2014, 591.
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Rechtsprechung
   KG, 19.12.2013 - 1 AR 23/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41844
KG, 19.12.2013 - 1 AR 23/13 (https://dejure.org/2013,41844)
KG, Entscheidung vom 19.12.2013 - 1 AR 23/13 (https://dejure.org/2013,41844)
KG, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 1 AR 23/13 (https://dejure.org/2013,41844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 S 1 FamFG, § 5 Abs 1 Nr 5 FamFG, § 273 S 1 FamFG
    Betreuungsverfahren: Abgabe des Verfahrens an ein anderes Betreuungsgericht trotz Beschwerde gegen die Bestellung des Betreuers

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts gegen die Bestellung eines Betreuers bei Wohnsitzwechsel des Betroffenen

  • rechtsportal.de

    Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts gegen die Bestellung eines Betreuers bei Wohnsitzwechsel des Betroffenen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 2014, 597
  • FGPrax 2014, 137
  • FamRZ 2014, 1394
  • BtPrax 2014, 96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.03.1996 - 3Z BR 45/96

    Zuständigkeit für Beschwerden gegen Verfügungen des ein Betreuungsverfahren

    Auszug aus KG, 19.12.2013 - 1 AR 23/13
    Wird das Betreuungsverfahren gemäß § 273 S. 1, 4 S. 1 FamFG an ein anderes Betreuungsgericht abgegeben, entscheidet über Beschwerden gegen Verfügungen des abgebenden Gerichts unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Einlegung das mit der Abgabe zuständig gewordene Gericht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 21. März 1996 - 3Z BR 45/96 -, juris).
  • KG, 06.10.2011 - 1 AR 13/11

    Betreuungsverfahren: Abgabe an das Wohnortgericht nach Betreuerwechsel

    Auszug aus KG, 19.12.2013 - 1 AR 23/13
    Das Verfahren ist auch zur Abgabe reif (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 1 AR 13/11 - Rpfleger 2012, 255).
  • OLG München, 28.11.2007 - 33 AR 22/07

    Zulässigkeit einer Ablehnung der Übernahme eines aus wichtigem Grund abzugebenden

    Auszug aus KG, 19.12.2013 - 1 AR 23/13
    Das Interesse des Betroffenen daran, dass sich ein ortsnahes Gericht mit der Entscheidung über die künftige Betreuung befasst, geht dem Interesse des übernehmenden Gerichts vor, keine Aufgaben übernehmen zu müssen, die ein anderes Gericht mit weniger Aufwand erledigen könnte (vgl. OLG München, FGPrax 2008, 67).
  • LG Meiningen, 12.03.2018 - 4 T 53/18

    Örtliche Zuständigkeit: Wirkung der Abgabe eines gesamten Betreuungsverfahren für

    Aufgrund der Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht Schweinfurt, die anstelle des Amtsgerichts Suhl sogar noch von der Beschwerdekammer des Landgerichts Meiningen hätte bewirkt werden können (vgl. Schulte-Bunert/Weinrich/Schöpflin, FamFG, 5. Aufl. § 4, Rn. 26; LG Meiningen, FamRZ 2017, 1076-1077), tritt auch ein Zuständigkeitswechsel in der Beschwerdeinstanz ein, so dass das dem nunmehr zuständigen Amtsgericht Schweinfurt übergeordnete Beschwerdegericht für die Entscheidung über die Beschwerde zuständig ist (KG Berlin, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 1 AR 23/13 -, juris; LG Darmstadt, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 5 T 318/17 -, juris; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Aufl., § 4, Rn. 39; Schulte-Bunert/Weinrich/Schöpflin, FamFG, 5. Aufl. § 4, Rn. 26; Bahrenfuss in: Bahrenfuss, FamFG, 3. Aufl., § 4, Rn. 22).
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