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   BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86   

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https://dejure.org/1988,345
BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86 (https://dejure.org/1988,345)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.1988 - 1 BvL 23/86 (https://dejure.org/1988,345)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 1988 - 1 BvL 23/86 (https://dejure.org/1988,345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 44 Abs. 2; BVerfGG § 80; GG Art. 100 Abs. 1
    Anforderungen an eine Richtervorlgae nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auslegung - Instanzenzug - Konkrete Normenkontrolle - Norm

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 78, 20
  • NJW 1988, 1902
  • MDR 1988, 554
  • NVwZ 1988, 819 (Ls.)
  • DVBl 1988, 574
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86
    Im Wege der Auslegung darf es allerdings nicht das gesetzgeberische Ziel der Norm selbst in einem wesentlichen Punkt verfehlen oder verfälschen, an die Stelle der Gesetzesvorschrift inhaltlich eine andere setzen oder den Regelungsinhalt erstmals schaffen (vgl. BVerfGE 48, 40 (47); 54, 277 (299), jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86
    Ist es der Auffassung, eine Norm, über deren Auslegung Streit besteht, sei nur bei einer bestimmten Auslegung mit der Verfassung vereinbar, so muß es diese Auslegung seiner Entscheidung zugrunde legen und kann nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen (vgl. BVerfGE 22, 373 (377)).
  • BVerfG, 04.02.1964 - 2 BvL 26/63

    Unzulässigkeit der Richtervorlage hinsichtlich der StVollstrO

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86
    Sinn des Art. 100 Abs. 1 GG ist, die Überprüfung des Gesetzgebers beim Bundesverfassungsgericht zu konzentrieren (BVerfGE 17, 208 (210)).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86
    Im Wege der Auslegung darf es allerdings nicht das gesetzgeberische Ziel der Norm selbst in einem wesentlichen Punkt verfehlen oder verfälschen, an die Stelle der Gesetzesvorschrift inhaltlich eine andere setzen oder den Regelungsinhalt erstmals schaffen (vgl. BVerfGE 48, 40 (47); 54, 277 (299), jeweils m.w.N.).
  • BSG, 21.07.1977 - GS 1/76

    Gewährung einer Abfindung bezgl. eines Rentenanspruchs für eine Witwe bei

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1988 - 1 BvL 23/86
    Dies entspreche der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die zuletzt durch die Entscheidung seines Großen Senats vom 21. Juli 1977 (BSGE 44, 151) bestätigt worden sei.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    In keinem Fall darf richterliche Rechtsfindung das gesetzgeberische Ziel der Norm in einem wesentlichen Punkt verfehlen oder verfälschen oder an die Stelle der Regelungskonzeption des Gesetzgebers gar eine eigene treten lassen (vgl. BVerfGE 78, 20 m.w.N.).
  • BGH, 15.07.2016 - GSSt 1/16

    Verbot der Verwertung einer vor der Hauptverhandlung gemachten Zeugenaussage bei

    Dieses langjährige Schweigen des Gesetzgebers kann zwar nicht ohne Weiteres als Zustimmung zu dem Normverständnis der Rechtsprechung gewertet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 1988 - 1 BvL 23/86, BVerfGE 78, 20, 25).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Die Deutung darf nicht dazu führen, dass das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird (vgl. BVerfGE 8, 28 ; 54, 277 m.w.N.; 78, 20 m.w.N.; 119, 247 ).
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