Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 19.05.1999 | Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 | EuGH

Rechtsprechung
   EuGH, 28.10.1999 - C-193/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1989
EuGH, 28.10.1999 - C-193/98 (https://dejure.org/1999,1989)
EuGH, Entscheidung vom 28.10.1999 - C-193/98 (https://dejure.org/1999,1989)
EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - C-193/98 (https://dejure.org/1999,1989)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Richtlinie 93/89/EWG - Güterkraftverkehr - Kraftfahrzeugsteuern - Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen - Schwere Nutzfahrzeuge

  • Europäischer Gerichtshof

    Pfennigmann

  • EU-Kommission PDF

    Pfennigmann

    EG-Vertrag, Artikel 177 [jetzt Artikel 234 EG]; Richtlinie 93/89 des Rates
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Von mehreren Mitgliedstaaten geschlossenes Übereinkommen über Strassenbenutzungsgebühren - Ausschluß - Richtlinie der Gemeinschaft, die den Abschluß des Übereinkommens gestattet - Keine ...

  • EU-Kommission

    Pfennigmann

  • Wolters Kluwer

    Geschlossenen Übereinkommen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen; Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch ...

  • Judicialis

    Richtlinie 93/89/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 93/89/EWG
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Von mehreren Mitgliedstaaten geschlossenes Übereinkommen über Strassenbenutzungsgebühren - Ausschluß - Richtlinie der Gemeinschaft, die den Abschluß des Übereinkommens gestattet - Keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Köln - Auslegung des Artikels 2 vierter Gedankenstrich der Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und ...

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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 12.11.1998 - C-162/98

    Hartmann

    Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-193/98
    Einleitend ist festzustellen, daß das vorlegende Gericht den Gerichtshof bereits mehrfach um Auslegung von Bestimmungen des Übereinkommens ersucht hat (vgl. Beschlüsse vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-162/98, Hartmann, Slg. 1998, I-7083, in der Rechtssache C-194/98, Pörschke, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-313/98, Claasen, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    Dagegen reicht der Umstand, daß die Richtlinie, auf die die Präambel des Übereinkommens verweist, in ihrem Artikel 8 zwei oder mehr Mitgliedstaaten erlaubt, bei der Einführung eines gemeinsamen Systems von Benutzungsgebühren zusammenzuarbeiten, für sich allein nicht aus, um ein zu diesem Zweck geschlossenes Übereinkommen als Teil des Gemeinschaftsrechts anzusehen, für dessen Auslegung der Gerichtshof zuständig ist (vgl. Beschluß Hartmann, Randnrn. 10 und 11).

    Die Bestimmungen eines solchen Übereinkommens unterscheiden sich nämlich nur dadurch, daß sie gemeinsam vereinbart worden sind, von anderen Rechtsvorschriften, die jeder Mitgliedstaat nach der Richtlinie erlassen darf und für deren Auslegung der Gerichtshof im Rahmen von Artikel 177 des Vertrages nicht zuständig ist (vgl. Beschluß Hartmann, Randnr. 12).

  • EuGH - C-194/98 (anhängig)

    Pörschke - Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Köln - Auslegung des

    Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-193/98
    Einleitend ist festzustellen, daß das vorlegende Gericht den Gerichtshof bereits mehrfach um Auslegung von Bestimmungen des Übereinkommens ersucht hat (vgl. Beschlüsse vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-162/98, Hartmann, Slg. 1998, I-7083, in der Rechtssache C-194/98, Pörschke, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-313/98, Claasen, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 05.07.1995 - C-21/94

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-193/98
    Mit Urteil vom 5. Juli 1995 in der Rechtssache C-21/94 (Parlament/Rat, Slg. 1995, I-1827) erklärte der Gerichtshof die Richtlinie wegen Verstoßes gegen wesentliche Formvorschriften für nichtig, hielt jedoch deren Wirkungen bis zum Erlaß einer neuen Regelung des Rates in diesem Bereich aufrecht.
  • EuGH - C-313/98 (anhängig)

    Claasen - Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Köln - Auslegung des

    Auszug aus EuGH, 28.10.1999 - C-193/98
    Einleitend ist festzustellen, daß das vorlegende Gericht den Gerichtshof bereits mehrfach um Auslegung von Bestimmungen des Übereinkommens ersucht hat (vgl. Beschlüsse vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-162/98, Hartmann, Slg. 1998, I-7083, in der Rechtssache C-194/98, Pörschke, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-313/98, Claasen, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2009 - 9 A 3082/08

    LKW-Maut grundsätzlich rechtmäßig

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Senats zur Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993, vgl. EuGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 C-193/98 sowie OVG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2002 9 A 5298/00 , DAR 2002, 235, die wegen des identischen Wortlauts für die Definition des Begriffs "Kraftfahrzeug" bzw. "Fahrzeug" auf die nach der RL 1999/62/EG geltende Rechtslage übertragbar ist, ist maßgeblich, ob das Fahrzeug der Klägerin generell nach seinen objektiven, mit einer entsprechenden Bestimmung einhergehenden Merkmalen ausschließlich dazu dienen sollen, Güter auf Straßen zu transportieren.
  • VG Köln, 14.04.2015 - 14 K 3417/11

    Keine LKW-Maut bei solofahrender Sattelzugmaschine

    vgl. EuGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 - C-193/98 - Rn. 32 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 9 A 5298/00 - Rn. 7; zitiert jeweils nach juris.
  • OLG Köln, 23.12.1999 - Ss 401/99
    Ebenso verhält es sich in der Richtlinie selbst: Die Gestattung, ermäßigte Sätze oder Befreiungen anzuwenden, findet sich in Art. 6, der sich ausschließlich mit den Kraftfahrzeugsteuern im Sinne von Art. 3 befaßt (vgl. a. EuGH Urt. v. 28.10.1999 - C-193/98 - Nr. 26).

    So hat der EuGH - auf Vorlage des Senats - durch Urteil vom 28.10.1999 (C-193/98) entschieden, daß für die Frage, ob ein Kraftfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination im Sinne von Art. 2 vierter Gedankenstrich der Richtlinie 93/89/EWG des Rates ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist, auf die generelle Zweckbestimmung des Fahrzeugs - und nicht auf den konkreten Verwendungszweck bei der Autobahnbenutzung - abzustellen ist.

    Insoweit ist, wie bereits angesprochen, auf die generelle Zweckbestimmung abzustellen (EuGH Urt. v. 28.10.1999 - C-193/98).

  • VG Köln, 28.02.2023 - 14 K 7904/18
    vgl. EuGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 - C-193/98 -, juris, Rn. 38; OVG NRW, Beschluss vom 30.1.2002 - 9 A 5298/00 -, juris, Rn. 7; VG Köln, Urteil vom 18.11.2014 - 14 K 2741/11 -, juris, Rn. 31.

    Die vom Kläger herangezogene Formulierung des OVG NRW, "Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Senats zur Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993, vgl. EuGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 - C-193/98 - sowie OVG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 9 A 5298/00 -, DAR 2002, 235, die wegen des identischen Wortlauts für die Definition des Begriffs "Kraftfahrzeug" bzw. "Fahrzeug" auf die nach der RL 1999/62/EG geltende Rechtslage übertragbar ist, ist maßgeblich, ob das Fahrzeug der Klägerin generell nach seinen objektiven, mit einer entsprechenden Bestimmung einhergehenden Merkmalen ausschließlich dazu dienen sollen, Güter auf Straßen zu transportieren.", OVG NRW, Urteil vom 23.6.2009 - 9 A 3082/08 -, juris, Rn. 56 - 58, ist nicht so zu verstehen, dass es neben den objektiven Merkmalen eines subjektiven Bestimmungsaktes bedürfte.

    Aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Europäischen Gerichtshofs, vom 28.10.1999 - C-193/98 -, juris, folgt nichts anderes.

  • FG Münster, 23.02.2000 - 13 K 8355/97

    Vorabentscheidungsersuchen für Güterkraftfahrzeuge mit eu-ausländischer

    Zwar ist sie nichtig, aber gemäß Art. 174 Abs. 2 EG-Vertrag (jetzt Art. 231 Abs. 2 EG-Vertrag) weiterhin anwendbar (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), Urteil vom 5. Juli 1995 Rs. C-21/94 - Parlament/Rat, EuGHE I-1995, 1827, 1845, Rz. 32), da eine Neuregelung bisher nicht getroffen worden ist (s. EuGH, Urteil vom 28.10.1999 C-193/98 - Pfennigmann, Deutsches Steuerrecht (DStR) 1999, 697).

    Ziel des Art. 5 der Richtlinie ist die (Teil-)Harmonisierung der Abgabensysteme, d. h. auch der Kraftfahrzeugsteuer, durch verbindliche Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Mitgliedstaat der Zulassung (EuGH, Urteil vom 28.10.1999 C-193/98 - Pfennigmann, a.a.O.).

  • VG Berlin, 09.12.2022 - 31 K 28.22
    der Richtlinie 93/89/EWG (Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedstaaten, ABl. EG Nr. L 279/32) enthaltene entsprechende unionsrechtliche Begrifflichkeit, an die das deutsche Mautrecht anknüpft (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 3. Dezember 2020 - 9 A 431/17 -, juris Rn. 10, und vom 26. Oktober 2016 - 9 B 550/16 -, juris Rn. 8 ff.; jeweils zur Auslegung des Begriffs "Güterkraftverkehr"), bereits im Jahr 1999 in der Rechtssache "Pfennigmann" (Urteil vom 28. Oktober 1999 - Rs. C-193/98 -, juris Ls. u. Rn. 32) entschieden.

    Auch die ursprüngliche Absicht der Bundesregierung, das Autobahnmautgesetz für schwere Nutzfahrzeuge (als Vorgänger des Bundesfernstraßenmautgesetzes) abweichend von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 1999/62 EG nicht auf Fahrzeuge des Güterkraftverkehrs beschränken zu wollen, beruhte ausweislich der Begründung des Regierungsentwurfs auf der Überlegung, dass die Richtlinie 1999/62 EG nicht zu einer Übernahme ihres Anwendungsbereichs in nationale Mautgesetze zwinge; vielmehr fordere sie mit Blick auf das von ihr verfolgte Ziel der Angleichung der Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt auf dem Gebiet von Straßenbenutzungsgebühren lediglich, dass für die in ihrem Art. 2 Buchst. d genannten Fahrzeuge die Vorgaben aus der Richtlinie zu beachten seien (s.o.; vgl. für das genannte Ziel der unionsrechtlichen Harmonisierungsregeln für die Erhebung von Gebühren für die Verkehrswegebenutzung durch schwere Nutzfahrzeuge ausdrücklich etwa auch den 1. Erwägungsgrund der Richtlinie 1999/62 EG: "Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen zwischen Verkehrsunternehmen aus den Mitgliedstaaten"; ferner auch schon EuGH, Urteil vom 28. Oktober 1999, a.a.O., Rn. 30 ).

  • VG Köln, 19.09.2000 - 14 K 3445/97

    Ausgestaltung der Gebührenpflichtigkeit nach § 1 Abs. 1 Gesetz zur Durchführung

    Die Beklagte hat im Verfahren das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 28. Oktober 1999 (C 193/98) vorgelegt, in dem der EuGH auf Vorlage des OLG Köln eine Vorabentscheidung über die Auslegung von Art. 2 vierter Gedankenstrich der Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25.10.1993 über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für bestimmte Verkehrswege durch die Mitgliedsstaaten getroffen hat.

    Ob ein Kraftfahrzeug in diesem Sinne ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt ist, richtet sich nach seiner generellen Zweckbestimmung unabhängig vom Verwendungszweck im Einzelfall, vgl. EuGH, Urteil vom 28. Oktober 1999 - C-193/98 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2002 - 9 A 5298/00

    Voraussetzungen einer ausschließlichen Bestimmung eines Fahrzeugs für den

    Durch das Urteil des EuGH vom 28.10.1999 - C-193/98 - ist geklärt, dass in Ansehung des Ziels der Richtlinie 93/89 EWG mit der darin enthaltenen Voraussetzung "ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt" nur solche Fahrzeuge erfasst werden, die aufgrund ihrer Merkmale dazu bestimmt sind, regelmäßig und auf Dauer und nicht nur gelegentlich am Wettbewerb im Güterverkehr teilzunehmen.
  • VG Köln, 18.11.2014 - 14 K 2741/11

    Erstattung zu Unrecht gezahlter Mautgebühren; Erfüllung des Merkmals

    vgl. Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil vom 28. Oktober 1999 - C-193/98 - Rn. 32 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2002 - 9 A 5298/00 - Rn. 7; zitiert jeweils nach juris.
  • VG Köln, 10.10.2008 - 25 K 4983/06

    Anerkennung einer spezifischen Verwendung von Nutzfahrzeugen; Multifunktionalität

    vgl. EuGH, Urteil vom 28.10.1999 - C-193/98 - OVG NRW, Beschluss vom 30.01.2002 - 9 A 5298/00 - beide in juris.
  • VG Köln, 28.04.2015 - 14 K 4664/14

    Zur Mautpflichtigkeit einer Fahrzeugkombination

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2001 - C-115/00

    Hoves Internationaler Transport-Service

  • VG Köln, 09.12.2014 - 14 K 1155/12

    Mautpflicht für Tankreinigungsfahrzeuge

  • VG Köln, 14.10.2008 - 25 K 628/07

    Mautpflichtigkeit eines Abschleppfahrzeugs und Bergefahrzeugs; Begriff

  • VG Köln, 21.03.2006 - 14 K 10004/03

    Überprüfung der Mautpflichtigkeit bei Überführungsfahrten; Benutzung der

  • VG Köln, 09.12.2014 - 14 K 24/11

    Autobahnmaut für eine Fahrzeugkombination bestehend aus Zugmaschine und

  • VG Köln, 04.05.2007 - 25 K 358/06

    Rechtmäßigkeit einer Nacherhebung von Autobahnmaut; Bestimmung des

  • VG Berlin, 29.07.2020 - 4 K 80.18
  • VG Köln, 20.05.2011 - 14 K 7547/09

    Nachträgliche Erhebung von Maut bzw. Autobahnmaut für die Autobahnbenutzung mit

  • VG Köln, 15.06.2007 - 25 K 5967/04

    Erhebung einer Autobahnbenutzungsgebühr für Tankreinigungsfahrzeuge mit einem

  • VG Köln, 27.02.2009 - 27 K 1393/07

    Mautgebührenpflichtigkeit eines Bundeswehr-Lkw, der für die Güterbeförderung

  • VG Köln, 23.12.2004 - 14 L 3372/04

    Verfassungsrechtliches Gebot des effektiven Rechtsschutzes ; Gebühren für die

  • VG Berlin, 22.06.2020 - 4 K 111.19
  • FG Münster, 23.02.2000 - 13 K 1171/00

    Keine Freistellung für im Ausland zugelassene Nutzfahrzeuge mit inländischem

  • VG Berlin, 08.07.2008 - 4 A 336.07

    Mautpflicht einer ohne Auflieger fahrenden Sattelzugmaschine

  • VG Köln, 11.10.2005 - 14 K 4674/03
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Rechtsprechung
   EuGH, 19.05.1999 - C-193/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17325
EuGH, 19.05.1999 - C-193/98 (https://dejure.org/1999,17325)
EuGH, Entscheidung vom 19.05.1999 - C-193/98 (https://dejure.org/1999,17325)
EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 1999 - C-193/98 (https://dejure.org/1999,17325)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2000, 182
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 09.07.2008 - 82 Ss OWi 52/08

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde bei weniger bedeutsamen Ordnungswidrigkeiten

    Im Einzelnen ist insbesondere geklärt, - dass es hinsichtlich der Bestimmung für den Güterkraftverkehr nicht auf den Zeitpunkt und die Art der jeweiligen konkreten Benutzung, sondern unabhängig vom Verwendungszweck im Einzelfall darauf ankommt, ob eine generelle Zweckbestimmung des Kraftfahrzeugs oder der Fahrzeugkombination für den Einsatz zum Güterkraftverkehr besteht (EuGH NZV 2000, 182 = VM 2000, 33 [Nr. 35]; SenE v. 26.11.1999 - Ss 64/98 Z - [jeweils zu § 4 Abs. 1 Nr. 1a ABBG u. Art. 2 der Richtlinie 93/94/EWG]),.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-193/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,19315
Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-193/98 (https://dejure.org/1999,19315)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.06.1999 - C-193/98 (https://dejure.org/1999,19315)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - C-193/98 (https://dejure.org/1999,19315)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Pfennigmann

  • EU-Kommission PDF

    Richtlinie 93/89/EWG - Güterkraftverkehr - Kraftfahrzeugsteuern - Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen - Schwere Nutzfahrzeuge

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.11.1998 - C-162/98

    Hartmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-193/98
    6: - Beschluß des Gerichtshofes vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-162/98 (Hartmann, Slg. 1998, I-7083).
  • EuGH - C-313/98 (anhängig)

    Claasen - Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Köln - Auslegung des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-193/98
    5: - Beschluß des Gerichtshofes vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-313/98 (Claasen, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH - C-194/98 (anhängig)

    Pörschke - Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Köln - Auslegung des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-193/98
    4: - Beschluß des Gerichtshofes vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-194/98 (Pörschke, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
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   EuGH - C-193/98   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,7103
EuGH - C-193/98 (https://dejure.org/9999,7103)
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