Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 09.11.2017 - C-306/16   

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https://dejure.org/2017,41948
EuGH, 09.11.2017 - C-306/16 (https://dejure.org/2017,41948)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.2017 - C-306/16 (https://dejure.org/2017,41948)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 2017 - C-306/16 (https://dejure.org/2017,41948)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Maio Marques da Rosa

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 5 - Wöchentliche Ruhezeit - Nationale Vorschrift, die wenigstens einen Ruhetag pro Siebentageszeitraum vorsieht - Zeiträume von mehr als sechs ...

  • IWW

    Art. 267 AEUV, Art. 3 EGRL 88/2003, Art. 5 Abs. 1 EGRL 88/2003, Art. 16 Buchst. b EGRL 88/2003, Art. 17 Abs. 4 EGRL 88/2003

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 5 - Wöchentliche Ruhezeit - Nationale Vorschrift, die wenigstens einen Ruhetag pro Siebentageszeitraum vorsieht - Zeiträume von mehr als sechs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    SOPO - Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht notwendigerweise an dem auf sechs aufeinanderfolgende Arbeitstage folgenden Tag gewährt werden

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Maio Marques da Rosa

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 5 - Wöchentliche Ruhezeit - Nationale Vorschrift, die wenigstens einen Ruhetag pro Siebentageszeitraum vorsieht - Zeiträume von mehr als sechs ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ruhezeit im Arbeitsrecht: Zwölf Tage Arbeit am Stück sind zulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer kann an einem beliebigen Tag innerhalb jedes Siebentageszeitraums gewährt werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Keine Ruhe am siebten Tag

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zwölf Tage Arbeit am Stück - Europäischer Gerichtshof: Arbeitnehmer müssen nicht unbedingt am "siebten Tag" der Woche frei bekommen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    12 Tage am Stück arbeiten ist zulässig

  • handelsblatt.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zwölf Tage Arbeit am Stück sind rechtens

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    EuGH zur Arbeitszeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    12 Tage Arbeit ohne Ruhetag sind für Arbeitnehmer zulässig - Ruhezeit kann an beliebigem Tag innerhalb des Siebentagezeitraums gewährt werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • handelsblatt.com (Kurzinformation und -anmerkung)

    Zwölf Tage Arbeit am Stück sind rechtens

  • efarbeitsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Wöchentliche Arbeitszeit: Wo und wie muss ein Ruhetag liegen?

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 683
  • NZA 2017, 1521
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 27.09.2017 - C-73/16

    Puskár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 09.11.2017 - C-306/16
    Außerdem ist es unerlässlich, dass das nationale Gericht ein Mindestmaß an Erläuterungen zu den Gründen für die Wahl der unionsrechtlichen Bestimmungen, um deren Auslegung es ersucht, und zu dem Zusammenhang gibt, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften herstellt (Urteil vom 27. September 2017, Puskár, C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 120 und die dort angeführte Rechtsprechung.).

    Diese Anforderungen finden sich im Übrigen auch in den Empfehlungen des Gerichtshofs der Europäischen Union an die nationalen Gerichte bezüglich der Vorlage von Vorabentscheidungsersuchen (ABl. 2016, C 439, S. 1) (Urteil vom 27. September 2017, Puskár, C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 121).

  • EuGH, 11.05.2017 - C-302/16

    Ein Luftfahrtunternehmen, das nicht beweisen kann, dass ein Fluggast über die

    Auszug aus EuGH, 09.11.2017 - C-306/16
    Da Art. 5 der Richtlinie 2003/88 keinerlei Verweisung auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten enthält, ist die in dieser Vorschrift enthaltene Wendung "pro Siebentageszeitraum" als ein autonomer Begriff des Unionsrechts aufzufassen und - unabhängig von den Wertungen in den Mitgliedstaaten - im gesamten Gebiet der Union einheitlich auszulegen, wobei die Begriffe der fraglichen Vorschrift, der Zusammenhang, in dem diese verwendet werden, sowie die Ziele der Regelung, zu der sie gehören, zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. März 2017, J. D., C-4/16, EU:C:2017:153, Rn. 23 und 25, und vom 11. Mai 2017, Krijgsman, C-302/16, EU:C:2017:359, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.03.2017 - C-4/16

    J. D. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2009/28/EG - Art. 2

    Auszug aus EuGH, 09.11.2017 - C-306/16
    Da Art. 5 der Richtlinie 2003/88 keinerlei Verweisung auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten enthält, ist die in dieser Vorschrift enthaltene Wendung "pro Siebentageszeitraum" als ein autonomer Begriff des Unionsrechts aufzufassen und - unabhängig von den Wertungen in den Mitgliedstaaten - im gesamten Gebiet der Union einheitlich auszulegen, wobei die Begriffe der fraglichen Vorschrift, der Zusammenhang, in dem diese verwendet werden, sowie die Ziele der Regelung, zu der sie gehören, zu berücksichtigen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. März 2017, J. D., C-4/16, EU:C:2017:153, Rn. 23 und 25, und vom 11. Mai 2017, Krijgsman, C-302/16, EU:C:2017:359, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.12.2015 - C-180/14

    Das griechische Recht verstößt gegen das Recht der Union, weil Ärzte 24 Stunden

    Auszug aus EuGH, 09.11.2017 - C-306/16
    In Anbetracht dieses wesentlichen Zieles müssen jedem Arbeitnehmer angemessene Ruhezeiten zur Verfügung stehen (Urteile vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 92, und vom 23. Dezember 2015, Kommission/Griechenland, C-180/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:840, Rn. 51).
  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus EuGH, 09.11.2017 - C-306/16
    Da jedoch die für das Ausgangsverfahren maßgeblichen Bestimmungen dieser Richtlinien in ihrem Wortlaut im Wesentlichen übereinstimmen und die Antworten auf die Fragen des vorlegenden Gerichts wegen dieser Übereinstimmung unabhängig davon, welche Richtlinie anwendbar ist, die gleichen sind, ist zur Beantwortung dieser Fragen allein auf die Bestimmungen der Richtlinie 2003/88 abzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. November 2010, Fuß, C-429/09, EU:C:2010:717, Rn. 32).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Auszug aus EuGH, 09.11.2017 - C-306/16
    In Anbetracht dieses wesentlichen Zieles müssen jedem Arbeitnehmer angemessene Ruhezeiten zur Verfügung stehen (Urteile vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 92, und vom 23. Dezember 2015, Kommission/Griechenland, C-180/14, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:840, Rn. 51).
  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus EuGH, 09.11.2017 - C-306/16
    Ohne dass er ausdrücklich als solcher bezeichnet wurde, kann aber auch der Siebentageszeitraum des Art. 5 als Bezugszeitraum angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat, C-84/94, EU:C:1996:431, Rn. 62).
  • EuGH, 02.03.2023 - C-477/21

    Die tägliche Ruhezeit kommt zur wöchentlichen Ruhezeit hinzu, auch wenn sie

    Daher sind die darin verwendeten Begriffe als autonome Begriffe des Unionsrechts aufzufassen und unabhängig von den Wertungen in den Mitgliedstaaten im Gebiet der Union einheitlich auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa, C-306/16, EU:C:2017:844, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2019 - C-55/18

    Schlussanträge: Unternehmen sind verpflichtet, ein System zur Erfassung der

    6 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844, Rn. 45), vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones Obreras (C-266/14, EU:C:2015:578, Rn. 23).
  • EuGH, 11.04.2019 - C-254/18

    Eine nationale Regelung kann für die Berechnung der durchschnittlichen

    Eine gleichmäßige Verteilung der Arbeitszeit über die gesamte Dauer des Bezugszeitraums wird also nicht verlangt (Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa, C-306/16, EU:C:2017:844" Rn. 43).

    Den in den Rn. 21 und 22 des vorliegenden Urteils angeführten Bestimmungen lässt sich ferner entnehmen, dass der Begriff des Bezugszeitraums zum einen ein einheitlicher Begriff ist, der im Rahmen der allgemeinen Regelung und der abweichenden Regelung die gleiche Bedeutung hat, und zum anderen ein Begriff, der keinerlei Verweisung auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten enthält und daher als ein autonomer Begriff des Unionsrechts aufzufassen und - unabhängig von den Wertungen in den Mitgliedstaaten - im gesamten Gebiet der Union einheitlich auszulegen ist, wobei der Wortlaut der fraglichen Vorschriften, der Kontext, in dem sie verwendet werden, sowie die Ziele der Regelung, zu der sie gehören, zu berücksichtigen sind (vgl. entsprechend Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa, C-306/16, EU:C:2017:844" Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie die französische Regierung und die Europäische Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen zutreffend hervorgehoben haben, hat der Gerichtshof in Bezug auf den "Siebentageszeitraum" in Art. 5 der Richtlinie 2003/88, der die wöchentliche Ruhezeit betrifft und vom Gerichtshof als "Bezugszeitraum" im Sinne dieser Richtlinie eingestuft wurde, festgestellt, dass in diesem Kontext der Bezugszeitraum als fester Zeitraum definiert werden kann, innerhalb dessen eine bestimmte Zahl aufeinanderfolgender Ruhestunden zu gewähren ist, unabhängig davon, wann diese Ruhestunden gewährt werden (Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa, C-306/16, EU:C:2017:844" Rn. 43).

    Einer solchen Auslegung von Rn. 43 des Urteils vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844), kann jedoch, wie der Generalanwalt in Nr. 55 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, nicht gefolgt werden.

    In der Rechtssache, in der das Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844), ergangen ist, betraf die vom Gerichtshof geprüfte Frage nämlich nicht den festen oder gleitenden Charakter des Bezugszeitraums, sondern ging nur dahin, ob der in Art. 5 der Richtlinie 2003/88 vorgeschriebene wöchentliche Ruhetag spätestens an dem Tag zu gewähren ist, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen folgt, oder innerhalb jedes Siebentageszeitraums.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-569/16

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass das

    Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:486), in denen der Generalanwalt zunächst bemerkte, dass Art. 31 Abs. 2 der Charta sich ausweislich der Erläuterungen dazu auf die Richtlinie 93/104 stütze, und dann zur wöchentlichen Ruhezeit ausführte, dass "die Tragweite des Art. 31 Abs. 2 der Charta mit der des Art. 5 der Richtlinie 2003/88 übereinstimmt".

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844, Rn. 50).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-254/18

    Syndicat des cadres de la sécurité intérieure - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Speziell in Bezug auf den Begriff des Bezugszeitraums für die Berechnung der wöchentlichen Mindestruhezeit im Sinne von Art. 5 und Art. 16 Buchst. a der Richtlinie 2003/88 ist festzustellen, dass der Gerichtshof im Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844), insbesondere in Rn. 43, festgestellt hat, dass in diesem Kontext ein Bezugszeitraum "als ein fester Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Anzahl aufeinanderfolgender Ruhestunden zu gewähren ist, unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem diese Ruhestunden gewährt werden", definiert werden kann(19).

    Unter diesen Umständen können daher meiner Meinung nach entgegen dem Vorbringen der Französischen Republik aus der vom Gerichtshof in Rn. 43 des Urteils Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844) herangezogenen Definition des Begriffs "Bezugszeitraum" im Bereich der wöchentlichen Mindestruhezeit keine definitiven Schlussfolgerungen für die Frage gezogen werden, ob der Bezugszeitraum, den die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2003/88 zur Berechnung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verwenden können, "festen" oder "gleitenden" Charakter haben muss.

    Hingegen ist es möglich, sich von der Definition des Gerichtshofs im Urteil Maio Marques da Rosa bei der Definition des Bezugszeitraums im Bereich der wöchentlichen Höchstarbeitszeit leiten zu lassen, um ihn als einen bestimmten Zeitraum zu definieren, innerhalb dessen die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit eine bestimmte Stundenzahl nicht übersteigen darf.

    4 Vgl. hierzu Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844" Rn. 35 und 36).

    5 Vgl. Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844" Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    15 Vgl. Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844" Rn. 46).

    17 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844" Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2022 - C-477/21

    MÁV-START - Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit

    6 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung); vgl. in diesem Sinne außerdem u. a. Urteile vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844, Rn. 45), vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras (C-266/14, EU:C:2015:578, Rn. 23), vom 26. Juni 2001, BECTU (C-173/99, EU:C:2001:356, Rn. 37), und vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constanta u. a. (C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 39).

    9 Vgl. Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung.

    17 Vgl. Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844, Rn. 40 und 41).

    22 Vgl. Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844, Rn. 42).

    33 Vgl. Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844, Rn. 44).

  • BAG, 23.05.2018 - 5 AZR 303/17

    Ruhezeit - Erholungsurlaub - Flugbegleiter

    a) Die Vorschriften der RL 2003/88/EG über eine tägliche Ruhezeit (Art. 3) und eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden pro Siebentageszeitraum (Art. 5, vgl. dazu EuGH 9. November 2017 - C-306/16 - [Maio Marques da Rosa]) gelten für die Klägerin als mobile Arbeitnehmerin (Art. 2 Nr. 7) nicht, Art. 20 Abs. 1 RL 2003/88/EG.
  • BAG, 16.09.2020 - 7 AZR 491/19

    Arbeitsbefreiung für Personalratstätigkeit - Teilnahme an einer Sitzung des

    Der 24-Stunden-Zeitraum, innerhalb dessen die tägliche Mindestruhezeit zu gewähren ist (vgl. zur wöchentlichen Arbeitszeit EuGH 9. November 2017 - C-306/16 - [Maio Marques da Rosa] Rn. 51; Preis/Sagan/Ulber EUArbR 2. Aufl. § 7 Rn. 152) , beginnt nicht mit dem Kalendertag, sondern mit dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme (vgl. Mitteilung zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, ABl. EU C 165 vom 24. Mai 2017 S. 23; EuArbRK/Gallner 3. Aufl. RL 2003/88/EG Art. 3 Rn. 4; Preis/Sagan/Ulber EUArbR 2. Aufl. § 7 Rn.   150) .

    Die vorliegend maßgebliche unionsrechtliche Frage, ob die Mitgliedstaaten nach Art. 3 der Richtlinie 2003/88/EG sicherstellen müssen, dass die Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden dem Arbeitnehmer innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums, beginnend ab Arbeitsaufnahme, zur Verfügung stehen muss, ist durch die Rechtsprechung des EuGH geklärt (EuGH 14. Mai 2019 - C-55/18 - [CCOO] Rn. 42; 9. November 2017 - C-306/16 - [Maio Marques da Rosa] Rn. 51; 14. Oktober 2010 - C-428/09 - [Union syndicale Solidaires Isère] Rn. 50 f.) .

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2020 - C-580/19

    Stadt Offenbach am Main (Période d'astreinte d'un pompier) - Vorlage zur

    9 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844, Rn. 45), und vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras (C-266/14, EU:C:2015:578 Rn. 23).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2019 - C-588/18

    Fetico u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88/EG -

    83 Vgl. Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844, Rn. 51).

    85 Vgl. Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844, Rn. 48).

    93 Vgl. Urteil vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844, Rn. 46 bis 48).

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-262/20

    Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2020 - C-344/19

    Radiotelevizija Slovenija (Période d'astreinte dans un lieu reculé) - Vorlage zur

  • EuGH, 03.10.2019 - C-302/18

    X () und suffisantes)

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2019 - C-558/18

    Generalanwalt Tanchev: Der Gerichtshof sollte die Vorabentscheidungsersuchen zu

  • EuGH, 27.10.2022 - C-197/21

    Soda-Club (CO2) und SodaStream International - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 05.02.2020 - C-341/18

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Enrôlement des marins dans le port

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2020 - C-585/19

    Academia de Studii Economice din Bucuresti - Vorlage zur Vorabentscheidung -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16   

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https://dejure.org/2017,20269
Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16 (https://dejure.org/2017,20269)
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - C-306/16 (https://dejure.org/2017,20269)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Maio Marques da Rosa

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 2003/88 - Art. 5 - Wöchentliche Ruhezeit - Nationale Vorschrift, die wenigstens einen Ruhetag pro Siebentageszeitraum vorsieht - Schichtarbeit - Zeitraum von mehr als ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 2003/88 - Art. 5 - Wöchentliche Ruhezeit - Nationale Vorschrift, die wenigstens einen Ruhetag pro Siebentageszeitraum vorsieht - Schichtarbeit - Zeitraum von mehr als ...

  • rechtsportal.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    Dieser Absatz wurde jedoch - im Anschluss an das Urteil vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat (C-84/94, EU:C:1996:431), mit dem der Gerichtshof ihn für nichtig erklärt hatte - durch die Richtlinie 2000/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2000 zur Änderung der Richtlinie 93/104/EG des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung hinsichtlich der Sektoren und Tätigkeitsbereiche, die von jener Richtlinie ausgeschlossen sind (ABl. 2000, L 195, S. 41), aufgehoben.

    32 Vgl. insofern Urteil vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat (C-84/94, EU:C:1996:431, Rn. 62), wo "der Bezugszeitraum von sieben Tagen" erwähnt wird.

    Vgl. zur Mindestharmonisierung durch die Richtlinien 93/104 und 2003/88 Urteile vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat (C-84/94, EU:C:1996:431, Rn. 42), und vom 26. Juni 2001, BECTU (C-173/99, EU:C:2001:356, Rn. 55).

  • EuGH, 10.09.2015 - C-266/14

    Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    14 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras (C-266/14, EU:C:2015:578, Rn. 22).

    23 Vgl. Urteil vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras (C-266/14, EU:C:2015:578, Rn. 48 und 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    31 Zu den Begriffen "Arbeitszeit" und "Ruhezeit" vgl. Art. 2 Nrn. 1 und 2 der Richtlinien 2003/88 und 93/104 sowie Urteile vom 3. Oktober 2000, Simap (C-303/98, EU:C:2000:528, Rn. 47), und vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras (C-266/14, EU:C:2015:578, Rn. 25 bis 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-579/12

    Réexamen Commission / Strack - Überprüfung des Urteils des Gerichts in der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    Nr. 8 lautet: "Jeder Arbeitnehmer der Europäischen Gemeinschaft hat Anspruch auf die wöchentliche Ruhezeit und auf einen bezahlten Jahresurlaub, deren Dauer gemäß den einzelstaatlichen Gepflogenheiten auf dem Wege des Fortschritts in den einzelnen Staaten einander anzunähern ist." Vgl. auch Urteil vom 19. September 2013, Überprüfung Kommission/Strack (C-579/12 RX-II, EU:C:2013:570, Rn. 27).
  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    Vgl. zur Mindestharmonisierung durch die Richtlinien 93/104 und 2003/88 Urteile vom 12. November 1996, Vereinigtes Königreich/Rat (C-84/94, EU:C:1996:431, Rn. 42), und vom 26. Juni 2001, BECTU (C-173/99, EU:C:2001:356, Rn. 55).
  • EuGH, 14.10.2010 - C-428/09

    Union syndicale Solidaires Isère - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    40 Vgl. insbesondere Urteile vom 9. September 2003, Jaeger (C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 92), und vom 14. Oktober 2010, Union syndicale Solidaires Isère (C-428/09, EU:C:2010:612, Rn. 37), aus denen sich auch ergibt, dass jedem Arbeitnehmer angemessene Ruhezeiten zur Verfügung stehen müssen, die nicht nur effektiv sein müssen, indem sie es den Betreffenden erlauben, sich von der durch ihre Arbeit hervorgerufenen Ermüdung zu erholen, sondern auch vorbeugenden Charakter haben müssen, indem sie die Gefahr einer Verschlechterung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, die in der Kumulierung von Arbeitsphasen ohne die erforderliche Ruhepause liegen kann, so weit wie möglich verringern.
  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    40 Vgl. insbesondere Urteile vom 9. September 2003, Jaeger (C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 92), und vom 14. Oktober 2010, Union syndicale Solidaires Isère (C-428/09, EU:C:2010:612, Rn. 37), aus denen sich auch ergibt, dass jedem Arbeitnehmer angemessene Ruhezeiten zur Verfügung stehen müssen, die nicht nur effektiv sein müssen, indem sie es den Betreffenden erlauben, sich von der durch ihre Arbeit hervorgerufenen Ermüdung zu erholen, sondern auch vorbeugenden Charakter haben müssen, indem sie die Gefahr einer Verschlechterung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer, die in der Kumulierung von Arbeitsphasen ohne die erforderliche Ruhepause liegen kann, so weit wie möglich verringern.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-175/16

    Hälvä u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    Vgl. in diesem Sinne auch Schlussanträge des Generalanwalts Wathelet in der Rechtssache Hälvä u. a. (C-175/16, EU:C:2017:285, Nr. 89).
  • EuGH, 10.03.2016 - C-235/14

    Safe Interenvios - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verhinderung der Nutzung des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    26 Vgl. insoweit Urteil vom 10. März 2016, Safe Interenvíos (C-235/14, EU:C:2016:154, Rn. 115), aus dem sich insbesondere ergibt, dass das vorlegende Gericht die genauen Gründe angeben muss, aus denen ihm die Auslegung bestimmter Unionsbestimmungen fraglich und die Vorlage von Vorabentscheidungsfragen an den Gerichtshof erforderlich erscheint.
  • EuGH, 25.11.2010 - C-429/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    13 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. November 2010, Fuß (C-429/09, EU:C:2010:717, Rn. 32).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-510/10

    DR und TV2 Danmark - Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2017 - C-306/16
    28 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. April 2012, DR und TV2 Danmark (C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.06.1994 - C-313/92

    Strafverfahren gegen Van Swieten

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

  • EuGH, 21.10.2010 - C-227/09

    Accardo u.a. - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-569/16

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass das

    Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe in der Rechtssache Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:486), in denen der Generalanwalt zunächst bemerkte, dass Art. 31 Abs. 2 der Charta sich ausweislich der Erläuterungen dazu auf die Richtlinie 93/104 stütze, und dann zur wöchentlichen Ruhezeit ausführte, dass "die Tragweite des Art. 31 Abs. 2 der Charta mit der des Art. 5 der Richtlinie 2003/88 übereinstimmt".
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