Weitere Entscheidung unten: EuGH, 19.07.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 14.06.2017 - C-422/16   

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https://dejure.org/2017,18983
EuGH, 14.06.2017 - C-422/16 (https://dejure.org/2017,18983)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.2017 - C-422/16 (https://dejure.org/2017,18983)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - C-422/16 (https://dejure.org/2017,18983)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • webshoprecht.de

    Bezeichnungen wie "Milch", "Rahm", "Butter", "Käse" oder "Joghurt" dürfen nur für tierische Produkte verwendet werden

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Sojaerzeugnis" darf nicht als "Sojamilch" bezeichnet werden

  • Europäischer Gerichtshof

    TofuTown.com

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse - Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 - Art. 78 und Anhang VII Teil III - Beschluss 2010/791/EU - Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen und Verkehrsbezeichnungen - "Milch" und ...

  • kanzlei.biz

    Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht wie Milchprodukte bezeichnet werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse - Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 - Art. 78 und Anhang VII Teil III - Beschluss 2010/791/EU - Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen und Verkehrsbezeichnungen - 'Milch' und ...

  • rechtsportal.de

    VO (EU) 1308/2013 Art. 78 Abs. 2
    Vorabentscheidungsersuchen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Verband Sozialer Wettbewerb/TofuTown.com

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie "Milch", "Rahm", "Butter", "Käse" oder "Joghurt" vermarktet werden, die das Unionsrecht Produkten tierischen Ursprungs vorbehält

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vegetarische bzw vegane Produkte dürfen nicht als Tofu-Butter, Pflanzenkäse oder Veggie-Cheese bezeichnet werden - TofuTown

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    TofuTown.com

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse - Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 - Art. 78 und Anhang VII Teil III - Beschluss 2010/791/EU - Begriffsbestimmungen, Bezeichnungen und Verkehrsbezeichnungen - "Milch" und ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tofu ist Käse. Nicht.

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tofubutter & Co.: Milch kommt von Melken

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Tofubutter? Pflanzliche Produkte dürfen nicht wie Milchprodukte bezeichnet werden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Tofubutter? Pflanzliche Produkte dürfen nicht wie Milchprodukte bezeichnet werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vermarktung von rein pflanzlichen Produkte

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Tofubutter" ist keine Butter

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht "Tofubutter" oder "Pflanzenkäse" heißen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 14.06.2017)

    Tofubutter darf nicht Tofubutter heißen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pflanzliche Produkte dürfen nicht mit Bezeichnungen wie "Milch", "Rahm", "Butter", "Käse" oder "Joghurt" beworben werden

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht unter Bezeichnungen wie Milch, Rahm, Butter, Käse oder Joghurt vermarktet werden

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Aus für Sojamilch, veganen Käse und Tofubutter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Warum veganer Käse kein Käse ist

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtliche Zulässigkeit von Fleischnamen für Veggie-Produkte

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtliche Zulässigkeit von Milch- und Butternamen" für Veggie-Produkte

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Rein pflanzliche Produkte dürfen nicht "Tofubutter" oder "Pflanzenkäse" heißen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    So ein KäseNur echter Käse darf als solcher bezeichnet werden

  • datev.de (Kurzinformation)

    Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie Milch, Rahm, Butter, Käse oder Joghurt vermarktet werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Milch & Co. für rein pflanzliche Produkte verboten

  • esche.de (Kurzinformation)

    Aus für Tofukäse - Irreführende Bezeichnung von pflanzlichen Produkten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflanzliche Produkte dürfen nicht unter dem Namen "Tofubutter" oder "Veggie-Cheese" vermarktet werden - Beschreibende Hinweise auf pflanzlichen Ursprung des Produkts haben keine Auswirkung auf Verbot

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2815
  • GRUR 2017, 828
  • GRUR Int. 2017, 777
  • EuZW 2017, 697
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 16.12.1999 - C-101/98

    UDL

    Auszug aus EuGH, 14.06.2017 - C-422/16
    Das vorlegende Gericht nimmt Bezug auf das Urteil vom 16. Dezember 1999, UDL (C-101/98, EU:C:1999:615), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass die Verordnung Nr. 1898/87 der Verwendung der Bezeichnung "Käse" für ein Milcherzeugnis entgegensteht, bei dem der Fettanteil der Milch durch ein pflanzliches Fett ersetzt worden ist.

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein Milcherzeugnis, bei dem irgendein Milchbestandteil, sei es auch nur teilweise, ersetzt worden ist, nicht mit einer der in Anhang VII Teil III Nr. 2 Unterabs. 2 Buchst. a der Verordnung Nr. 1308/2013 genannten Bezeichnungen gekennzeichnet werden darf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 1999, UDL, C-101/98, EU:C:1999:615, Rn. 20 bis 22).

    Nach alledem können die Bezeichnung "Milch" und die ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen nur dann rechtmäßig zur Bezeichnung rein pflanzlicher Produkte verwendet werden, wenn das Erzeugnis im Verzeichnis in Anhang I des Beschlusses 2010/791 aufgeführt ist, da die Verwendung klarstellender oder beschreibender Zusätze wie der im Ausgangsverfahren fraglichen, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produkts hinweisen, keine Auswirkungen auf dieses Verbot hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 1999, UDL, C-101/98, EU:C:1999:615, Rn. 25 bis 28).

    Stehen dabei mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl, ist die am wenigsten belastende zu wählen, und die verursachten Nachteile dürfen nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1999, UDL, C-101/98, EU:C:1999:615, Rn. 30, und vom 17. März 2011, AJD Tuna, C-221/09, EU:C:2011:153, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Unionsgesetzgeber verfügt auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik über ein weites Ermessen, das der politischen Verantwortung entspricht, die ihm die Art. 40 und 43 AEUV übertragen, so dass die Rechtmäßigkeit einer in diesem Bereich erlassenen Maßnahme nur dann beeinträchtigt sein kann, wenn diese Maßnahme zur Erreichung des Ziels, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1999, UDL, C-101/98, EU:C:1999:615, Rn. 31, und vom 17. Oktober 2013, Schaible, C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 48).

    Folglich verstoßen die in Rede stehenden Bestimmungen nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 1999, UDL, C-101/98, EU:C:1999:615, Rn. 32 bis 34).

  • EuGH, 30.06.2016 - C-134/15

    Lidl - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 543/2008 -

    Auszug aus EuGH, 14.06.2017 - C-422/16
    Der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, eine solche Behandlung ist objektiv gerechtfertigt (Urteil vom 6. Dezember 2005, ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, EU:C:2005:741, Rn. 63, sowie, in diesem Sinne, Urteil vom 30. Juni 2016, Lidl, C-134/15, EU:C:2016:498, Rn. 46).

    Dies hat zur Folge, dass der Vergleich der für die Regelung der verschiedenen Marktbereiche verwendeten technischen Mechanismen keine taugliche Grundlage für den Vorwurf der Diskriminierung zwischen ungleichen Erzeugnissen, die verschiedenen Vorschriften unterliegen, darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 1982, Lion u. a., 292/81 und 293/81, EU:C:1982:375, Rn. 24, sowie vom 30. Juni 2016, Lidl, C-134/15, EU:C:2016:498, Rn. 49).

  • EuGH, 17.10.2013 - C-101/12

    Verpflichtung zur elektronischen Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen

    Auszug aus EuGH, 14.06.2017 - C-422/16
    Der Unionsgesetzgeber verfügt auf dem Gebiet der gemeinsamen Agrarpolitik über ein weites Ermessen, das der politischen Verantwortung entspricht, die ihm die Art. 40 und 43 AEUV übertragen, so dass die Rechtmäßigkeit einer in diesem Bereich erlassenen Maßnahme nur dann beeinträchtigt sein kann, wenn diese Maßnahme zur Erreichung des Ziels, das das zuständige Organ verfolgt, offensichtlich ungeeignet ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1999, UDL, C-101/98, EU:C:1999:615, Rn. 31, und vom 17. Oktober 2013, Schaible, C-101/12, EU:C:2013:661, Rn. 48).
  • EuGH, 17.03.2011 - C-221/09

    Die Verordnung, mit der Ringwadenfischern ab Mitte Juni 2008 der Fang von Rotem

    Auszug aus EuGH, 14.06.2017 - C-422/16
    Stehen dabei mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl, ist die am wenigsten belastende zu wählen, und die verursachten Nachteile dürfen nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 1999, UDL, C-101/98, EU:C:1999:615, Rn. 30, und vom 17. März 2011, AJD Tuna, C-221/09, EU:C:2011:153, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.12.2005 - C-453/03

    ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der

    Auszug aus EuGH, 14.06.2017 - C-422/16
    Der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, eine solche Behandlung ist objektiv gerechtfertigt (Urteil vom 6. Dezember 2005, ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, EU:C:2005:741, Rn. 63, sowie, in diesem Sinne, Urteil vom 30. Juni 2016, Lidl, C-134/15, EU:C:2016:498, Rn. 46).
  • EuGH, 28.10.1982 - 292/81

    Lion

    Auszug aus EuGH, 14.06.2017 - C-422/16
    Dies hat zur Folge, dass der Vergleich der für die Regelung der verschiedenen Marktbereiche verwendeten technischen Mechanismen keine taugliche Grundlage für den Vorwurf der Diskriminierung zwischen ungleichen Erzeugnissen, die verschiedenen Vorschriften unterliegen, darstellen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Oktober 1982, Lion u. a., 292/81 und 293/81, EU:C:1982:375, Rn. 24, sowie vom 30. Juni 2016, Lidl, C-134/15, EU:C:2016:498, Rn. 49).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2023 - 6 U 154/22

    Haftung des Plattformbetreibers

    Nach Art. 91 Satz 1 Buchst. a VO (EU) Nr. 1308/2013 i.V.m. Art. 1 i.V.m. Anhang I des Beschlusses 2010/791/EU der Kommission vom 20. Dezember 2010 (zur Festlegung des Verzeichnisses der Erzeugnisse gemäß Anhang XII Abschnitt III Nummer 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007) sind in Deutschland zwar Bezeichnungen wie "Kokosmilch", "Erdnussbutter" oder "Fleischkäse" gestattet, nicht aber die streitgegenständlichen Bezeichnungen für vegane Milchersatzprodukte (zur Fortgeltung dieses Beschlusses im Anwendungsbereich der VO (EU) Nr. 1038/2013, vgl. EuGH, Urteil vom 14.06.2017 - C-422/16, GRUR 2017, 828 Rn. 12, 34 - Tofu-Town.com).

    Wie der Gerichtshof der Europäischen Union bereits entschieden hat, sind Art. 78 Abs. 2 und Anhang VII Teil III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 dahin auszulegen, dass sie dem entgegenstehen, dass die Bezeichnung "Milch" und die nach vorgenannter Verordnung ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen bei der Vermarktung oder Werbung zur Bezeichnung eines rein pflanzlichen Produkts verwendet werden, und zwar selbst dann, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt werden, die auf den pflanzlichen Ursprung des betreffenden Produkts hinweisen, es sei denn, das Erzeugnis ist - wie hier nicht - in Anhang I des Beschlusses 2010/791/EU der Kommission vom 20. Dezember 2010 aufgeführt (vgl. EuGH, Urteil vom 14.06.2017 - C-422/16, GRUR 2017, 828 Rn.52 - Tofu-Town.com).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union tragen die verletzten Bestimmungen zur Erreichung dieser Ziele bei, indem sie vorsehen, dass nur die Produkte, die den vorgegebenen Anforderungen entsprechen, mit der Bezeichnung "Milch" und den ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen gekennzeichnet werden dürfen, und zwar auch dann, wenn diese Bezeichnungen durch klarstellende oder beschreibende Zusätze - wie sie im Ausgangsverfahren des Gerichtshofs in Rede standen - ergänzt werden (vgl. EuGH, GRUR 2017, 828 Rn. 43, 47, 52 - Tofu-Town.com).

    Aufgrund der dadurch geschaffenen Verwechslungsgefahr widerspräche dies dem Verbraucherschutz und liefe dem Ziel zuwider, die wirtschaftlichen Bedingungen für die Erzeugung und Vermarktung sowie die Qualität der "Milch" und "Milcherzeugnisse" zu verbessern (vgl. EuGH, GRUR 2017, 828 Rn. 44 - Tofu-Town.com).

    Gleichzeitig werden die Verbraucher vor Verwechslungen in Bezug auf die Zusammensetzung der Produkte geschützt, die sie zu erwerben beabsichtigen (vgl. EuGH, GRUR 2017, 828 Rn. 48 - Tofu-Town.com).

  • OLG Celle, 06.08.2019 - 13 U 35/19

    Keine irreführende Werbung bei Bewerbung eines pflanzlichen Produktes als

    Insoweit hat der Kläger unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 14. Juni 2017 - C-422/16, "Tofu-Town.com") begehrt, die Beklagte zu verurteilen, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, zu vollstrecken jeweils an dem Geschäftsführer der Beklagten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für ihre "H. Ch."-Produkte mit den Angaben "vegane Käse-Alternative" und/oder "gereifte Käse-Alternative" zu werben, wenn dies geschieht wie auf der Homepage (Anlagen K 1 und K 2) oder auf der Produktverpackung (Anlage K 3) der Beklagten.

    Diese Bestimmungen sind nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil v. 14. Juni 2017, Az.: C-422/16) dahingehend auszulegen, dass die Bezeichnung "Milch" und die nach dieser Verordnung ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen bei der Vermarktung oder Werbung zur Bezeichnung eines rein pflanzlichen Produkts nicht verwendet werden dürfen, und zwar selbst dann nicht, wenn diese Bezeichnung durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt wird, die auf den pflanzlichen Ursprung des in Rede stehenden Produkts hinweisen.

  • LG Stade, 28.03.2019 - 8 O 64/18

    Keine Irreführung durch "Käse-Alternative"

    Die Klägerin meint, dass nach dem Urteil des EuGH vom 14.06.2017, C - 422/16, hinreichend geklärt sei, dass durch die VO (EU) Nr. 1308/2013 die Bezeichnung Milch und alle Bezeichnungen für Milcherzeugnisse, so auch die Angabe "Käse", bei der Vermarktung oder Werbung zur Bezeichnung eines rein pflanzlichen Produkt selbst dann nicht verwendet werden dürften, wenn diese Bezeichnung durch klarstellende oder beschreibende Zusätze ergänzt würden, soweit nicht ein im Anhang I des Beschlusses 2010/191/EU genannter Ausnahmefall vorläge.

    Insoweit befasst sich auch das Urteil des EuGHs vom 14.06.2017, C-422/16, mit einem anderen Sachverhalt.

  • LG Frankfurt/Main, 02.09.2022 - 12 O 42/21

    Wettbewerbsrecht: Zur Erfolgsabwendungspflicht von Plattformbetreibern im

    a) Art. 78 II VO (EU) 1308/2013 stellt eine Markverhaltensregelung dar (vgl. EuGH GRUR Int. 2017, 777).

    Die Bezeichnung "Milch" und die ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen können nur dann rechtmäßig zur Bezeichnung rein pflanzlicher Produkte verwendet werden, wenn das Erzeugnis im Verzeichnis in Anhang I des Beschlusses 2010/791 aufgeführt ist (vgl. EuGH GRUR Int. 2017, 777).

  • EuGH, 19.07.2017 - C-422/16

    TofuTown.com

    Am 14. Juni 2017 hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) das Urteil TofuTown.com (C-422/16, EU:C:2017:458) erlassen.

    Rn. 36 des Urteils vom 14. Juni 2017, TofuTown.com (C - 422/16, EU:C:2017:458), ist wie folgt zu berichtigen:.

  • EuGH, 13.01.2022 - C-881/19

    Tesco Stores CR - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

    Das Urteil vom 14. Juni 2017, TofuTown.com (C-422/16, EU:C:2017:458), auf das sich der Nejvyssí správní soud (Oberstes Verwaltungsgericht) berufe, könnte auch dahin ausgelegt werden, dass es nicht möglich sei, Synonyme oder Übersetzungen verbindlicher Bezeichnungen zu verwenden.
  • LG Hamburg, 13.07.2018 - 315 O 425/17

    Zu verwenden wie Creme Fraîche - Wettbewerbsverstoß: Irreführende

    So hat der EuGH (7. Kammer) auf Vorlage des Landgerichts Trier in der Entscheidung vom 14.06.2017 (Az.: C-422/16) ausgeführt:.
  • BVerwG, 09.02.2021 - 3 B 30.20

    Zusatz von Kohlendioxid bei Herstellung von Perlwein

    Für dieses Erzeugnis gelten eigene Besonderheiten (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 14. Juni 2017 - C-422/16, TofuTown [ECLI:EU:C:2017:458] - Rn. 51).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-239/17

    Teglgaard und Fløjstrupgård - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame

    Stehen dabei mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl, ist die am wenigsten belastende zu wählen, und die verursachten Nachteile dürfen nicht außer Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (Urteil vom 14. Juni 2017, TofuTown.com, C-422/16, EU:C:2017:458, Rn. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2018 - C-683/16

    Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur- und

    Vgl. z. B. Urteil vom 14. Juni 2017, TofuTown.com (C-422/16, EU:C:2017:458, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2019 - 20 U 46/18

    Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Verpflichtungserklärung

  • EuG, 12.12.2019 - T-529/16

    Feral / Ausschuss der Regionen

  • EuG, 12.12.2019 - T-528/16

    OS / Kommission

  • EuG, 12.12.2019 - T-527/16

    Tàpias / Rat

  • LG Düsseldorf, 18.04.2018 - 2a O 33/17
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Rechtsprechung
   EuGH, 19.07.2017 - C-422/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,26330
EuGH, 19.07.2017 - C-422/16 (https://dejure.org/2017,26330)
EuGH, Entscheidung vom 19.07.2017 - C-422/16 (https://dejure.org/2017,26330)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - C-422/16 (https://dejure.org/2017,26330)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • wbs.legal (Interview mit Bezug zur Entscheidung)

    Kennzeichnung pflanzlicher Lebensmittel - Michael Beuger im Interview mit dem vegconomist

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.06.2017 - C-422/16

    Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht unter Bezeichnungen wie

    Auszug aus EuGH, 19.07.2017 - C-422/16
    Am 14. Juni 2017 hat der Gerichtshof (Siebte Kammer) das Urteil TofuTown.com (C-422/16, EU:C:2017:458) erlassen.

    Rn. 36 des Urteils vom 14. Juni 2017, TofuTown.com (C - 422/16, EU:C:2017:458), ist wie folgt zu berichtigen:.

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