Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 26.07.2017 - C-490/16, C-646/16   

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EuGH, 26.07.2017 - C-490/16, C-646/16 (https://dejure.org/2017,26049)
EuGH, Entscheidung vom 26.07.2017 - C-490/16, C-646/16 (https://dejure.org/2017,26049)
EuGH, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - C-490/16, C-646/16 (https://dejure.org/2017,26049)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    A.S.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Ankunft einer außergewöhnlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Kroatien ist für die Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz von Personen zuständig, die seine Grenze während der Flüchtlingskrise der Jahre 2015 und 2016 in großer Zahl überschritten haben

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    A.S.

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Ankunft einer außergewöhnlich ...

  • faz.net (Pressebericht, 26.07.2017)

    Dublin-Regeln gelten auch im Ausnahmezustand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dublin III - und die Flüchtlingskrise

  • lto.de (Pressebericht, 26.07.2017)

    Asyl in Flüchtlingskrise: Wer einreisen lässt, ist zuständig

  • spiegel.de (Pressebericht, 26.07.2017)

    EU-Asylrecht: Solidarität mit Flüchtlingen? Euer Problem!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dublin-III-Verordnung: Keine Ausnahmen im EU-Asylrecht - Einreise ohne Visum ist nicht legal

  • archive.is (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.07.2017)

    EU-Asylrecht: Prüfstand für Merkels Flüchtlingspolitik

Besprechungen u.ä. (5)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    Zäune bauen in Luxemburg

  • verfassungsblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gestaltung und Verantwortung - Asyl-Entscheidungen des EuGH als Rückspiel an die Politik?

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Klarheit im Gemischtwarenladen "Flüchtlingskrise"

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Asylfragen vor dem EuGH - ein Balanceakt zwischen Solidarität und Rechtsstaatlichkeit

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das EU-Recht in der Krise - ein schwieriges Verhältnis

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 -

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-490/16
    Darin heißt es, dass der durch die Verordnung geschaffene wirksame Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen, um die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen, zum einen die Prüfung der Anwendung dieser Verordnung und zum anderen die Prüfung der Rechts- und Sachlage in dem Mitgliedstaat umfassen sollte, in den der Antragsteller überstellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2016, Ghezelbash, C-63/15, EU:C:2016:409, Rn. 38 und 39).

    Hierzu hat der Gerichtshof in Rn. 61 des Urteils vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (C-63/15, EU:C:2016:409), entschieden, dass eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, im Rahmen eines solchen Rechtsbehelfs die fehlerhafte Anwendung eines in Kapitel III der Dublin-III-Verordnung aufgestellten Zuständigkeitskriteriums für die Prüfung des Antrags auf internationalen Schutz geltend machen kann.

    Dabei ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass die in den Art. 12 und 13 der Dublin-III-Verordnung enthaltenen Kriterien eine vergleichbare Rolle beim Ablauf des durch diese Verordnung eingeführten Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats und damit bei der Anwendung der Verordnung spielen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2016, Ghezelbash, C-63/15, EU:C:2016:409, Rn. 41 bis 44).

    Auch die Entwicklungen, denen das System der Bestimmung des für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats unterworfen war, und die Ziele dieses Systems, die vom Gerichtshof in den Rn. 45 bis 59 des Urteils vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (C-63/15, EU:C:2016:409), hervorgehoben wurden, sind für die Kontrolle der Anwendung von Art. 13 der Verordnung relevant.

    Überdies ist festzustellen, dass in der Rechtssache, in der das Urteil vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (C-63/15, EU:C:2016:409), ergangen ist, der ersuchte Mitgliedstaat seine Zuständigkeit für die Prüfung des fraglichen Antrags auf internationalen Schutz ausdrücklich anerkannt hatte.

  • EuGH, 29.01.2009 - C-19/08

    Petrosian u.a. - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-490/16
    Zweitens geht zu der in Art. 29 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung genannten Frist zum einen aus dem Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Absätzen dieses Artikels und zum anderen aus dem Fehlen jeder näheren Angabe in dieser Bestimmung zum Beginn der dort vorgesehenen Frist hervor, dass sie nur die Folgen des Ablaufs der in Art. 29 Abs. 1 der Verordnung genannten Frist für die Vornahme der Überstellung präzisiert (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Januar 2009, Petrosian, C-19/08, EU:C:2009:41, Rn. 50).
  • EuGH, 16.02.2017 - C-578/16

    C. K. u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.07.2017 - C-490/16
    Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 3 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung und Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, nicht an den zuständigen Mitgliedstaat überstellt werden darf, wenn die Überstellung für sie mit der tatsächlichen Gefahr verbunden ist, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta zu erleiden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Februar 2017, C. K. u. a., C-578/16 PPU, EU:C:2017:127, Rn. 65).
  • EuGH, 31.05.2018 - C-647/16

    Begibt sich eine Person in einen Mitgliedstaat, nachdem sie in einem anderen

    Daher ergibt sich aus dem Wortlaut von Art. 26 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung in Verbindung mit seiner Entstehungsgeschichte, dass eine Überstellungsentscheidung dem Betroffenen erst zugestellt werden darf, nachdem der ersuchte Mitgliedstaat seiner Aufnahme oder Wiederaufnahme stillschweigend oder ausdrücklich zugestimmt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juli 2017, A. S., C-490/16, EU:C:2017:585, Rn. 33).

    Insoweit gilt eine zustimmende Antwort als grundsätzliches Einverständnis zur Überstellung des Betroffenen, und diesem Einverständnis folgt im Allgemeinen der Vollzug der Überstellung im Einklang mit den Bestimmungen von Art. 29 der Dublin-III-Verordnung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juli 2017, A. S., C-490/16, EU:C:2017:585, Rn. 50).

    Dieses Rechtsmittel, dessen Tragweite nicht eng ausgelegt werden darf, muss zum einen die Prüfung der Anwendung dieser Verordnung sowohl hinsichtlich der Anwendung der in ihrem Kapitel III genannten Kriterien als auch hinsichtlich der Beachtung der u. a. in ihrem Kapitel VI vorgesehenen Verfahrensgarantien und zum anderen die Prüfung der Rechts- und Sachlage in dem Mitgliedstaat erfassen, in den der Antragsteller überstellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juli 2017, A. S., C-490/16, EU:C:2017:585, Rn. 26 bis 28, vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 43, 47 und 48, und vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 36 und 37).

    Daraus ergibt sich, dass der Erlass einer solchen Entscheidung vor der Antwort des ersuchten Mitgliedstaats - selbst wenn ihre Zustellung erst nach dieser Antwort stattfinden sollte - weder zum Ziel einer zügigen Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz noch zum Ziel der Gewährleistung eines effektiven gerichtlichen Schutzes der Rechte der betroffenen Person beitragen könnte, da die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen eine Überstellungsentscheidung zwangsläufig nach ihrer Zustellung erfolgt (vgl. insoweit Urteil vom 26. Juli 2017, A. S., C-490/16, EU:C:2017:585, Rn. 54).

  • EuGH, 02.04.2019 - C-582/17

    H.

    In diesem Zusammenhang ist in Anbetracht insbesondere der allgemeinen, mit dem Erlass der Dublin-III-Verordnung eingetretenen Fortentwicklung des Systems zur Bestimmung des für einen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrag zuständigen Mitgliedstaats sowie der mit dieser Verordnung verfolgten Ziele Art. 27 Abs. 1 dieser Verordnung dahin auszulegen, dass der dort gegen eine Überstellungsentscheidung vorgesehene Rechtsbehelf auf die Beachtung sowohl der Regeln, nach denen die Zuständigkeit zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz übertragen wird, als auch der von der Verordnung vorgesehenen Verfahrensgarantien abzielen können muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juli 2017, A.S., C-490/16, EU:C:2017:585, Rn. 27 und 31, vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 44 bis 48, und vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-715/17

    Kommission/ Polen (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

    3 Eine detailliertere Schilderung dieser Ereignisse findet sich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache A.S. und Jafari (C-490/16 und C-646/16, EU:C:2017:443, Nrn. 1 bis 18).

    4 Eine erhebliche Zahl Flüchtlinge gelangte außerdem über die "Westbalkanroute" in die Union, wie ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache A.S. und Jafari (C-490/16 und C-646/16, EU:C:2017:443, Nrn. 7 bis 18) dargelegt habe.

    113 Vgl. Nr. 4 meiner Schlussanträge in der Rechtssache AS und Jafari (C-490/16 und C-646/16, EU:C:2017:443).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-490/16, C-646/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,18135
Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-490/16, C-646/19 (https://dejure.org/2017,18135)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.06.2017 - C-490/16, C-646/19 (https://dejure.org/2017,18135)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - C-490/16, C-646/19 (https://dejure.org/2017,18135)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    A.S.

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzen, Asyl und Einwanderung - Bestimmung des für die Prüfung des Asylantrags eines Drittstaatsangehörigen zuständigen Mitgliedstaats - Kriterien zur Bestimmung des für die Prüfung von Anträgen auf internationalen ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Unter den außergewöhnlichen Umständen der Flüchtlingskrise ist nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz der Mitgliedstaat zuständig, in dem der Antrag zuerst ...

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zuständigkeit für Asylverfahren: Weil nicht sein darf, was nicht sein kann

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-490/16
    125 - Urteile vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 78 und 79), und vom 10. Dezember 2013, Abdullahi (C-394/12, EU:C:2013:813, Rn. 52).

    127 - Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 83).

    164 - Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 94).

    u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 86, jetzt kodifiziert in Art. 3 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung).

    175 - Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 94); siehe auch unten, Nrn. 231 bis 242.

    206 - Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865).

    207 - Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 84 und 85).

    208 - Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 86).

    212 - Vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 88 bis 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-490/16
    125 - Urteile vom 21. Dezember 2011, N. S. u. a. (C-411/10 und C-493/10, EU:C:2011:865, Rn. 78 und 79), und vom 10. Dezember 2013, Abdullahi (C-394/12, EU:C:2013:813, Rn. 52).

    126 - Urteil vom 10. Dezember 2013, Abdullahi (C-394/12, EU:C:2013:813, Rn. 53).

    129 - Urteil vom 10. Dezember 2013, Abdullahi (C-394/12, EU:C:2013:813, Rn. 56).

    130 - Urteil vom 10. Dezember 2013, Abdullahi (C-394/12, EU:C:2013:813, Rn. 59).

    139 - Urteil vom 10. Dezember 2013, Abdullahi (C-394/12, EU:C:2013:813, Rn. 48).

  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-490/16
    93 - Urteile vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (C-63/15, EU:C:2016:409) und Karim (C-155/15, EU:C:2016:410).

    113 - Urteil vom 6. Juni 2013, MA u. a. (C-648/11, EU:C:2013:367, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung); vgl. auch Urteil vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (C-63/15, EU:C:2016:409, Rn. 35).

    216 - Urteil vom 7. Juni 2016 (C-63/15, EU:C:2016:409).

    217 - Urteil vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (C-63/15, EU:C:2016:409, Rn. 61).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2017 - C-638/16

    Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ein humanitäres Visum zu erteilen, wenn

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-490/16
    67 - Das Verhältnis zwischen diesen Visa und der Dublin-III-Verordnung wurde vom Gerichtshof in Rn. 48 seines kürzlich ergangenen Urteils vom 7. März 2017, X und X (C-638/16 PPU, EU:C:2017:173), kurz angesprochen.

    142 - Urteil vom 7. März 2017, X und X (C-638/16 PPU, EU:C:2017:173, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    188 - Schlussanträge in der Rechtssache X und X (C-638/16 PPU, EU:C:2017:93, Nr. 130, in Bezug auf Art. 25 des Visakodex).

  • EuGH, 07.03.2017 - C-638/16

    Erteilung von Visa für Drittstaatenangehörige: Humanität bleibt Sache der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-490/16
    67 - Das Verhältnis zwischen diesen Visa und der Dublin-III-Verordnung wurde vom Gerichtshof in Rn. 48 seines kürzlich ergangenen Urteils vom 7. März 2017, X und X (C-638/16 PPU, EU:C:2017:173), kurz angesprochen.

    142 - Urteil vom 7. März 2017, X und X (C-638/16 PPU, EU:C:2017:173, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 01.03.2016 - C-443/14

    Der Gerichtshof äußert sich zum Verhältnis zwischen der Freizügigkeit von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-490/16
    121 - Vgl. entsprechend Urteil vom 1. März 2016 , Kreis Warendorf und Osso (C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127, Rn. 29 und 30).

    153 - Urteil vom 1. März 2016, Kreis Warendorf und Osso (C-443/14 und C-444/14, EU:C:2016:127).

  • EuGH, 07.02.2012 - C-648/11

    MA u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-490/16
    113 - Urteil vom 6. Juni 2013, MA u. a. (C-648/11, EU:C:2013:367, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung); vgl. auch Urteil vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (C-63/15, EU:C:2016:409, Rn. 35).

    128 - Urteil vom 6. Juni 2013, MA u. a. (C-648/11, EU:C:2013:367, Rn. 56 bis 58).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-225/16

    Ouhrami

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-490/16
    Auf das SIS-Ausschreibungssystem gehe ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-225/16, Ouhrami (EU:C:2017:398), näher ein.
  • EuGH, 07.06.2016 - C-155/15

    Karim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-490/16
    93 - Urteile vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (C-63/15, EU:C:2016:409) und Karim (C-155/15, EU:C:2016:410).
  • EuGH, 07.06.2016 - C-47/15

    Die Rückführungsrichtlinie verbietet es, dass gegen einen Drittstaatsangehörigen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-490/16
    137 - Urteil vom 7. Juni 2016 (C-47/15, EU:C:2016:408, Rn. 48 und 49).
  • EuGH, 17.03.2016 - C-695/15

    Die Dublin-III-Verordnung gestattet es den Mitgliedstaaten, eine Person, die um

  • EuGH, 11.12.2007 - C-161/06

    Skoma-Lux - Akte über die Bedingungen des Beitritts zur Europäischen Union - Art.

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

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