Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 15.09.2005 - C-258/04   

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https://dejure.org/2005,1850
EuGH, 15.09.2005 - C-258/04 (https://dejure.org/2005,1850)
EuGH, Entscheidung vom 15.09.2005 - C-258/04 (https://dejure.org/2005,1850)
EuGH, Entscheidung vom 15. September 2005 - C-258/04 (https://dejure.org/2005,1850)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Arbeitsuchende - Unionsbürgerschaft - Diskriminierungsverbot - Artikel 39 EG - Überbrückungsgeld für junge Menschen, die eine erste Beschäftigung suchen - Gewährung abhängig vom Abschluss der höheren Schulbildung im betreffenden Mitgliedstaat

  • Europäischer Gerichtshof

    Ioannidis

    Arbeitsuchende - Unionsbürgerschaft - Diskriminierungsverbot - Artikel 39 EG - Überbrückungsgeld für junge Menschen, die eine erste Beschäftigung suchen - Gewährung abhängig vom Abschluss der höheren Schulbildung im betreffenden Mitgliedstaat

  • EU-Kommission PDF

    Ioannidis

    Arbeitsuchende - Unionsbürgerschaft - Diskriminierungsverbot - Artikel 39 EG - Überbrückungsgeld für junge Menschen, die eine erste Beschäftigung suchen - Gewährung abhängig vom Abschluss der höheren Schulbildung im betreffenden Mitgliedstaat

  • EU-Kommission

    Ioannidis

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Unionsbürgerschaft

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Überbrückungsgeld; Versagung von Überbrückungsgeld nach dem Abschluss einer höheren Schulbildung in einem anderen Mitgliedstaat; Recht der Unionsbürger auf Gleichbehandlung bei der Ermöglichung eines Zugangs zum Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates durch ...

  • Judicialis

    EG Art. 12; ; EG Art. 17; ; EG Art. 18; ; EG Art. 39

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 12; EG Art. 17; EG Art. 18; EG Art. 39
    Arbeitsuchende - Unionsbürgerschaft - Diskriminierungsverbot - Artikel 39 EG - Überbrückungsgeld für junge Menschen, die eine erste Beschäftigung suchen - Gewährung abhängig vom Abschluss der höheren Schulbildung im betreffenden Mitgliedstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Unionsbürgerschaft - DIE BELGISCHE REGELUNG, NACH DER EIN STAATSANGEHÖRIGER EINES ANDEREN MITGLIEDSTAATS, DER SEINE HÖHERE SCHULBILDUNG IN DIESEM ANDEREN STAAT ABGESCHLOSSEN HAT, KEINEN ANSPRUCH AUF ÜBERBRÜCKUNGSGELD HAT, VERSTÖSST GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Ioannidis

    Arbeitsuchende - Unionsbürgerschaft - Diskriminierungsverbot - Artikel 39 EG - Überbrückungsgeld für junge Menschen, die eine erste Beschäftigung suchen - Gewährung abhängig vom Abschluss der höheren Schulbildung im betreffenden Mitgliedstaat

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil der Cour du travail Lüttich (9. Kammer) vom 7. Juni 2004 in dem Rechtsstreit Office national de l'emploi gegen Ioannis Ioannidis

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour du travail Lüttich (9. Kammer) - Auslegung der Artikel 12, 17 und 18 EG - Überbrückungsgeld für junge Arbeitsuchende - Nationale Regelung, wonach das Überbrückungsgeld unter einer Bedingung gewährt wird, die von dem Angehörigen eines anderen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2005, 663
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-258/04
    23 Es steht fest, dass das in der hier in Rede stehenden nationalen Regelung vorgesehene Überbrückungsgeld eine Sozialleistung ist, die jungen Menschen den Übergang von der Ausbildung zum Arbeitsmarkt erleichtern soll (Urteil vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-224/98, D'Hoop, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 38).

    30 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist es ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers, sich einer tatsächlichen Beziehung zwischen demjenigen, der Überbrückungsgeld beantragt, und dem betroffenen räumlichen Arbeitsmarkt vergewissern zu wollen (Urteil D'Hoop, Randnr. 38).

    Sie geht damit über das zur Erreichung des verfolgten Zieles Erforderliche hinaus (Urteil D'Hoop, Randnr. 39).

    34 Hinzu kommt, dass das Überbrückungsgeld eine soziale Vergünstigung im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 darstellt (Urteil D'Hoop, Randnr. 17).

  • EuGH, 23.03.2004 - C-138/02

    DER GERICHTSHOF PRÜFT, INWIEWEIT EINE NATIONALE REGELUNG DIE GEWÄHRUNG EINER

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-258/04
    22 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist es angesichts der Einführung der Unionsbürgerschaft und der Auslegung, die das Recht der Unionsbürger auf Gleichbehandlung in der Rechtsprechung erfahren hat, nicht mehr möglich, vom Anwendungsbereich des Artikels 39 Absatz 2 EG eine finanzielle Leistung auszunehmen, die den Zugang zum Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats erleichtern soll (Urteil vom 23. März 2004 in der Rechtssache C-138/02, Collins, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 63).

    29 Eine solche unterschiedliche Behandlung kann nur dann gerechtfertigt werden, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der betroffenen unabhängigen Erwägungen beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck steht, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (Urteile vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-237/94, O'Flynn, Slg. 1996, I-2617, Randnr. 19, und Collins, Randnr. 66).

  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-258/04
    26 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet der Gleichheitssatz nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Sotgiu, Slg. 1973, 153, Randnr. 11, und vom 15. März 2005 in der Rechtssache C-209/03, Bidar, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 51).
  • EuGH, 30.09.1975 - 32/75

    Christini / S.N.C.F.

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-258/04
    35 Nach ständiger Rechtsprechung bezweckt der in Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 verankerte Gleichheitssatz, der alle Vergünstigungen umfasst, die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern hauptsächlich wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnortes im Inland gewährt werden, ebenfalls, die Diskriminierung von Kindern, denen der Arbeitnehmer Unterhalt gewährt, zu verhindern (vgl. u. a. Urteile vom 30. September 1975 in der Rechtssache 32/75, Cristini, Slg. 1975, 1085, Randnr. 19, vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 94/84, Deak, Slg. 1985, 1873, Randnr. 22, und vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-337/97, Meeusen, Slg. 1999, I-3289, Randnr. 22).
  • EuGH, 23.05.1996 - C-237/94

    O'Flynn / Adjudication Officer

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-258/04
    29 Eine solche unterschiedliche Behandlung kann nur dann gerechtfertigt werden, wenn sie auf objektiven, von der Staatsangehörigkeit der betroffenen unabhängigen Erwägungen beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu dem Zweck steht, der mit den nationalen Rechtsvorschriften zulässigerweise verfolgt wird (Urteile vom 23. Mai 1996 in der Rechtssache C-237/94, O'Flynn, Slg. 1996, I-2617, Randnr. 19, und Collins, Randnr. 66).
  • EuGH, 15.03.2005 - C-209/03

    DIE BEIHILFE ZUR DECKUNG DER UNTERHALTSKOSTEN VON STUDENTEN FÄLLT IN DEN

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-258/04
    26 Nach ständiger Rechtsprechung verbietet der Gleichheitssatz nicht nur offensichtliche Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit, sondern auch alle versteckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73, Sotgiu, Slg. 1973, 153, Randnr. 11, und vom 15. März 2005 in der Rechtssache C-209/03, Bidar, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 51).
  • EuGH, 20.06.1985 - 94/84

    ONEM / Deak

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-258/04
    35 Nach ständiger Rechtsprechung bezweckt der in Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 verankerte Gleichheitssatz, der alle Vergünstigungen umfasst, die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern hauptsächlich wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnortes im Inland gewährt werden, ebenfalls, die Diskriminierung von Kindern, denen der Arbeitnehmer Unterhalt gewährt, zu verhindern (vgl. u. a. Urteile vom 30. September 1975 in der Rechtssache 32/75, Cristini, Slg. 1975, 1085, Randnr. 19, vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 94/84, Deak, Slg. 1985, 1873, Randnr. 22, und vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-337/97, Meeusen, Slg. 1999, I-3289, Randnr. 22).
  • EuGH, 12.12.1990 - C-241/89

    SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-258/04
    20 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass das vorlegende Gericht die Vorlagefrage unter Bezugnahme auf bestimmte Vorschriften des Gemeinschaftsrechts formuliert hat, den Gerichtshof nicht daran hindert, dem vorlegenden Gericht unabhängig davon, worauf dieses in seinen Fragen Bezug genommen hat, alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. insbesondere Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, und vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-456/02, Trojani, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 38).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-258/04
    20 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Umstand, dass das vorlegende Gericht die Vorlagefrage unter Bezugnahme auf bestimmte Vorschriften des Gemeinschaftsrechts formuliert hat, den Gerichtshof nicht daran hindert, dem vorlegenden Gericht unabhängig davon, worauf dieses in seinen Fragen Bezug genommen hat, alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. insbesondere Urteile vom 12. Dezember 1990 in der Rechtssache C-241/89, SARPP, Slg. 1990, I-4695, Randnr. 8, und vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-456/02, Trojani, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 38).
  • EuGH, 08.06.1999 - C-337/97

    Meeusen

    Auszug aus EuGH, 15.09.2005 - C-258/04
    35 Nach ständiger Rechtsprechung bezweckt der in Artikel 7 der Verordnung Nr. 1612/68 verankerte Gleichheitssatz, der alle Vergünstigungen umfasst, die - ob sie an einen Arbeitsvertrag anknüpfen oder nicht - den inländischen Arbeitnehmern hauptsächlich wegen ihrer objektiven Arbeitnehmereigenschaft oder einfach wegen ihres Wohnortes im Inland gewährt werden, ebenfalls, die Diskriminierung von Kindern, denen der Arbeitnehmer Unterhalt gewährt, zu verhindern (vgl. u. a. Urteile vom 30. September 1975 in der Rechtssache 32/75, Cristini, Slg. 1975, 1085, Randnr. 19, vom 20. Juni 1985 in der Rechtssache 94/84, Deak, Slg. 1985, 1873, Randnr. 22, und vom 8. Juni 1999 in der Rechtssache C-337/97, Meeusen, Slg. 1999, I-3289, Randnr. 22).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-48/05

    DIE ANBRINGUNG DES OPEL-LOGOS AUF VERKLEINERTEN MODELLEN VON OPEL-FAHRZEUGEN

    31 Nach ständiger Rechtsprechung hat der Gerichtshof dem vorlegenden Gericht, unabhängig davon, ob dieses bei der Darlegung seiner Fragen darauf eingegangen ist, alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die dem vorlegenden Gericht bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können (vgl. Urteile vom 7. September 2004, Trojani, C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 38, und vom 15. September 2005, 1oannidis, C-258/04, Slg. 2005, I-8275, Randnr. 20).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Die Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, die in einem anderen Mitgliedstaat eine Beschäftigung suchen, fallen in den Anwendungsbereich von Art. 39 EG und haben daher Anspruch auf die in Abs. 2 dieser Bestimmung vorgesehene Gleichbehandlung (Urteil vom 15. September 2005, 1oannidis, C-258/04, Slg. 2005, I-8275, Randnr. 21).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-208/07

    von Chamier-Glisczinski - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 -

    Denn auch wenn das vorlegende Gericht diese Frage ihrer Form nach auf die Auslegung des Art. 19 beschränkt hat, hindert dies den Gerichtshof nicht daran, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die ihm bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 7. September 2004, Trojani, C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 38, vom 15. September 2005, 1oannidis, C-258/04, Slg. 2005, I-8275, Randnr. 20, und vom 26. April 2007, Alevizos, C-392/05, Slg. 2007, I-3505, Randnr. 64).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2005 - C-258/04   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.06.2005 - C-258/04 (https://dejure.org/2005,18676)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - C-258/04 (https://dejure.org/2005,18676)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ioannidis

  • EU-Kommission PDF

    Ioannidis

    Freizügigkeitsrecht und Recht auf Aufenthaltsfreiheit - Arbeitsuchende - Überbrückungsgeld - Unionsbürgerschaft - Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit

  • EU-Kommission

    Ioannidis

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer , Unionsbürgerschaft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 19.11.2002 - C-188/00

    Kurz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2005 - C-258/04
    14 bis 17) sowie vom 19. November 2002 in der Rechtssache C-188/00 (Kurz, Slg. 2002, I-10691, Randnr. 32).

    15 und 16) und vom 19. November 2002 (Kurz, Randnrn.

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2005 - C-258/04
    19 - Die gleiche Auslegung des Begriffes Arbeitsverhältnis findet sich in den Urteilen vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85 (Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17), vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-85/96 (Martínez Sala, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 32) und vom 6. November 2003 in der Rechtssache C-413/01 (Ninni-Orasche, Slg. 2003, I-13187, Randnr. 34).

    28 - Urteile vom 3. Juli 1986 (Lawrie-Blum, Randnrn. 19 bis 21), vom 26. Februar 1992 (Bernini, Randnrn.

  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2005 - C-258/04
    19 - Die gleiche Auslegung des Begriffes Arbeitsverhältnis findet sich in den Urteilen vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85 (Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17), vom 12. Mai 1998 in der Rechtssache C-85/96 (Martínez Sala, Slg. 1998, I-2691, Randnr. 32) und vom 6. November 2003 in der Rechtssache C-413/01 (Ninni-Orasche, Slg. 2003, I-13187, Randnr. 34).

    23 - M. Requejo Isidro, "Estrategias para la "comunitarización": descubriendo el potencial de la ciudadanía europea", La Ley, 2003, Nr. 5903, S. 1 ff. Wie in den Urteilen vom 12. Mai 1998 (Martínez Sala, Randnr. 63), vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-184/99 (Grzelczyk, Slg. 2001, I-6193, Randnr. 32), und vom 15. März 2005 in der Rechtssache C-209/03 (Bidar, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 32) ausgeführt worden ist, ist eine Berufung auf Artikel 12 EG im Aufnahmemitgliedstaat, in dem sich eine Person rechtmäßig aufhält, "in allen Situationen, die in den sachlichen Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen", möglich.

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