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   EuGH, 01.07.2009 - C-29/09 P   

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https://dejure.org/2009,33253
EuGH, 01.07.2009 - C-29/09 P (https://dejure.org/2009,33253)
EuGH, Entscheidung vom 01.07.2009 - C-29/09 P (https://dejure.org/2009,33253)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - C-29/09 P (https://dejure.org/2009,33253)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Marinova / Université Libre de Bruxelles und Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Marinova / Université Libre de Bruxelles und Kommission

    Rechtsmittel - Schiedsklausel

  • EU-Kommission

    Marinova / Université Libre de Bruxelles und Kommission

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 21. Januar 2009 von Daniela Marinova gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 5. November 2008 in der Rechtssache T-213/08, Marinova/Université Libre de Bruxelles und Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 5. November 2008, Marinova/Kommission und Université Libre de Bruxelles (T"213/08 und T"213/08 AJ), mit dem sich das Gericht für die Prüfung der Klage für unzuständig erklärt hat, die Frau Marinova auf ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 05.11.2008 - T-213/08

    Marinova / Kommission und Université Libre de Bruxelles

    Auszug aus EuGH, 01.07.2009 - C-29/09
    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 5. November 2008, Marinova/Kommission und Université Libre de Bruxelles (T-213/08 und T-213/08 AJ), mit dem sich das Gericht für die Prüfung der Klage für unzuständig erklärt hat, die Frau Marinova auf der Grundlage einer Schiedsklausel erhoben hatte, die in einem zwischen der Kommission und der Université Libre de Bruxelles (ULB) abgeschlossenen Vertrag über die Finanzierung eines Forschungsprojekts durch die Gemeinschaft enthalten ist - Verpflichtungen aus einem zwischen der Klägerin und der ULB im Rahmen des Forschungsprojekts abgeschlossenen Arbeitsvertrag - Unzuständigkeit des Gerichts.
  • LG Hamburg, 29.12.2010 - 318 S 120/10

    Verwalter muss nicht immer Eigentümerversammlung einberufen

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 09.04.2010 - 102 C C 29/09 - wird zurückgewiesen.

    Die Berufung der Nebenintervenientin gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 09.04.2010 - 102 C C 29/09 - wird ebenfalls zurückgewiesen, soweit sich ihr Rechtsmittel nicht gegen die Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils wendet; diese wird auf die Berufung der Nebenintervenientin dahin abgeändert, dass die Kosten des ersten Rechtszuges von der Klägerin allein zu tragen sind, bis auf die außergerichtlichen Kosten der Nebenintervenientin, welche von dieser selbst zu tragen sind.

    18 das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 09.04.2010 - 102 C C 29/09 abzuändern: Es wird festgestellt, dass die Beklagte der Klägerin die bereits angefallenen und noch anfallenden Kosten der Beseitigung von Schwammbefall und Schwammschäden in der Wohnungseigentumsanlage R.-straße.

  • EuGH, 12.07.2012 - C-581/11

    Mugraby / Rat und Kommission

    p. I-4235, point 113; ordonnances du 29 novembre 2007, Weber/Commission, C-107/07 P, point 28, ainsi que du 1 er juillet 2009, Marinova/Université Libre de Bruxelles et Commission, C-29/09 P, point 20).
  • EuG, 31.07.2009 - T-213/08

    Marinova / Kommission und Université Libre de Bruxelles

    En l'occurrence, la demanderesse en révision a d'ailleurs formé un pourvoi contre l'ordonnance du 5 novembre 2008 (affaire C-29/09 P).
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