Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 04.03.2004 - C-303/02   

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https://dejure.org/2004,2814
EuGH, 04.03.2004 - C-303/02 (https://dejure.org/2004,2814)
EuGH, Entscheidung vom 04.03.2004 - C-303/02 (https://dejure.org/2004,2814)
EuGH, Entscheidung vom 04. März 2004 - C-303/02 (https://dejure.org/2004,2814)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Soziale Sicherheit - Vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit - Je nach Geschlecht unterschiedliches Rentenalter

  • Europäischer Gerichtshof

    Haackert

  • EU-Kommission PDF

    Peter Haackert gegen Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten.

    1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Richtlinie 79/7 - Ausnahme für etwaige Auswirkungen des Bestehens unterschiedlicher Rentenalter auf andere Leistungen - Tragweite - Befugnis der Mitgliedstaaten, nach Ablauf ...

  • EU-Kommission

    Peter Haackert gegen Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten

    Sozialvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage in einem Rechtsstreit wegen der Weigerung der Pensionsversicherungsanstalt einer Angestellten eine vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit zu zahlen; Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen ...

  • Judicialis

    Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit ... Art. 7 Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit Art. 1; ; Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit Art. 3 Abs. 1; ; Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit Art. 4 Abs. 1; ; ASVG (Österreich) § 253; ; ASVG (Österreich) § 253a

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Peter Haackert./Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten. Zum Gleichbehandlungsgebot im Bereich der sozialen Sicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Soziale Sicherheit - Vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit - Je nach Geschlecht unterschiedliches Rentenalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Gerichtshofes (Österreich) - Auslegung des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2004, 318
  • NZA 2004, 595
  • DVBl 2004, 759
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.05.2000 - C-104/98

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ALTERSGRENZEN (55 JAHRE FÜR FRAUEN UND 57

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-303/02
    19 Dabei könne nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die nach Maßgabe des Geschlechts unterschiedliche Festsetzung des Alters in einer Regelung über andere Leistungen als Alters- und Ruhestandsrenten nur gerechtfertigt sein, wenn diese Ungleichbehandlung objektiv erforderlich sei, um zu verhindern, dass das finanzielle Gleichgewicht des Systems der sozialen Sicherheit gefährdet werde, oder um die Kohärenz zwischen dem System der Ruhestandsrenten und dem System der anderen Leistungen zu gewährleisten (Urteile vom 30. März 1993 in der Rechtssache C-328/91, Thomas u. a., Slg. 1993, I-1247, Randnr. 12, und vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-104/98, Buchner u. a., Slg. 2000, I-3625, Randnr. 26).

    28 Der Kläger, die österreichische Regierung und die Kommission verweisen wie das vorlegende Gericht auf die vom Gerichtshof im Urteil Buchner u. a. vorgenommene Auslegung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a. Dabei sind der Kläger und die Kommission der Auffassung, dass die für Männer und Frauen unterschiedlich festgesetzte Altersgrenze für die Gewährung einer vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit keine Auswirkung der nach dem nationalen Recht unterschiedlich festgesetzten Altersgrenze für die Gewährung der Alterspensionen sei.

    Eine solche Verbindung besteht, wenn die Diskriminierungen objektiv erforderlich sind, um zu verhindern, dass das finanzielle Gleichgewicht des Systems der sozialen Sicherheit gefährdet wird, oder um die Kohärenz zwischen dem System der Altersrenten und dem der anderen Leistungen zu gewährleisten (vgl. Urteil Buchner u. a., Randnrn.

    33 Was weiters die Gewährleistung der Kohärenz zwischen der vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit und der Alterspension betrifft, so hat der Gerichtshof zwar im Urteil Buchner u. a. festgestellt, dass die unterschiedliche Altersgrenze für die Gewährung einer vorzeitigen Alterspension bei Erwerbsunfähigkeit nicht objektiv notwendig war, um die Kohärenz zwischen dieser Leistung und der Alterspension zu gewährleisten.

  • EuGH, 30.03.1993 - C-328/91

    Secretary of State for Social Security / Thomas u.a.

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-303/02
    19 Dabei könne nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die nach Maßgabe des Geschlechts unterschiedliche Festsetzung des Alters in einer Regelung über andere Leistungen als Alters- und Ruhestandsrenten nur gerechtfertigt sein, wenn diese Ungleichbehandlung objektiv erforderlich sei, um zu verhindern, dass das finanzielle Gleichgewicht des Systems der sozialen Sicherheit gefährdet werde, oder um die Kohärenz zwischen dem System der Ruhestandsrenten und dem System der anderen Leistungen zu gewährleisten (Urteile vom 30. März 1993 in der Rechtssache C-328/91, Thomas u. a., Slg. 1993, I-1247, Randnr. 12, und vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-104/98, Buchner u. a., Slg. 2000, I-3625, Randnr. 26).

    26 Daraus folgt, dass diese Leistung keine Altersrente im Sinne des Artikels 7 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie ist, der als Ausnahmebestimmung nach ständiger Rechtsprechung angesichts der wesentlichen Bedeutung des Grundsatzes der Gleichbehandlung eng auszulegen ist (vgl. insbesondere die Urteile Thomas u. a., Randnr. 8, und Buchner u. a, Randnr. 21).

  • EuGH, 30.01.1997 - C-139/95

    Balestra / Istituto nazionale della previdenza sociale

    Auszug aus EuGH, 04.03.2004 - C-303/02
    34 Im vorliegenden Fall hingegen ist die Altersgrenze für die im Ausgangsverfahren streitige Leistung nicht nur deshalb objektiv mit dem gesetzlichen Rentenalter verbunden, weil die vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit von der Alterspension abgelöst wird, wenn die Betroffenen das gesetzliche Rentenalter erreichen, sondern auch deshalb, weil das relative Alter, mit dem die im Ausgangsverfahren streitige Leistung beantragt werden kann, für Männer und Frauen gleich ist, nämlich dreieinhalb Jahre vor Erreichen des jeweiligen gesetzlichen Rentenalters (in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 1997 in der Rechtssache C-139/95, Balestra, Slg. 1997, I-549, Randnr. 40).
  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 5/05 R

    Altersrente für langjährig Versicherte - Bewertung rentenrechtlicher Zeiten -

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) kann ein Mitgliedsstaat unter Berufung auf Art. 7 unterschiedliche Altersgrenzen für Männer und Frauen einführen, wenn dies notwendig ist und objektiv mit unterschiedlichen Lebenserwartungen verbunden ist (Urteil vom 4. März 2004 Peter Haackert/ PVAng C-303/02).
  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 28/03 R

    Altersrente für Frauen - Minderung des Zugangsfaktors - Verfassungsmäßigkeit

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) kann ein Mitgliedstaat unter Berufung auf Art. 7 unterschiedliche Altersgrenzen für Männer und Frauen einführen, wenn dies notwendig ist und objektiv mit unterschiedlichen Lebenserwartungen verbunden ist (Urteil vom 4. März 2004 Peter Haackert/PVAng (C-303/02).
  • VGH Bayern, 01.07.2021 - 14 BV 19.1075

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht zugunsten einer Gemeinde

    Nach den unter der Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents herausgegebenen "Erläuterungen" zur Unionsgrundrechtecharta - 2007/C 303/02 - (ABl. 2007 C, Nr. 303 S. 17 - Erl./EU-GR-Charta, nachfolgend zitiert nach der jeweiligen Seite des Amtsblatts), die von den Gerichten der Mitgliedstaaten gemäß Art. 52 Abs. 7 EU-GR-Charta (ebenso Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 3 EUV) gebührend zu berücksichtigen sind, erstreckt sich die Bezugnahme auf die Europäische Menschenrechtskonvention sowohl auf die Konvention als auch auf ihre Protokolle (Erl./EU-GR-Charta S. 33 dritter Absatz erster Satz).
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   Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-303/02   

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https://dejure.org/2003,21369
Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-303/02 (https://dejure.org/2003,21369)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.09.2003 - C-303/02 (https://dejure.org/2003,21369)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. September 2003 - C-303/02 (https://dejure.org/2003,21369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Haackert

  • EU-Kommission PDF

    Peter Haackert gegen Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten.

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Soziale Sicherheit - Vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit - Je nach Geschlecht unterschiedliches Rentenalter

  • EU-Kommission

    Peter Haackert gegen Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten

    Sozialvorschriften

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 23.05.2000 - C-104/98

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ALTERSGRENZEN (55 JAHRE FÜR FRAUEN UND 57

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-303/02
    5 - Vgl. Urteil vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-104/98 (Buchner u. a., Slg. 2000, I-3625, Randnr. 25).

    12 - Schlussanträge vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-104/98 (Buchner, Slg. 2000, I-3628, Nr. 10).

  • EuGH, 30.01.1997 - C-139/95

    Balestra / Istituto nazionale della previdenza sociale

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-303/02
    21 - Urteil vom 30. Januar 1997 in der Rechtssache C-139/95 (Balestra, Slg. 1997, I-549, Randnr. 39).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-215/99

    Jauch

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-303/02
    18 - Urteil vom 5. März 1998 in der Rechtssache C-160/96 (Molenaar, Slg. 1998, I-843, Randnr. 19), ebenso Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-215/99 (Jauch, Slg. 2001, I-1901, Randnr. 25).
  • EuGH, 22.10.1998 - C-154/96

    Wolfs

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-303/02
    16 - Vgl. Urteile vom 30. März 1993 in der Rechtssache C-328/91 (Thomas u. a., Slg. 1993, I-1247, Randnr. 8), vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-154/96 (Wolfs, Slg. 1998, I-6173, Randnr. 24) und Urteil in der Rechtssache De Vriendt u. a. (zitiert in Fußnote 14, Randnr. 25).
  • EuGH, 20.02.1997 - C-88/95

    Martínez Losada u.a. / Instituto Nacional de Empleo und Instituto Nacional de la

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-303/02
    13 - Urteile vom 20. Februar 1997 in der Rechtsache C-88/95 (Martínez Losada u. a., Slg. 1997, I-869) und vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-320/95 (Alvite, Slg. 1999, I-951).
  • EuGH, 06.03.2003 - C-466/00

    Kaba

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-303/02
    6 - Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-466/00 (Kaba, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn 40 f.).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-92/94

    Secretary of State for Social Security und Chief Adjudication Officer / Graham

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-303/02
    10 - Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-92/94 (Graham u. a., Slg. 1995, I-2521).
  • EuGH, 25.02.1999 - C-320/95

    Ferreiro Alvite

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-303/02
    13 - Urteile vom 20. Februar 1997 in der Rechtsache C-88/95 (Martínez Losada u. a., Slg. 1997, I-869) und vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-320/95 (Alvite, Slg. 1999, I-951).
  • EuGH, 30.04.1998 - C-377/96

    De Vriendt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-303/02
    14 - Vgl. Urteil vom 30. April 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-377/96 bis C-384/96 (De Vriendt u. a., Slg. 1998, I-2105, Randnr. 26).
  • EuGH, 23.05.2000 - C-196/98

    Hepple u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.09.2003 - C-303/02
    7 - Urteil vom 23. Mai 2000 in der Rechtssache C-196/98 (Hepple u. a., Slg. 2000, I-3701, Randnr. 23).
  • EuGH, 05.03.1998 - C-160/96

    FREIZÜGIGKEIT

  • EuGH, 30.03.1993 - C-328/91

    Secretary of State for Social Security / Thomas u.a.

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