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   EuGH, 07.11.2019 - C-346/18 P   

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https://dejure.org/2019,37246
EuGH, 07.11.2019 - C-346/18 P (https://dejure.org/2019,37246)
EuGH, Entscheidung vom 07.11.2019 - C-346/18 P (https://dejure.org/2019,37246)
EuGH, Entscheidung vom 07. November 2019 - C-346/18 P (https://dejure.org/2019,37246)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Rose Vision / Kommission

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Rose Vision / Kommission

    Rechtsmittel - Von der Europäischen Union im Bereich Forschung finanzierte Projekte - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) - Finanzhilfevereinbarungen betreffend die Projekte FIRST, FutureNEM, sISI, 4NEM und SFERA ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuG - T-587/15 (anhängig)

    Rose Vision / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.11.2019 - C-346/18
    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. März 2018, Rose Vision/Kommission (T-45/13 RENV und T-587/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:124), wird insoweit aufgehoben, als das Gericht in Rn. 160 dieses Urteils befunden hat, dass kein vertraglicher Schaden der Klägerin nach Art. 340 Abs. 1 AEUV aufgrund eines Verstoßes gegen Punkt II.22 Abs. 1 der allgemeinen Bedingungen vorliege, die Bestandteil der Vereinbarungen sind, die zwischen der Rose Vision SL und der Europäischen Kommission im Rahmen des durch den Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) angenommenen Siebten Rahmenprogramms geschlossen wurden.
  • EuG, 08.03.2018 - T-45/13

    Rose Vision / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.11.2019 - C-346/18
    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. März 2018, Rose Vision/Kommission (T-45/13 RENV und T-587/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:124), wird insoweit aufgehoben, als das Gericht in Rn. 160 dieses Urteils befunden hat, dass kein vertraglicher Schaden der Klägerin nach Art. 340 Abs. 1 AEUV aufgrund eines Verstoßes gegen Punkt II.22 Abs. 1 der allgemeinen Bedingungen vorliege, die Bestandteil der Vereinbarungen sind, die zwischen der Rose Vision SL und der Europäischen Kommission im Rahmen des durch den Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) angenommenen Siebten Rahmenprogramms geschlossen wurden.
  • EuGH, 25.06.2020 - C-730/18

    SC/ Eulex Kosovo - Rechtsmittel - Schiedsklausel - Personal internationaler

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass Art. 272 AEUV eine spezielle Bestimmung ist, die die Anrufung der Unionsgerichte aufgrund einer von den Parteien für öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verträge vereinbarten Schiedsklausel ermöglicht, und zwar ohne Beschränkung in Bezug auf die Art der beim Unionsgericht erhobenen Klage (Urteile vom 26. Februar 2015, Planet/Kommission, C-564/13 P, EU:C:2015:124, Rn. 23, und vom 7. November 2019, Rose Vision/Kommission, C-346/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:939, Rn. 99).
  • EuGH, 21.12.2023 - C-297/22

    United Parcel Service/ Kommission - Rechtsmittel - Schadensersatzklage -

    Das Gericht hat daher rechtsfehlerfrei festgestellt, dass der Schadensersatzanspruch wegen des Verlusts einer Chance, der im Verfahren vor dem Gericht erst in Beantwortung von Fragen des Gerichts vorgebracht wurde, verspätet geltend gemacht wurde und daher unzulässig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Januar 2000, Mulder u. a./Rat und Kommission, C-104/89 und C-37/90, EU:C:2000:38, Rn. 47, und vom 7. November 2019, Rose Vision/Kommission, C-346/18 P, EU:C:2019:939, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-730/18

    SC/ Eulex Kosovo

    47 Vgl. z. B. Urteil vom 7. November 2019, Rose Vision/Kommission (C-346/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:939, Rn. 99).
  • EuGH, 22.09.2022 - C-619/20

    IMG/ Kommission

    Es ist aber nicht zulässig, dass der Kläger nach der vollständigen oder teilweisen Zurückverweisung eines Rechtsstreits durch den Gerichtshof an das Gericht mittels neuer Anträge oder Forderungen den ursprünglich dem erstinstanzlichen Gericht unterbreiteten Streitgegenstand ändert, der nach ständiger Rechtsprechung allein durch die in der Klageschrift gestellten Anträge abgegrenzt wird (Urteile vom 25. September 1979, Kommission/Frankreich, 232/78, EU:C:1979:215, Rn. 3, und vom 7. November 2019, Rose Vision/Kommission, C-346/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:939, Rn. 43 und 46), die gegebenenfalls unter Beachtung der einschlägigen Voraussetzungen oder Erfordernisse im Lauf des erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahrens angepasst oder präzisiert wurden.
  • EuG, 20.10.2021 - T-671/18

    ZU/ Kommission

    Ainsi, de telles conclusions modifiant l'objet du litige ou la nature du recours sont irrecevables, à moins qu'elles ne relèvent de l'exception instaurée à l'article 86 du règlement de procédure, lequel prévoit la possibilité d'adapter la requête pour tenir compte du remplacement ou de la modification de l'acte dont l'annulation est demandée (voir, en ce sens, arrêts du 7 novembre 2019, Rose Vision/Commission, C-346/18 P, non publié, EU:C:2019:939, point 43, et du 13 juillet 2018, PS/BEI, T-612/16, non publié, EU:T:2018:483, point 38).
  • EuGH, 21.12.2021 - C-586/20

    P. Krücken Organic/ Kommission - Rechtsmittel - Institutionelles Recht -

    Eine Partei kann daher nicht vor dem Gerichtshof erstmals ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorbringen, das sie vor dem Gericht nicht vorgebracht hat, da ihr damit erlaubt würde, den Gerichtshof, dessen Befugnisse im Rechtsmittelverfahren beschränkt sind, letztlich mit einem weiter reichenden Rechtsstreit zu befassen, als ihn das Gericht zu entscheiden hatte (Urteil vom 7. November 2019, Rose Vision/Kommission, C-346/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:939, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.04.2021 - T-525/19

    Intering u.a./ Kommission - Öffentliche Aufträge - Ausschreibungsverfahren -

    Zwar lässt Art. 84 Abs. 1 der Verfahrensordnung das Vorbringen neuer Klage- und Verteidigungsgründe im Laufe des Verfahrens zu, sofern sie auf rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte gestützt werden, die erst während des Verfahrens zutage getreten sind, er darf aber nicht so ausgelegt werden, dass er dem Kläger die Möglichkeit einräumt, den Unionsrichter mit neuen Anträgen zu befassen und damit den Streitgegenstand oder die Art der Klage zu ändern (Urteil vom 7. November 2019, Rose Vision/Kommission, C-346/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:939, Rn. 43).
  • EuG, 22.11.2022 - T-640/20

    Validity/ Kommission

    Ainsi, de telles conclusions modifiant l'objet du litige ou la nature du recours sont irrecevables (voir, en ce sens, arrêts du 7 novembre 2019, Rose Vision/Commission, C-346/18 P, non publié, EU:C:2019:939, point 43 et jurisprudence citée, et du 20 octobre 2021, ZU/Commission, T-671/18 et T-140/19, non publié, EU:T:2021:715, point 308).
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