Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1994

Rechtsprechung
   EuGH, 05.10.1994 - C-355/93   

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https://dejure.org/1994,228
EuGH, 05.10.1994 - C-355/93 (https://dejure.org/1994,228)
EuGH, Entscheidung vom 05.10.1994 - C-355/93 (https://dejure.org/1994,228)
EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1994 - C-355/93 (https://dejure.org/1994,228)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

    Assoziierungsabkommen EWG°Türkei; Beschluß Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG°Türkei
    1. Völkerrechtliche Verträge; Assoziierungsabkommen EWG°Türkei; Freizuegigkeit; Arbeitnehmer; Türkische Staatsangehörige, die erstmalig in einem der Mitgliedstaaten beschäftigt sind; Anspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis bei dem gleichen Arbeitgeber nach einem ...

  • EU-Kommission

    Eroglu / Land Baden-Württemberg

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Aufenthaltsrecht nach dem Assoziierungsabkommen mit der Türkei

  • Judicialis

    Beschluss Nr. 1/80 des durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichteten Assoziationsrates vom 19. September 1980 über di... e Entwicklung der Assoziation Art. 6; ; Beschluss Nr. 1/80 des durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei errichteten Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG - Türkei - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Türkische Staatsangehörige, die erstmalig in einem der Mitgliedstaaten beschäftigt sind - Anspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis bei dem gleichen Arbeitgeber nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Recht auf Erneuerung einer Arbeitserlaubnis; Fortsetzung der Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluß des Assoziationsrates - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 53
  • FamRZ 1995, 469 (Ls.)
  • DVBl 1994, 1402
  • BB 1995, 778
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-355/93
    7 Das Verwaltungsgericht Karlsruhe führt aus, die Versagung der Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis stehe im Einklang mit dem deutschen Recht, stellt sich aber die Frage, ob sich nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Urteile vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89 (Sevince, Slg. 1990, I-3461) und vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-237/91 (Kus, Slg. 1992, I-6781) aus den angeführten Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1/80 eine für Frau Eroglu günstigere Entscheidung ergeben könne.

    11 In dem genannten Urteil Sevince hat der Gerichtshof ausserdem für Recht erkannt, daß Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft unmittelbare Wirkung hat (Nr. 2 des Tenors).

    18 In dem genannten Urteil Sevince hat der Gerichtshof im Zusammenhang mit Artikel 6 Absatz 1 dritter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 festgestellt, daß diese Bestimmung zwar lediglich die beschäftigungsrechtliche und nicht die aufenthaltsrechtliche Stellung der türkischen Arbeitnehmer regelt, daß diese beiden Aspekte der persönlichen Situation türkischer Arbeitnehmer jedoch eng miteinander verknüpft sind.

  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-355/93
    7 Das Verwaltungsgericht Karlsruhe führt aus, die Versagung der Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis stehe im Einklang mit dem deutschen Recht, stellt sich aber die Frage, ob sich nicht insbesondere unter Berücksichtigung der Urteile vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89 (Sevince, Slg. 1990, I-3461) und vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-237/91 (Kus, Slg. 1992, I-6781) aus den angeführten Bestimmungen des Beschlusses Nr. 1/80 eine für Frau Eroglu günstigere Entscheidung ergeben könne.
  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus EuGH, 05.10.1994 - C-355/93
    Artikel 48 Absatz 3 EWG-Vertrag führt nämlich die Rechte, die den Angehörigen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Freizuegigkeit der Arbeitnehmer zustehen, nicht abschließend auf (Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89, Antonissen, Slg. 1991, I-745, Randnr. 13), denn diese Freizuegigkeit umfasst das Recht der Gemeinschaftsangehörigen zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht nur zur Bewerbung um tatsächlich angebotene Stellen, sondern auch zur Suche nach einer solchen Stelle (Kus, a. a. O., Randnr. 35).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Er hat ferner geklärt, daß Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 - einschließlich des ersten Spiegelstrichs - in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft unmittelbare Wirkung hat, und dazu ausgeführt, diese Bestimmung enthalte unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und im Hinblick auf ihren Sinn und Zweck eine klare und eindeutige Verpflichtung, deren Erfüllung und deren Wirkungen nicht vom Erlaß eines weiteren Aktes abhingen (EuGH, Urteile vom 20. September 1990, a.a.O. I-3461 (3501 f.) und vom 16. Dezember 1992 - Rs. C-237/91 - Kus, InfAuslR 1993, 41 (43 Rn. 28, 30); EuGH, Sechste Kammer, Urteil vom 5. Oktober 1994 - Rs. C-355/93 - Eroglu, InfAuslR 1994, 385).

    Daran hat die Sechste Kammer des Gerichtshofs im Urteil vom 5. Oktober 1994 (a.a.O.) festgehalten.

    Im übrigen geht die Sechste Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in ihrem Urteil vom 5. Oktober 1994 (a.a.O.) ersichtlich ebenfalls davon aus, daß Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 auch auf Kinder und damit Familienangehörige in einem Mitgliedstaat der Gemeinschaft beschäftigter türkischer Arbeitnehmer anwendbar ist.

    Der Beschluß Nr. 1/80 läßt die Befugnis der Mitgliedstaaten unberührt, Vorschriften sowohl über die Einreise türkischer Staatsangehöriger in ihr Hoheitsgebiet als auch über die Voraussetzungen für deren erste Beschäftigung zu erlassen, und regelt in Art. 6 die Stellung türkischer Arbeitnehmer, die bereits ordnungsgemäß in den Arbeitsmarkt der Mitgliedstaaten eingegliedert sind (EuGH, Urteil vom 16. Dezember 1992, a.a.O. Rn. 25; EuGH, 6. Kammer, Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O. Rn. 10).

    Die Sechste Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften hat entschieden, daß sich ein türkischer Staatsangehöriger, der die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 ARB 1/80 erfüllt, auch auf diese Vorschrift berufen kann, um eine Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung zu erreichen (Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1995 - 1 C 35.94

    Ausländerrecht: Aufenthaltsrechtlicher Anspruch der Kinder türkischer

    Die Sechste Kammer des Gerichtshofs hat durch Urteil vom 5. Oktober 1994 - Rs. C-355/93 - (Eroglu, NVwZ 1995, 53 = InfAuslR 1994, 385) entschieden, daß das in Art. 7 Abs. 2 ARB 1/80 anerkannte Recht, sich auf jedes Stellenangebot zu bewerben, zwangsläufig die Anerkennung eines Aufenthaltsrechts des Bewerbers beinhaltet.

    Davon geht auch die Sechste Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften in dem bereits erwähnten Eroglu-Urteil aus (Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O.; vgl. auch Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, Stand Januar 1995, 402 B, Art. 7 Rn. 19).

    In gleicher Weise wendet die Sechste Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften diese Bestimmung auf eine 1960 geborene türkische Staatsangehörige an (Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O.; vgl. auch die Schlußanträge von Generalanwalt Darmon in dieser Sache, Rn. 65).

    Insoweit kann von dem in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften entwickelten gemeinschaftsrechtlichen Begriff der Berufsausbildung ausgegangen werden (vgl. auch Sechste Kammer des EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O. Rn. 16 ff.).

    Dementsprechend hat die Sechste Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften entschieden (Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O. Rn. 22), der Anspruch nach Art. 7 Abs. 2 ARB 1/80 hänge nicht davon ab, aus welchem Grund die Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung ursprünglich erteilt worden sei.

  • EuGH, 10.01.2006 - C-230/03

    Sedef - Assoziierung EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 6 des

    35 Wie sich des Näheren bereits aus dem Wortlaut der drei Gedankenstriche des Artikels 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 ergibt, sind die Rechte, die den türkischen Arbeitnehmern nach diesen Bestimmungen zukommen, unterschiedlich und Bedingungen unterworfen, die je nach der Dauer der Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat verschieden sind (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-355/93, Eroglu, Slg. 1994, I-5113, Randnr. 12, sowie die genannten Urteile Tetik, Randnr. 23, Eker, Randnr. 21, Günaydin, Randnr. 25, und Ertanir, Randnr. 25).

    Nach vier Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung hat er das uneingeschränkte Recht, sich für jede frei gewählte Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis zu bewerben und Zugang zu ihr zu erhalten (dritter Gedankenstrich) (vgl. Urteile Eroglu, Randnr. 12, Tetik, Randnr. 26, und Nazli, Randnr. 27).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1994 - C-355/93   

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https://dejure.org/1994,28411
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1994 - C-355/93 (https://dejure.org/1994,28411)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Hayriye Eroglu gegen Land Baden-Württemberg.

    Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluß des Assoziationsrates - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1994 - C-355/93
    (1) ° Urteil vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89, Slg. 1990, I-3461.
  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1994 - C-355/93
    (14) ° Rechtssache C-48/93 (Slg. 1994, I-1353, Randnrn.
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1994 - C-355/93
    (2) ° Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-237/91, Slg. 1992, I-6781.
  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1994 - C-355/93
    (26) ° Rechtssache 12/86, Slg. 1987, 3719.
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