Rechtsprechung
EuGH, 12.01.2006 - C-37/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Vereinigtes Königreich
- EU-Kommission
Kommission / Vereinigtes Königreich
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/337/EWG in der durch die Richtlinie 97/11/EG geänderten Fassung - Umweltverträglichkeitsprüfung - Genehmigungen ohne Prüfung
- EU-Kommission
Kommission / Vereinigtes Königreich
Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Vereinigtes Königreich, eingereicht am 31. Januar 2005
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 2 Absatz 1 und 4 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) in der durch die ...
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 01.03.2012 - C-354/10
Kommission / Griechenland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechter Erlass der Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Beihilfen zurückzufordern, die nach Art. 1 Abs. 1 (mit Ausnahme der in Art. 1 Abs. 2 und den Art. 2 und 3 genannten Beihilfen) der Entscheidung der Kommission vom 18. Juli 2007 (C [2007] 3251) über steuerfreie Rücklagen (staatliche Beihilfe C 37/05) für rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wurden.Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 4, 5 und 6 der Entscheidung 2008/723/EG der Kommission vom 18. Juli 2007 über die von Griechenland gewährte staatliche Beihilfe C 37/05 (ex NN 11/04) - Steuerfreie Rücklagen - verstoßen, dass sie es unterlassen hat, innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle Maßnahmen zu erlassen, die erforderlich sind, um die in Art. 1 Abs. 1 der fraglichen Entscheidung für rechtswidrig und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärten Beihilfen - mit Ausnahme der in Art. 1 Abs. 2 und den Art. 2 und 3 dieser Entscheidung genannten - zurückzufordern.
- EuG, 05.06.1996 - T-398/94
Kahn Scheppvaart BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
4 Für 1994 hat die Kommission die Beihilfehöchstgrenze im Sinne der Artikel 4 Absatz 1 und 5 Absatz 1 der Siebenten Richtlinie auf 9 % festgelegt (Mitteilung 94/C 37/05 der Kommission, ABl. 1994, C 37, S. 4).