Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 16.04.2015 - C-388/13   

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https://dejure.org/2015,7254
EuGH, 16.04.2015 - C-388/13 (https://dejure.org/2015,7254)
EuGH, Entscheidung vom 16.04.2015 - C-388/13 (https://dejure.org/2015,7254)
EuGH, Entscheidung vom 16. April 2015 - C-388/13 (https://dejure.org/2015,7254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wettbewerbswidrige irreführende Geschäftspraxis gemäß Art. 6 UGP-RL liegt schon bei einem Einzelverstoß vor

  • Europäischer Gerichtshof

    UPC Magyarország

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken - Erteilung einer falschen Auskunft durch ein Telekommunikationsunternehmen gegenüber einem Abonnenten, die diesem zusätzliche Kosten verursacht - Einstufung als "irreführende ...

  • Betriebs-Berater

    'Erteilung einer falschen, für den Abonnenten zusätzliche Kosten auslösenden Information durch Telekommunikationsunternehmen als "irreführende Geschäftspraxis" "Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/29/EG âEUR'' Unlautere Geschäftspraktiken - Erteilun'

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nemzeti Fogyasztóvédelmi Hatóság/UPC Magyarország

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • lexea.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Falschauskunft ist irreführende Geschäftspraxis i.S.d. Wettbewerbsrechts

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Auch einmalige Irreführung eines Verbrauchers ist eine irreführende Geschäftspraxis im Sinne der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Erste Falschauskunft an Verbraucher ist Irreführung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige irreführende Geschäftspraxis bei Einzelverstoß

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Falsche Auskunft gegenüber einem Verbraucher ist Irreführung

  • heise.de (Pressemeldung, 01.07.2015)

    Versehentliche Falschauskunft ist abmahnfähig

  • heise.de (Pressebericht, 01.07.2015)

    Versehentliche Falschauskunft ist abmahnfähig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Falsche Auskunft eines Gewerbetreibenden an Verbraucher ist irreführende Geschäftspraxis

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erteilung einer falschen, für den Abonnenten zusätzliche Kosten auslösenden Information durch ein Telekommunikationsunternehmen als "irreführende Geschäftspraxis"

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Auch nur das einmalige Verhalten eines Gewerbetreibenden gegenüber einem einzelnen Verbraucher kann eine irreführende Geschäftspraxis im Sinne der UGP-Richtlinie sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Falsche Auskunft eines Unternehmens ggü. Verbraucher ist Wettbewerbsverstoß

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Irren ist nicht menschlich, sondern kann abgemahnt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Falsche Auskunft eines Gewerbetreibenden gegenüber einzelnem Verbraucher ist unlauter

  • taylorwessing.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß durch unrichtige Auskunft an Verbraucher zu Vertragslaufzeit

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Falsche Rechtsauskunft gegenüber Verbraucher ist irreführende Geschäftspraxis

Besprechungen u.ä. (2)

  • lexea.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Falschauskunft ist irreführende Geschäftspraxis i.S.d. Wettbewerbsrechts

  • anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Falschauskunft ist irreführende Geschäftspraxis i.S.d. Wettbewerbsrechts

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    UPC Magyarország

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Kúria - Auslegung von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 600
  • GRUR Int. 2015, 572
  • MMR 2015, 443
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • BGH, 21.07.2016 - I ZR 26/15

    LGA tested - Wettbewerbswidrige Irreführung durch Unterlassen: Vorenthalten einer

    Dafür spricht, dass die Bestimmungen der Richtlinie 2005/29/EG im Wesentlichen aus der Sicht des Verbrauchers als des Adressaten und Opfers unlauterer Geschäftspraktiken konzipiert sind und den Zweck verfolgen, ihn umfassend vor solchen Praktiken zu schützen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. April 2015 - C-388/13, GRUR 2015, 600 Rn. 52 f. = WRP 2015, 698 - Ungarische Verbraucherschutzbehörde/UPC; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 5a Rn. 3.24).
  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 86/13

    Himalaya Salz - Schutz geografischer Herkunftsangaben: Kennzeichenrechtlich

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat nach Erlass des vorliegend mit der Revision angefochtenen Berufungsurteils entschieden, dass bei einer Geschäftspraxis, die alle in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken genannten Voraussetzungen für eine Einstufung als den Verbraucher irreführende Praxis erfüllt, nicht mehr geprüft zu werden braucht, ob eine solche Praxis auch den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie widerspricht, um sie als unlauter und damit nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie verboten ansehen zu können (EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - C-435/11, GRUR 2013, 1157 Rn. 35 ff., 48 = WRP 2014, 38 - CHS Tour Services; Urteil vom 16. April 2015 - C-388/13, GRUR 2015, 600 Rn. 63 = WRP 2015, 698 - Ungarische Verbraucherschutzbehörde/UPC).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 216/17

    Identitätsdiebstahl

    Die Annahme einer irreführenden Handlung im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 2005/29/EG setzt grundsätzlich nicht voraus, dass der Gewerbetreibende vorsätzlich eine objektiv falsche Angabe macht (EuGH, Urteil vom 16. April 2015 - C-388/13, GRUR 2015, 600 Rn. 47 bis 49 = WRP 2015, 698 - Ungarische Verbraucherschutzbehörde; Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 5 Rn. 1.53).

    Ferner braucht bei einer Geschäftspraxis, die - wie im Streitfall - alle in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG genannten Voraussetzungen einer den Verbraucher irreführenden Praxis erfüllt, nicht mehr geprüft zu werden, ob eine solche Praxis auch den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie widerspricht, um sie als unlauter und mithin nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie verboten ansehen zu können (EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - C-435/11, GRUR 2013, 1157 Rn. 42 bis 45 = WRP 2014, 38 - CHS Tour Services; EuGH, GRUR 2015, 600 Rn. 63 - Ungarische Verbraucherschutzbehörde; Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 5 Rn. 1.53).

    Überdies sind die Bestimmungen der Richtlinie 2005/29/EG im Wesentlichen aus der Sicht des Verbrauchers als eines Adressats und Opfers unlauterer Geschäftspraktiken konzipiert (EuGH, GRUR 2015, 600 Rn. 52 - Ungarische Verbraucherschutzbehörde).

  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 93/17

    Prämiensparverträge

    Ebenso ist eine objektiv falsche rechtliche Auskunft eines Unternehmers, die er auf eine ausdrückliche Nachfrage des Verbrauchers erteilt, zur Irreführung und Beeinflussung des Verbrauchers geeignet, weil sie ihn daran hindert, eine Entscheidung in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. April 2015 - C-388/13, GRUR 2015, 600 Rn. 40 = WRP 2015, 698 - UPC).
  • BGH, 23.04.2020 - I ZR 85/19

    Preisänderungsregelung

    Ebenso ist eine objektiv falsche rechtliche Auskunft eines Unternehmers, die er auf eine ausdrückliche Nachfrage des Verbrauchers erteilt, zur Irreführung und Beeinflussung des Verbrauchers geeignet, weil sie ihn daran hindert, eine Entscheidung in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. April 2015 - C-388/13, GRUR 2015, 600 Rn. 40 = WRP 2015, 698 - UPC; BGH, GRUR 2019, 754 Rn. 32 - Prämiensparverträge).
  • BGH, 20.10.2021 - I ZR 17/21

    Identitätsdiebstahl II - Unbestellt gelieferte Waren, Irrtum des Unternehmers

    Die Annahme einer irreführenden Handlung im Sinne von Art. 6 der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmern gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt, dessen Umsetzung § 5 UWG dient, setzt grundsätzlich nicht voraus, dass der Gewerbetreibende vorsätzlich eine objektiv falsche Angabe macht (vgl. EuGH, Urteil vom 16. April 2015 - C-388/13, GRUR 2015, 600 Rn. 47 bis 49 = WRP 2015, 698 - UPC Magyarország; BGH, GRUR 2019, 1202 Rn. 26 - Identitätsdiebstahl I; Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 39. Aufl., § 5 Rn. 1.53).

    Ferner braucht bei einer Geschäftspraxis, die - wie im Streitfall - alle in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG (§ 5 Abs. 1 UWG) genannten Voraussetzungen einer den Verbraucher irreführenden Praxis erfüllt, nicht mehr geprüft zu werden, ob eine solche Praxis auch den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie (§ 2 Abs. 1 Nr. 7, § 3 Abs. 2 UWG) widerspricht, um sie als unlauter ansehen zu können (vgl. EuGH, Urteil vom 19. September 2013 - C-435/11, GRUR 2013, 1157 Rn. 42 bis 45 = WRP 2014, 38 - CHS Tour Services; EuGH, GRUR 2015, 600 Rn. 63 - UPC Magyarország; BGH, GRUR 2019, 1202 Rn. 26 - Identitätsdiebstahl I; Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 5 Rn. 1.53).

  • BGH, 02.02.2023 - III ZR 63/22
    Ebenso ist eine objektiv falsche rechtliche Auskunft eines Unternehmers, die er auf eine ausdrückliche Nachfrage des Verbrauchers erteilt, zur Irreführung und Beeinflussung des Verbrauchers geeignet, weil sie ihn daran hindert, eine Entscheidung in voller Kenntnis der Sachlage zu treffen (vgl. EuGH , GRUR 2015, 600 Rn. 40).
  • OLG Hamburg, 28.01.2021 - 15 U 128/19

    Mobilfunk-Inkasso - Wettbewerbsverstoß: Zahlungsaufforderung durch ein

    Die Annahme einer irreführenden Handlung i.S.v. Art. 6 UGP-Richtlinie setzt grundsätzlich nicht voraus, dass der Gewerbetreibende vorsätzlich eine objektiv falsche Angabe macht (EuGH, GRUR 2015, 600 Rn. 47-49 - Ungarische Verbraucherschutzbehörde; BGH, GRUR 2019, 1202 Rn. 26 - Identitätsdiebstahl).

    Die Beklagte beruft sich insofern darauf, dass der Gerichtshof der Europäischen Union in der genannten Entscheidung "Ungarische Verbraucherschutzbehörde" wiederholt daran anknüpft, dass dem dortigen Beklagten ein "Fehler" unterlaufen sei (EuGH, GRUR 2015, 600 Rn. 40 und 50) und der Gerichtshof offenbar von einem fahrlässigen Handeln des Gewerbetreibenden ausgegangen ist.

    Ferner braucht bei einer Geschäftspraxis, die - wie im Streitfall - alle in Art. 6 Abs. 1 UGP-Richtlinie genannten Voraussetzungen einer den Verbraucher irreführenden Praxis erfüllt, nicht mehr geprüft zu werden, ob eine solche Praxis auch den Erfordernissen der beruflichen Sorgfalt i.S.v. Art. 5 As. 2 der Richtlinie widerspricht, um sie als unlauter und mithin nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie verboten ansehen zu können (EuGH, GRUR 2013, 1157 Rn. 42-45 - CHS Tour Services; GRUR 2015, 600 Rn. 63 - Ungarische Verbraucherschutzbehörde; BGH, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2022 - 6 U 276/21

    Irreführung durch irrtümlich überhöhte Preisforderung

    Eine Täuschungsabsicht ist für den Art. 6 UGP-RL umsetzenden Irreführungsschutz des § 5 UWG nicht erforderlich (EuGH C-388/13 - EU:C:2015:225 Rn 47 (zu Art. 6 Abs. 1 UGP-RL) - UPC Magyarország).
  • EuGH, 02.02.2023 - C-208/21

    Towarzystwo Ubezpieczen Ż (Contrats types d'assurance trompeurs)

    Drittens besteht das Ziel der Richtlinie 2005/29 darin, ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und zu diesem Zweck zu garantieren, dass unlautere Praktiken im Interesse der Verbraucher wirksam bekämpft werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. April 2015, UPC Magyarország, C-388/13, EU:C:2015:225, Rn. 32 und 51).

    Was als Zweites die Wirksamkeit, die Verhältnismäßigkeit und die abschreckende Wirkung einer Sanktionsmaßnahme im Sinne von Art. 13 dieser Richtlinie betrifft, die in der Ungültigerklärung des Vertrags besteht, hat der Gerichtshof zum einen darauf hingewiesen, dass es allein Sache der nationalen Gerichte ist, unter Berücksichtigung sämtlicher die bei ihnen anhängigen Rechtssachen kennzeichnenden Umstände zu beurteilen, ob die von den Mitgliedstaaten gemäß der in Rn. 79 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung vorgesehene Sanktionsregelung für Gewerbetreibende, die auf unlautere Geschäftspraktiken zurückgreifen, den Erfordernissen dieser Richtlinie und insbesondere dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. April 2015, UPC Magyarország, C-388/13, EU:C:2015:225, Rn. 58 und 59, sowie entsprechend Urteil vom 5. März 2020, 0PR-Finance, C-679/18, EU:C:2020:167, Rn. 27).

  • EuGH, 13.09.2018 - C-54/17

    Die Vermarktung von SIM-Karten, die kostenpflichtige vorinstallierte und

  • OLG Koblenz, 03.02.2021 - 9 U 809/20

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für E-Zigaretten

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2018 - C-109/17

    Bankia - Verbraucherschutz - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere Geschäftspraktiken

  • BGH, 23.04.2020 - I ZR 86/19

    Befugnis eines Versorgers zur einseitigen Änderung der Preisänderungsregelungen

  • EuGH, 19.09.2018 - C-109/17

    Bankia

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-598/21

    Vseobecná úverová banka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

  • OLG Dresden, 26.04.2022 - 14 U 2489/21

    Anspruch auf Unterlassung der Stornoabwehr für einen Reiseveranstalter; Keine

  • OLG München, 16.03.2017 - 29 U 3285/16

    Unterbliebene Rabattberücksichtigung bei Rechnungslegung

  • OLG Hamburg, 08.08.2019 - 3 U 40/18

    CHD-Vorsorgevertrag - Irreführende Angaben zur Rechtsgrundlage der Kündigung

  • KG, 11.03.2016 - 5 U 151/14

    Schmerztherapie, Kinesiologie Tape Original - Wettbewerbsverstoß: Irreführung

  • OLG Koblenz, 03.02.2022 - 9 U 809/20
  • LG Hamburg, 24.01.2018 - 416 HKO 196/17

    Wettbewerbsverstoß: Äußerung einer Rechtsansicht hinsichtlich der

  • LG Flensburg, 10.07.2020 - 6 HKO 42/19

    Couchtisch - Wettbewerbsverstoß: Auslegung eines Unterlassungsvertrages;

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2021 - C-371/20

    Peek & Cloppenburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2018 - C-54/17

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, allein die

  • LG Detmold, 26.01.2016 - 6 O 11/15

    Fertiggarage - Gebäude - Widerrufsrecht - Verbraucher

  • LG Detmold, 26.01.2016 - 6 O 57/14

    Fertiggarage - Gebäude - Widerrufsrecht - Verbraucher

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2019 - C-628/17

    Orange Polska - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherschutz - Unlautere

  • LG München I, 20.06.2016 - 4 HKO 9215/15

    Unterlassungsanspruch gegen den Abschluss von Telekommunikationsverträgen ohne

  • LG Köln, 20.07.2022 - 84 O 164/21
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2014 - C-388/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31327
Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2014 - C-388/13 (https://dejure.org/2014,31327)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23.10.2014 - C-388/13 (https://dejure.org/2014,31327)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - C-388/13 (https://dejure.org/2014,31327)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,31327) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    UPC Magyarország

    Unlautere Geschäftspraktiken - Erteilung einer falschen Auskunft durch ein Telekommunikationsunternehmen gegenüber einem Abonnenten, die diesem zusätzliche Kosten verursacht - Begriff der "Geschäftspraktik" - Rolle des Vertragsrechts

  • Wolters Kluwer

    Ahndung einer kostenverursachenden Falschauskunft durch Telekommunikationsunternehmen; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen der ungarischen Kúria

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unlautere Geschäftspraktiken - Erteilung einer falschen Auskunft durch ein Telekommunikationsunternehmen gegenüber einem Abonnenten, die diesem zusätzliche Kosten verursacht - Begriff der 'Geschäftspraktik' - Rolle des Vertragsrechts

  • rechtsportal.de

    Ahndung einer kostenverursachenden Falschauskunft durch Telekommunikationsunternehmen; Schlussanträge des Generalanwalts zum Vorabentscheidungsersuchen der ungarischen Kúria

Verfahrensgang

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