Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 03.04.1995 | Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 06.04.1995 - C-4/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,207
EuGH, 06.04.1995 - C-4/94 (https://dejure.org/1995,207)
EuGH, Entscheidung vom 06.04.1995 - C-4/94 (https://dejure.org/1995,207)
EuGH, Entscheidung vom 06. April 1995 - C-4/94 (https://dejure.org/1995,207)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    BLP Group / Kommissioners of Customs & Excise

    Richtlinien 67/227 des Rates, Artikel 2, und 77/388 des Rates, Artikel 17
    Steuerrecht; Harmonisierung; Umsatzsteuern; Gemeinsames Mehrwertsteuersystem; Vorsteuerabzug; Steuer auf Dienstleistungen für einen steuerfreien Umsatz; Ausschluß des Rechts auf Vorsteuerabzug; Steuerfreier Umsatz zur Bewirkung eines besteuerten Umsatzes; Unbeachtlich

  • EU-Kommission

    BLP Group / Kommissioners of Customs & Excise

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsames Mehrwertsteuersystem innerhalb der Europäischen Gemeinschaften; Auslegung des Art. 2 der Ersten Richtlinie 67/227/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer; Auslegung des Art. 17 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorsteuerabzug: Steuerfreie Umsätze

  • Judicialis

    Erste Richtlinie 67/227/EWG Art. 2; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Steuer auf Dienstleistungen für einen steuerfreien Umsatz - Ausschluß des Rechts auf Vorsteuerabzug - Steuerfreier Umsatz zur Bewirkung eines besteuerten Umsatzes - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 432
  • DB 1995, 2579
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

    Auszug aus EuGH, 06.04.1995 - C-4/94
    Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet die vollständige Neutralität hinsichtlich der steuerlichen Belastung aller wirtschaftlichen Tätigkeiten unabhängig von deren Zweck und deren Ergebnis unter der Voraussetzung, daß diese Tätigkeiten ihrerseits der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19).
  • BFH, 27.01.2011 - V R 38/09

    Kein Vorsteuerabzug beim steuerfreien Beteiligungsverkauf

    Dies gilt auch, wenn der Unternehmer eine Leistung z.B. --wie hier-- für einen steuerfreien Ausgangsumsatz bezieht, um mittelbar seine zum Vorsteuerabzug berechtigende wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu stärken, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (EuGH-Urteile vom 6. April 1995 C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; vom 8. Juni 2000 C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und vom 22. Februar 2001 C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).

    Dementsprechend ist auf die "objektive Natur des betreffenden Umsatzes" abzustellen (EuGH-Urteil BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 24).

    Dementsprechend ist "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich" (EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin hat sich hieran durch das EuGH-Urteil SKF in Slg. 2009, I-10413 nichts geändert, da der EuGH auch in diesem Urteil nochmals ausdrücklich entschieden hat, dass die wirtschaftliche Gesamttätigkeit nur zu berücksichtigen ist, wenn ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsumsatz "fehlt" (EuGH auch im Urteil SKF in Slg. 2009, I-10413 Rdnr. 59) und der EuGH weiter in dieser Entscheidung auf seine früheren Urteile BLP in Slg. 1995, I-983, Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 --wenn auch in anderem Zusammenhang-- ausdrücklich Bezug nimmt.

    Gegen die Auffassung der Klägerin spricht, dass der EuGH im Urteil BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnrn. 17 ff. einen direkten und unmittelbaren Zusammenhang zwischen den von Handelsbanken, Rechtsanwälten und Steuerberatern beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen bezogenen Leistungen und der nach Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der Richtlinie 77/388/EWG steuerfreien Übertragung dieser Gesellschaftsanteile bejaht hat, ohne dies davon abhängig zu machen, ob der Verkäufer der Anteile seine Beratungskosten an den Erwerber weiterbelasten konnte.

    aufgrund einer Weitergabe der hierdurch erzielten Einnahmen an die Klägerin mittelbar der Stärkung ihrer Kapitalbasis dienen sollte, rechtfertigt keine andere Beurteilung, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (s. oben II.1.b bb) und EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19, Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20 und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).

  • BFH, 07.12.2023 - V R 15/21

    Wohnraumvermietung und Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage

    b) Zu berücksichtigen sind weiter die "objektiven Umstände" (EuGH-Urteil Midland Bank vom 08.06.2000 - C-98/98, EU:C:2000:300, Rz 32 und zweite Antwort) und die "objektive Natur des betreffenden Umsatzes" (EuGH-Urteil BLP Group vom 06.04.1995 - C 4/94, EU:C:1995:107, Rz 24).
  • BFH, 09.12.2010 - V R 17/10

    Kein Vorsteuerabzug beim Betriebsausflug, soweit keine Aufmerksamkeit (Grenze 110

    Dies gilt auch, wenn der Unternehmer eine Leistung für einen z.B. steuerfreien Ausgangsumsatz bezieht, um mittelbar seine zum Vorsteuerabzug berechtigende wirtschaftliche Gesamttätigkeit zu stärken, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (EuGH-Urteile vom 6. April 1995 C-4/94, BLP, Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; vom 8. Juni 2000 C-98/98, Midland Bank, Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und vom 22. Februar 2001 C-408/98, Abbey National, Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).

    Lediglich mittelbar verfolgte Zwecke, wie z.B. die Verbesserung des Betriebsklimas, können einen Vorsteuerabzug im Hinblick auf die wirtschaftliche Gesamttätigkeit des Unternehmers im Regelfall nicht rechtfertigen, da "der vom Steuerpflichtigen verfolgte endgültige Zweck unerheblich ist" (s. oben II.1.b bb, und EuGH-Urteile BLP in Slg. 1995, I-983 Rdnr. 19; Midland Bank in Slg. 2000, I-4177 Rdnr. 20, und Abbey National in Slg. 2001, I-1361 Rdnr. 25).

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Rechtsprechung
   EuGH, 03.04.1995 - C-4/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,14272
EuGH, 03.04.1995 - C-4/94 (https://dejure.org/1995,14272)
EuGH, Entscheidung vom 03.04.1995 - C-4/94 (https://dejure.org/1995,14272)
EuGH, Entscheidung vom 03. April 1995 - C-4/94 (https://dejure.org/1995,14272)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1995, 1453
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1995 - C-4/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,30554
Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1995 - C-4/94 (https://dejure.org/1995,30554)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.01.1995 - C-4/94 (https://dejure.org/1995,30554)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Januar 1995 - C-4/94 (https://dejure.org/1995,30554)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    BLP Group plc gegen Commissioners of Customs & Excise.

    Mehrwertsteuer - Auslegung des Artikels 2 der Richtlinie 67/227/EWG und des Artikels 17 Absatz 2 der Richtlinie 77/388/EWG - Abzug der Vorsteuer auf Gegenstände oder Dienstleistungen, die mit steuerfreien Umsätzen in Zusammenhang stehen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1995 - C-4/94
    b) Zur Stützung ihres Arguments(15) beruft sich die BLP ausserdem auf den Grundsatz der Steuerneutralität, den sie aus den Begründungserwägungen der Ersten Richtlinie(16) und der Rechtsprechung ableitet, namentlich aus den Urteilen Rompelman(17) und Sofitam(18).

    Diese Betrachtungsweise steht im Einklang mit den von der BLP ins Feld geführten Urteilen Rompelman und Sofitam.

    In dem Urteil Rompelman ging es um die Frage, ob der Erwerb eines Immobiliarrechts als notwendige Voraussetzung für dessen (der Mehrwertsteuer unterliegende) Nutzung bereits zur wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 der Sechsten Richtlinie gehört, wenn (zum Zeitpunkt der Beurteilung) diese Nutzung zwar beabsichtigt ist, aber noch nicht eingesetzt hat.

    (17) ° Urteil vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83 (Rompelman, Slg. 1985, 655).

  • EuGH, 20.06.1991 - C-60/90

    Polysar Investments Netherlands / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1995 - C-4/94
    (7) ° Urteil vom 20. Juni 1991 in der Rechtssache C-60/90 (Polysar Investments Netherlands, Slg. 1991, I-3111).
  • EuGH, 05.02.1981 - 154/80

    Staatsecretaris van Financiën / Coöperatieve Aardappelenbewaarplaats

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1995 - C-4/94
    (13) ° Urteil vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 154/80 (Staatssecretaris van Financiën, Slg. 1981, 445, Randnr. 13); Urteil vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87 (Naturally Yours Cosmetics Ltd, Slg. 1988, 6365, Randnr. 16).
  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1995 - C-4/94
    (10) ° Vgl. Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81 (Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 44).
  • EuGH, 21.09.1988 - 50/87

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1995 - C-4/94
    (9) ° Siehe z. B. das Urteil vom 21. September 1988 in der Rechtssache 50/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4797, Randnr. 16).
  • EuGH, 23.11.1988 - 230/87

    Naturally Yours Cosmetics Ltd / Kommissioners of Customs und Excise

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1995 - C-4/94
    (13) ° Urteil vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 154/80 (Staatssecretaris van Financiën, Slg. 1981, 445, Randnr. 13); Urteil vom 23. November 1988 in der Rechtssache 230/87 (Naturally Yours Cosmetics Ltd, Slg. 1988, 6365, Randnr. 16).
  • EuGH, 22.06.1993 - C-333/91

    Sofitam / Ministre chargé du Budget

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.01.1995 - C-4/94
    (18) ° Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-333/91 (Sofitam, Slg. 1993, I-3513).
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