Rechtsprechung
   EuGH, 22.11.2001 - C-541/99, C-542/99, C-541-99   

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EuGH, 22.11.2001 - C-541/99, C-542/99, C-541-99 (https://dejure.org/2001,2893)
EuGH, Entscheidung vom 22.11.2001 - C-541/99, C-542/99, C-541-99 (https://dejure.org/2001,2893)
EuGH, Entscheidung vom 22. November 2001 - C-541/99, C-542/99, C-541-99 (https://dejure.org/2001,2893)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie 93/13/EWG - Begriff "Verbraucher" - Unternehmen, das mit einem anderen Unternehmen einen Standardvertrag über den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen zum ausschließlichen Nutzen seiner Mitarbeiter schließt

  • Europäischer Gerichtshof

    Cape

  • EU-Kommission PDF

    Cape und Idealservice MN RE

    Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie des Rates 93/13
    Rechtsangleichung - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13 - Verbraucher im Sinne des Artikels 2 - Begriff - Juristische Personen - Ausschluss

  • EU-Kommission

    Cape und Idealservice MN RE

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Richtlinie 93/13/EWG Art. 2 lit. b

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; Richtlinie 93/13/EWG Art. 2 lit. b
    Rechtsangleichung - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Richtlinie 93/13 - Verbraucher im Sinne des Artikels 2 - Begriff - Juristische Personen - Ausschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    RL 93/13/EWG Art. 2 Buchst. b
    Keine Anwendbarkeit der Klauselrichtlinie auf ein Unternehmen, das mit einem anderen Unternehmen einen Standardvertrag über den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen zum ausschließlichen Nutzen seiner Mitarbeiter schließt

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Ufficio del Giudice di Pace Viadana - Auslegung des Artikels 2 Buchstabe b der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Begriff des Verbrauchers - Unternehmen, das mit einem anderen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 205
  • EuZW 2002, 32
  • DB 2002, 264
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 243/13

    Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) ist der Begriff des Verbrauchers zwar dahingehend auszulegen, dass er sich ausschließlich auf natürliche Personen bezieht und die entsprechende Anwendung verbraucherschützender Vorschriften auf juristische Personen daher ausschließt (EuGH, NJW 2002, 205 [zu Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Klauselrichtlinie, ABl. Nr. L 95 vom 21. April 1993, S. 29]; Staudinger/Kannowski, aaO Rn. 31; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Oktober 2001 - XI ZR 63/01, aaO).
  • BGH, 30.03.2017 - VII ZR 269/15

    Kontrollfähigkeit der Haftungsbegrenzungsklausel eines Architekten:

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist der Begriff "Verbraucher", wie er in Art. 2 b) der Klausel-Richtlinie definiert wird, dahin auszulegen, dass er sich ausschließlich auf natürliche Personen bezieht (EuGH, NJW 2002, 205 Rn. 17 - Cape und Idealservice MN RE; Mülbert, WM 2004, 905, 907 ff.; Elßner/Schirmbacher, VuR 2003, 247, 249).

    Da nach der Klausel-Richtlinie und der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, NJW 2002, 205 Rn. 17) die Schutzvorschriften für Verbraucher nur für natürliche Personen Anwendung finden, ist jedenfalls eine Ausdehnung der den Verbraucher betreffenden Schutzvorschrift in § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB auf rechtsfähige Personengesellschaften, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließen, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können und deren Gesellschafter neben natürlichen auch juristische Personen sind, aufgrund der aus der Gesetzesbegründung erkennbaren Zielsetzung des Gesetzgebers nicht geboten.

  • BGH, 23.02.2010 - XI ZR 186/09

    Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse

    Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind hingegen nur natürliche Personen (ebenso für den Begriff des Verbrauchers im Sinne der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, ABl. EG Nr. L 95 vom 21. April 1993, S. 29 - 34: EuGH NJW 2002, 205).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2018 - 4 U 26/17

    Haftung der BGB-Gesellschafter für einen Kontokorrentkredit der GbR:

    Europarechtlich sind Verbraucher aber nur natürliche Personen und zu den juristischen Personen gehören alle rechtsfähigen Personengesellschaften einschließlich der Gesellschaften bürgerlichen Rechts (Krebs, DB 2002, 517 ff.; EuGH Urteil vom 22. November 2001 - C-541/99 und C-542/99 -, juris).
  • EuGH, 02.04.2020 - C-329/19

    Condominio di Milano, via Meda - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Darüber hinaus weist es auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs hin, insbesondere das Urteil vom 22. November 2001, Cape und Idealservice MN RE (C-541/99 und C-542/99, EU:C:2001:625), wonach dem Begriff "Verbraucher" die Eigenschaft des betreffenden Rechtssubjekts als natürliche Person zugrunde zu legen sei.

    Zur ersten Voraussetzung hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass eine andere als eine natürliche Person, die einen Vertrag mit einem Gewerbetreibenden schließt, nicht als Verbraucher im Sinne von Art. 2 Buchst. b der Richtlinie 93/13 angesehen werden kann (Urteil vom 22. November 2001, Cape und Idealservice MN RE, C-541/99 und C-542/99, EU:C:2001:625, Rn. 16).

  • BGH, 23.02.2010 - XI ZR 187/09

    Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse

    Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind hingegen nur natürliche Personen (ebenso für den Begriff des Verbrauchers im Sinne der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, ABl. EG Nr. L 95 vom 21. April 1993, S. 29 - 34: EuGH NJW 2002, 205).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-110/14

    Costea - Verbraucherschutz - Begriff des Verbrauchers im Sinne von Art. 2 Buchst.

    3 - Der Gerichtshof hat diesen Begriff im Kontext dieser Richtlinie bereits im Urteil Cape und Idealservice MN RE (C-541/99 und C-542/99, EU:C:2001:625) ausgelegt.

    16 - Urteil Cape und Idealservice MN RE (C-541/99 und C-542/99, EU:C:2001:625, Rn. 16).

  • BGH, 23.02.2010 - XI ZR 190/09

    Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse

    Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind hingegen nur natürliche Personen (ebenso für den Begriff des Verbrauchers im Sinne der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen, ABl. EG Nr. L 95 vom 21. April 1993, S. 29 - 34: EuGH NJW 2002, 205).
  • OLG Hamm, 01.10.2019 - 34 U 175/18
    So hat auch der BGH ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Verbraucher natürliche Personen sind, die zu einem privaten Zweck einen Vertrag schließen, der nicht einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann; der Verbraucherbegriff ist eng auszulegen (BGH, Urteil vom 09. Februar 2017 - IX ZR 67/16 -, Rn. 13, juris unter Bezugnahme u.a. eben auf EuGH, Urteil vom 20.01.2005, C-464/01 a.a.O.; so auch Staudinger/Hausmann (2016) Verfahrensrecht für internationale Verträge Internationale Zuständigkeit für Vertragsklagen; Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen, Rn. 158, juris; Musielak/Voit/Stadler, 16. Aufl. 2019, EuGVVO nF Art. 17 Rn. 1; Geimer, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 32. Aufl., Artikel 17 (Artikel 15 LugÜ) EUGVVO, Rn. 5; MüKoZPO/Gottwald, 5. Aufl. 2017, Brüssel Ia-VO Art. 17 Rn. 2; Paulus, in: Geimer/Schütze, Internationaler Rechtsverkehr, Art. 17 VO (EU) Nr. 215/2012, Tz. 23 m.w.N.; vgl. auch EuGH, Urteil vom 22. November 2001 - C-541/99 und C-542/99 -, juris zum ähnlichen Verbraucherbegriff der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993).
  • OLG Hamm, 21.11.2019 - 34 U 175/18
    Nach dieser ist der Begriff "Verbraucher", wie er in Art. 2 b) der Klausel Richtlinie definiert wird, dahin auszulegen, dass er sich ausschließlich auf natürliche Personen bezieht (EuGH, Urteil vom 22.11.2001 - verb. Rs. C-541/99 und C-542/99 Cape Snc/Idealservice Srl, NJW 2002, 205, beck-online).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-542/99

    Cape - Umwelt und Verbraucher

  • LG Karlsruhe, 08.12.2004 - 9 O 188/03

    Wirksamkeit einer Gerichtsstandvereinbarung unter dem Gesichtspunkt des Art 66

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.06.2000 - C-240/98

    Océano Grupo Editorial

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2001 - C-541/99
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Océano Grupo Editorial und Salvat Editores(3) ausgeführt, dass "das durch die Richtlinie eingeführte Schutzsystem davon ausgeht, dass der Verbraucher sich gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können".

    3: - Urteil vom 27. Juni 2000 in den Rechtssachen C-240/98 bis C-244/98 (Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Slg. 2000, I-4941, Randnr. 25).

  • EuGH, 14.03.1991 - C-361/89

    Strafverfahren gegen Di Pinto

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2001 - C-541/99
    8: - Urteil des Gerichtshofes vom 14. März 1991 in der Rechtssache C-361/89 (Di Pinto, Slg. 1991, I-1189).
  • EuGH, 19.01.1993 - C-89/91

    Shearson Lehman Hutton / TVB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2001 - C-541/99
    5: - Urteil vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-89/91 (Shearson Lehmann Hutton, Slg. 1993, I-139, Randnr. 22, Hervorhebung durch den Verfasser).
  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2001 - C-541/99
    6: - Urteil vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-269/95 (Benincasa, Slg. 1997, I-3767, Randnr. 17).
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.06.2000 - C-240/98

    Océano Grupo Editorial

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-541/99
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Océano Grupo Editorial und Salvat Editores(3) ausgeführt, dass "das durch die Richtlinie eingeführte Schutzsystem davon ausgeht, dass der Verbraucher sich gegenüber dem Gewerbetreibenden in einer schwächeren Verhandlungsposition befindet und einen geringeren Informationsstand besitzt, was dazu führt, dass er den vom Gewerbetreibenden vorformulierten Bedingungen zustimmt, ohne auf deren Inhalt Einfluss nehmen zu können".

    L 95, S. 29.3: - Urteil vom 27. Juni 2000 in den Rechtssachen C-240/98 bis C-244/98 (Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Slg. 2000, I-4941, Randnr. 25).

  • EuGH, 19.01.1993 - C-89/91

    Shearson Lehman Hutton / TVB

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-541/99
    5: - Urteil vom 19. Januar 1993 in der Rechtssache C-89/91 (Shearson Lehmann Hutton, Slg. 1993, I-139, Randnr. 22, Hervorhebung durch den Verfasser).
  • EuGH, 03.07.1997 - C-269/95

    Benincasa

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-541/99
    6: - Urteil vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-269/95 (Benincasa, Slg. 1997, I-3767, Randnr. 17).
  • EuGH, 14.03.1991 - C-361/89

    Strafverfahren gegen Di Pinto

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-541/99
    7: - Randnr. 18.8: - Urteil des Gerichtshofes vom 14. März 1991 in der Rechtssache C-361/89 (Di Pinto, Slg. 1991, I-1189).
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