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   EuGH, 01.12.2022 - C-595/21   

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https://dejure.org/2022,34422
EuGH, 01.12.2022 - C-595/21 (https://dejure.org/2022,34422)
EuGH, Entscheidung vom 01.12.2022 - C-595/21 (https://dejure.org/2022,34422)
EuGH, Entscheidung vom 01. Dezember 2022 - C-595/21 (https://dejure.org/2022,34422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    LSI - Germany

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Information der Verbraucher über Lebensmittel - Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 - Art. 17 und Anhang VI Teil A Nr. 4 - "Bezeichnung des Lebensmittels" - "Produktname" - Verpflichtende Angaben bei der Kennzeichnung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Information der Verbraucher über Lebensmittel - Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 - Art. 17 und Anhang VI Teil A Nr. 4 - "Bezeichnung des Lebensmittels" - "Produktname" - Verpflichtende Angaben bei der Kennzeichnung von ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Lebensmittelrecht: LSI - Germany/Freistaat Bayern

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Kennzeichnungspflicht bei Ersatzzutaten

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Lebensmittelrecht: BiFi-Urteil zur Austauschregelung - Produktname und Bezeichnung des Lebensmittels meinen dasselbe

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 04.06.2015 - C-195/14

    Die Etikettierung eines Lebensmittels darf den Verbraucher nicht irreführen,

    Auszug aus EuGH, 01.12.2022 - C-595/21
    Ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher liest nämlich, wenn sich seine Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung des betreffenden Lebensmittels richtet, zunächst das Verzeichnis der Zutaten dieses Lebensmittels, dessen Angabe nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 1169/2011 verpflichtend ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 1998, Gut Springenheide und Tusky, C-210/96, EU:C:1998:369 Rn. 31, und vom 4. Juni 2015, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, C-195/14, EU:C:2015:361, Rn. 37).
  • EuGH, 25.02.2021 - C-772/19

    Bartosch Airport Supply Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

    Auszug aus EuGH, 01.12.2022 - C-595/21
    Nach ständiger Rechtsprechung können die in einer der Sprachfassungen einer unionsrechtlichen Vorschrift verwendeten Begriffe aber nicht als alleinige Grundlage für die Auslegung dieser Vorschrift herangezogen werden oder Vorrang vor den anderen Sprachfassungen beanspruchen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau, 30/77, EU:C:1977:172, Rn. 14, und vom 25. Februar 2021, Bartosch Airport Supply Services, C-772/19, EU:C:2021:141, Rn. 26).
  • EuGH, 24.03.2022 - C-533/20

    Upfield Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 01.12.2022 - C-595/21
    Zum anderen ist, was die mit der Verordnung Nr. 1169/2011 verfolgten Ziele anbelangt, darauf hinzuweisen, dass diese Verordnung, wie sich aus ihrem Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit ihrem Art. 3 Abs. 1 ergibt, u. a. darauf abzielt, ein hohes Verbraucherschutzniveau in Bezug auf Informationen über Lebensmittel unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Erwartungen der Verbraucher zu gewährleisten, indem ihnen eine Grundlage für eine fundierte Wahl geboten wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 24. März 2022, Upfield Hungary, C-533/20, EU:C:2022:211, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus EuGH, 01.12.2022 - C-595/21
    Nach ständiger Rechtsprechung können die in einer der Sprachfassungen einer unionsrechtlichen Vorschrift verwendeten Begriffe aber nicht als alleinige Grundlage für die Auslegung dieser Vorschrift herangezogen werden oder Vorrang vor den anderen Sprachfassungen beanspruchen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 1977, Bouchereau, 30/77, EU:C:1977:172, Rn. 14, und vom 25. Februar 2021, Bartosch Airport Supply Services, C-772/19, EU:C:2021:141, Rn. 26).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus EuGH, 01.12.2022 - C-595/21
    Ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher liest nämlich, wenn sich seine Kaufentscheidung nach der Zusammensetzung des betreffenden Lebensmittels richtet, zunächst das Verzeichnis der Zutaten dieses Lebensmittels, dessen Angabe nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 1169/2011 verpflichtend ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Juli 1998, Gut Springenheide und Tusky, C-210/96, EU:C:1998:369 Rn. 31, und vom 4. Juni 2015, Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände, C-195/14, EU:C:2015:361, Rn. 37).
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