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   EuGH, 20.03.2014 - C-639/11, C-61/12   

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EuGH, 20.03.2014 - C-639/11, C-61/12 (https://dejure.org/2014,4500)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.2014 - C-639/11, C-61/12 (https://dejure.org/2014,4500)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 2014 - C-639/11, C-61/12 (https://dejure.org/2014,4500)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulassung von Kraftfahrzeugen - Art. 34 AEUV und 36 AEUV - Richtlinie 70/311/EWG - Richtlinie 2007/46/EG - Rechtsverkehr in einem Mitgliedstaat - Verpflichtung, für die Zulassung die Lenkanlage von Personenkraftwagen auf die linke ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Polen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulassung von Kraftfahrzeugen - Art. 34 AEUV und 36 AEUV - Richtlinie 70/311/EWG - Richtlinie 2007/46/EG - Rechtsverkehr in einem Mitgliedstaat - Verpflichtung, für die Zulassung die Lenkanlage von Personenkraftwagen auf die linke ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Polen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulassung von Kraftfahrzeugen - Art. 34 AEUV und 36 AEUV - Richtlinie 70/311/EWG - Richtlinie 2007/46/EG - Rechtsverkehr in einem Mitgliedstaat - Verpflichtung, für die Zulassung die Lenkanlage von Personenkraftwagen auf die linke ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Zulassung rechtsgesteuerter Personenkraftwagen in Polen; Vertragswidrigkeit einer Umbaupflicht für neue oder bereits in anderen Mitgliedstaaten zugelassene Personenkraftwagen mit Lenkanlagen auf derselben Seite wie die Verkehrsrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung rechtsgesteuerter Personenkraftwagen in Polen; vertragswidrige Umbaupflicht für neue oder bereits in anderen Mitgliedstaaten zugelassene Personenkraftwagen mit Lenkanlagen auf derselben Seite wie die Verkehrsrichtung; Vertragsverletzungsklage der Europäischen ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Warenverkehr - Die von Polen und Litauen auferlegte Verpflichtung, das Lenkrad von Personenkraftwagen auf die linke Seite zu versetzen, wenn es sich auf der rechten Seite befindet, verstößt gegen das Unionsrecht

  • heise.de (Pressebericht, 20.03.2014)

    Lenkrad darf im Auto rechts oder links sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umbau von rechtsseitigen Lenkrädern von Personenkraftwagen auf die linke Seite

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Lenkrad darf rechts oder links sein - EuGH sieht keine sicherheitsrelevanten Gründe für Umbau

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 34 AEUV, Art. 2a der Richtlinie 70/311/EWG des Rates vom 8. Juni 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Lenkanlagen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 133, S. ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

    Auszug aus EuGH, 20.03.2014 - C-639/11
    Im Licht der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt die streitige Regelung eine nach Art. 34 AEUV verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen dar, da sie die Wirkung hat, den Zugang von Fahrzeugen, deren Fahrerplatz sich auf der rechten Seite befindet und die rechtmäßig in anderen Mitgliedstaaten als der Republik Polen hergestellt und zugelassen worden sind, zum polnischen Markt zu behindern (vgl. zu den Ursprüngen dieser Rechtsprechung Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Rn. 5, vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", 120/78, Slg. 1979, 649, Rn. 14, sowie aus jüngerer Zeit Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-519, Rn. 58).

    Nach derselben Rechtsprechung kann eine solche Regelung durch zwingende Erfordernisse gerechtfertigt sein, sofern sie geeignet ist, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was dazu erforderlich ist (Urteil Kommission/Italien, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die polnische Regierung beruft sich zur Rechtfertigung der in Rede stehenden Regelung auf die Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, die unstreitig nach der Rechtsprechung einen zwingenden Grund des Gemeinwohls darstellt, der geeignet ist, eine Behinderung des freien Warenverkehrs zu rechtfertigen (Urteil Kommission/Italien, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hierbei obliegt es den zuständigen nationalen Behörden, nachzuweisen, dass ihre Regelung geeignet ist, das verfolgte Ziel zu erreichen, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien, Rn. 61 und 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Angesichts der vorstehenden Erwägungen ist daher anders als in dem Fall, der zum Urteil Kommission/Italien geführt hat, nicht ersichtlich, dass die in Rede stehende Maßnahme als für die Erreichung des verfolgten Ziels notwendig angesehen werden kann.

  • EuGH, 28.01.2010 - C-333/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus EuGH, 20.03.2014 - C-639/11
    Nach den dem Gerichtshof zur Verfügung stehenden Informationen erlauben außerdem die Regelungen von 22 Mitgliedstaaten, d. h. der großen Mehrheit der Mitgliedstaaten, entweder ausdrücklich die Zulassung von Fahrzeugen, deren Fahrerplatz sich auf derselben Seite wie die Verkehrsrichtung befindet, oder tolerieren sie, auch wenn in bestimmten dieser Mitgliedstaaten der Zustand des Straßennetzes mit dem in der Republik Polen vergleichbar ist (vgl. entsprechend Urteil vom 28. Januar 2010, Kommission/Frankreich, C-333/08, Slg. 2010, I-757, Rn. 105).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 20.03.2014 - C-639/11
    Im Licht der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt die streitige Regelung eine nach Art. 34 AEUV verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen dar, da sie die Wirkung hat, den Zugang von Fahrzeugen, deren Fahrerplatz sich auf der rechten Seite befindet und die rechtmäßig in anderen Mitgliedstaaten als der Republik Polen hergestellt und zugelassen worden sind, zum polnischen Markt zu behindern (vgl. zu den Ursprüngen dieser Rechtsprechung Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Rn. 5, vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", 120/78, Slg. 1979, 649, Rn. 14, sowie aus jüngerer Zeit Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-519, Rn. 58).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 20.03.2014 - C-639/11
    Im Licht der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt die streitige Regelung eine nach Art. 34 AEUV verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen dar, da sie die Wirkung hat, den Zugang von Fahrzeugen, deren Fahrerplatz sich auf der rechten Seite befindet und die rechtmäßig in anderen Mitgliedstaaten als der Republik Polen hergestellt und zugelassen worden sind, zum polnischen Markt zu behindern (vgl. zu den Ursprüngen dieser Rechtsprechung Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Rn. 5, vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", 120/78, Slg. 1979, 649, Rn. 14, sowie aus jüngerer Zeit Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-519, Rn. 58).
  • EuGH, 13.01.2022 - C-177/19

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts über die teilweise Nichtigerklärung

    Aus diesen Bestimmungen geht hervor, dass der harmonisierte Rahmen die Verwirklichung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Ziel hat und dabei ein hohes Maß an Verkehrssicherheit garantieren will, das durch die vollständige Harmonisierung der technischen Anforderungen u. a. an den Bau der Fahrzeuge gewährleistet wird (Urteil vom 20. März 2014, Kommission/Polen, C-639/11, EU:C:2014:173, Rn. 34 und 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2021 - C-177/19

    Generalanwalt Bobek: Der Gerichtshof sollte die Rechtsmittel gegen das Urteil des

    Ähnlich auch Urteil vom 20. März 2014, Kommission/Polen (C-639/11, EU:C:2014:173, Rn. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2018 - C-668/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Vgl. Urteile vom 20. März 2014, Kommission/Polen (C-639/11, EU:C:2014:173), und vom 20. März 2014, Kommission/Litauen (C-61/12, EU:C:2014:172).

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. März 2014, Kommission/Polen (C-639/11, EU:C:2014:173, Rn. 34 und 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême) -

    20 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. März 2014, Kommission/Polen (C-639/11, EU:C:2014:173, Rn. 57), und vom 20. März 2014, Kommission/Litauen (C-61/12, EU:C:2014:172, Rn. 62).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-348/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek kann die Nord Stream 2 AG die Richtlinie,

    139 Vgl. z. B. Urteile vom 28. Februar 2018, Kommission/Xinyi PV Products (Anhui) Holdings (C-301/16 P, EU:C:2018:132, Rn. 78); und vom 20. März 2014, Kommission/Litauen (C-61/12, EU:C:2014:172, Rn. 62).
  • KG, 03.11.2020 - 9 U 1033/20

    Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland im

    Vielmehr dienen die Vorschriften der Richtlinie 2007/46/EG der Verwirklichung und dem Funktionieren des Binnenmarkts und sollen dabei ein hohes Maß an Verkehrssicherheit garantieren, das durch die vollständige Harmonisierung der technischen Anforderungen u. a. an den Bau der Fahrzeuge gewährleistet wird (vgl. EuGH, Urteile vom 20. März 2014 - C-61/12 - juris Rn. 40 und - C-639/11 - juris Rn. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2018 - C-326/17

    RDW u.a. - Richtlinie 1999/37/EG - Zulassungsbescheinigungen, die für Fahrzeuge

    18 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juni 1987, Gofette und Gilliard (406/85, EU:C:1987:274, Rn. 7 bis 10), vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande (C-297/05, EU:C:2007:531, Rn. 73 bis 76), vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien (C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 57 bis 59), vom 6. September 2012, Kommission/Belgien (C-150/11, EU:C:2012:539, Rn. 52 bis 54), vom 20. März 2014, Kommission/Polen (C-639/11, EU:C:2014:173, Rn. 52, 53 und 55) und Kommission/Litauen (C-61/12, EU:C:2014:172, Rn. 57, 58 und 60).
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Rechtsprechung
   EuGH, 20.03.2014 - C-61/12   

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https://dejure.org/2014,4498
EuGH, 20.03.2014 - C-61/12 (https://dejure.org/2014,4498)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.2014 - C-61/12 (https://dejure.org/2014,4498)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 2014 - C-61/12 (https://dejure.org/2014,4498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com

    "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulassung von Kraftfahrzeugen - Art. 34 AEUV und 36 AEUV - Richtlinie 70/311/EWG - Richtlinie 2007/46/EG - Rechtsverkehr in einem Mitgliedstaat - Verpflichtung, für die Zulassung die Lenkanlage von Personenkraftwagen auf die linke ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Litauen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulassung von Kraftfahrzeugen - Art. 34 AEUV und 36 AEUV - Richtlinie 70/311/EWG - Richtlinie 2007/46/EG - Rechtsverkehr in einem Mitgliedstaat - Verpflichtung, für die Zulassung die Lenkanlage von Personenkraftwagen auf die linke ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Litauen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulassung von Kraftfahrzeugen - Art. 34 AEUV und 36 AEUV - Richtlinie 70/311/EWG - Richtlinie 2007/46/EG - Rechtsverkehr in einem Mitgliedstaat - Verpflichtung, für die Zulassung die Lenkanlage von Personenkraftwagen auf die linke ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Mitgliedsländer dürfen Halter von Pkw mit Lenkrad auf der rechten Seite nicht zum Umbau auf Linkslenkung verpflichten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Mitgliedsländer dürfen Halter von Pkw mit Lenkrad auf der rechten Seite nicht zum Umbau auf Linkslenkung verpflichten

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Lenkrad darf rechts oder links sein - EuGH sieht keine sicherheitsrelevanten Gründe für Umbau

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 34 AEUV, Art. 2 der Richtlinie 70/311/EWG des Rates vom 8. Juni 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Lenkanlagen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 133, S. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2014, 318
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

    Auszug aus EuGH, 20.03.2014 - C-61/12
    Im Licht der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt die streitige Regelung eine nach Art. 34 AEUV verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen dar, da sie die Wirkung hat, den Zugang von Fahrzeugen, deren Fahrerplatz sich auf der rechten Seite befindet und die rechtmäßig in anderen Mitgliedstaaten als der Republik Litauen hergestellt und zugelassen worden sind, zum litauischen Markt zu behindern (vgl. zu den Ursprüngen dieser Rechtsprechung Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Rn. 5, vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", 120/78, Slg. 1979, 649, Rn. 14, sowie in jüngerer Zeit Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-519, Rn. 58).

    Nach derselben Rechtsprechung kann eine solche Regelung durch zwingende Erfordernisse gerechtfertigt sein, sofern sie geeignet ist, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was dazu erforderlich ist (Urteil Kommission/Italien, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die litauische Regierung beruft sich zur Rechtfertigung der in Rede stehenden Regelung auf die Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, die unstreitig nach der Rechtsprechung einen zwingenden Grund des Gemeinwohls darstellt, der geeignet ist, eine Behinderung des freien Warenverkehrs zu rechtfertigen (Urteil Kommission/Italien, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hierbei obliegt es den zuständigen nationalen Behörden, nachzuweisen, dass ihre Regelung geeignet ist, das verfolgte Ziel zu erreichen, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien, Rn. 61 und 62 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Angesichts der vorstehenden Erwägungen ist daher anders als in dem Fall, der zum Urteil Kommission/Italien geführt hat, nicht ersichtlich, dass die in Rede stehende Maßnahme als für die Erreichung des verfolgten Ziels notwendig angesehen werden kann.

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus EuGH, 20.03.2014 - C-61/12
    Im Licht der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt die streitige Regelung eine nach Art. 34 AEUV verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen dar, da sie die Wirkung hat, den Zugang von Fahrzeugen, deren Fahrerplatz sich auf der rechten Seite befindet und die rechtmäßig in anderen Mitgliedstaaten als der Republik Litauen hergestellt und zugelassen worden sind, zum litauischen Markt zu behindern (vgl. zu den Ursprüngen dieser Rechtsprechung Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Rn. 5, vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", 120/78, Slg. 1979, 649, Rn. 14, sowie in jüngerer Zeit Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-519, Rn. 58).
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus EuGH, 20.03.2014 - C-61/12
    Im Licht der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs stellt die streitige Regelung eine nach Art. 34 AEUV verbotene Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen dar, da sie die Wirkung hat, den Zugang von Fahrzeugen, deren Fahrerplatz sich auf der rechten Seite befindet und die rechtmäßig in anderen Mitgliedstaaten als der Republik Litauen hergestellt und zugelassen worden sind, zum litauischen Markt zu behindern (vgl. zu den Ursprüngen dieser Rechtsprechung Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Rn. 5, vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral, "Cassis de Dijon", 120/78, Slg. 1979, 649, Rn. 14, sowie in jüngerer Zeit Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-519, Rn. 58).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-333/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus EuGH, 20.03.2014 - C-61/12
    Nach den dem Gerichtshof zur Verfügung stehenden Informationen erlauben außerdem die Regelungen von 22 Mitgliedstaaten, d. h. der großen Mehrheit der Mitgliedstaaten, entweder ausdrücklich die Zulassung von Fahrzeugen, deren Fahrerplatz sich auf derselben Seite wie die Verkehrsrichtung befindet, oder tolerieren sie, auch wenn in bestimmten dieser Mitgliedstaaten der Zustand des Straßennetzes mit dem in der Republik Litauen vergleichbar ist (vgl. entsprechend Urteil vom 28. Januar 2010, Kommission/Frankreich, C-333/08, Slg. 2010, I-757, Rn. 105).
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Rechtsprechung
   EuGH, 20.06.2012 - C-61/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,58424
EuGH, 20.06.2012 - C-61/12 (https://dejure.org/2012,58424)
EuGH, Entscheidung vom 20.06.2012 - C-61/12 (https://dejure.org/2012,58424)
EuGH, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - C-61/12 (https://dejure.org/2012,58424)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,30191
Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12 (https://dejure.org/2013,30191)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07.11.2013 - C-61/12 (https://dejure.org/2013,30191)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 07. November 2013 - C-61/12 (https://dejure.org/2013,30191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Litauen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der Richtlinie 70/311/EWG - Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2007/46/EG - Art. 34 AEUV und 36 AEUV - Freier Warenverkehr - Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung eines Mitgliedstaats, in dem Rechtsverkehr ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Litauen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2a der Richtlinie 70/311/EWG - Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie 2007/46/EG - Art. 34 AEUV und 36 AEUV - Freier Warenverkehr - Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung eines Mitgliedstaats, in dem Rechtsverkehr ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (29)

  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12
    71 - Urteile vom 5. Oktober 1994, van Schaik (C-55/93, Slg. 1994, I-4837, Randnr. 19), und vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien (C-110/05, Slg. 2009, I-519, Randnr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    74 - Vgl. u. a. Urteile Kommission/Polen (Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung), Kommission/Italien, C-110/05 (Randnr. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung), und Kommission/Belgien (Randnrn. 54 und 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    92 - Urteil Kommission/Italien, C-110/05 (Randnr. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 05.06.2008 - C-170/07

    Kommission / Polen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12
    25 - Jede nationale Regelung in einem Bereich, der auf Gemeinschaftsebene abschließend harmonisiert wurde, ist nämlich zunächst anhand der fraglichen Harmonisierungsmaßnahme und erst dann anhand des primären Gemeinschaftsrechts zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, C-170/07, Randnr. 35, vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter, C-205/07, Slg. 2008, I-9947, Randnr. 33, und vom 6. September 2012, Kommission/Belgien, C-150/11, Randnr. 47).

    74 - Vgl. u. a. Urteile Kommission/Polen (Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung), Kommission/Italien, C-110/05 (Randnr. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung), und Kommission/Belgien (Randnrn. 54 und 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 06.09.2012 - C-150/11

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12
    25 - Jede nationale Regelung in einem Bereich, der auf Gemeinschaftsebene abschließend harmonisiert wurde, ist nämlich zunächst anhand der fraglichen Harmonisierungsmaßnahme und erst dann anhand des primären Gemeinschaftsrechts zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, C-170/07, Randnr. 35, vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter, C-205/07, Slg. 2008, I-9947, Randnr. 33, und vom 6. September 2012, Kommission/Belgien, C-150/11, Randnr. 47).

    72 - Vgl. u. a. Urteil Kommission/Belgien (Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 16.12.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12
    25 - Jede nationale Regelung in einem Bereich, der auf Gemeinschaftsebene abschließend harmonisiert wurde, ist nämlich zunächst anhand der fraglichen Harmonisierungsmaßnahme und erst dann anhand des primären Gemeinschaftsrechts zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, C-170/07, Randnr. 35, vom 16. Dezember 2008, Gysbrechts und Santurel Inter, C-205/07, Slg. 2008, I-9947, Randnr. 33, und vom 6. September 2012, Kommission/Belgien, C-150/11, Randnr. 47).

    73 - Urteile Gysbrechts und Santurel Inter (Randnr. 51) sowie Ascafor und Asidac (Randnr. 58).

  • EuGH, 19.05.2009 - C-531/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12
    33 ff., und vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien, C-531/06, Slg. 2009, I-4103, Randnr. 23).

    92 - Urteil Kommission/Italien, C-110/05 (Randnr. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-83/05

    Voigt - Verwirklichung des Binnenmarktes - Rechtsangleichung - Kraftfahrzeuge -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12
    Das Urteil Voigt steht dieser Auffassung nicht entgegen(39).

    18 - Ebenso hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 13. Juli 2006, Voigt (C-83/05, Slg. 2006, I-6799, Randnr. 15), festgestellt, dass die Richtlinie 70/156 keine Bestimmung über die Einstufung von Kraftfahrzeugen in die Klasse der "Personenkraftwagen" enthält.

  • EuGH, 24.04.2008 - C-286/07

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12
    66 - Vgl. entsprechend Urteile vom 10. April 2008, Kommission/Portugal (C-265/06, Slg. 2008, I-2245, Randnr. 33), vom 24. April 2008, Kommission/Luxemburg (C-286/07, Randnrn. 32 und 34), und Bonnarde (Randnr. 30).
  • EuGH, 05.02.1981 - 53/80

    Eyssen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12
    97 - Zum Beispiel im Bereich der öffentlichen Gesundheit die Ernährungsgewohnheiten der nationalen Bevölkerung (Urteil vom 5. Februar 1981, Koninklijke Kaasfabriek Eyssen, 53/80, Slg. 1981, 409, Randnrn. 13 und 14).
  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12
    65 - Urteile vom 20. Februar 1979, Rewe-Zentral (120/78, Slg. 1979, 649, Randnr. 14), vom 6. Oktober 2011, Bonnarde (C-443/10, Slg. 2011, I-9327, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 18. Oktober 2012, Elenca (C-385/10, Randnrn. 22 und 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-484/10

    Ascafor und Asidac - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 07.11.2013 - C-61/12
    70 - Urteile vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland (C-141/07, Slg. 2008, I-6935, Randnr. 51), vom 1. März 2012, Ascafor und Asidac (C-484/10, Randnr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung), und Elenca (Randnr. 28).
  • EuGH, 06.10.2011 - C-443/10

    Bonnarde - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher

  • EuGH, 09.12.2010 - C-421/09

    Humanplasma - Art. 28 EG und 30 EG - Nationale Regelung, die die Einfuhr von

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 18.10.2012 - C-385/10

    Elenca - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige Beschränkungen und Maßnahmen gleicher

  • EuGH, 10.09.2009 - C-416/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

  • EuGH, 15.03.2007 - C-54/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG und

  • EuGH, 05.10.1994 - C-55/93

    Strafverfahren gegen Van Schaik

  • EuGH, 17.04.2007 - C-470/03

    AGM-COS.MET - Richtlinie 98/37/EG - Maßnahmen gleicher Wirkung - Maschinen, deren

  • EuGH, 11.12.1990 - 47/88

    Kommission / Denmark

  • EuGH, 05.06.2007 - C-170/04

    DAS VERBOT DER EINFUHR VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN DURCH PRIVATPERSONEN NACH

  • EuGH, 28.01.2010 - C-333/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • EuGH, 18.11.2010 - C-142/09

    Lahousse und Lavichy - Richtlinien 92/61/EWG und 2002/24/EG - Typgenehmigung für

  • EuGH, 29.05.1997 - C-329/95

    VAG Sverige

  • EuGH, 10.04.2008 - C-265/06

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • EuGH, 18.10.2012 - C-301/10

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 11.09.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen

  • EuGH, 11.06.2009 - C-327/08

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 14.05.2002 - C-383/00

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 18.05.2006 - C-221/04

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

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