Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 14.01.1993 - C-177/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1498
EuGH, 14.01.1993 - C-177/91 (https://dejure.org/1993,1498)
EuGH, Entscheidung vom 14.01.1993 - C-177/91 (https://dejure.org/1993,1498)
EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 1993 - C-177/91 (https://dejure.org/1993,1498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Bioforce / Oberfinanzdirektion München

    Gemeinsamer Zolltarif; Tarifpositionen; Weißdornauszug mit Zusatz von Alkohol; Erzeugnis zur therapeutischen und prophylaktischen Verwendung; Zuweisung zur Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur

  • EU-Kommission

    Bioforce / Oberfinanzdirektion München

  • Wolters Kluwer

    Zolltarifierung von Weißdornauszug mit Zusatz von Alkohol als Herzstärkungsmittel; Umfang der Position "Arzneiwaren" im Gemeinsamen Zolltarif; Entscheidende Kriterien für die Tarifierung von Waren

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177
    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Weißdornauszug mit Zusatz von Alkohol - Erzeugnis zur therapeutischen und prophylaktischen Verwendung - Zuweisung zur Position 3004 der Kombinierten Nomenklatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinsamer Zolltarif - Positionen 30.04 und 22.08 - Weißdorn-Tropfen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 31.03.1992 - C-338/90

    Hamlin Electronics / Hauptzollamt Darmstadt

    Auszug aus EuGH, 14.01.1993 - C-177/91
    8 Sodann ist festzustellen, daß nach ständiger Rechtsprechung (siehe zuletzt das Urteil vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-338/90, Hamlin Electronics, Slg. 1992, I-2333, Randnr. 8) aus zwingenden Gründen der Rechtssicherheit das entscheidende Kriterium für die Tarifierung von Waren grundsätzlich in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen des Gemeinsamen Zolltarifs festgelegt sind.
  • EuGH, 06.11.1997 - C-201/96

    LTM

    Im übrigen hat der Gerichtshof im Urteil vom 14. Januar 1993 in der Rechtssache C-177/91 (Bioforce, Slg. 1993, I-45, Randnr. 12) festgestellt, daß ein pharmazeutisches Produkt im Sinne der Position 3004 der KN genau umschriebene therapeutische und vor allem prophylaktische Eigenschaften aufweist und seine Wirkung auf ganz bestimmte Funktionen des menschlichen Organismus konzentriert ist.

    Allgemein ist nicht dargetan worden, daß Strongenol eine bestimmte, genau umschriebene therapeutische und vor allem prophylaktische Wirkung auf ganz bestimmte Funktionen des menschlichen Organismus aufweist, wie dies im Urteil Bioforce verlangt wird.

  • EuGH, 09.01.2007 - C-40/06

    Juers Pharma - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Gemeinsamer Zolltarif

    22 Zur Position 3004 der KN hat der Gerichtshof zum einen entschieden, dass "Arzneiwaren" im Sinne dieser Position Erzeugnisse sind, die genau umschriebene therapeutische oder prophylaktische Eigenschaften aufweisen und deren Wirkungen auf ganz bestimmte Funktionen des menschlichen Organismus konzentriert sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Januar 1993, Bioforce, C-177/91, Slg. 1993, I-45, Randnr. 12, vom 15. Mai 1997, Bioforce, C-405/95, Slg. 1997, I-2581, Randnr. 18, vom 12. März 1998, Laboratoires Sarget, C-270/96, Slg. 1998, I-1121, Randnr. 28, sowie vom 10. Dezember 1998, Glob-Sped, C-328/97, Slg. 1998, I-8357, Randnrn.
  • EuGH, 19.01.2005 - C-206/03

    SmithKline Beecham - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Gemeinsamer

    31 Was die Position 3004 der KN angeht, so hat der Gerichtshof entschieden, dass "Arzneiwaren" im Sinne dieser Position Erzeugnisse sind, die genau umschriebene therapeutische oder prophylaktische Eigenschaften aufweisen und deren Wirkungen auf ganz bestimmte Funktionen des menschlichen Organismus konzentriert sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Januar 1993 in der Rechtssache C-177/91, Bioforce, Slg. 1993, I-45, Randnr. 12, vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-405/95, Bioforce, Slg. 1997, I-2581, Randnr. 18, Laboratoires Sarget, Randnr. 28, und Glob Sped, Randnrn.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-177/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,21774
Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-177/91 (https://dejure.org/1992,21774)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.09.1992 - C-177/91 (https://dejure.org/1992,21774)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. September 1992 - C-177/91 (https://dejure.org/1992,21774)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,21774) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Bioforce GmbH gegen Oberfinanzdirektion München.

    Gemeinsamer Zolltarif - Positionen 30.04 und 22.08 - Weißdorn-Tropfen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.03.1981 - 114/80

    Ritter / Oberfinanzdirektion Hamburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-177/91
    Im Urteil vom 26. März 1981 in der Rechtssache 114/80(6) hat der Gerichtshof entschieden, daß unter Getränken im Sinne des GZT.

    (6) ° Ritter, Slg. 1981, 895.

  • EuGH, 30.11.1983 - 227/82

    Van Bennekom

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-177/91
    Wie der Gerichtshof im Urteil vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82(5) entschieden hat, soll die Richtlinie den Verbraucher nicht nur vor schädlichen oder giftigen Arzneimitteln als solchen schützen, sondern auch vor Erzeugnissen, die anstelle der geeigneten Heilmittel verwendet werden.

    (5) ° Van Bennekom, Slg. 1983, 3883.

  • EuGH, 08.05.1974 - 183/73

    Osram GmbH / Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-177/91
    Es sei hingewiesen auf das Urteil vom 8. Mai 1974 in der Rechtssache 183/73 (Osram, Slg. 1974, 477) sowie das Urteil vom 26. Februar 1980 in der Rechtssache 54/79 (Hako-Schuh, Slg. 1980, 311).
  • EuGH, 26.02.1980 - 54/79

    Hako-Schuh / Hauptzollamt Frankfurt/Main-Ost

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-177/91
    Es sei hingewiesen auf das Urteil vom 8. Mai 1974 in der Rechtssache 183/73 (Osram, Slg. 1974, 477) sowie das Urteil vom 26. Februar 1980 in der Rechtssache 54/79 (Hako-Schuh, Slg. 1980, 311).
  • EuGH, 25.05.1989 - 40/88

    Weber / Milchwerke Paderborn-Rimbeck

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.09.1992 - C-177/91
    (3) ° Urteil vom 25. Mai 1989 in der Rechtssache 40/88 (Weber, Slg. 1989, 1395) sowie die von Generalanwalt Tesauro in seinen Schlussanträgen vom 19. April 1989, Slg. 1989, 1403, angeführten Urteile.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht