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   EuGH, 24.06.2004 - C-212/02   

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https://dejure.org/2004,3973
EuGH, 24.06.2004 - C-212/02 (https://dejure.org/2004,3973)
EuGH, Entscheidung vom 24.06.2004 - C-212/02 (https://dejure.org/2004,3973)
EuGH, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - C-212/02 (https://dejure.org/2004,3973)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG - Unzureichende Umsetzung - Verpflichtung, in den Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge ein Verfahren vorzusehen, in dem die übergangenen Bieter die Aufhebung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Republik Österreich gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 2 Absatz 1 Buchstaben a und b der Richtlinie 89/665/EWG und der Richtlinie 92/13/EWG durch Mängel bei der Einrichtung von Verfahren, in denen ein übergangener Bieter die Aufhebung der ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öf... fentlicher Liefer- und Bauaufträge Art. 1 Abs. 3; ; Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge Art. 2 Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge Art. 2 Abs. 1 Buchst. b; ; Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabegesetz muss Nachprüfungsverfahren vorsehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Effektiver Rechtsschutz bei der öffentlichen Auftragsvergabe! (IBR 2004, 446)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Mangelhafte Umsetzung des Artikels 2 Absatz 1 Buchstaben a und b der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im ...

Papierfundstellen

  • EuZW 2004, 606
  • BauR 2004, 1837 (Ls.)
  • VergabeR 2004, 586
  • VergabeR 2004, 587
  • ZfBR 2004, 704
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 19.05.1999 - C-225/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 24.06.2004 - C-212/02
    11 und 13, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-433/93, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2303, Randnr. 18, und vom 19. Mai 1999 in der Rechtssache C-225/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-3011, Randnr. 37).

    Da die Rundschreiben nämlich Verwaltungspraktiken darstellen, die naturgemäß von der Verwaltung beliebig geändert werden können und die nur unzureichend bekannt gemacht werden, können sie weder als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag noch als ausreichendes Mittel angesehen werden, um gegebenenfalls der Unvereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht abzuhelfen (vgl. Urteile Kommission/Italien, Randnrn. 11 und 13, Kommission/Deutschland, Randnr. 18, und Kommission/Frankreich, Randnr. 37).

    26 Die Umsetzung einer Richtlinie in die interne Rechtsordnung verlangt, dass die Unvereinbarkeit endgültig durch verbindliche nationale Vorschriften, die den gleichen rechtlichen Wert haben wie die zu ändernden Vorschriften, beseitigt wird (in diesem Sinne Urteil vom 12. September 2002 in der Rechtssache C-152/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-6973, Randnr. 19).

    Später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, und vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-354/99, Kommission/Irland, Slg. 2001, I-7657, Randnr. 45).

  • EuGH, 11.08.1995 - C-433/93

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 24.06.2004 - C-212/02
    11 und 13, vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-433/93, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2303, Randnr. 18, und vom 19. Mai 1999 in der Rechtssache C-225/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-3011, Randnr. 37).

    20 Die Bestimmungen der Richtlinien 89/665 und 92/13, die die Bieter vor der Willkür des öffentlichen Auftraggebers schützen sollen, zielen darauf ab, die vorhandenen Mechanismen zur Gewährleistung der effektiven Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu verstärken, vor allem dann, wenn Verstöße noch beseitigt werden können (Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 23).

    Da die Rundschreiben nämlich Verwaltungspraktiken darstellen, die naturgemäß von der Verwaltung beliebig geändert werden können und die nur unzureichend bekannt gemacht werden, können sie weder als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag noch als ausreichendes Mittel angesehen werden, um gegebenenfalls der Unvereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht abzuhelfen (vgl. Urteile Kommission/Italien, Randnrn. 11 und 13, Kommission/Deutschland, Randnr. 18, und Kommission/Frankreich, Randnr. 37).

  • EuGH, 15.10.1986 - 168/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 24.06.2004 - C-212/02
    15 Die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie müssten mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der erforderlichen Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden, um den Erfordernissen der Rechtssicherheit zu genügen (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1986 in der Rechtssache 168/85, Kommission/Italien, Slg. 1986, 2945, Randnrn.

    Da die Rundschreiben nämlich Verwaltungspraktiken darstellen, die naturgemäß von der Verwaltung beliebig geändert werden können und die nur unzureichend bekannt gemacht werden, können sie weder als eine rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag noch als ausreichendes Mittel angesehen werden, um gegebenenfalls der Unvereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften mit dem Gemeinschaftsrecht abzuhelfen (vgl. Urteile Kommission/Italien, Randnrn. 11 und 13, Kommission/Deutschland, Randnr. 18, und Kommission/Frankreich, Randnr. 37).

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus EuGH, 24.06.2004 - C-212/02
    13 Die Kommission beruft sich zur Begründung ihrer Vertragsverletzungsklage auf die Position, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-81/98 (Alcatel Austria u. a., Slg. 1999, I-7671, Randnr. 43) eingenommen habe.

    25 Das nach dem Urteil Alcatel Austria u. a. ergangene Rundschreiben des Bundes, auf das sich die österreichische Regierung beruft, kann nicht als eine ausreichende Umsetzung angesehen werden, selbst wenn sein Inhalt möglicherweise bestimmte Erlässe in zwei Ländern beeinflusst hat, zumal diese erst nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist ergingen.

  • EuGH, 15.03.1990 - 339/87

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 24.06.2004 - C-212/02
    Der Mitgliedstaat muss auf dem betreffenden Gebiet einen präzisen rechtlichen Rahmen schaffen, wobei die Umsetzung der Gemeinschaftsrichtlinien durch geeignete Anwendungsmaßnahmen zu sichern ist (Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87, Kommission/Niederlande, Slg. 1990, I-851).
  • EuGH, 18.10.2001 - C-354/99

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 24.06.2004 - C-212/02
    Später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, und vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-354/99, Kommission/Irland, Slg. 2001, I-7657, Randnr. 45).
  • EuGH, 12.09.2002 - C-152/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 24.06.2004 - C-212/02
    26 Die Umsetzung einer Richtlinie in die interne Rechtsordnung verlangt, dass die Unvereinbarkeit endgültig durch verbindliche nationale Vorschriften, die den gleichen rechtlichen Wert haben wie die zu ändernden Vorschriften, beseitigt wird (in diesem Sinne Urteil vom 12. September 2002 in der Rechtssache C-152/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-6973, Randnr. 19).
  • EuGH, 15.03.2001 - C-147/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 24.06.2004 - C-212/02
    Später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26, und vom 18. Oktober 2001 in der Rechtssache C-354/99, Kommission/Irland, Slg. 2001, I-7657, Randnr. 45).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-19/13

    Fastweb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Richtlinie 89/665, die die Bieter vor der Willkür des öffentlichen Auftraggebers schützen sollen, darauf abzielen, die vorhandenen Mechanismen zur Gewährleistung der effektiven Anwendung der Unionsvorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu verstärken, vor allem dann, wenn Verstöße noch beseitigt werden können (Urteil Kommission/Österreich, C-212/02, EU:C:2004:386, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein solcher Schutz kann nicht effektiv sein, wenn sich der Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht auf diese Vorschriften berufen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Österreich, EU:C:2004:386, Rn. 20).

  • EuGH, 03.03.2005 - C-21/03

    Fabricom

    Ein solcher Schutz kann nicht effektiv sein, wenn sich der Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht auf diese Vorschriften berufen kann (Urteil vom 24. Juni 2004 in der Rechtssache C-212/02, Kommission/Österreich, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20 und zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Nach Nummer 6 der Mitteilung 88/C 212/02 der Kommission über die Methode zur Anwendung von Artikel 92 Absätze 3a) und c) auf Regionalbeihilfen (ABl. C 212, S. 2; im Folgenden: Mitteilung von 1988) können Betriebsbeihilfen nur im Ausnahmefall und unter bestimmten Voraussetzungen in den nach Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe a EG-Vertrag förderungswürdigen Gebieten gewährt werden.
  • EuGH, 14.01.1997 - C-169/95

    Spanien / Kommission

    Dies ist namentlich Gegenstand ihrer Mitteilung von 1988 über die Methode zur Anwendung von Artikel 92 Absätze 3a) und c) auf Regionalbeihilfen (Mitteilung 88/C 212/02; ABl. C 212, S. 2), auf die sie in ihrer Entscheidung, das Verfahren wegen der in der vorliegenden Rechtssache streitigen Beihilfen zu eröffnen, Bezug genommen hat (vgl. Mitteilung 93/C 281/07, a. a. O.).

    21 Zwar gelten, wie die spanische Regierung bemerkt, die insoweit in Teil I Nummer 6 der Mitteilung 88/C 212/02 aufgestellten Voraussetzungen für bestimmte Betriebsbeihilfen, die die Kommission ausnahmsweise gemäß Artikel 92 Absatz 3 Buchstabe a genehmigen kann, wenn die für eine Erstinvestition gewährten Beihilfen nicht angemessen oder nicht ausreichend sind.

    Insoweit gilt die durch die Formulierung in Teil I Nummer 6 letzter Absatz zweiter Gedankenstrich der Mitteilung 88/C 212/02 aufgestellte Voraussetzung, daß "die Beihilfe... zu einer dauerhaften und ausgeglichenen wirtschaftlichen Entwicklung beitragen" muß und nicht dazu führen darf, "sektorale Probleme" auf Gemeinschaftsebene zu schaffen, die "schwerwiegender sind als die ursprünglichen regionalen Schwierigkeiten", für alle Regionalbeihilfen unabhängig von ihrer Natur.

  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Dieselbe Verpflichtung ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665, weil die Bewerber bzw. Bieter eine Vergabeentscheidung nur dann wirksam nachprüfen lassen können, wenn sie rechtzeitig über diese Entscheidung informiert werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2004, Kommission/Österreich, C-212/02, Randnr. 21, und vom 3. April 2008, Kommission/Spanien, C-444/06, Slg. 2008, I-2045, Randnr. 38).

    Diese Informationen wurden nämlich nach Unterzeichnung des Vertrags am 5. Februar 2004 in der Öffentlichkeit verbreitet, während die Bewerber bzw. Bieter für einen effektiven Rechtsschutz rechtzeitig vor dem Vertragsschluss über die Vergabeentscheidung der NRA hätten informiert werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Österreich, Randnr. 21, und Kommission/Spanien, Randnr. 38).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-15/04

    Koppensteiner

    8 - Urteile vom 24. Juni 2004 in der Rechtssache C-212/02 (Kommission/Österreich, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 20) und vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-433/93 (Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2303, Randnr. 23).

    14 - Urteil in der Rechtssache C-212/02 (zitiert in Fußnote 8), Randnr. 24.

    20 - Urteil in der Rechtssache C-212/02 (zitiert in Fußnote 8), Randnrn.

  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Dieser vollständige Rechtsschutz verlangt sodann, dass der abgelehnte Bieter rechtzeitig die Gültigkeit der Zuschlagserteilung prüfen kann; dies setzt voraus, dass zwischen dem Zeitpunkt, zu dem die abgelehnten Bieter von der Zuschlagsentscheidung unterrichtet worden sind, und der Unterzeichnung des Vertrags eine angemessene Frist liegt, so dass sie insbesondere einen Antrag auf einstweilige Anordnung gemäß Art. 242 EG in Verbindung mit Art. 243 EG sowie Art. 225 Abs. 1 EG einreichen können, damit der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter den Vollzug der angefochtenen Entscheidung aussetzen kann, bis das für die Entscheidung in der Sache zuständige Gericht über die Klage auf Nichtigerklärung dieser Entscheidung befindet (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile des Gerichtshofs vom 24. Juni 2004, Kommission/Österreich, C-212/02, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 21 und 23 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Kommission/Irland, oben in Randnr. 119 angeführt, Randnrn.
  • OLG Schleswig, 20.03.2008 - 1 Verg 6/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zurückweisung eines Nachprüfungsantrags als

    Im Rahmen der Darlegung nach § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB sind insoweit keine überzogenen Anforderungen zu stellen (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04, VergabeR 2004, 473; BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03, VergabeR 2004, 587).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    14 - Urteile vom 24. Juni 2004, Kommission/Österreich (C-212/02, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21), und vom 3. April 2008, Kommission/Spanien (C-444/06, Slg. 2008, I-2045, Randnr. 38); im selben Sinne bereits das Urteil vom 28. Oktober 1999, Alcatel Austria u. a. (C-81/98, Slg. 1999, I-7671, Randnr. 43).

    15 - In diesem Sinne das Urteil Kommission/Österreich (C-212/02, zitiert in Fn. 14, Randnr. 21).

  • EuGH, 03.03.2005 - C-34/03

    Fabricom - Öffentliche Aufträge - Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen

    Ein solcher Schutz kann nicht effektiv sein, wenn sich der Bieter gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht auf diese Vorschriften berufen kann (Urteil vom 24. Juni 2004 in der Rechtssache C-212/02, Kommission/Österreich, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 20 und zitierte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-19/13

    Fastweb - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im

  • EuG, 12.12.1996 - T-380/94

    Association internationale des utilisateurs de fils de filaments artificiels et

  • EuGH, 19.09.2002 - C-114/00

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 22.11.2022 - C-478/22

    Telefónica de España/ Kommission - Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz -

  • VK Südbayern, 29.04.2010 - Z3-3-3194-1-03-01/10

    § 13 VgV analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden

  • BayObLG, 19.01.2006 - Verg 22/04

    Rechtsanwaltsgebühr

  • EuGH, 28.10.2004 - C-357/03

    Kommission / Österreich

  • EuGH, 28.10.2004 - C-360/03

    Kommission / Österreich

  • EuGH, 07.09.2004 - C-469/02

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-169/95

    Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Staatliche

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