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Rechtsprechung
   EuGH, 17.03.2021 - C-585/19   

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https://dejure.org/2021,5216
EuGH, 17.03.2021 - C-585/19 (https://dejure.org/2021,5216)
EuGH, Entscheidung vom 17.03.2021 - C-585/19 (https://dejure.org/2021,5216)
EuGH, Entscheidung vom 17. März 2021 - C-585/19 (https://dejure.org/2021,5216)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Academia de Studii Economice din Bucuresti

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 2 - Begriff "Arbeitszeit" - Art. 3 - Tägliche Mindestruhezeit - Arbeitnehmer, die mehrere Arbeitsverträge mit ...

  • IWW
  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Höchstarbeitszeit gilt auch bei gestückelten Verträgen

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Bei mehreren Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber - Ruhezeit zählt insgesamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 2 - Begriff "Arbeitszeit" - Art. 3 - Tägliche Mindestruhezeit - Arbeitnehmer, die mehrere Arbeitsverträge mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freizügigkeit - Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge geschlossen, gilt die tägliche Mindestruhezeit für die Verträge zusammen genommen und nicht für jeden der Verträge für sich genommen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bei mehreren Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber ist Gesamtbetrachtung für Mindestruhezeit maßgeblich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zeitberechnung bei mehreren Arbeitsverträgen: Zu viel ist zu viel

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mehrere Verträge mit demselben Arbeitgeber und die Mindestruhezeit

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Höchstarbeitszeit gilt auch bei gestückelten Verträgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeits- und Ruhezeiten - mehrere Arbeitsverträge mit einem Arbeitgeber

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 3446
  • NZA 2021, 549
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 14.05.2019 - C-55/18

    Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet

    Auszug aus EuGH, 17.03.2021 - C-585/19
    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass das Recht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf - insbesondere tägliche - Ruhezeiten, nicht nur eine Regel des Sozialrechts der Union ist, die besondere Bedeutung hat, sondern auch in Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der nach Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche rechtliche Rang wie den Verträgen zukommt, ausdrücklich verbürgt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO, C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Bestimmungen der Richtlinie 2003/88, insbesondere ihr Art. 3, konkretisieren dieses Grundrecht und sind daher in dessen Licht auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO, C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    3 dieser Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit "jedem Arbeitnehmer" pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden gewährt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO, C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 38).

    Nach ständiger Rechtsprechung sollen durch die Richtlinie 2003/88 nämlich Mindestvorschriften festgelegt werden, die dazu bestimmt sind, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer durch eine Angleichung namentlich der innerstaatlichen Arbeitszeitvorschriften zu verbessern (Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO, C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Harmonisierung der Arbeitszeitgestaltung auf der Ebene der Europäischen Union bezweckt, einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer durch die Gewährung von - u. a. täglichen - Mindestruhezeiten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO, C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem ist der Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs als die schwächere Partei des Arbeitsvertrags anzusehen, so dass verhindert werden muss, dass der Arbeitgeber ihm eine Beschränkung seiner Rechte auferlegen kann (Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO, C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein Arbeitnehmer kann aufgrund dieser schwächeren Position davon abgeschreckt werden, seine Rechte gegenüber seinem Arbeitgeber ausdrücklich geltend zu machen, da insbesondere die Einforderung dieser Rechte ihn Maßnahmen des Arbeitgebers aussetzen könnte, die sich zu seinem Nachteil auf das Arbeitsverhältnis auswirken können (Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO, C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.10.2019 - C-274/18

    Schuch-Ghannadan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    Auszug aus EuGH, 17.03.2021 - C-585/19
    Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschrift in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse anwenden können und müssen, die vor dem Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung der Vorschrift betreffenden Streit vorliegen (Urteil vom 3. Oktober 2019, Schuch-Ghannadan, C-274/18, EU:C:2019:828, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (Urteil vom 3. Oktober 2019, Schuch-Ghannadan, C-274/18, EU:C:2019:828, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat auf diese Lösung nur unter ganz bestimmten Umständen zurückgegriffen, namentlich, wenn eine Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen bestand, die insbesondere mit der großen Zahl von Rechtsverhältnissen zusammenhingen, die in gutem Glauben auf der Grundlage der als gültig betrachteten Regelung eingegangen worden waren, und wenn sich herausstellte, dass die Einzelnen und die nationalen Behörden zu einem mit dem Unionsrecht unvereinbaren Verhalten veranlasst worden waren, weil hinsichtlich der Tragweite der Unionsbestimmungen eine bedeutende objektive Unsicherheit bestand, zu der eventuell auch das Verhalten anderer Mitgliedstaaten oder der Kommission beigetragen hatte (Urteil vom 3. Oktober 2019, Schuch-Ghannadan, C-274/18, EU:C:2019:828, Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.09.2015 - C-266/14

    Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen

    Auszug aus EuGH, 17.03.2021 - C-585/19
    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass dieser Begriff und der Begriff "Arbeitszeit" einander ausschließen und dass die Richtlinie 2003/88 keine Zwischenkategorie zwischen den Arbeitszeiten und den Ruhezeiten vorsieht (Urteil vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras, C-266/14, EU:C:2015:578, Rn. 25 und 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Außerdem gehört Art. 2 der Richtlinie nicht zu den Vorschriften dieser Richtlinie, von denen abgewichen werden darf (Urteil vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras, C-266/14, EU:C:2015:578, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.07.2017 - C-175/16

    Hälvä u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 17 -

    Auszug aus EuGH, 17.03.2021 - C-585/19
    Ferner wurde bereits entschieden, dass Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 für Arbeitnehmer gilt, deren gesamte Arbeitszeit wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht gemessen oder nicht im Voraus festgelegt wird oder von den Arbeitnehmern selbst festgelegt werden kann (Urteil vom 26. Juli 2017, Hälvä u. a., C-175/16, EU:C:2017:617, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.11.2018 - C-147/17

    Sindicatul Familia Constanta u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der

    Auszug aus EuGH, 17.03.2021 - C-585/19
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs besteht das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses darin, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constanta u. a., C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 41).
  • EuGH, 21.02.2018 - C-518/15

    Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit

    Auszug aus EuGH, 17.03.2021 - C-585/19
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den in der Richtlinie 2003/88, insbesondere ihrem Art. 17, vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten müssen diese Abweichungen jedoch als Ausnahmen von der Unionsregelung über die Arbeitszeitgestaltung so ausgelegt werden, dass ihr Anwendungsbereich auf das zur Wahrung der Interessen, deren Schutz sie ermöglichen, unbedingt Erforderliche begrenzt wird (Urteil vom 21. Februar 2018, Matzak, C-518/15, EU:C:2018:82, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.11.2018 - C-684/16

    Max-Planck-Gesellschaft - Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf

    Auszug aus EuGH, 17.03.2021 - C-585/19
    Aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich, dass in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, eine Berufung auf diese Bestimmungen vor nationalen Gerichten gegenüber dem Staat möglich ist, wenn dieser die Richtlinie nicht fristgemäß oder nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. November 2018, Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, C-684/16, EU:C:2018:874, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.05.2020 - C-615/18

    Staatsanwaltschaft Offenburg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle

    Auszug aus EuGH, 17.03.2021 - C-585/19
    Der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts, wonach es dem nationalen Gericht obliegt, sein nationales Recht so weit wie möglich in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht auszulegen, ist dem System der Verträge immanent, da dem nationalen Gericht dadurch ermöglicht wird, im Rahmen seiner Zuständigkeit die volle Wirksamkeit des Unionsrechts sicherzustellen, wenn es über den bei ihm anhängigen Rechtsstreit entscheidet (Urteil vom 14. Mai 2020, Staatsanwaltschaft Offenburg, C-615/186, EU:C:2020:376" Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.04.2019 - C-603/17

    Bosworth und Hurley - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    Auszug aus EuGH, 17.03.2021 - C-585/19
    Ob es vorliegt, muss in jedem Einzelfall anhand aller Gesichtspunkte und aller Umstände geprüft werden, die die Beziehungen zwischen den Beteiligten kennzeichnen (Urteil vom 11. April 2019, Bosworth et Hurley, C-603/17, EU:C:2019:310, Rn. 26).
  • EuGH, 06.11.2018 - C-569/16

    Bauer - Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem

    Auszug aus EuGH, 17.03.2021 - C-585/19
    Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob eine nationale Bestimmung wegen Unvereinbarkeit mit dem Unionsrecht unangewendet bleiben muss, nur, wenn keine unionsrechtskonforme Auslegung dieser Bestimmung möglich ist (Urteil vom 6. November 2018, Bauer und Willmeroth, C-569/16 und C-570/16, EU:C:2018:871, Rn. 65).
  • EuGH, 30.04.2020 - C-211/19

    Freizügigkeit

  • EuGH, 19.12.2019 - C-592/18

    Darie

  • EuGH, 08.10.2020 - C-514/19

    Frankreich hat die Kommission wirksam über die Notwendigkeit von Notfallmaßnahmen

  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht

  • BAG, 13.09.2022 - 1 ABR 22/21

    Initiativrecht des Betriebsrats - elektronische Zeiterfassung

    (1) Diese Bestimmungen konkretisieren das in Art. 31 Abs. 2 GRC verbürgte Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und sind daher in dessen Licht auszulegen (EuGH 9. März 2021 - C-344/19 - [Radiotelevizija Slovenija (Rufbereitschaft an einem abgelegenen Ort)] Rn. 27 mwN; 9. März 2021 - C-580/19 - [Stadt Offenbach am Main (Rufbereitschaft eines Feuerwehrmanns)] Rn. 28; vgl. auch EuGH 17. März 2021 - C-585/19 - [Academia de Studii Economice d in Bucure?Ÿti] Rn. 36 f. ) .

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs verbürgt Art. 31 Abs. 2 GRC zwar - neben dem Recht auf bezahlten Jahresurlaub - ausdrücklich auch das Recht jedes Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit sowie auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten (EuGH 17.  März 2021 - C-585/19 - [Academia de Studii Economice din Bucure?Ÿti] Rn. 36 mwN; 9. März 2021 - C-344/19 - [Radiotelevizija Slovenija (Rufbereitschaft an einem abgelegenen Ort)] Rn. 27; 6. November 2018 - C-684/16 - [Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften] Rn. 20) .

  • BAG, 27.04.2021 - 2 AZR 540/20

    Ordentliche Kündigung - Kleinbetrieb - Geschäftsführer als Arbeitnehmer iSv. § 23

    cc) Entgegen der Auffassung der Revision sind für die Auslegung des § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG die vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten Grundsätze zum Arbeitnehmerbegriff (vgl. zuletzt EuGH 17. März 2021 - C-585/19 - [ Academia de Studii Economice din Bucuresti ] Rn. 58 f.) nicht heranzuziehen, unbeschadet der Frage, ob der Kläger hierfür den erforderlichen Tatsachenvortrag gehalten hat.
  • EuGH, 28.10.2021 - C-909/19

    Unitatea Administrativ Teritoriala D. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz

    Eine Auslegung des Begriffs "Arbeitszeit" im Sinne von Art. 2 Nr. 1 dieser Richtlinie, die es nicht ermöglichen würde, die Zeiten der beruflichen Fortbildung einzubeziehen, die der Arbeitnehmer auf Veranlassung seines Arbeitgebers absolviert, könnte es diesem nämlich ermöglichen, dem Arbeitnehmer, der die schwächere Partei des Arbeitsverhältnisses ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Mai 2019, CCOO, C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 44, und vom 17. März 2021, Academia de Studii Economice din Bucure?Ÿti, C-585/19, EU:C:2021:210, C-585/19, EU:C:2021:210, Rn. 51), Pflichten zur Fortbildung außerhalb der normalen Arbeitszeit zu Ungunsten des Rechts des Arbeitnehmers auf eine ausreichende Ruhezeit aufzuerlegen.
  • BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 43/22

    Arbeitnehmerbegriff im Urlaubsrecht

    Für die Auslegung des Arbeitnehmerbegriffs in § 2 BUrlG bedeutet dies, dass die vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten Grundsätze zum Arbeitnehmerbegriff (vgl. EuGH 17. März 2021 - C-585/19 - [Academia de Studii Economice din Bucuresti] Rn. 58 f.) heranzuziehen sind.
  • BAG, 08.02.2022 - 9 AZB 40/21

    Rechtsweg - GmbH-Geschäftsführer - keine Bindungswirkung eines rechtskräftigen

    Anders als für den Arbeitnehmerbegriff iSv. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG sind für die Auslegung des § 2 BUrlG die vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten Grundsätze zum Arbeitnehmerbegriff (vgl. EuGH 17. März 2021 - C-585/19 - [Academia de Studii Econom ice din Bucuresti] Rn. 58 f.) heranzuziehen.
  • EuGH, 15.07.2021 - C-742/19

    Ministrstvo za obrambo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der Sicherheit

    Im Übrigen präzisieren die Bestimmungen der Richtlinie 2003/88 das in Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta) ausdrücklich verbürgte Grundrecht auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten und sind daher im Licht der Charta auszulegen (Urteil vom 17. März 2021, Academia de Studii Economice din Bucure?Ÿti, C-585/19, EU:C:2021:210, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.02.2022 - C-262/20

    Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" - Vorlage zur

    Das Recht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf - insbesondere tägliche - Ruhezeiten, ist nicht nur eine Regel des Sozialrechts der Union, die besondere Bedeutung hat, sondern auch in Art. 31 Abs. 2 der Charta, der nach Art. 6 Abs. 1 EUV der gleiche rechtliche Rang wie den Verträgen zukommt, ausdrücklich verbürgt (Urteil vom 17. März 2021, Academia de Studii Economice din Bucure?Ÿti, C-585/19, EU:C:2021:210, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Bestimmungen der Richtlinie 2003/88, insbesondere ihre Art. 8 und 12, konkretisieren dieses Grundrecht und sind daher in dessen Licht auszulegen (Urteil vom 17. März 2021, Academia de Studii Economice din Bucure?Ÿti, C-585/19, EU:C:2021:210, Rn. 37).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-232/20

    Daimler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Bedeutung von

    Vgl. Urteil vom 17. März 2021, Academia de Studii Economice din Bucure?Ÿti (C-585/19, EU:C:2021:210, Rn. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • LAG Düsseldorf, 05.10.2022 - 3 Ta 132/22

    Rechtsaeg; Fremdgeschäftsführer werden durch eine gesellschaftsrechtlich

    Anders als für den Arbeitnehmerbegriff nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG sind für die Auslegung des § 2 BUrlG die vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten Grundsätze zum Arbeitnehmerbegriff (vgl. EuGH vom 17.03.2021 - C-585/19 [Academia de Studii Economice din Bucuresti], juris, Rz. 58 f.) heranzuziehen.
  • EuGH, 15.04.2021 - C-585/19

    Academia de Studii Economice din Bucuresti

    Le 17 mars 2021, 1a Cour (cinquième chambre) a rendu l'arrêt Academia de Studii Economice din Bucure?Ÿti (C-585/19, EU:C:2021:210).

    1) Le point 21 de l'arrêt du 17 mars 2021, Academia de Studii Economice din Bucure?Ÿti (C - 585/19, EU:C:2021:210), doit être rectifié comme suit :.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-392/21

    Inspectoratul General pentru Imigrari (Acquisition de lunettes par un

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-262/20

    Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-76/22

    Santander Bank Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

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Rechtsprechung
   EuGH, 15.04.2021 - C-585/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12202
EuGH, 15.04.2021 - C-585/19 (https://dejure.org/2021,12202)
EuGH, Entscheidung vom 15.04.2021 - C-585/19 (https://dejure.org/2021,12202)
EuGH, Entscheidung vom 15. April 2021 - C-585/19 (https://dejure.org/2021,12202)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.03.2021 - C-585/19

    Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge

    Auszug aus EuGH, 15.04.2021 - C-585/19
    Le 17 mars 2021, 1a Cour (cinquième chambre) a rendu l'arrêt Academia de Studii Economice din Bucure?Ÿti (C-585/19, EU:C:2021:210).

    1) Le point 21 de l'arrêt du 17 mars 2021, Academia de Studii Economice din Bucure?Ÿti (C - 585/19, EU:C:2021:210), doit être rectifié comme suit :.

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2020 - C-585/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,34881
Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2020 - C-585/19 (https://dejure.org/2020,34881)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.11.2020 - C-585/19 (https://dejure.org/2020,34881)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. November 2020 - C-585/19 (https://dejure.org/2020,34881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Academia de Studii Economice din Bucuresti

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88 - Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverträgen - Arbeitszeit und Ruhezeiten - Höchstgrenzen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit - Anwendung pro Arbeitnehmer oder pro Vertrag

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88 - Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverträgen - Arbeitszeit und Ruhezeiten - Höchstgrenzen der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit - Anwendung pro Arbeitnehmer oder pro Vertrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2019 - C-55/18

    Schlussanträge: Unternehmen sind verpflichtet, ein System zur Erfassung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2020 - C-585/19
    Im angeführten Urteil CCOO heißt es nämlich, dass die Mitgliedstaaten "die erforderlichen Maßnahmen treffen [müssen], damit jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden ... gewährt wird", und sie verpflichtet sind, "für die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit eine Obergrenze von 48 Stunden vorzusehen, wobei ausdrücklich klargestellt ist, dass diese Obergrenze die Überstunden einschließt; von dieser Regel kann, abgesehen von dem ... Fall von Art. 22 Abs. 1 dieser Richtlinie, selbst bei Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers in keinem Fall abgewichen werden "(17).

    10 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 30 und 31 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    11 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    12 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    13 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    14 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    15 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    17 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    18 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    22 Zu entsprechenden Erwägungen, auch im Bereich der Arbeitszeit, aber in Bezug auf Systeme zur Messung der Arbeitszeit vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache CCOO (C-55/18, EU:C:2019:87, Nrn. 74 ff.).

    27 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 66 und 67 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.05.2019 - C-55/18

    Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2020 - C-585/19
    10 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 30 und 31 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    11 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    12 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    13 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    14 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    15 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    17 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 38 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    18 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    27 Vgl. Urteil vom 14. Mai 2019, CCOO (C-55/18, EU:C:2019:402, Rn. 66 und 67 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.11.2018 - C-147/17

    Sindicatul Familia Constanta u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2020 - C-585/19
    31 Vgl. Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constanta u. a. (C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    33 Vgl. Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constanta u. a. (C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    34 Vgl. Urteil vom 20. November 2018, Sindicatul Familia Constanta u. a. (C-147/17, EU:C:2018:926, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 26.07.2017 - C-175/16

    Hälvä u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 17 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2020 - C-585/19
    30 Vgl. Urteil vom 26. Juli 2017, Hälvä u. a. (C-175/16, EU:C:2017:617, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die in Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 vorgesehene Abweichung muss nämlich so ausgelegt werden, dass ihr Anwendungsbereich auf das zur Wahrung der Interessen, deren Schutz sie ermöglicht, unbedingt Erforderliche begrenzt wird (Urteil vom 26. Juli 2017, Hälvä u. a., C-175/16, EU:C:2017:617, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.02.2018 - C-518/15

    Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2020 - C-585/19
    8 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die vom Gerichtshof vorgenommene Auslegung der Art. 1 bis 8 der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. 1993, L 307, S. 18) in der durch die Richtlinie 2000/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2000 (ABl. 2000, L 195, S. 41) geänderten Fassung auf die Art. 1 bis 8 der Richtlinie 2003/88 übertragbar, da deren Wortlaut im Wesentlichen identisch ist; vgl. u. a. Urteil vom 21. Februar 2018, Matzak (C-518/15, EU:C:2018:82, Rn. 32), sowie Beschluss vom 4. März 2011, Grigore (C-258/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:122, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    37 Vgl. Urteile vom 21. Februar 2018, Matzak (C-518/15, EU:C:2018:82, Rn. 62), und vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras (C-266/14, EU:C:2015:578, Rn. 27).

  • EuGH, 10.09.2015 - C-266/14

    Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2020 - C-585/19
    7 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 2017, Maio Marques da Rosa (C-306/16, EU:C:2017:844, Rn.45), und vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras (C-266/14, EU:C:2015:578 Rn. 23).

    37 Vgl. Urteile vom 21. Februar 2018, Matzak (C-518/15, EU:C:2018:82, Rn. 62), und vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras (C-266/14, EU:C:2015:578, Rn. 27).

  • EuGH, 03.09.2020 - C-719/18

    Die italienische Vorschrift, durch die Vivendi daran gehindert ist, 28 % des

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2020 - C-585/19
    3 Vgl. Urteil vom 3. September 2020, Vivendi (C-719/18, EU:C:2020:627, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    4 Vgl. Urteil vom 3. September 2020, Vivendi (C-719/18, EU:C:2020:627, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 03.10.2019 - C-274/18

    Schuch-Ghannadan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2020 - C-585/19
    42 Vgl. Urteil vom 3. Oktober 2019, Schuch-Ghannadan (C-274/18, EU:C:2019:828, Rn. 66).
  • EuGH, 24.06.2019 - C-573/17

    Poplawski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2020 - C-585/19
    44 Urteile vom 6. November 2018, Bauer und Willmeroth (C-569/16 und C-570/16, EU:C:2018:871, Rn. 65), und vom 24. Juni 2019, Pop?‚awski (C-573/17, EU:C:2019:530, Rn. 55).
  • EuGH, 26.03.2015 - C-316/13

    Fenoll

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2020 - C-585/19
    32 Vgl. Urteil vom 26. März 2015, Fenoll (C-316/13, EU:C:2015:200, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.11.2018 - C-569/16

    Bauer - Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können von dessen ehemaligem

  • EuGH, 12.12.2013 - C-425/12

    Portgás - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Wasser-,

  • EuGH, 24.01.2012 - C-282/10

    Die Richtlinie über Arbeitszeitgestaltung steht einer nationalen Regelung

  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT

  • EuGH, 27.02.2014 - C-82/12

    Die spanische Steuer auf den Einzelhandelsverkauf bestimmter Mineralöle verstößt

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-214/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev ist es mit dem Unionsrecht unvereinbar,

  • EuGH, 14.10.2010 - C-243/09

    Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 04.03.2011 - C-258/10

    Grigore

  • EuGH, 22.01.2020 - C-177/18

    Baldonedo Martín

  • EuGH, 26.10.2017 - C-347/16

    Balgarska energiyna borsa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 101 und 102 AEUV

  • EuGH, 09.11.2017 - C-306/16

    Die wöchentliche Ruhezeit für Arbeitnehmer muss nicht notwendigerweise an dem auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-392/21

    Inspectoratul General pentru Imigrari (Acquisition de lunettes par un

    9 Vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Pitruzzella in der Rechtssache Academia de Studii Economice din Bucure?Ÿti (C-585/19, EU:C:2020:899, Nr. 27) (Verbesserung des Schutzes der Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz durch Mindestvorschriften als Schlüsselelement bei der Gestaltung des Sozialrechts der Union).
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