Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020

Rechtsprechung
   EuGH, 19.11.2020 - C-663/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,36275
EuGH, 19.11.2020 - C-663/18 (https://dejure.org/2020,36275)
EuGH, Entscheidung vom 19.11.2020 - C-663/18 (https://dejure.org/2020,36275)
EuGH, Entscheidung vom 19. November 2020 - C-663/18 (https://dejure.org/2020,36275)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,36275) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • webshoprecht.de

    Nationale Rechtsvorschriften, die die industrielle Nutzung und die Vermarktung von Hanf auf Fasern und Samen beschränken - Cannabidiol (CBD)

  • Europäischer Gerichtshof

    B S und C A [Commercialisation du cannabidiol (CBD)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Gemeinsame Marktorganisation für Faserflachs und -hanf - Ausnahmen - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Nationale Rechtsvorschriften, die die industrielle Nutzung und die Vermarktung von Hanf auf Fasern und Samen ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Freier Warenverkehr; Gemeinsame Marktorganisation für Faserflachs und -hanf; Ausnahmen; Schutz der öffentlichen Gesundheit; Nationale Rechtsvorschriften, die die industrielle Nutzung und die Vermarktung von Hanf auf Fasern und Samen ...

  • doev.de PDF

    B S u.a. - Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Gemeinsame Marktorganisation für Faserflachs und -hanf - Ausnahmen - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Nationale Rechtsvorschriften, die die industrielle Nutzung und die Vermarktung von Hanf auf Fasern und Samen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Landwirtschaft - Ein Mitgliedstaat darf die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol (CBD) nicht verbieten, wenn es aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vermarktung von Cannabidiol

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Auch natürliches Cannabidiol (CBD) in Kosmetik ist zulässig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol: Kein Verbot ohne wissenschaftliche Erkenntnisse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    CBD Cannabis - Zur strafrechtlichen Einordnung von Hanfprodukten auf CBD Basis

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Vermarktung von E-Zigarette mit Cannabidiol ist rechtens

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-333/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

    Auszug aus EuGH, 19.11.2020 - C-663/18
    Dieses den Schutz der öffentlichen Gesundheit betreffende Ermessen ist von besonderer Bedeutung, wenn nachgewiesen wird, dass beim gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschung Unsicherheiten bei bestimmten von den Verbrauchern verwendeten Stoffen bestehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Januar 2010, Kommission/Frankreich, C-333/08, EU:C:2010:44, Rn. 86).

    Da Art. 36 AEUV eine - eng auszulegende - Ausnahme vom Grundsatz des freien Warenverkehrs innerhalb der Union darstellt, haben die nationalen Behörden, die sich hierauf berufen, in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Ergebnisse der internationalen wissenschaftlichen Forschung darzutun, dass ihre Regelung zum wirksamen Schutz der in dieser Bestimmung erfassten Interessen erforderlich ist, und insbesondere, dass die Vermarktung der in Frage stehenden Erzeugnisse eine tatsächliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt (Urteil vom 28. Januar 2010, Kommission/Frankreich, C-333/08, EU:C:2010:44, Rn. 87 und 88).

    In einem solchen Zusammenhang ist Gegenstand der Risikobewertung, die der Mitgliedstaat vorzunehmen hat, die Beurteilung des Wahrscheinlichkeitsgrads der schädlichen Auswirkungen der Anwendung verbotener Erzeugnisse auf die menschliche Gesundheit sowie der Schwere dieser potenziellen Auswirkungen (Urteil vom 28. Januar 2010, Kommission/Frankreich, C-333/08, EU:C:2010:44, Rn. 89).

    Die von ihnen gewählten Maßnahmen sind daher auf das Maß dessen zu beschränken, was zum Schutz der öffentlichen Gesundheit tatsächlich erforderlich ist, und sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zu dem verfolgten Ziel stehen, das nicht durch Maßnahmen zu erreichen sein darf, die den Handelsverkehr innerhalb der Union weniger beschränken (Urteil vom 28. Januar 2010, Kommission/Frankreich, C-333/08, EU:C:2010:44, Rn. 90).

    Allerdings darf die Risikobewertung nicht auf rein hypothetische Erwägungen gestützt werden (Urteil vom 28. Januar 2010, Kommission/Frankreich, C-333/08, EU:C:2010:44, Rn. 91).

    Eine korrekte Anwendung des Vorsorgeprinzips erfordert erstens die Bestimmung der möglicherweise negativen Auswirkungen der vorgeschlagenen Verwendung des Erzeugnisses, dessen Vermarktung verboten ist, auf die Gesundheit und zweitens eine umfassende Bewertung des Gesundheitsrisikos auf der Grundlage der zuverlässigsten verfügbaren wissenschaftlichen Daten und der neuesten Ergebnisse der internationalen Forschung (Urteil vom 28. Januar 2010, Kommission/Frankreich, C-333/08, EU:C:2010:44, Rn. 92).

    Wenn es sich als unmöglich erweist, das Bestehen oder den Umfang der geltend gemachten Gefahr mit Sicherheit festzustellen, weil die Ergebnisse der durchgeführten Studien unzureichend, nicht schlüssig oder ungenau sind, die Wahrscheinlichkeit eines tatsächlichen Schadens für die öffentliche Gesundheit jedoch fortbesteht, falls das Risiko eintritt, rechtfertigt das Vorsorgeprinzip den Erlass beschränkender Maßnahmen, wenn sie objektiv und nicht diskriminierend sind (Urteil vom 28. Januar 2010, Kommission/Frankreich, C-333/08, EU:C:2010:44, Rn. 93).

  • EuGH, 18.06.2019 - C-591/17

    Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch

    Auszug aus EuGH, 19.11.2020 - C-663/18
    Der freie Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten ist ein elementarer Grundsatz des AEU-Vertrags, der in dem in Art. 34 AEUV niedergelegten Verbot mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie aller Maßnahmen gleicher Wirkung seinen Ausdruck gefunden hat (Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 119).

    Das in Art. 34 AEUV aufgestellte Verbot von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen erfasst nach ständiger Rechtsprechung jede Maßnahme der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern (Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 120).

    Zudem fällt eine Maßnahme, auch wenn sie weder bezweckt noch bewirkt, Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten weniger günstig zu behandeln, unter den Begriff der "Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen" im Sinne von Art. 34 AEUV, wenn sie den Zugang von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten zum Markt eines Mitgliedstaats behindert (Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 121).

    In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was dazu erforderlich ist (Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 122).

  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu

    Auszug aus EuGH, 19.11.2020 - C-663/18
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass, da die Schädlichkeit von Suchtstoffen, einschließlich derjenigen auf Hanfbasis, allgemein anerkannt ist, ihr Inverkehrbringen in allen Mitgliedstaaten verboten ist; lediglich ein streng überwachter Handel, der der Verwendung für medizinische und wissenschaftliche Zwecke dient, ist davon ausgenommen (Urteil vom 16. Dezember 2010, Josemans, C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 36).

    Diese Rechtslage ist auch im Hinblick auf das Unionsrecht, insbesondere den Rahmenbeschluss 2004/757 und Art. 71 Abs. 1 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen, gerechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2010, Josemans, C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 37 bis 40).

    Demnach fallen Suchtstoffe außerhalb des von den zuständigen Stellen streng überwachten Handels zur Verwendung für medizinische und wissenschaftliche Zwecke bereits ihrem Wesen nach unter ein Einfuhr- und Verkehrsverbot in allen Mitgliedstaaten (Urteil vom 16. Dezember 2010, Josemans, C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 41).

    Da die Einführung von Suchtstoffen in den Wirtschafts- und Handelsverkehr der Union außerhalb eines solchen streng überwachten Handels verboten ist, können sich Personen, die diese Erzeugnisse vermarkten, hinsichtlich des Verkaufs von Cannabis nicht auf die Anwendung der Verkehrsfreiheiten oder des Diskriminierungsverbots berufen (Urteil vom 16. Dezember 2010, Josemans, C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 42).

  • EuGH - 234/79 (anhängig)

    Mazzocchi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.11.2020 - C-663/18
    Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 34 und 36 AEUV und der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. 2013, L 347, S. 608) sowie die Auslegung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (ABl. 2013, L 347, S. 671).

    Die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates und die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates sind dahin auszulegen, dass sie auf eine solche Regelung nicht anwendbar sind.

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus EuGH, 19.11.2020 - C-663/18
    Da sich dieses Niveau von einem Mitgliedstaat zum anderen unterscheiden kann, ist den Mitgliedstaaten ein Wertungsspielraum zuzuerkennen (Urteil vom 19. Oktober 2016, Deutsche Parkinson Vereinigung, C-148/15, EU:C:2016:776, Rn. 30).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus EuGH, 19.11.2020 - C-663/18
    Die Art. 31 des Wiener Übereinkommens vom 23. Mai 1969 über das Recht der Verträge ( United Nations Treaty Series , Bd. 1155, S. 331) und des Wiener Übereinkommens vom 21. März 1986 über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen oder zwischen internationalen Organisationen ( Official Records of the United Nations Conference on the Law of Treaties between States and International Organizations or between International Organizations , Bd. II, S. 91), die Ausdruck des Völkergewohnheitsrechts sind, bestimmen insoweit, dass ein Vertrag nach Treu und Glauben in Übereinstimmung mit der gewöhnlichen, seinen Bestimmungen in ihrem Zusammenhang zukommenden Bedeutung und im Licht seines Ziels und Zwecks auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, EU:C:2006:10, Rn. 40).
  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro

    Auszug aus EuGH, 19.11.2020 - C-663/18
    Ferner kann eine beschränkende Maßnahme nur dann als geeignet angesehen werden, die Erreichung des angestrebten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (Urteil vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a., C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 37).
  • EuGH, 26.10.1982 - 221/81

    Wolf / Hauptzollamt Düsseldorf

    Auszug aus EuGH, 19.11.2020 - C-663/18
    Nach den Urteilen vom 26. Oktober 1982, Wolf (221/81, EU:C:1982:363), und vom 28. März 1995, Evans Medical und Macfarlan Smith (C-324/93, EU:C:1995:84), könne nämlich nur ein Erzeugnis als "Suchtstoff" eingestuft werden, dessen Schädlichkeit nachgewiesen oder allgemein bekannt sei und dessen Einfuhr und Vermarktung in allen Mitgliedstaaten verboten sei.
  • EuGH, 28.03.1995 - C-324/93

    The Queen / Secretary of State for the Home Department, ex parte Evans Medical

    Auszug aus EuGH, 19.11.2020 - C-663/18
    Nach den Urteilen vom 26. Oktober 1982, Wolf (221/81, EU:C:1982:363), und vom 28. März 1995, Evans Medical und Macfarlan Smith (C-324/93, EU:C:1995:84), könne nämlich nur ein Erzeugnis als "Suchtstoff" eingestuft werden, dessen Schädlichkeit nachgewiesen oder allgemein bekannt sei und dessen Einfuhr und Vermarktung in allen Mitgliedstaaten verboten sei.
  • EuGH, 13.09.2018 - C-372/17

    Vision Research Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

    Auszug aus EuGH, 19.11.2020 - C-663/18
    Nach den Erläuterungen zum HS, die erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen beitragen, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein (Urteil vom 13. September 2018, Vision Research Europe, C-372/17, EU:C:2018:708, Rn. 23), erfasst die Position 5302 "[r]ohe[n] Hanf, wie er ausgerauft wird, auch mit Samen", "[g]eröstete[n] Hanf, bei dem die Fasern, zum Teil von den Schäben gelöst, noch an diesen haften", "[g]eschwungene[n] Hanf, d. h. reine[n] Bast, der aus Faserbündeln besteht, die manchmal mehr als 2 m lang sind", "[g]ehechelte[n] Hanf oder Hanffasern, die anders für die Spinnerei vorbereitet (jedoch nicht versponnen) sind, in der Regel in Form von Bändern oder Vorgarnen" und "Werg und andere faserige Abfälle von Hanf".
  • BGH, 24.03.2021 - 6 StR 240/20

    Strafbarkeit des Verkaufs von Hanftee

    Es stützt sich dabei auf die in Rechtsprechung und Literatur vertretene Ansicht, gewerbliche Zwecke müssten auch beim Endabnehmer gegeben sein und schlössen einen letztendlichen Konsumzweck aus (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21. Juni 2016 - III-4 RVs 51/16 Rn. 43 f.; OLG Zweibrücken, Urteil vom 25. Mai 2010 - 1 Ss 13/10 Rn. 8; OLG Nürnberg, Urteil vom 17. Januar 2006 - 2 St OLG Ss 243/05 Rn. 12; BayObLG, aaO, 271; Körner/Patzak/Volkmer, aaO, § 2 Rn. 16f; Weber, BtMG, 5. Aufl., § 1 Rn. 273; Winghofer, CB 2019, 384, 385 f.; Rottmeier, PharmR 2020, 446, 448; abweichend davon jedoch derselbe, ZLR 2021, 77, 85 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-663/18).
  • VG Potsdam, 11.07.2022 - 6 L 831/20
    Der EuGH dagegen verweist wegen der Einordnung eines Stoffes als Betäubungsmittel bzw. Suchtstoff in Ermangelung einer eigenständigen unionsrechtlichen Begriffsbestimmung auf die genannten völkerrechtlichen Übereinkommen von 1961 und 1971 (Urteil vom 16. Dezember 2010 - C-137/09 -, EuZW 2011, 219 ff., Rn. 36 ff.; Urteil vom 19. November 2020 - C-663/18 -, LMuR 2021, 21 ff., Rn. 50).

    Da die Schädlichkeit von Suchtstoffen, einschließlich derjenigen auf Hanfbasis, allgemein anerkannt sei, sei ihr Inverkehrbringen in allen Mitgliedstaaten verboten; lediglich ein streng überwachter Handel, der der Verwendung für medizinische und wissenschaftliche Zwecke diene, sei davon ausgenommen (EuGH, Urteil vom 19. November 2020, a.a.O. Rn. 59).

    Außerhalb dessen bestehe für Suchtstoffe ein Verkehrsverbot (EuGH, Urteil vom 19. November 2020, a.a.O. Rn. 61).

    So legt der EuGH das Einheitsübereinkommen von 1961 dahin aus, dass vom Wortlaut des Übereinkommens erfasstes "Cannabis" gleichwohl vom Anwendungsbereich des Abkommens ausgenommen sein kann (EuGH, Urteil vom 19. November 2020, a.a.O. Rn. 71 ff.).

    Aus dem Urteil des EuGH vom 19. November 2020 (- C-663/18 -, juris) lässt sich für die Frage der Gesundheitsschädlichkeit von Hanfblütentee nichts Gegenteiliges ableiten.

    Dafür ist allerdings umso weniger ersichtlich als die Samen der Cannabispflanze - im Gegensatz zu deren Blüten - praktisch kein THC enthalten (vgl. i.E. ebenso: OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 13 ME 320/19 -, juris Rn. 24; vgl. ferner EuGH vom 19. November 2020 - C-663/18 -, juris Rn. 70 ff.).

  • VG Mainz, 23.03.2021 - 1 L 85/21

    Verbot cannabinoidhaltiger Hanfprodukte

    Hieran hat sich auch nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2020 - C-663/18 - (dazu noch weiter unten) nichts geändert.

    dd) Die Antragstellerin kann auch aus dem von ihr angeführten Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2020 - C-663/18 - keine für sie günstigen Rechtsfolgen in Bezug auf die vorliegend streitgegenständliche, mit einem Verstoß.

  • BGH, 23.06.2022 - 5 StR 490/21

    Berliner Verurteilungen wegen Handeltreibens mit CBD-Blüten rechtskräftig

    Diese Grundsätze sind zuletzt in der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. November 2020 erneut betont worden (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-663/18 Rn. 59 ff.).
  • VG Sigmaringen, 29.06.2021 - 3 K 1081/21

    CBD; Cannabidol; Cannabinoid; Hanfextrakt; Novel Food

    Aus der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2020 - C-663/18 - folgt nicht die lebensmittelrechtliche Unbedenklichkeit von Cannabidiol.

    Vielmehr ist nach den Feststellungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Karlsruhe ein Missbrauch dieser Produkte als Rauschmittel ausgeschlossen (vgl. zur insoweit einschränkenden Auslegung der genannten Übereinkommen EuGH, Urteil vom 19.11.2020, C-663/18, Rn. 73 ff.).

    Auch aus der von der Antragstellerin angeführten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2020 - C-663/18 - ergibt sich nicht die gesundheitliche Unbedenklichkeit der streitgegenständlichen Produkte.

  • EuGH, 05.12.2023 - C-128/22

    Covid-19: Der Gerichtshof bestätigt bestimmte Reiseverbote sowie Screening- und

    Insbesondere müssen die Mitgliedstaaten alle Maßnahmen treffen können, die eine Gefahr für die Gesundheit weitest möglich verringern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. März 2018, CMVRO, C-297/16, EU:C:2018:141, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 19. November 2020, B S und C A [Vermarktung von Cannabidiol (CBD)], C-663/18, EU:C:2020:938, Rn. 90).
  • VG Schleswig, 25.01.2021 - 1 B 171/20

    Eilrechtsschutz gegen ein Verkehrsverbot eines Kosmetikartikels wegen des

    So stelle der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. November 2020 - C-663/18 - fest, dass CBD keinen Suchtstoff darstelle.

    Daran ändert auch die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. November 2020 nichts (EuGH, Urteil vom 19.11.2020, C-663/18, Celex-Nr. 62018CJ0663).

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2021 - 13 ME 545/20

    Aroma; Aromaextrakt; Beschwerde; Cannabidiol; CBD; Hanf-Aroma-Extrakt;

    Der Europäische Gerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 19. November 2020 - C-663/18 - hingegen ausdrücklich festgestellt, dass CBD keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit habe.

    Dies gilt zum anderen aber auch mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19. November 2020, die die Einordnung von CBD als Suchtstoff betrifft und die die Bewertung der Gesundheitsrisiken im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung des konkreten Produkts den nationalen Gerichten überlässt (- C-663/18 -, juris Rn. 72, 75, 93 und 95: "Aus den in Rn. 34 des vorliegenden Urteils zusammengefassten Angaben in den dem Gerichtshof vorliegenden Akten ergibt sich jedoch, dass nicht ersichtlich ist, dass das im Ausgangsverfahren in Rede stehende CBD auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Daten psychotrope Wirkungen und schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat."; "In Anbetracht dieser Umstände, deren Überprüfung Sache des vorlegenden Gerichts ist, würde es dem Ziel und dem Grundgedanken des Einheits-Übereinkommens widersprechen, CBD als Cannabisextrakt in die Definition der "Suchtstoffe" im Sinne dieses Übereinkommens einzubeziehen, da es beim gegenwärtigen Stand der in Rn. 34 des vorliegenden Urteils angeführten wissenschaftlichen Erkenntnisse keinen psychoaktiven Wirkstoff enthält."; "Es ist zwar Sache des vorlegenden Gerichts, anhand der in den Rn. 83 bis 92 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung zu beurteilen, ob das Verbot der Vermarktung des in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellten CDB, wenn es aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird, geeignet ist, die Erreichung des Ziels des Schutzes der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist."; "Zur Erforderlichkeit des Verbots der Vermarktung von CBD, wenn dieses aus der gesamten Cannabis-sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird, ist anzumerken, dass die Französische Republik nicht verpflichtet ist, nachzuweisen, dass die gefährliche Eigenschaft eines solchen Erzeugnisses identisch ist mit derjenigen von Suchtstoffen wie den in den Tabellen I und II des Einheits-Übereinkommens angeführten Stoffen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2021 - 9 B 1574/20

    Beschwerde gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die

    (3) Aus dem von ihr angeführten Urteil des EuGH vom 19. November 2020 (C-663/18) kann die Antragstellerin keine für sie günstigen Rechtsfolgen in Bezug auf die vorliegend streitgegenständliche, mit einem Verstoß gegen die Novel-Food-VO begründete lebensmittelrechtliche Untersagungsverfügung der Antragsgegnerin ableiten.
  • VG Bayreuth, 11.04.2022 - B 7 S 22.244

    Untersagung des Inverkehrbringens cannabishaltiger Lebensmittel

    Diesbezüglich werde verwiesen auf eine Entscheidung des EuGH vom 19.11.2020 (Az. C-663/18), in dem es wörtlich zitiert wie folgt heiße: "Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der zu berücksichtigen ist, hat das in Rede stehende CBD, anders als Tetrahydrocannabinol, ein weiteres Cannabinoid des Hanfs, offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit".

    Diese ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des EuGH vom 19.11.2020 (Az. C-663/18).

    Vor diesem Hintergrund kommt es auf die Erwägungen unionsrechtlicher Rechtsprechung (EuGH, U.v. 19.11.2020 - C-663/18 - juris; EuG, U.v. 11.9.2002 - T-13/99 - juris) und einer etwaigen Bewertung der WHO - auf die der Prozessbevollmächtigte hingewiesen hat - nicht an.

  • VG Hamburg, 26.01.2021 - 7 E 4846/20

    Eilantrag gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von sog. CBD-Ölen erfolglos

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-128/22

    NORDIC INFO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Nationale Maßnahmen

  • VG Koblenz, 26.04.2021 - 3 K 545/20

    Grenzschließung zu Frankreich im Frühjahr 2020 war rechtmäßig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2022 - 7 A 10719/21

    Einreiseverweigerung an deutsch-französischer Grenze zu Beginn der

  • EuG, 12.05.2021 - T-178/20

    Bavaria Weed/ EUIPO (BavariaWeed) - Unionsmarke - Anmeldung der Unionsbildmarke

  • VG München, 06.10.2021 - M 26a S 21.4118

    Lebensmittelrechtliche Ordnungsverfügung, Untersagung des Inverkehrbringens von

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2022 - 9 S 3426/21

    Einstufung eines Produkts aus Bio-Hanfsamenöl und Hanfextrakt als Lebensmittel;

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2024 - C-793/22

    Biohemp Concept - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • VG Magdeburg, 28.11.2023 - 1 B 171/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Untersagung des Inverkehrbringens von

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2022 - 9 S 2278/21

    Inverkehrbringen von cannabinoidhaltige Produkte ohne Zulassung; Feststellung der

  • OVG Hamburg, 04.05.2021 - 5 Bs 29/21

    Mittels Allgemeinverfügung angeordnetes Verbots, Lebensmittel in den Verkehr zu

  • VG München, 25.07.2022 - M 26b S 22.1159

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-500/20

    Generalanwältin Capeta: Der Gerichtshof sollte feststellen, dass er für die

  • OVG Thüringen, 31.01.2023 - 3 EO 569/22

    Antragsbefugnis des Inhaltsadressaten; Begründung der Anordnung der sofortigen

  • VG Würzburg, 26.10.2021 - W 8 S 21.1303

    Sofortverfahren, ausreichende Begründung des Sofortvollzugs, CBD-Hanföl für

  • VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245

    Inverkehrbringungsverbot, Cannabidiol (CBD), neuartige Lebensmittel, Aroma

  • VG Berlin, 21.02.2022 - 14 L 611.21
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10424
Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18 (https://dejure.org/2020,10424)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.05.2020 - C-663/18 (https://dejure.org/2020,10424)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - C-663/18 (https://dejure.org/2020,10424)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,10424) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    B S und C A (Commercialisation du cannabidiol - CBD)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Gemeinsame Marktorganisation für Hanf - Nationale Rechtsvorschrift, die die Einfuhr von Hanf aus einem anderen Mitgliedstaat auf Fasern und Samen beschränkt

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-137/09

    Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot darf die Gemeinde Maastricht Personen,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18
    33 Vgl. Urteil vom 16. Dezember 2010, Josemans (C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 36).

    34 Vgl. Urteil vom 16. Dezember 2010, Josemans (C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 31, 42 und 54).

    Ich möchte klarstellen, dass das Königreich der Niederlande zwar eine Politik der Toleranz gegenüber dem Verkauf von Cannabis (in eng begrenzten Mengen) verfolgt, dieser dort aber dennoch verboten ist (Urteil vom 16. Dezember 2010, Josemans (C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 12, 13 und 43).

    Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Josemans (C-137/09, EU:C:2010:433, Nrn. 85 und 86): "Nach den Vorschriften über den Binnenmarkt fallen nicht alle Suchtstoffe in dieselbe Kategorie.

    37 Urteil vom 16. Dezember 2010, Josemans (C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 36).

  • EuGH, 16.12.2010 - C-137/09

    Das Verbot, Gebietsfremden den Zutritt zu niederländischen "Coffeeshops" zu

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18
    33 Vgl. Urteil vom 16. Dezember 2010, Josemans (C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 36).

    34 Vgl. Urteil vom 16. Dezember 2010, Josemans (C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 31, 42 und 54).

    Ich möchte klarstellen, dass das Königreich der Niederlande zwar eine Politik der Toleranz gegenüber dem Verkauf von Cannabis (in eng begrenzten Mengen) verfolgt, dieser dort aber dennoch verboten ist (Urteil vom 16. Dezember 2010, Josemans (C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 12, 13 und 43).

    37 Urteil vom 16. Dezember 2010, Josemans (C-137/09, EU:C:2010:774, Rn. 36).

  • EuGH, 13.11.2019 - C-2/18

    Lietuvos Respublikos Seimo narių grupe - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18
    19 Urteile vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a. (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 19 und 26), und vom 13. November 2019, Lietuvos Respublikos Seimo nari?³ grupe (C-2/18, EU:C:2019:962, Rn. 28 bis 30).

    22 Vgl. entsprechend Urteil vom 13. November 2019, Lietuvos Respublikos Seimo nari?³ grupe (C-2/18, EU:C:2019:962, Rn. 42 bis 45).

    24 Vgl. entsprechend Urteil vom 13. November 2019, Lietuvos Respublikos Seimo nari?³ grupe (C-2/18, EU:C:2019:962, Rn. 46 bi 53).

    32 Urteil vom 13. November 2019, Lietuvos Respublikos Seimo nari?³ grupe (C-2/18, EU:C:2019:962, Rn. 56 und 57).

  • EuGH, 05.07.1988 - 289/86

    Happy Family / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18
    Vgl. auch Urteile vom 5. Februar 1981, Horvath (50/80, EU:C:1981:34, Rn. 10 bis 13), vom 26. Oktober 1982, Wolf (221/81, EU:C:1982:363, Rn. 8 bis 13 und 16), vom 26. Oktober 1982, Einberger (240/81, EU:C:1982:364, Rn. 8 bis 13 und 16), vom 28. Februar 1984, Einberger (294/82, EU:C:1984:81, Rn. 14, 15 und 22), vom 5. Juli 1988, Mol (269/86, EU:C:1988:359, Rn. 15, 16 und 21), und vom 5. Juli 1988, Vereniging Happy Family Rustenburgerstraat (289/86, EU:C:1988:360, Rn. 17, 18 und 23).

    36 Urteil vom 5. Juli 1988, Vereniging Happy Family Rustenburgerstraat (289/86, EU:C:1988:360, Rn. 17).

    Ich weise zudem darauf hin, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Juli 1988, Mol (269/86, EU:C:1988:359, Rn. 24 und 25), feststellt, dass das Übereinkommen über psychotrope Stoffe Amphetamine als psychotrope Stoffe behandelt, und in seinem Urteil vom 5. Juli 1988, Vereniging Happy Family Rustenburgerstraat (289/86, EU:C:1988:360, Rn. 3 und 25), dass das Einheits-Übereinkommen Erzeugnisse, die, wie Haschisch, aus indischem Hanf gewonnen werden, als Betäubungsmittel betrachtet.

  • EuGH, 28.03.1995 - C-324/93

    The Queen / Secretary of State for the Home Department, ex parte Evans Medical

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18
    35 Vgl. Urteil vom 28. März 1995, Evans Medical und Macfarlan Smith (C-324/93, EU:C:1995:84, Rn. 20).

    Das Diacetylmorphin wurde in dieser Rechtssache im Hinblick auf seine medizinische Verwendung eingeführt, und die Einfuhr war daher rechtmäßig (Urteil vom 28. März 1995, Evans Medical und Macfarlan Smith, C-324/93, EU:C:1995:84, Rn. 4, 20 und 37).

  • EuGH, 05.07.1988 - 269/86

    Mol / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18
    Vgl. auch Urteile vom 5. Februar 1981, Horvath (50/80, EU:C:1981:34, Rn. 10 bis 13), vom 26. Oktober 1982, Wolf (221/81, EU:C:1982:363, Rn. 8 bis 13 und 16), vom 26. Oktober 1982, Einberger (240/81, EU:C:1982:364, Rn. 8 bis 13 und 16), vom 28. Februar 1984, Einberger (294/82, EU:C:1984:81, Rn. 14, 15 und 22), vom 5. Juli 1988, Mol (269/86, EU:C:1988:359, Rn. 15, 16 und 21), und vom 5. Juli 1988, Vereniging Happy Family Rustenburgerstraat (289/86, EU:C:1988:360, Rn. 17, 18 und 23).

    Ich weise zudem darauf hin, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Juli 1988, Mol (269/86, EU:C:1988:359, Rn. 24 und 25), feststellt, dass das Übereinkommen über psychotrope Stoffe Amphetamine als psychotrope Stoffe behandelt, und in seinem Urteil vom 5. Juli 1988, Vereniging Happy Family Rustenburgerstraat (289/86, EU:C:1988:360, Rn. 3 und 25), dass das Einheits-Übereinkommen Erzeugnisse, die, wie Haschisch, aus indischem Hanf gewonnen werden, als Betäubungsmittel betrachtet.

  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18
    19 Urteile vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a. (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 19 und 26), und vom 13. November 2019, Lietuvos Respublikos Seimo nari?³ grupe (C-2/18, EU:C:2019:962, Rn. 28 bis 30).

    21 Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville (8/74, EU:C:1974:82, Rn. 5), vom 23. Dezember 2015, Scotch Whisky Association u. a. (C-333/14, EU:C:2015:845, Rn. 31), und vom 27. Oktober 2016, Audace u. a. (C-114/15, EU:C:2016:813, Rn. 66).

  • EuGH, 03.07.2019 - C-387/18

    Delfarma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 und 36 AEUV - Freier

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18
    44 Urteile vom 8. Juni 2017, Medisanus (C-296/15, EU:C:2017:431, Rn. 82 und 83), vom 3. Juli 2019, Delfarma (C-387/18, EU:C:2019:556, Rn. 29), und vom 18. September 2019, VIPA (C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 67, 69 und 71).
  • EuGH, 05.02.1981 - 50/80

    Horvath / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18
    Vgl. auch Urteile vom 5. Februar 1981, Horvath (50/80, EU:C:1981:34, Rn. 10 bis 13), vom 26. Oktober 1982, Wolf (221/81, EU:C:1982:363, Rn. 8 bis 13 und 16), vom 26. Oktober 1982, Einberger (240/81, EU:C:1982:364, Rn. 8 bis 13 und 16), vom 28. Februar 1984, Einberger (294/82, EU:C:1984:81, Rn. 14, 15 und 22), vom 5. Juli 1988, Mol (269/86, EU:C:1988:359, Rn. 15, 16 und 21), und vom 5. Juli 1988, Vereniging Happy Family Rustenburgerstraat (289/86, EU:C:1988:360, Rn. 17, 18 und 23).
  • EuGH, 08.06.2017 - C-296/15

    Medisanus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2020 - C-663/18
    44 Urteile vom 8. Juni 2017, Medisanus (C-296/15, EU:C:2017:431, Rn. 82 und 83), vom 3. Juli 2019, Delfarma (C-387/18, EU:C:2019:556, Rn. 29), und vom 18. September 2019, VIPA (C-222/18, EU:C:2019:751, Rn. 67, 69 und 71).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-333/08

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • EuGH, 28.02.1984 - 294/82

    Einberger / Hauptzollamt Freiburg

  • EuGH, 18.09.2019 - C-222/18

    VIPA

  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 26.10.1982 - 240/81

    Einberger / Hauptzollamt Freiburg

  • EuGH, 11.07.2008 - C-207/08

    Babanov

  • EuGH, 26.10.1982 - 221/81

    Wolf / Hauptzollamt Düsseldorf

  • EuGH, 27.10.2016 - C-114/15

    Audace u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 34 und

  • EuGH, 19.01.2017 - C-282/15

    Queisser Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 34

  • EuGH, 14.12.1962 - 2/62

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Großherzogtum Luxemburg

  • EuGH, 29.05.1974 - 185/73

    Hauptzollamt Bielefeld / König

  • EuGH, 13.09.2018 - C-372/17

    Vision Research Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2010 - C-161/09

    Kakavetsos-Fragkopoulos - Freier Warenverkehr - Mengenmäßige

  • EuGH, 09.02.2017 - C-441/15

    Madaus - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung -

  • EuGH, 25.03.1981 - 61/80

    Coöperatieve Stremsel- en Kleurselfabriek / Kommission

  • EuGH, 30.01.2020 - C-524/18

    Dr. Willmar Schwabe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Gesundheit -

  • EuGH, 22.05.2003 - C-355/00

    Freskot

  • EuGH, 16.01.2003 - C-462/01

    Hammarsten

  • EuGH, 29.02.1984 - 77/83

    CILFIT

  • EuGH, 03.03.2011 - C-161/09

    Kakavetsos-Fragkopoulos - Freier Warenverkehr - Maßnahmen mit gleicher Wirkung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht