Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008

Rechtsprechung
   EuGH, 11.06.2009 - C-300/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24
EuGH, 11.06.2009 - C-300/07 (https://dejure.org/2009,24)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.2009 - C-300/07 (https://dejure.org/2009,24)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2009 - C-300/07 (https://dejure.org/2009,24)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Gesetzliche Krankenkassen - Einrichtungen des öffentlichen Rechts - Öffentliche Auftraggeber - Ausschreibung - Anfertigung und Lieferung von individuell an die Bedürfnisse der Patienten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Hans & Christophorus Oymanns

    Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Gesetzliche Krankenkassen - Einrichtungen des öffentlichen Rechts - Öffentliche Auftraggeber - Ausschreibung - Anfertigung und Lieferung von individuell an die Bedürfnisse der Patienten ...

  • EU-Kommission

    Hans & Christophorus Oymanns

    Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Gesetzliche Krankenkassen - Einrichtungen des öffentlichen Rechts - Öffentliche Auftraggeber - Ausschreibung - Anfertigung und Lieferung von individuell an die Bedürfnisse der Patienten ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge - Gesetzliche Krankenkassen - Ausschreibung - individuell angepasste orthopädische Schuhe

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Art.1, Art. 21 ff. der RiLi 2004/18/EG, §§ 1, 4 SGB V
    Vorabentscheidungsverfahren zur Auftraggebereigenschaft der gesetzlichen Krankenkassen

  • Wolters Kluwer

    Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber i.S.d. Vergaberechts der Europäischen Union; Begriff der "Rahmenvereinbarung" im Gemeinschaftsrecht; Abgrenzung zwischen Liefer- und Dienstleistungsauftrag

  • forum-vergabe.de PDF

    Vergaberechtspflichtigkeit von Krankenkassen

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber i.S. des Vergaberechts der Europäischen Union; Begriff der "Rahmenvereinbarung" im Gemeinschaftsrecht; Abgrenzung zwischen Liefer- und Dienstleistungsauftrag - [Hans & Christophorus Oymanns GbR, Orthopädie Schuhtechnik gegen AOK ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Hans & Christophorus Oymanns

    Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Gesetzliche Krankenkassen - Einrichtungen des öffentlichen Rechts - Öffentliche Auftraggeber - Ausschreibung - Anfertigung und Lieferung von individuell an die Bedürfnisse der Patienten ...

  • EU-Kommission PDF (Kurzinformation)

    Hans & Christophorus Oymanns

    Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Gesetzliche Krankenkassen - Einrichtungen des öffentlichen Rechts - Öffentliche Auftraggeber - Ausschreibung - Anfertigung und Lieferung von individuell an die Bedürfnisse der Patienten ...

  • meyer-koering.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Krankenkassen unterliegen dem Vergaberecht - Aufträge müssen ausgeschrieben werden

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kassen müssen Aufträge europaweit ausschreiben

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Vergabepflichtig

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Vergabepflicht von gesetzlichen Krankenkassen und sozialen Dienstleistungen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Krankenkassen unterliegen als "öffentliche Auftraggeber" dem Vergaberecht

Besprechungen u.ä. (9)

  • nomos.de PDF, S. 8 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue europäische Entwicklungen im Bereich der Gesundheitsversorgung

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Reichweite der Ausschreibungspflicht gesetzlicher Krankenkassen

  • nomos.de PDF (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Art.1, Art. 21 ff. der RiLi 2004/18/EG, §§ 1, 4 SGB V
    Vorabentscheidungsverfahren zur Auftraggebereigenschaft der gesetzlichen Krankenkassen

  • meyer-koering.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Krankenkassen unterliegen dem Vergaberecht - Aufträge müssen ausgeschrieben werden

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabepflicht für gesetzliche Krankenkassen und für soziale Dienstleistungen

  • heuking.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Oymanns - Soziale Dienstleistungen im Visier des Vergaberechts - Chance oder Verhängnis? (Ute Jasper und Barbara von der Recke)

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetzliche Krankenversicherungen öffentlicher Auftraggeber

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetzliche Krankenversicherungen sind öffentliche Auftraggeber - Auswirkungen für den Gesundheitsmarkt ?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gesetzliche Krankenkassen sind öffentliche Auftraggeber! (IBR 2009, 465)

Sonstiges (4)

  • nomos.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Verbände zum EuGH-Urteil zur Auftraggebereigenschaft von Krankenkassen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 27. Juni 2007 - Hans & Christophorus Oymanns GbR, Orthopädie Schuhtechnik gegen AOK Rheinland/Hamburg

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Düsseldorf - Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. c und d, Abs. 4, 5 und 9 Unterabs. 2 Buchst. c der Richtlinie 20004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 2427
  • NVwZ 2009, 1025 (Ls.)
  • EuZW 2009, 612
  • NZBau 2009, 520
  • DVBl 2009, 974
  • DÖV 2009, 679
  • BauR 2009, 1638
  • VergabeR 2009, 744
  • ZfBR 2009, 601
 
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Wird zitiert von ... (192)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
    Eine indirekte Finanzierung reicht somit hierfür aus (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Dezember 2007, Bayerischer Rundfunk u. a., C-337/06, Slg. 2007, I-11173, Randnrn.

    Diese Zahlungen sind nämlich nicht mit einer konkreten vertraglichen Gegenleistung verbunden, da weder die Beitragspflicht noch die Beitragshöhe das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Mitgliedern ist; diese sind kraft Gesetzes zur Zahlung der Beiträge allein aufgrund ihrer Mitgliedschaft verpflichtet, die auch gesetzlich vorgeschrieben ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Bayerischer Rundfunk u. a., Randnr. 45).

    Drittens stellt das vorlegende Gericht fest, dass der Beitragssatz - im Unterschied zu der in der Rechtssache, in der das Urteil Bayerischer Rundfunk u. a. ergangen ist, fraglichen Gebühr - im vorliegenden Fall nicht durch die Träger der öffentlichen Gewalt, sondern durch die gesetzlichen Krankenkassen selbst festgelegt wird.

  • EuGH, 18.01.2007 - C-220/05

    EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
    Der Rechtsprechung des Gerichtshofs könnte allerdings möglicherweise entnommen werden, dass auch qualitative Aspekte in diesem Zusammenhang eine Rolle spielten (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 18. Januar 2007, Auroux u. a., C-220/05, Slg. I-385, Randnr. 46).

    Dieses Kriterium wurde im Urteil Auroux u. a. (Randnr. 37 und 46) angewandt, in dem es gerade um einen Auftrag ging, der Bauleistungen und Dienstleistungen umfasste.

  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
    Dieses Unterscheidungsmerkmal findet in der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Bestätigung, der zufolge eine Dienstleistungskonzession dann vorliegt, wenn die vereinbarte Art der Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht und impliziert, dass er das mit den fraglichen Dienstleistungen verbundene Betriebsrisiko übernimmt (Urteil vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 2156/02

    Mangelnde Beschwerdefähigkeit einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
    Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 31. Januar 2008 (1 BvR 2156/02) entschieden, dass Krankenkassen eingegliederte Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, die der Sache nach Aufgaben in mittelbarer Staatsverwaltung wahrnehmen.
  • BVerfG, 09.06.2004 - 2 BvR 1248/03

    Verfassungsbeschwerden gegen Risikostrukturausgleich erfolglos

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
    In seinem Beschluss vom 9. Juni 2004 (2 BvR 1248/03 und 2 BvR 1249/03) stellte das Bundesverfassungsgericht Folgendes fest:.
  • EuGH, 03.10.2000 - C-380/98

    University of Cambridge

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
    Zweitens ergibt sich aus der Vorlageentscheidung, dass die Beiträge der Versicherten ohne spezifische Gegenleistung im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs gezahlt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. Oktober 2000, University of Cambridge, C-380/98, Slg. 2000, I-8035, Randnrn.
  • EuGH, 10.04.2008 - C-393/06

    Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG -

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
    Zur Beantwortung dieser Frage ist daran zu erinnern, dass die drei Tatbestandsmerkmale, auf die Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2 Buchst. a, b und c der Richtlinie 2004/18 abstellt und die erfüllt sein müssen, damit eine Stelle als Einrichtung des öffentlichen Rechts angesehen wird, kumulativen Charakter haben (Urteil vom 10. April 2008, 1ng. Aigner, C-393/06, Slg. 2008, I-2339, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
    Der entscheidende Punkt für die Qualifizierung des im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Auftrags als Dienstleistungskonzession sei die Tatsache, dass der Leistungserbringer nicht im Voraus kostenträchtige Leistungen wie den Bau von Räumen oder Kosten für Personal oder Geräte auf sich genommen habe, deren Amortisation sodann durch "das Recht zur Verwertung seiner eigenen Leistung" erfolgen müsste (Urteil vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Randnr. 30).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-300/07   

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https://dejure.org/2008,5737
Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-300/07 (https://dejure.org/2008,5737)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.12.2008 - C-300/07 (https://dejure.org/2008,5737)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - C-300/07 (https://dejure.org/2008,5737)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Hans & Christophorus Oymanns

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Krankenkasse im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherungsregelung - Einrichtung des öffentlichen Rechts - Lieferung von orthopädischen Schuhen für Versicherte

  • EU-Kommission PDF

    Hans & Christophorus Oymanns GbR, Orthopädie Schuhtechnik gegen AOK Rheinland/Hamburg.

    Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Gesetzliche Krankenkassen - Einrichtungen des öffentlichen Rechts - Öffentliche Auftraggeber - Ausschreibung - Anfertigung und Lieferung von individuell an die Bedürfnisse der Patienten ...

  • EU-Kommission

    Hans & Christophorus Oymanns GbR, Orthopädie Schuhtechnik gegen AOK Rheinland/Hamburg.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Oberlandesgericht Düsseldorf - Deutschland. Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Gesetzliche Krankenkassen - Einrichtungen des öffentlichen Rechts - Öffentliche Auftraggeber - Ausschreibung - ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Generalanwalt beim EuGH bewertet Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber! (IBR 2009, 1017)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2009, 183
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-300/07
    In Bezug auf die zweite Alternative, also Staatsnähe durch Aufsicht, hat der Gerichtshof im Urteil Adolf Truley ausgeführt, dass sich in Anbetracht der Rechtsprechung "nicht annehmen [lässt], dass der Tatbestand der Aufsicht über die Leitung im Falle einer bloßen nachprüfenden Kontrolle erfüllt ist, denn schon begrifflich erlaubt es eine derartige Kontrolle der öffentlichen Hand nicht, die Entscheidungen der betreffenden Einrichtung im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beeinflussen"(21).

    Der Gerichtshof hat im Urteil Adolf Truley(22) bestätigt, dass das Tatbestandsmerkmal der Aufsicht über die Leitung "jedoch ein Sachverhalt [erfüllt], bei dem zum einen die öffentliche Hand nicht nur die Jahresabschlüsse der betreffenden Einrichtung kontrolliert, sondern auch ihre laufende Verwaltung im Hinblick auf ihre ziffernmäßige Richtigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit", was im Ausgangsverfahren der Fall zu sein scheint.

    Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer verweist an dieser Stelle u. a. auf die Urteile vom 27. Februar 2003, Adolf Truley (C-373/00, Slg. 2003, I-1931, Randnr. 41), und vom 16. Oktober 2003, Kommission/Spanien (C-283/00, Slg. 2003, I-11697, Randnr. 73).

    6 - Im Urteil Adolf Truley, in Fn. 5 angeführt, Randnr. 43, hat der Gerichtshof entschieden, dass "[i]n Anbetracht dieser beiden Ziele - Öffnung für den Wettbewerb und Transparenz - ... der Begriff der Einrichtung des öffentlichen Rechts weit zu verstehen [ist]".

    11 - Diese Auslegung scheint im Einklang mit den Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil Adolf Truley, in Fn. 5 angeführt, Randnr. 44, zu stehen, wo es heißt: "Ist also eine Einrichtung nicht im Verzeichnis in Anhang I der Richtlinie 93/37 aufgeführt, so ist in jedem Einzelfall ihre rechtliche und tatsächliche Situation zu untersuchen, um festzustellen, ob sie eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe erfüllt." Vgl. auch Trepte, P., Public Procurement in the EU: A Practitioner's Guide , 2. Aufl., Oxford University Press, 2007, S. 102, Abschnitt 2.21: "Man hat es offensichtlich für notwendig befunden, ein Verzeichnis derjenigen Einrichtungen in allen Mitgliedstaaten aufzustellen, die damals als unter diesen Begriff fallend eingestuft wurden.

    12 - Vgl. die Schlussanträge von Generalanwalt Alber in der Rechtssache University of Cambridge, Urteil in Fn. 7 angeführt, Nr. 20. Eine ähnliche Auslegung findet sich bei Chiti, M. P., "The EC Notion of Public Administration: The Case of the Bodies Governed by Public Law", European Public Law , Bd. 8, Heft 4, 2002, S. 489. Vgl. auch die Feststellung des Gerichtshofs im Urteil Adolf Truley, in Fn. 5 angeführt, Randnr. 39, dass "die Genauigkeit dieses Verzeichnisses je nach Mitgliedstaat ganz unterschiedlich ist".

    Vgl. auch Urteil Adolf Truley, in Fn. 5 angeführt, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung.

    16 - Vgl. Urteil Adolf Truley, in Fn. 5 angeführt, Randnr. 68, mit Verweis auf u. a. Urteile University of Cambridge, in Fn. 7 angeführt, Randnr. 20, und Kommission/Frankreich, in Fn. 15 angeführt, Randnr. 44.

  • EuGH, 03.10.2000 - C-380/98

    University of Cambridge

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-300/07
    7 - Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer verweist an dieser Stelle auf die Urteile vom 3. Oktober 2000, University of Cambridge (C-380/98, Slg. 2000, I-8035, Randnr. 17), vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a. (C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 52), und Adolf Truley, in Fn. 5 angeführt, Randnr. 42.

    16 - Vgl. Urteil Adolf Truley, in Fn. 5 angeführt, Randnr. 68, mit Verweis auf u. a. Urteile University of Cambridge, in Fn. 7 angeführt, Randnr. 20, und Kommission/Frankreich, in Fn. 15 angeführt, Randnr. 44.

    19 - Urteil University of Cambridge, in Fn. 7 angeführt, Randnr. 21.

  • EuGH, 17.12.1998 - C-306/97

    Connemara Machine Turf

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-300/07
    18 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. Dezember 1998, Connemara Machine Turf (C-306/97, Slg. 1998, I-8761, Randnr. 34).

    In diesem Zusammenhang hat Generalanwalt Alber in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache University of Cambridge, Urteil in Fn. 7 angeführt, Nr. 37, darauf hingewiesen, dass "der Gerichtshof in den Urteilen Connemara Machine Turf ... und Kommission/Irland ... für die Qualifikation als öffentlicher Auftraggeber in Irland verlangt [hatte], dass eine Kontrolle über die Vergabe öffentlicher Lieferaufträge stattfindet (wobei es im Übrigen als ausreichend erachtet wurde, dass diese Kontrolle mittelbar, also ohne ausdrückliche Bestimmung, stattfindet)".

  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-300/07
    4 - Urteil vom 13. Dezember 2007, C-337/06 (Slg. 2007, I-11173, Nr. 66).

    Vgl. auch z. B. Brown, A., "Whether German public broadcasters are financed for the most part by the State so as to fall within the EU Procurement Directives: Bayerischer Rundfunk (C-337/06)", Public Procurement Law Review , Nr. 4/2008, S. NA 127.

  • BVerfG, 31.01.2008 - 1 BvR 2156/02

    Mangelnde Beschwerdefähigkeit einer als Körperschaft des öffentlichen Rechts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-300/07
    13 - 1 BvR 2156/02.
  • EuGH, 18.01.2007 - C-220/05

    EINE VEREINBARUNG MIT DEM ZIEL DER STADTPLANERISCHEN NEUGESTALTUNG EINES

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-300/07
    26 - Urteil vom 18. Januar 2007 (C-220/05, Slg. 2007, I-385, Randnrn.
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-300/07
    32 - Urteil vom 13. Oktober 2005 (C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnrn.
  • EuGH, 16.10.2003 - C-283/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-300/07
    Generalanwalt Ruiz-Jarabo Colomer verweist an dieser Stelle u. a. auf die Urteile vom 27. Februar 2003, Adolf Truley (C-373/00, Slg. 2003, I-1931, Randnr. 41), und vom 16. Oktober 2003, Kommission/Spanien (C-283/00, Slg. 2003, I-11697, Randnr. 73).
  • EuGH, 10.04.2008 - C-393/06

    Ing. Aigner - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-300/07
    Aigner (C-393/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 37), mit Verweis auf das Urteil Bayerischer Rundfunk u. a., in Fn. 4 angeführt, Randnrn.
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2008 - C-300/07
    27 - Als Beispiel für einen Fall, bei dem der Vertrag sowohl Waren als auch Dienstleistungen umfasste, vgl. Urteil vom 18. November 1999, Teckal (C-107/98, Slg. 1999, I-8121).
  • EuGH, 10.11.1998 - C-360/96

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

  • EuGH, 10.05.2001 - C-223/99

    Agorà

  • EuGH, 01.02.2001 - C-237/99

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

  • BVerfG, 09.06.2004 - 2 BvR 1248/03

    Verfassungsbeschwerden gegen Risikostrukturausgleich erfolglos

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2009 - L 21 KR 44/09

    Rahmenvereinbarung adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen

    Ob darüber hinaus die Eigenschaft der gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber aus einer wenn auch mittelbaren staatlichen Finanzierung abzuleiten ist (so der Schlussantrag des Generalanwaltes Mazak vom 16.12.2008 in der Rechtssache C-300/07; OLG Düsseldorf, Beschluss 19.12.2007 VII - Verg 51/07, NZ Bau 2008, 194 ff.; siehe auch Engelmann in Juris PK-SGB X § 69 Rdnr. 195 ff.) kann der Senat hier offen lassen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - L 21 KR 36/09

    Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde nicht verlängert

    Ob darüber hinaus die Eigenschaft der gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber aus einer wenn auch mittelbaren staatlichen Finanzierung abzuleiten ist (so der Schlussantrag des Generalanwaltes Mazak vom 16.12.2008 in der Rechtssache C-300/07; OLG Düsseldorf, Beschluss 19.12.2007 VII - Verg 51/07, NZ Bau 2008, 194 ff.; siehe auch Engelmann in Juris PK-SGB X § 69 Rdnr. 195 ff.), kann der Senat hier offen lassen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2009 - L 21 KR 40/09

    Eignungskriterium "Produktionskapazität" kein ungewöhnliches Wagnis!

    Ob darüber hinaus die Eigenschaft der gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber aus einer - wenn auch mittelbaren - staatlichen Finanzierung abzuleiten ist (vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Mazak vom 16.12.2008 in der Rechtssache C-300/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - VII-Verg 51/07, NZBau 2008, 194 ff.; siehe auch Engelmann in: jurisPK-SGB V, § 69, Rdn. 195 ff.) kann der Senat auch vor dem Hintergrund offen lassen, dass die AS diese Fragestellung in einen Zusammenhang mit der von ihr geltend gemachten Rechtswidrigkeit des Verweisungsbeschlusses vom 27.01.2009 stellt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

    In diesem Sinne auch Generalanwalt Mazák in seinen Schlussanträgen vom 16. Dezember 2008 in der Rechtssache Hans & Christophorus Oymanns (C-300/07, Randnr. 27).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2009 - L 21 KR 42/09

    Arzneimittelrabattverträge = öffentliche Lieferaufträge?

    Ob darüber hinaus die Eigenschaft der gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber aus einer - wenn auch mittelbaren - staatlichen Finanzierung abzuleiten ist (vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Mazak vom 16.12.2008 in der Rechtssache C-300/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - VII-Verg 51/07, NZBau 2008, 194 ff.; siehe auch Engelmann in: jurisPK-SGB V, § 69, Rdn. 195 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 21 KR 35/09

    Handelsregisterauszug veraltet: Ausschluss zwingend!

    Ob darüber hinaus die Eigenschaft der gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber aus einer - wenn auch mittelbaren - staatlichen Finanzierung abzuleiten ist (vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Mazak vom 16.12.2008 in der Rechtssache C-300/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - VII-Verg 51/07, NZBau 2008, 194 ff.; siehe auch Engelmann in: jurisPK-SGB V, § 69, Rdn. 195 ff.) kann der Senat hier offen lassen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2009 - L 21 KR 41/09

    Rahmenvertrag über Rabatte: Öffentlicher Lieferauftrag?

    Ob darüber hinaus die Eigenschaft der gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber aus einer wenn auch mittelbaren staatlichen Finanzierung abzuleiten ist (so der Schlussantrag des Generalanwaltes Mazak vom 16.12.2008 in der Rechtssache C-300/07; OLG Düsseldorf, Beschluss 19.12.2007 VII - Verg 51/07, NZ Bau 2008, 194 ff.; siehe auch Engelmann in Juris PK-SGB X § 69 Rdnr. 195 ff.) kann der Senat hier offen lassen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2009 - L 21 KR 27/09

    Sind Arzneimittelrabattverträge öffentliche Lieferaufträge?

    Ob darüber hinaus die Eigenschaft der gesetzlichen Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber aus einer - wenn auch mittelbaren - staatlichen Finanzierung abzuleiten ist (vgl. hierzu Schlussanträge des Generalanwalts Mazak vom 16.12.2008 in der Rechtssache C-300/07; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.12.2007 - VII-Verg 51/07, NZBau 2008, 194 ff.; siehe auch Engelmann in: jurisPK-SGB V, § 69, Rdn. 195 ff.) kann der Senat hier offen lassen.
  • VK Baden-Württemberg, 19.12.2008 - 1 VK 67/08

    Ausschließliche Zuständigkeit der VK Bund

    Damit ist eine überwiegende Finanzierung durch den Bund zu bejahen (vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts vom 16.12.2008 in der vor dem Europäischen Gerichtshof anhängigen Rechtssache C-300/07).
  • VK Sachsen, 19.12.2008 - 1/SVK/064-08

    Rabattverträge: Zuständigkeit der VK der Länder oder des Bundes?

    Auch nach Meinung des Generalanwaltes beim EuGH (Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 16.12.2008 - Rs. C-300/07) sind gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts zu qualifizieren.b) Zuständigkeit für Gebietslos 3.
  • VK Sachsen, 19.12.2008 - 1/SVK/061-08

    Rabattverträge: Zuständigkeit der VK der Länder oder des Bundes?

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