Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011

Rechtsprechung
   EuGH, 15.09.2011 - C-483/09, C-1/10   

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https://dejure.org/2011,268
EuGH, 15.09.2011 - C-483/09, C-1/10 (https://dejure.org/2011,268)
EuGH, Entscheidung vom 15.09.2011 - C-483/09, C-1/10 (https://dejure.org/2011,268)
EuGH, Entscheidung vom 15. September 2011 - C-483/09, C-1/10 (https://dejure.org/2011,268)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Im familiären Bereich begangene Straftaten - Verpflichtung, als Nebenstrafe ein Näherungsverbot anzuordnen, mit dem dem Verurteilten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gueye

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Im familiären Bereich begangene Straftaten - Verpflichtung, als Nebenstrafe ein Näherungsverbot anzuordnen, mit dem dem Verurteilten ...

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Magatte Gueye (C-483/09) und Valentín Salmerón Sánchez (C-1/10).

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Im familiären Bereich begangene Straftaten - Verpflichtung, als Nebenstrafe ein Näherungsverbot anzuordnen, mit dem dem Verurteilten ...

  • EU-Kommission

    Gueye

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Im familiären Bereich begangene Straftaten - Verpflichtung, als Nebenstrafe ein Näherungsverbot anzuordnen, mit dem dem Verurteilten ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Justiz und Inneres - Das Unionsrecht verbietet es nicht, dass in allen Fällen häuslicher Gewalt selbst dann zwingend ein Näherungsverbot angeordnet wird, wenn das Opfer das Zusammenleben mit seinem Agressor wieder aufnehmen möchte

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Näherungsverbot bei Häuslicher Gewalt und das Unionsrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur Frage, ob ein Nährungsverbot auch gegen den Willen des Opfers verhängt werden kann - Maßnahmen des strafrechtlichen Schutzes gegen häusliche Gewalt sollen Interessen des Opfer und allgemeine Interessen der Gesellschaft schützen

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia provincial de Tarragona (Spanien), eingereicht am 4. Januar 2010 -Strafverfahren gegen Valentín Salmerón Sánchez

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Audiencia Provincial de Tarragona (Spanien), eingereicht am 30. November 2009 - Strafverfahren gegen Maguette Gueye

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Audiencia provincial de Tarragona - Auslegung der Art. 2, 8 und 10 des Rahmenbeschlusses des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren (2001/220/JI) (ABl. L 82, S. 1) - Achtung und Anerkennung von Opfern - Recht ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 41
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 09.10.2008 - C-404/07

    Katz - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus EuGH, 15.09.2011 - C-483/09
    Allerdings kann der Gerichtshof im Hinblick auf die ihm in Art. 267 AEUV übertragene Aufgabe über Vorlagefragen eines nationalen Gerichts dann nicht befinden, wenn die erbetene Auslegung der in diesen Fragen erwähnten Bestimmungen des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht oder wenn das Problem hypothetischer Natur ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Oktober 2008, Katz, C-404/07, Slg. 2008, I-7607, Randnr. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses sind so auszulegen, dass die Grundrechte beachtet werden; zu nennen ist dabei insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens im Sinne von Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (vgl. insbesondere Urteile Pupino, Randnr. 59, und Katz, Randnr. 48).

    Nach Art. 3 des Rahmenbeschlusses müssen die Mitgliedstaaten zwar gewährleisten, dass das Opfer im Lauf des Verfahrens gehört werden und Beweismaterial liefern kann, doch belässt diese Bestimmung den nationalen Behörden ein weites Ermessen bei der konkreten Umsetzung dieses Ziels (vgl. in diesem Sinne Urteil Katz, Randnr. 46).

    Soll jedoch Art. 3 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses nicht ein Großteil seiner praktischen Wirksamkeit genommen und nicht gegen die Verpflichtungen aus Art. 2 Abs. 1 dieses Beschlusses verstoßen werden, implizieren diese Bestimmungen jedenfalls, dass das Opfer im Strafverfahren eine Aussage machen und dass diese Aussage als Beweismittel berücksichtigt werden kann (Urteil Katz, Randnr. 47).

  • EuGH, 21.10.2010 - C-205/09

    Eredics und Sápi - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus EuGH, 15.09.2011 - C-483/09
    Hierzu ist festzustellen, dass - neben dem Umstand, dass Art. 34 Abs. 2 EU den nationalen Stellen die Zuständigkeit hinsichtlich der Form und der Mittel lässt, die zur Erreichung des mit den Rahmenbeschlüssen bezweckten Ergebnisses erforderlich sind - Art. 10 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses den Mitgliedstaaten lediglich aufgibt, dafür Sorge zu tragen, dass die Schlichtung im Fall von Straftaten, die sie "für geeignet halten", gefördert wird, so dass die Entscheidung darüber, bei welchen Straftaten die Möglichkeit der Schlichtung besteht, in das Ermessen der Mitgliedstaaten gestellt ist (vgl. Urteil vom 21. Oktober 2010, Eredics und Sápi, C-205/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 37).

    Aus dem Wortlaut von Art. 10 Abs. 1 und dem weiten Ermessen, das der Rahmenbeschluss den nationalen Behörden in Bezug auf die konkrete Umsetzung seiner Ziele lässt, ergibt sich nämlich, dass der nationale Gesetzgeber mit der aus strafrechtspolitischen Gründen getroffenen Entscheidung, die Anwendung des Schlichtungsverfahrens für eine bestimmte Art von Straftaten auszuschließen, sein Ermessen nicht überschritten hat (vgl. entsprechend Urteil Eredics und Sápi, Randnr. 38).

  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus EuGH, 15.09.2011 - C-483/09
    Dazu ist festzustellen, dass nach Art. 35 Abs. 3 Buchst. a EU ebenso wie nach Art. 267 AEUV der Gerichtshof um Vorabentscheidung ersucht werden kann, sofern das nationale Gericht "eine Entscheidung darüber zum Erlass seines Urteils für erforderlich hält", so dass die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Zulässigkeit der nach Art. 267 AEUV zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen grundsätzlich auf die Ersuchen um eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs nach Art. 35 EU übertragbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2005, Pupino, C-105/03, Slg. 2005, I-5285, Randnr. 29).

    Die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses sind so auszulegen, dass die Grundrechte beachtet werden; zu nennen ist dabei insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens im Sinne von Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (vgl. insbesondere Urteile Pupino, Randnr. 59, und Katz, Randnr. 48).

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.09.2011 - C-483/09
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, und vom 12. Mai 2011, Runevic-Vardyn und Wardyn, C-391/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 30).
  • EuGH, 25.02.2010 - C-562/08

    Müller Fleisch - System zur Überwachung der bovinen spongiformen Enzephalopathie

    Auszug aus EuGH, 15.09.2011 - C-483/09
    Vor Prüfung der ersten vier Fragen ist darauf hinzuweisen, dass der achte Erwägungsgrund des Rahmenbeschlusses, der Gegenstand der ersten Frage ist, als solcher rechtlich nicht verbindlich ist (vgl. Urteil vom 25. Februar 2010, Müller Fleisch, C-562/08, Slg. 2010, I-1391, Randnr. 40).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-391/09

    Der Gerichtshof äußert sich zur Umschrift von Vor- und Nachnamen von

    Auszug aus EuGH, 15.09.2011 - C-483/09
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59, und vom 12. Mai 2011, Runevic-Vardyn und Wardyn, C-391/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 30).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-434/09

    EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich

    Auszug aus EuGH, 15.09.2011 - C-483/09
    Dieser Umstand hindert den Gerichtshof jedoch nicht daran, dem Gericht Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts - im vorliegenden Fall auch solche, die sich auf eine andere Bestimmung des genannten Rahmenbeschlusses beziehen - zu geben, die ihm bei der Entscheidung der bei ihm anhängigen Verfahren von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei dieser Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 24).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-79/11

    Giovanardi u.a. - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    20 - Siehe in diesem Sinne Schlussanträge von Generalanwältin Kokott in den verbundenen Rechtssachen Gueye und Salmerón Sánchez (C-483/09 und C-1/10, Urteil vom 15. September 2011, Slg. 2011, I-8263, Nr. 39).

    26 - Siehe hierzu Urteil des Gerichtshofs vom 15. September 2011, Gueye und Salmerón Sánchez (C-438/09 und C-1/10, Slg. 2011, I-8263, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2012 - C-510/10

    DR und TV2 Danmark - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Richtlinie

    12 - Zu einem vergleichbaren Zulässigkeitsproblem - allerdings bei der Auslegung eines Rahmenbeschlusses - jüngst Urteil des Gerichtshofs vom 15. September 2011, Gueye (C-483/09 und C-1/10, Slg. 2011, I-8263, Randnrn.

    13 - Urteil Gueye (Fn. 12), Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-489/10

    Bonda - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 - Ausschluss und Kürzung

    (C-400/10 PPU, Slg. 2010, I-8965, Randnr. 52), und vom 15. September 2011, Gueye (C-483/09 und C-1/10, Slg. 2011, I-8263, Randnr. 55).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-478/19

    UBS Real Estate

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2010, Padawan (C-467/08, EU:C:2010:620, Rn. 22), vom 15. September 2011, Gueye (C-483/09 und C-1/10, EU:C:2011:583, Rn. 42), und vom 21. Juni 2016, New Valmar (C-15/15, EU:C:2016:464, Rn. 25 und 26).
  • EuGH, 09.09.2021 - C-449/20

    Real Vida Seguros - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerwesen - Art. 63 AEUV -

    Die Zuständigkeit des Gerichtshofs beschränkt sich darauf, sich anhand der Sach- und Rechtslage, wie sie das vorlegende Gericht dargestellt hat, zur Auslegung oder zur Gültigkeit des Unionsrechts zu äußern (Urteil vom 17. Dezember 2020, 0nofrei, C-218/19, EU:C:2020:1034, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung), wobei er sie weder in Frage stellen noch deren Richtigkeit prüfen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. September 2011, Gueye und Salmerón Sánchez, C-483/09 und C-1/10, EU:C:2011:583, Rn. 42, sowie vom 21. Juni 2016, New Valmar, C-15/15, EU:C:2016:464, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2012 - C-59/11

    Association Kokopelli - Landwirtschaft - Gültigkeit - Richtlinie 2002/55/EG -

    13 - Siehe etwa das Urteil vom 15. September 2011, Gueye (C-483/09 und C-1/10, Slg. 2011, I-8263, Randnr. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2019 - C-38/18

    Gambino und Hyka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    23 C-483/09 und C-1/10, EU:C:2011:583.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-41/11

    Inter-Environnement Wallonie und Terre wallonne - Schutz der Umwelt - Richtlinie

  • EuGH, 12.07.2012 - C-79/11

    Giovanardi u.a. - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-507/10

    X - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -Rahmenbeschluss

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-567/10

    Inter-Environnement Bruxelles u.a. - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2018 - C-39/17

    Lubrizol France - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Warenverkehr - Art. 28

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-483/09, C-1/10   

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Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-483/09, C-1/10 (https://dejure.org/2011,9133)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.05.2011 - C-483/09, C-1/10 (https://dejure.org/2011,9133)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - C-483/09, C-1/10 (https://dejure.org/2011,9133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gueye

    Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Opferschutz - Strafzumessung - Als Nebenstrafe zwingend zu verhängendes Näherungsverbot zwischen Täter und Opfer - Berücksichtigung des Opferwillens - Schlichtung im Rahmen des Strafverfahrens

  • Europäischer Gerichtshof

    Salmerón Sánchez

    Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Opferschutz - Strafzumessung - Als Nebenstrafe zwingend zu verhängendes Näherungsverbot zwischen Täter und Opfer - Berücksichtigung des Opferwillens - Schlichtung im Rahmen des Strafverfahrens

  • EU-Kommission PDF

    Gueye

    Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Opferschutz - Strafzumessung - Als Nebenstrafe zwingend zu verhängendes Näherungsverbot zwischen Täter und Opfer - Berücksichtigung des Opferwillens - Schlichtung im Rahmen des Strafverfahrens

  • EU-Kommission

    Gueye

    Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Opferschutz - Strafzumessung - Als Nebenstrafe zwingend zu verhängendes Näherungsverbot zwischen Täter und Opfer - Berücksichtigung des Opferwillens - Schlichtung im Rahmen des Strafverfahrens“

  • rechtsportal.de

    Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Opferschutz - Strafzumessung - Als Nebenstrafe zwingend zu verhängendes Näherungsverbot zwischen Täter und Opfer - Berücksichtigung des Opferwillens - Schlichtung im Rahmen des Strafverfahrens

  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Justiz und Inneres - Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott fällt die Frage, ob sich ein Opfer häuslicher Gewalt für die sofortige Wiederaufnahme des Zusammenlebens mit seinem Agressor entscheiden können muss, nicht unter das Unionsrecht

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 09.10.2008 - C-404/07

    Katz - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-483/09
    6 - Urteile vom 16. Juni 2005, Pupino (C-105/03, Slg. 2005, I-5285, Randnr. 30), vom 9. Oktober 2008, Katz (C-404/07, Slg. 2008, I-7607, Randnr. 31), und vom 22. April 2010, Dimos Agiou Nikolaou (C-82/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15).

    20 - Urteil Katz (zitiert in Fn. 6, Randnr. 46), siehe hierzu auch meine Schlussanträge vom 10. Juli 2008 in dieser Rechtssache.

    21 - Vgl. in diesem Sinne das Urteil Katz (zitiert in Fn.6, Randnr. 47).

    22 - Urteil Katz (zitiert in Fn. 6, Randnr. 47).

    23 - Urteile Katz (zitiert in Fn. 6, Randnr. 47) und Pupino (zitiert in Fn. 6, Randnr. 52).

    25 - Urteil Katz (zitiert in Fn. 6, Randnr. 48).

    28 - Urteile Katz (zitiert in Fn. 6, Randnr. 46), und vom 21. Oktober 2010, Eredics (C-205/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38).

  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-483/09
    6 - Urteile vom 16. Juni 2005, Pupino (C-105/03, Slg. 2005, I-5285, Randnr. 30), vom 9. Oktober 2008, Katz (C-404/07, Slg. 2008, I-7607, Randnr. 31), und vom 22. April 2010, Dimos Agiou Nikolaou (C-82/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15).

    9 - In diese Richtung tendierte das Urteil Pupino (zitiert in Fn. 6, Randnr. 47).

    11 - Urteil Pupino (zitiert in Fn. 6, Randnr. 47).

    24 - Siehe meine Schlussanträge vom 11. November 2004 in der Rechtssache Pupino (C-105/03, Slg. 2005, I-5285, Nrn. 48 ff.) sowie meine Schlussanträge vom 8. März 2007 in der Rechtssache Dell´Orto (C-467/05, Slg. 2007, I-5557, Nr. 40).

  • EuGH, 21.10.2010 - C-205/09

    Eredics und Sápi - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-483/09
    28 - Urteile Katz (zitiert in Fn. 6, Randnr. 46), und vom 21. Oktober 2010, Eredics (C-205/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38).

    29 - Urteil Eredics (zitiert in Fn. 28, Randnr. 37).

    30 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Eredics (zitiert in Fn. 28, Randnr. 39).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2007 - C-467/05

    'Dell''Orto' - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-483/09
    24 - Siehe meine Schlussanträge vom 11. November 2004 in der Rechtssache Pupino (C-105/03, Slg. 2005, I-5285, Nrn. 48 ff.) sowie meine Schlussanträge vom 8. März 2007 in der Rechtssache Dell´Orto (C-467/05, Slg. 2007, I-5557, Nr. 40).
  • EuGH, 30.09.1987 - 12/86

    Demirel / Stadt Schwäbisch Gmünd

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-483/09
    27 - Vgl. insoweit Urteil vom 30. September 1987, Demirel (12/86, Slg. 1987, 3719, Randnr. 28); Urteil vom 18. Juni 1991, ERT (C-260/89, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.04.2011 - C-108/10

    Scattolon - Sozialpolitik - Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-483/09
    26 - Siehe hierzu die Schlussanträge des Generalanwalts Bot vom 5. April 2011 in der Rechtssache Scattolon (C-108/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 110 bis 121).
  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-483/09
    27 - Vgl. insoweit Urteil vom 30. September 1987, Demirel (12/86, Slg. 1987, 3719, Randnr. 28); Urteil vom 18. Juni 1991, ERT (C-260/89, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 42).
  • EuGH, 31.03.2011 - C-450/09

    Schröder - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-483/09
    7 - Ständige Rechtsprechung, siehe nur Urteil vom 31. März 2011, Schröder (C-450/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17).
  • EuGH, 25.02.2010 - C-562/08

    Müller Fleisch - System zur Überwachung der bovinen spongiformen Enzephalopathie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-483/09
    19 - Siehe nur Urteil vom 25. Februar 2010, Müller Fleisch (C-562/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-483/09
    5 - Vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1995, Bosman (C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 59), und vom 13. Juli 2006, Manfredi u. a. (C-295/04 bis C-298/04, Slg. 2006, I-6619, Randnr. 26).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

  • EuGH, 22.04.2010 - C-82/09

    Dimos Agiou Nikolaou - Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 - Monitoring von Wäldern und

  • EGMR, 09.06.2009 - 33401/02

    Opuz ./. Türkei

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    DER GERICHTSHOF LEGT DIE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER BEFRISTETE ARBEITSVERTRÄGE AUS

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    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

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    Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung

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