Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019

Rechtsprechung
   EuGH, 20.06.2019 - C-1/18   

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https://dejure.org/2019,16666
EuGH, 20.06.2019 - C-1/18 (https://dejure.org/2019,16666)
EuGH, Entscheidung vom 20.06.2019 - C-1/18 (https://dejure.org/2019,16666)
EuGH, Entscheidung vom 20. Juni 2019 - C-1/18 (https://dejure.org/2019,16666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Oribalt Riga

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 30 Abs. 2 Buchst. b und c - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Art. 152 Abs. 1 Buchst. a und b - Ermittlung des Zollwerts der Waren - Begriff "Gleichartige Waren" - Arzneimittel - ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Zollunion; Verordnung (EWG) Nr. 2913/92; Art. 30 Abs. 2 Buchst. b und c; Verordnung (EWG) Nr. 2454/93; Art. 152 Abs. 1 Buchst. a und b; Ermittlung des Zollwerts der Waren; Begriff Gleichartige Waren; Arzneimittel; Berücksichtigung aller ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 2913/92 Art 30 Abs 2 Buchst b, EWGV 2454/93 Art 151 Abs 4, EWGV 2913/92 Art 30 Abs 2 Buchst c, EWGV 2454/93 Art 152 Abs 1 Buchst b, ZKDV Art 151 Abs 4, ZKDV Art 152 Abs 1 Buch... st b, ZK Art 30 Abs 2 Buchst b, ZK Art 30 Abs 2 Buchst c
    Einfuhr von Medikamenten, Zollkodex, Zollwert, eingeführter Waren, Verkaufspreis

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EWGV 2913/92 Art 30 Abs 2 Buchst b ; EWGV 2454/93 Art 151 Abs 4 ; EWGV 2913/92 Art 30 Abs 2 Buchst c ; EWGV 2454/93 Art 152 Abs 1 Buchst b ; ZKDV Art 151 Abs 4 ; ZKDV Art 152 Abs 1... Buchst b ; ZK Art 30 Abs 2 Buchst b ; ZK Art 30 Abs 2 Buchst c

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.06.2016 - C-291/15

    EURO 2004. Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer

    Auszug aus EuGH, 20.06.2019 - C-1/18
    Kann der Zollwert jedoch nicht gemäß Art. 29 des Zollkodex anhand des Transaktionswerts der eingeführten Waren ermittelt werden, erfolgt seine Ermittlung nach Art. 30 des Zollkodex, indem nacheinander die in seinem Abs. 2 Buchst. a bis d vorgesehenen Methoden angewandt werden (Urteil vom 16. Juni 2016, EURO 2004. Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hinsichtlich der Anwendung des letztgenannten Artikels geht aus Nr. 1 der Anmerkungen zu Art. 30 Abs. 2 Buchst. b des Zollkodex in Anhang 23 der Durchführungsverordnung hervor, dass die Zollbehörden nach Möglichkeit ein Kaufgeschäft über gleichartige Waren auf der gleichen Handelsstufe und über im Wesentlichen gleiche Mengen wie die zu bewertenden Waren heranziehen sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2016, EURO 2004. Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 34).

  • EuGH, 20.12.2017 - C-529/16

    Hamamatsu Photonics Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

    Auszug aus EuGH, 20.06.2019 - C-1/18
    Der Zollwert muss daher den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und folglich alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (Urteil vom 20. Dezember 2017, Hamamatsu Photonics Deutschland, C-529/16, EU:C:2017:984, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner ist der für die Waren tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, auch wenn er grundsätzlich die Grundlage der Zollwertermittlung bildet, ein Faktor, der gegebenenfalls Berichtigungen unterliegt, sofern dies erforderlich ist, um die Ermittlung eines willkürlichen oder fiktiven Zollwerts zu verhindern (Urteil vom 20. Dezember 2017, Hamamatsu Photonics Deutschland, C-529/16, EU:C:2017:984, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.09.2020 - C-509/19

    BMW - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Union -

    Daher ist der für die Waren tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, auch wenn er grundsätzlich die Grundlage der Zollwertermittlung bildet, ein Faktor, der gegebenenfalls Berichtigungen unterliegt, sofern dies erforderlich ist, um die Ermittlung eines willkürlichen oder fiktiven Zollwerts zu verhindern (Urteil vom 20. Juni 2019, 0ribalt Riga, C-1/18, EU:C:2019:519, Rn. 22 und 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.11.2020 - C-775/19

    5th AVENUE Products Trading - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion -

    Der Zollwert muss daher den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und folglich alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (vgl. u. a. Urteile vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation, C-306/04, EU:C:2006:716, Rn. 30, vom 20. Dezember 2017, Hamamatsu Photonics Deutschland, C-529/16, EU:C:2017:984, Rn. 24, und vom 20. Juni 2019, 0ribalt Riga, C-1/18, EU:C:2019:519, Rn. 22).

    Hungary, C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 25, vom 20. Dezember 2017, Hamamatsu Photonics Deutschland, C-529/16, EU:C:2017:984, Rn. 27, und vom 20. Juni 2019, 0ribalt Riga, C-1/18, EU:C:2019:519, Rn. 23).

  • EuGH, 09.06.2022 - C-599/20

    Baltic Master

    Der Zollwert muss daher den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und folglich alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (Urteil vom 20. Juni 2019, 0ribalt Riga, C-1/18, EU:C:2019:519, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der für die Waren tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis bildet daher grundsätzlich die Grundlage der Zollwertermittlung, auch wenn es sich dabei um einen Faktor handelt, der gegebenenfalls Berichtigungen unterliegt, sofern dies erforderlich ist, um die Ermittlung eines willkürlichen oder fiktiven Zollwerts zu verhindern (Urteil vom 20. Juni 2019, 0ribalt Riga, C-1/18, EU:C:2019:519, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.04.2021 - C-75/20

    Lifosa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften

    Der für die Waren tatsächlich gezahlte Preis ist, auch wenn er grundsätzlich die Grundlage der Zollwertermittlung bildet, ein Faktor, der gegebenenfalls Berichtigungen unterliegt, sofern dies erforderlich ist, um die Ermittlung eines willkürlichen oder fiktiven Zollwerts zu verhindern (Urteil vom 20. Juni 2019, 0ribalt Riga, C-1/18, EU:C:2019:519, Rn. 22 und 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.07.2020 - C-76/19

    Direktor na Teritorialna direktsiya Yugozapadna Agentsiya " Mitnitsi "

    Der Zollwert muss daher den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und folglich alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (Urteil vom 20. Juni 2019, 0ribalt Riga, C-1/18, EU:C:2019:519, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG Düsseldorf, 11.12.2019 - 4 K 2523/18

    Einfuhrabgaben und die Hinzurechnung der Beförderungskosten

    Der Zollwert muss daher den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und alle Elemente der Ware berücksichtigen, die einen wirtschaftlichen Wert haben (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Juni 2019 Rs. C-1/18, ECLI:EU:C:2019:519 Randnr. 22).
  • EuGH, 09.06.2022 - C-187/21

    FAWKES - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Zollkodex

    Vor diesem Hintergrund sind die Zollbehörden in Anbetracht der Sorgfaltspflicht, die ihnen bei der Anwendung von Art. 30 Abs. 2 Buchst. a und b des Zollkodex obliegt, verpflichtet, sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden Informationsquellen und Datenbanken zu konsultieren, um den Zollwert so genau und realitätsnah wie möglich zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. November 2017, LS Customs Services, C-46/16, EU:C:2017:839, Rn. 56, und vom 20. Juni 2019, 0ribalt Riga, C-1/18, EU:C:2019:519, Rn. 27).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-1/18   

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https://dejure.org/2019,778
Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-1/18 (https://dejure.org/2019,778)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.01.2019 - C-1/18 (https://dejure.org/2019,778)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 2019 - C-1/18 (https://dejure.org/2019,778)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Oribalt Riga

    Verordnung (EG) Nr. 2913/92 - Zollkodex der Gemeinschaften - Zollwert - Arzneimittel - Art. 30 Abs. 2 Buchst. b - Begriff "gleichartige Waren" - Zu berücksichtigende Faktoren - Art. 30 Abs. 2 Buchst. c - Deduktive Methode auf der Grundlage des Preises je Einheit - Frist ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 20.12.2017 - C-529/16

    Hamamatsu Photonics Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-1/18
    4 Vgl. Urteil vom 20. Dezember 2017, Hamamatsu Photonics Deutschland (C-529/16, EU:C:2017:984, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    6 Vgl. Urteil vom 20. Dezember 2017, Hamamatsu Photonics Deutschland (C-529/16, EU:C:2017:984, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    22 Vgl. Zollkompendium, S. 48 und 49. Vgl. auch Art. 145 Abs. 2 der Durchführungsverordnung und entsprechend Urteile vom 20. Dezember 2017, Hamamatsu Photonics Deutschland (C-529/16, EU:C:2017:984, Rn. 34 und 35), und vom 6. Juni 1990, Unifert (C-11/89, EU:C:1990:237, Rn. 35).

  • EuGH, 09.11.2017 - C-46/16

    LS Customs Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Verordnung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-1/18
    7 Vgl. Urteil vom 9. November 2017, LS Customs Services (C-46/16, EU:C:2017:839, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    18 Vgl. Art. 6 Abs. 3 des Zollkodex und Urteile vom 9. November 2017, LS Customs Services (C-46/16, EU:C:2017:839, Rn. 39 und 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 16. Juni 2016, EURO 2004.

  • EuGH, 06.06.1990 - C-11/89

    Unifert / Hauptzollamt Münster

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-1/18
    22 Vgl. Zollkompendium, S. 48 und 49. Vgl. auch Art. 145 Abs. 2 der Durchführungsverordnung und entsprechend Urteile vom 20. Dezember 2017, Hamamatsu Photonics Deutschland (C-529/16, EU:C:2017:984, Rn. 34 und 35), und vom 6. Juni 1990, Unifert (C-11/89, EU:C:1990:237, Rn. 35).
  • EuGH, 28.02.2008 - C-263/06

    Carboni e derivati - Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-1/18
    23 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2008, Carboni e derivati (C-263/06, EU:C:2008:128, Rn. 58).
  • EuGH, 16.06.2016 - C-291/15

    EURO 2004. Hungary - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Gemeinsamer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-1/18
    Hungary (C-291/15, EU:C:2016:455, Rn. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-599/20

    Baltic Master - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Oribalt Riga (C-1/18, EU:C:2019:64, Nrn. 28 bis 30).

    In diesem Sinne vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Oribalt Riga (C-1/18, EU:C:2019:64, Nrn. 28 bis 30).

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