Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 30.03.2006 - C-10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4945
EuGH, 30.03.2006 - C-10/05 (https://dejure.org/2006,4945)
EuGH, Entscheidung vom 30.03.2006 - C-10/05 (https://dejure.org/2006,4945)
EuGH, Entscheidung vom 30. März 2006 - C-10/05 (https://dejure.org/2006,4945)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4945) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Familienangehörige - Recht eines mit einem Unionsbürger verheirateten Drittstaatsangehörigen auf Aufnahme einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit - Voraussetzungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Mattern und Cikotic

    Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Familienangehörige - Recht eines mit einem Unionsbürger verheirateten Drittstaatsangehörigen auf Aufnahme einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit - Voraussetzungen

  • EU-Kommission PDF

    Mattern und Cikotic

    Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Familienangehörige - Recht eines mit einem Unionsbürger verheirateten Drittstaatsangehörigen auf Aufnahme einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Mattern und Cikotic

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer

  • Wolters Kluwer

    Umfang der europarechtlichen Freizügigkeit; Voraussetzungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis auf Grund der europarechtlichen Freizügigkeit; Begriff "Arbeitnehmer" im Sinne des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV); Anerkennung eines ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 Art. 11

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Mattern und Cikotic

    Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Familienangehörige - Recht eines mit einem Unionsbürger verheirateten Drittstaatsangehörigen auf Aufnahme einer nichtselbständigen Erwerbstätigkeit - Voraussetzungen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil der Cour administrative vom 11. Januar 2005 in dem Rechtsstreit Cynthia Mattern und Hajrudin Cikotic gegen Ministre du travail et de l'emploi

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour administrative (Luxemburg) - Auslegung des Artikels 39 EG und der Verordnung Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) - Angehöriger eines Drittstaats, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 921
  • EuZW 2006, 437
  • NZA 2006, 649
  • DVBl 2006, 693
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.03.2005 - C-109/04

    Kranemann

    Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-10/05
    21 Nach ständiger Rechtsprechung steht nämlich der Umstand, dass ein Vorbereitungsdienst als eine mit der eigentlichen Ausübung des Berufes verbundene praktische Vorbereitung angesehen werden kann, der Anwendung von Artikel 39 EG nicht entgegen, wenn dieser Dienst unter den Bedingungen einer tatsächlichen und echten Tätigkeit im Lohn- und Gehaltsverhältnis abgeleistet wird (vgl. u. a. Urteil Lawrie-Blum, Randnr. 19, und Urteil vom 17. März 2005 in der Rechtssache C-109/04, Kranemann, Slg. 2005, I-2421, Randnr. 13).

    22 Überdies kann, obwohl die Vergütung der erbrachten Leistungen unstreitig ein Grundmerkmal eines Arbeitsverhältnisses ist, weder die begrenzte Höhe der Vergütung noch die Herkunft der Mittel für diese Vergütung irgendeine Auswirkung auf die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Gemeinschaftsrechts haben (vgl. Urteile vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, Randnr. 16, und Kranemann, Randnr. 17).

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-10/05
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. insbesondere Urteile vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnrn.

    21 Nach ständiger Rechtsprechung steht nämlich der Umstand, dass ein Vorbereitungsdienst als eine mit der eigentlichen Ausübung des Berufes verbundene praktische Vorbereitung angesehen werden kann, der Anwendung von Artikel 39 EG nicht entgegen, wenn dieser Dienst unter den Bedingungen einer tatsächlichen und echten Tätigkeit im Lohn- und Gehaltsverhältnis abgeleistet wird (vgl. u. a. Urteil Lawrie-Blum, Randnr. 19, und Urteil vom 17. März 2005 in der Rechtssache C-109/04, Kranemann, Slg. 2005, I-2421, Randnr. 13).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-10/05
    16 und 17, sowie vom 7. September 2004 in der Rechtssache C-456/02, Trojani, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 15).
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-10/05
    22 Überdies kann, obwohl die Vergütung der erbrachten Leistungen unstreitig ein Grundmerkmal eines Arbeitsverhältnisses ist, weder die begrenzte Höhe der Vergütung noch die Herkunft der Mittel für diese Vergütung irgendeine Auswirkung auf die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Gemeinschaftsrechts haben (vgl. Urteile vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, Randnr. 16, und Kranemann, Randnr. 17).
  • EuGH, 07.05.1986 - 131/85

    Gül / Regierungspräsident Düsseldorf

    Auszug aus EuGH, 30.03.2006 - C-10/05
    16 Das Recht des Ehegatten des Wanderarbeitnehmers aufgrund dieses Artikels ist an die Rechte geknüpft, die dieser Arbeitnehmer nach Artikel 39 EG hat (vgl. Urteil vom 7. Mai 1986 in der Rechtssache 131/85, Gül, Slg. 1986, 1573, Randnr. 20).
  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Weder die begrenzte Höhe der Vergütung noch die Herkunft der Mittel für diese Vergütung oder der Umstand, dass der Betreffende die Vergütung durch andere Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts wie eine aus öffentlichen Mitteln des Wohnmitgliedstaats gezahlte finanzielle Unterstützung zu ergänzen sucht, kann irgendeine Auswirkung auf die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Unionsrechts haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 1986, Kempf, 139/85, Slg. 1986, 1741, Randnr. 14, vom 31. Mai 1989, Bettray, 344/87, Slg. 1989, 1621, Randnr. 15, sowie vom 30. März 2006, Mattern und Cikotic, C-10/05, Slg. 2006, I-3145, Randnr. 22).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Weder die begrenzte Höhe der Vergütung noch die Herkunft der Mittel für diese Vergütung kann irgendeine Auswirkung auf die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Gemeinschaftsrechts haben (vgl. Urteile vom 31. Mai 1989, Bettray, 344/87, Slg. 1989, 1621, Randnr. 15, sowie vom 30. März 2006, Mattern und Cikotic, C-10/05, Slg. 2006, I-3145, Randnr. 22).
  • EuGH, 11.12.2007 - C-291/05

    Eind - Freizügigkeit - Arbeitnehmer - Aufenthaltsrecht eines Familienangehörigen,

    Das Recht auf Familienzusammenführung aus Art. 10 der Verordnung Nr. 1612/68 gewährt den Familienangehörigen der Wanderarbeitnehmer kein originäres Freizügigkeitsrecht; es dient vielmehr dem Wanderarbeitnehmer, zu dessen Familie ein Drittstaatsangehöriger gehört (vgl. im Rahmen von Art. 11 Verordnung Nr. 1612/68, Urteil vom 30. März 2006, Mattern und Cikotic, C-10/05, Slg. 2006, I-3145, Randnr. 25).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14727
Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-10/05 (https://dejure.org/2005,14727)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.12.2005 - C-10/05 (https://dejure.org/2005,14727)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - C-10/05 (https://dejure.org/2005,14727)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,14727) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mattern und Cikotic

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abgeleitete Rechte von Familienangehörigen - Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erfordernis einer Arbeitserlaubnis für einen Drittstaatsangehörigen, der Ehegatte eines Unionsbürgers ist - Zugang zum Arbeitsmarkt im ...

  • EU-Kommission PDF

    Mattern und Cikotic

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Abgeleitete Rechte von Familienangehörigen - Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Erfordernis einer Arbeitserlaubnis für einen Drittstaatsangehörigen, der Ehegatte eines Unionsbürgers ist - Zugang zum Arbeitsmarkt im ...

  • EU-Kommission

    Mattern und Cikotic

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-10/05
    31 - In diesem Sinne könnte der Verweis auf das Urteil in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, zitiert in Fußnote 33) im vorletzten Erwägungsgrund des Vorlagebeschlusses verstanden werden, wo auf das berufliche Fortkommen von Frau Mattern "in [ihrem] Land" verwiesen wird, also auf ihre mögliche Rückkehr auf den luxemburgischen Arbeitsmarkt.

    33 - Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnrn.

    44 - Im selben Sinne das Urteil Kraus (zitiert in Fußnote 33, Randnrn. 18 ff., bezogen auf einen im Ausland erworbenen akademischen Grad).

  • EuGH, 26.02.1992 - C-3/90

    Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-10/05
    Vgl. außerdem die Urteile vom 19. März 1964 in der Rechtssache 75/63 (Unger, Slg. 1964, 381, 396 f.), vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81 (Levin, Slg. 1982, 1035, Randnrn. 11 und 13), vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85 (Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnr. 16), vom 31. Mai 1989 in der Rechtssache 344/87 (Bettray, Slg. 1989, 1621, Randnrn. 11), vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-3/90 (Bernini, Slg. 1992, I-1071, Randnrn.

    20 - Urteil Bernini (Randnr. 15), ähnlich die Urteile Lawrie-Blum (Randnrn. 19 bis 21) und Kranemann (Randnr. 13), jeweils zitiert in Fußnote 16.

    22 - Urteil Bernini (zitiert in Fußnote 16, Randnr. 16).

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2005 - C-10/05
    Vgl. außerdem die Urteile vom 19. März 1964 in der Rechtssache 75/63 (Unger, Slg. 1964, 381, 396 f.), vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81 (Levin, Slg. 1982, 1035, Randnrn. 11 und 13), vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85 (Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnr. 16), vom 31. Mai 1989 in der Rechtssache 344/87 (Bettray, Slg. 1989, 1621, Randnrn. 11), vom 26. Februar 1992 in der Rechtssache C-3/90 (Bernini, Slg. 1992, I-1071, Randnrn.

    17 - Urteile Lawrie-Blum (Randnr. 17), Bettray (Randnr. 12), Bernini (Randnr. 14), Meeusen (Randnr. 13), Kurz (Randnr. 32), Collins (Randnr. 26), Trojani (Randnr. 15) und Kranemann (Randnr. 12), jeweils zitiert in Fußnote 16.

    20 - Urteil Bernini (Randnr. 15), ähnlich die Urteile Lawrie-Blum (Randnrn. 19 bis 21) und Kranemann (Randnr. 13), jeweils zitiert in Fußnote 16.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht