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   EuGH, 18.12.2007 - C-101/05   

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https://dejure.org/2007,821
EuGH, 18.12.2007 - C-101/05 (https://dejure.org/2007,821)
EuGH, Entscheidung vom 18.12.2007 - C-101/05 (https://dejure.org/2007,821)
EuGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - C-101/05 (https://dejure.org/2007,821)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Freier Kapitalverkehr - Beschränkung des Kapitalverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern - Steuer auf Kapitalerträge - Gewinnausschüttungen an eine in einem Mitgliedstaat des EWR niedergelassene Gesellschaft - Befreiung - Gewinnausschüttungen an eine in einem ...

  • Europäischer Gerichtshof

    A

    Freier Kapitalverkehr - Beschränkung des Kapitalverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern - Steuer auf Kapitalerträge - Gewinnausschüttungen an eine in einem Mitgliedstaat des EWR niedergelassene Gesellschaft - Befreiung - Gewinnausschüttungen an eine in einem ...

  • EU-Kommission PDF

    A

    Freier Kapitalverkehr - Beschränkung des Kapitalverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern - Steuer auf Kapitalerträge - Gewinnausschüttungen an eine in einem Mitgliedstaat des EWR niedergelassene Gesellschaft - Befreiung - Gewinnausschüttungen an eine in einem ...

  • EU-Kommission

    A

    Freier Kapitalverkehr

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Verbindung einer Einkommensteuerbefreiung auf in Form von Aktien einer Tochtergesellschaft ausgeschüttete Dividenden mit dem Erfordernis des Sitzes der ausschüttenden Gesellschaft in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes; Verpflichtung ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kapitalverkehrsfreiheit: Bei Drittstaatsbezug darf eine Steuerbefreiung von einem Steuerabkommen abhängig gemacht werden, das einen Informationsaustausch vorsieht, wenn ihre Voraussetzungen nicht anders nachgeprüft werden können

  • Judicialis

    EG Art. 56; ; EG Art. 57; ; EG Art. 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 56; EG Art. 57; EG Art. 58
    Freier Kapitalverkehr: Beschränkung des Kapitalverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern - Steuer auf Kapitalerträge - Gewinnausschüttungen an eine in einem Mitgliedstaat des EWR niedergelassene Gesellschaft - Befreiung - Gewinnausschüttungen an eine in einem ...

  • datenbank.nwb.de

    Beschränkung des Kapitalverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Kapitalverkehr - DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE GELTUNG DES GRUNDSATZES DES FREIEN KAPITALVERKEHRS ZWISCHEN MITGLIEDSTAATEN UND DRITTLÄNDERN

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    A

    Freier Kapitalverkehr - Beschränkung des Kapitalverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern - Steuer auf Kapitalerträge - Gewinnausschüttungen an eine in einem Mitgliedstaat des EWR niedergelassene Gesellschaft - Befreiung - Gewinnausschüttungen an eine in einem ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH erläutert freien Kapitalverkehr zwischen EU-Staaten und Drittländern

Besprechungen u.ä.

  • thebrath-anwalt.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Grundfreiheiten im Verhältnis Deutschland/EU und der Schweiz (RA Dr. Hermann Thebrath)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Regeringsrätten vom 15. Oktober 2004 in dem Rechtsstreit Skatteverket gegen A

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 56
    Dividende; Drittland; Ertragsteuern; Gewinnausschüttung; Kapitalverkehrsfreiheit; Wohnsitz

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Regeringsrätt (Schweden) - Auslegung der Artikel 56 EG und 58 EG - Besteuerung der von einer Gesellschaft mit Sitz in einem Drittstaat ausgeschütteten Dividenden bei einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen - Nationale ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2008, 117
  • BB 2008, 79
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 14.12.1995 - C-163/94

    Strafverfahren gegen Sanz de Lera u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-101/05
    Zu diesem Zweck bestimmt er im Rahmen der Bestimmungen des mit "Der Kapital- und Zahlungsverkehr" überschriebenen Kapitels des Vertrags, dass alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten sind (Urteile vom 14. Dezember 1995, Sanz de Lera u. a., C-163/94, C-165/94 und C-250/94, Slg. 1995, I-4821, Randnr. 19, und vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 37).

    56 Abs. 1 EG enthält ein eindeutiges und nicht an Bedingungen geknüpftes Verbot, das keiner Durchführungsmaßnahmen bedarf und das den Einzelnen Rechte verleiht, die sie gerichtlich geltend machen können (vgl. in diesem Sinne Urteil Sanz de Lera u. a., Randnrn.

    Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass die in Art. 57 Abs. 1 EG geregelte Ausnahme dem nicht entgegenstehen kann, dass Art. 56 Abs. 1 EG den Einzelnen Rechte verleiht, die sie gerichtlich geltend machen können (Urteil Sanz de Lera u. a., Randnr. 47).

  • EuGH, 11.10.2007 - C-451/05

    ELISA - Direkte Besteuerung - Steuer auf den Verkehrswert von in Frankreich

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-101/05
    Selbst wenn die Nachprüfung der von dem Steuerpflichtigen vorgelegten Auskünfte sich als schwierig erweist, insbesondere wegen der in Art. 8 der Richtlinie 77/799 vorgesehenen Grenzen des Auskunftsaustauschs, sind die zuständigen Steuerbehörden nämlich durch nichts daran gehindert, von den Steuerpflichtigen die Nachweise zu verlangen, die sie für die zutreffende Festsetzung der betreffenden Steuern und Abgaben als erforderlich ansehen, und gegebenenfalls bei Nichtvorlage dieser Nachweise die beantragte Steuerbefreiung zu verweigern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Januar 1992, Bachmann, C-204/90, Slg. 1992, I-249, Randnr. 20, vom 30. Januar 2007, Kommission/Dänemark, C-150/04, Slg. 2007, I-1163, Randnr. 54, sowie vom 11. Oktober 2007, ELISA, C-451/05, Slg. 2007, I-0000, Randnrn.

    19 und 20, vom 10. März 2005, Laboratoires Fournier, C-39/04, Slg. 2005, I-2057, Randnr. 25, und Urteil ELISA, Randnr. 96).

  • EuGH, 06.06.2000 - C-35/98

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF DIE GEWÄHRUNG EINER BEFREIUNG VON DER EINKOMMENSTEUER AUF

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-101/05
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (Urteile vom 6. Juni 2000, Verkooijen, C-35/98, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 32, vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 19, und vom 6. März 2007, Meilicke u. a., C-292/04, Slg. 2007, I-1835, Randnr. 19).

    Da die Dividenden, die diese in Schweden wohnenden Personen zahlen, steuerlich ungünstiger behandelt werden als solche, die von einer in einem Mitgliedstaat des EWR niedergelassenen Gesellschaft ausgeschüttet werden, sind die Aktien dieser Gesellschaften für in Schweden wohnende Anleger weniger attraktiv als diejenigen von Gesellschaften, die in einem solchen Staat niedergelassen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Verkooijen, Randnrn.

  • EuGH, 24.05.2007 - C-157/05

    Holböck - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer -

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-101/05
    179 bis 181; Urteile vom 24. Mai 2007, Holböck, C-157/05, Slg. 2007, I-0000, Randnrn.

    Zwar hat der Gerichtshof anerkannt, dass eine nationale Maßnahme, die nach diesem Zeitpunkt erlassen wird, nicht schon allein deswegen automatisch von der Ausnahmeregelung in Abs. 1 ausgeschlossen ist, er hat aber diese Möglichkeit dahin verstanden, dass sie Vorschriften einschließt, die im Wesentlichen mit einer früheren Regelung übereinstimmen oder nur ein Hindernis, das nach der früheren Regelung der Ausübung der gemeinschaftlichen Rechte und Freiheiten entgegenstand, abmildern oder beseitigen, wobei Vorschriften ausgeschlossen sind, die auf einem anderen Grundgedanken als das frühere Recht beruhen und durch die neue Verfahren eingeführt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Test Claimants in the FII Group Litigation, Randnr. 192, und Holböck, Randnr. 41).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-319/02

    Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-101/05
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (Urteile vom 6. Juni 2000, Verkooijen, C-35/98, Slg. 2000, I-4071, Randnr. 32, vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 19, und vom 6. März 2007, Meilicke u. a., C-292/04, Slg. 2007, I-1835, Randnr. 19).

    34 und 35, und Manninen, Randnrn.

  • EuGH, 23.02.2006 - C-513/03

    van Hilten-van der Heijden - Kapitalverkehr - Artikel 73b Absatz 1 EG-Vertrag

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-101/05
    Zu diesem Zweck bestimmt er im Rahmen der Bestimmungen des mit "Der Kapital- und Zahlungsverkehr" überschriebenen Kapitels des Vertrags, dass alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten sind (Urteile vom 14. Dezember 1995, Sanz de Lera u. a., C-163/94, C-165/94 und C-250/94, Slg. 1995, I-4821, Randnr. 19, und vom 23. Februar 2006, van Hilten-van der Heijden, C-513/03, Slg. 2006, I-1957, Randnr. 37).

    Zu den Maßnahmen, die durch Art. 56 Abs. 1 EG als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verboten sind, gehören solche, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Mitgliedstaaten abzuhalten (vgl. Urteil van Hilten-van der Heijden, Randnr. 44, und Urteil vom 25. Januar 2007, Festersen, C-370/05, Slg. 2007, I-1129, Randnr. 24).

  • EuGH, 04.03.2004 - C-334/02

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-101/05
    Eine beschränkende Maßnahme kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, also geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das dazu Erforderliche hinausgeht (vgl. u. a. Urteil vom 4. März 2004, Kommission/Frankreich, C-334/02, Slg. 2004, I-2229, Randnr. 28).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-315/02

    Lenz

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-101/05
    Daher hat der Gerichtshof anerkannt, dass die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der steuerlichen Überwachung zu gewährleisten, ein zwingender Grund des Allgemeininteresses ist, der eine Beschränkung der vom Vertrag garantierten Verkehrsfreiheiten rechtfertigen kann (Urteile vom 15. Mai 1997, Futura Participations und Singer, C-250/95, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 31, vom 15. Juli 2004, Lenz, C-315/02, Slg. 2004, I-7063, Randnrn.
  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-101/05
    27 und 45, sowie vom 14. September 2006, Centro di Musicologia Walter Stauffer, C-386/04, Slg. 2006, I-8203, Randnr. 47).
  • EuGH, 08.07.1999 - C-254/97

    Baxter u.a.

    Auszug aus EuGH, 18.12.2007 - C-101/05
    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof angenommen, dass nicht von vornherein auszuschließen ist, dass der Steuerpflichtige zur Vorlage von Belegen in der Lage ist, anhand deren die Steuerbehörden des Mitgliedstaats eindeutig und genau prüfen können, dass er keine Steuerhinterziehung oder -umgehung zu begehen versucht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juli 1999, Baxter u. a., C-254/97, Slg. 1999, I-4809, Randnrn.
  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

  • EuGH, 10.03.2005 - C-39/04

    Laboratoires Fournier - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs

  • EuGH, 30.01.2007 - C-150/04

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit

  • EuGH, 15.05.1997 - C-250/95

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

  • EuGH, 06.03.2007 - C-292/04

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINE STEUERGUTSCHRIFT NICHT NUR FÜR DIVIDENDEN EINER

  • EuGH, 14.12.1995 - C-165/94
  • EuGH, 14.12.1995 - C-250/94
  • EuGH, 23.10.2007 - C-112/05

    DAS VOLKSWAGENGESETZ BESCHRÄNKT DEN FREIEN KAPITALVERKEHR

  • EuGH, 25.01.2007 - C-370/05

    Festersen - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Art. 43 EG und 56 EG

  • EuGH, 12.12.2006 - C-446/04

    Test Claimants in the FII Group Litigation - Niederlassungsfreiheit - Freier

  • EuGH, 26.02.2019 - C-135/17

    X (Sociétés intermédiaires établies dans des pays tiers) - Vorlage zur

    Der Gerichtshof hat nämlich anerkannt, dass derartigen "bestehenden" Beschränkungen solche gleichgestellt werden können, die durch Vorschriften vorgesehen sind, die nach dem 31. Dezember 1993 erlassen wurden und im Wesentlichen mit der früheren Regelung übereinstimmen oder nur ein Hindernis, das nach der früheren Regelung der Ausübung der Verkehrsrechte und -freiheiten entgegenstand, abmildern oder beseitigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 189 und 192, vom 24. Mai 2007, Holböck, C-157/05, EU:C:2007:297, Rn. 41, und vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 49).

    Zwar berechtigt die Standstill-Klausel in Art. 64 Abs. 1 AEUV somit die Mitgliedstaaten, Beschränkungen, die in den sachlichen Geltungsbereich dieser Klausel fallen, ohne zeitliche Begrenzung weiter anzuwenden, sofern diese Beschränkungen in ihrem Wesen erhalten bleiben, doch setzt der Begriff "am 31. Dezember 1993 bestehende Beschränkung" nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs voraus, dass der rechtliche Rahmen, in den sich die betreffende Beschränkung einfügt, seit diesem Datum ununterbrochen Teil der nationalen Rechtsordnung war (Urteile vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 48, vom 5. Mai 2011, Prunus und Polonium, C-384/09, EU:C:2011:276, Rn. 34, und vom 24. November 2016, SECIL, C-464/14, EU:C:2016:896, Rn. 81).

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass die Ausnahmeregelung, die durch die Standstill-Klausel in Art. 64 Abs. 1 AEUV geschaffen wurde, keine Anwendung auf die von einem Mitgliedstaat erlassenen Vorschriften finden kann, die zwar im Wesentlichen mit einer am 31. Dezember 1993 bestehenden Regelung übereinstimmen, durch die aber ein Hindernis für den freien Kapitalverkehr wieder eingeführt wurde, das nicht mehr bestand, nachdem die frühere Regelung aufgehoben wurde oder Vorschriften erlassen wurden, mit denen der Grundgedanke, auf dem diese Regelung beruhte, geändert wurde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, EU:C:2006:774, Rn. 192, vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 49, und vom 24. November 2016, SECIL, C-464/14, EU:C:2016:896, Rn. 87 und 88).

    Würde nicht verlangt, dass die nach der Standstill-Klausel in dieser Bestimmung erlaubten Beschränkungen seit dem 31. Dezember 1993 ununterbrochen Teil der Rechtsordnung des betreffenden Mitgliedstaats waren, könnte ein Mitgliedstaat nämlich jederzeit Beschränkungen für den Kapitalverkehr nach oder aus Drittländern wieder einführen, die in der nationalen Rechtsordnung am 31. Dezember 1993 bestanden, aber nicht aufrechterhalten wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 48, vom 5. Mai 2011, Prunus und Polonium, C-384/09, EU:C:2011:276, Rn. 34, sowie vom 24. November 2016, SECIL, C-464/14, EU:C:2016:896, Rn. 81).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs gehören zu den Maßnahmen, die als Beschränkungen des Kapitalverkehrs verboten sind, solche, die geeignet sind, Gebietsfremde von Investitionen in einem Mitgliedstaat oder die dort Ansässigen von Investitionen in anderen Staaten abzuhalten (vgl. u. a. Urteile vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 40, vom 10. Februar 2011, Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen, C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 50, und vom 8. November 2012, Kommission/Finnland, C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 28).

    Ferner ist es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs, wenn die Regelung eines Mitgliedstaats die Gewährung eines Steuervorteils von der Erfüllung von Bedingungen abhängig macht, deren Einhaltung nur in der Weise nachgeprüft werden kann, dass Auskünfte von den zuständigen Behörden eines Drittstaats eingeholt werden, grundsätzlich gerechtfertigt, dass der Mitgliedstaat die Gewährung dieses Vorteils ablehnt, wenn es sich, insbesondere wegen des Fehlens einer vertraglichen Verpflichtung des Drittstaats zur Vorlage der Informationen, als unmöglich erweist, die Auskünfte von ihm zu erhalten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 63, vom 10. Februar 2011, Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen, C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rn. 67, sowie vom 10. April 2014, Emerging Markets Series of DFA Investment Trust Company, C-190/12, EU:C:2014:249, Rn. 84).

  • BFH, 12.10.2016 - I R 80/14

    Unionsrecht und Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit

    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH, der zufolge eine Altregelung i.S. des Art. 57 EG nur dann vorliegt, wenn der rechtliche Rahmen, in den sich die betroffene Regelung einfügt, seit dem Stichtag 31. Dezember 1993 ununterbrochen Teil der nationalen Rechtsordnung des Mitgliedstaats ist (EuGH-Urteile A vom 18. Dezember 2007 C-101/05, EU:C:2007:804, Rz 48, Slg. 2007, I-11531; Prunus und Polonium, EU:C:2011:276, Rz 34, Slg. 2011, I-3319) könnte die Frage zu verneinen sein.

    Der Rechtsprechung des EuGH kann zwar entnommen werden, dass grundsätzlich im Verhältnis zu Drittstaaten eine Beschränkung des Kapitalverkehrs aus Gründen gerechtfertigt sein kann, die innerhalb des Binnenmarkts diese Beschränkung nicht legitimieren würden (z.B. EuGH-Urteil A, EU:C:2007:804, Rz 36 f., Slg. 2007, I-11531; EuGH-Beschluss Test Claimants in the CFC and Dividend Group Litigation vom 23. April 2008 C-201/05, EU:C:2008:239, Rz 93, Slg. 2008, I-2875).

    Die fehlende Gegenseitigkeit der Verkehrsfreiheiten im Verhältnis zu Drittstaaten (EuGH-Urteile A, EU:C:2007:804, Rz 37, Slg. 2007, I-11531; Orange European Smallcap Fund vom 20. Mai 2008 C-194/06, EU:C:2008:289, Rz 87 f., Slg. 2008, I-3747) oder das Ziel einer Sicherung mitgliedstaatlicher Steuereinnahmen (EuGH-Urteil Haribo Lakritzen Hans Riegel und Österreichische Salinen vom 10. Februar 2011 C-436/08 und C-437/08, EU:C:2011:61, Rz 112 ff., 126, Slg. 2011, I-305) hat der EuGH jedoch als Rechtfertigungsgründe in Drittstaatensachverhalten nicht akzeptiert.

  • EuGH, 27.01.2009 - C-318/07

    DIE STEUERLICHE ABZUGSFÄHIGKEIT VON SPENDEN AN GEMEINNÜTZIGE EINRICHTUNGEN DARF

    Jedoch kann eine beschränkende Maßnahme nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, also geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das dazu Erforderliche hinausgeht (Urteil vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, Slg. 2007, I-11531, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-135/17

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 und 57 EG -

    Er steht auch nicht im Widerspruch zu den Urteilen vom 18. Dezember 2007, A (C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 49), und vom 24. November 2016, SECIL (C-464/14, EU:C:2016:896, Rn. 87), in denen der Gerichtshof ausgeführt hat: "Art. 64 Abs. 1 AEUV [(zuvor Art. 57 Abs. 1 EG)] erfasst nicht die Vorschriften, die zwar im Wesentlichen mit einer Regelung übereinstimmen, die am 31. Dezember 1993 bestand, durch die aber ein Hindernis für den freien Kapitalverkehr wieder eingeführt worden ist, das nach der Aufhebung der früheren Regelung nicht mehr bestand.

    Im Übrigen dürfte auch das Urteil vom 18. Dezember 2007, A (C-101/05, EU:C:2007:804), die dem Wortlaut von Art. 57 Abs. 1 EG zu entnehmende Auslegung bestätigen, der meines Erachtens zu folgen ist.

    Das hat der Gerichtshof im Urteil vom 18. Dezember 2007, A (C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 52), implizit anerkannt; dort hat er entschieden, dass die Versagung der Steuerbefreiung für die in dieser Rechtssache in Frage stehenden Dividenden nach den Umständen des konkreten Falls "zumindest dann, wenn diese Dividenden sich auf Direktinvestitionen in die ausschüttende Gesellschaft beziehen" - was zu prüfen er dem vorlegenden Gericht überließ - unter Art. 57 Abs. 1 EG fallen konnte.

    13 Vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 24. Mai 2007, Holböck (C-157/05, EU:C:2007:297, Rn. 41), vom 18. Dezember 2007, A (C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 49), und vom 11. Februar 2010, Fokus Invest (C-541/08, EU:C:2010:74, Rn. 42).

    14 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2007, A (C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 48).

    15 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Mai 2007, Holböck (C-157/05, EU:C:2007:297, Rn. 41), vom 18. Dezember 2007, A (C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 49), und vom 24. November 2016, SECIL (C-464/14, EU:C:2016:896, Rn. 88).

    19 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache A (C-101/05, EU:C:2007:493, Nrn. 109 und 115).

    20 Vgl. Urteil vom 18. Dezember 2007, A (C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 51).

    37 Zur Anerkennung eines Allgemeininteresses an der Gewährleistung der Wirksamkeit der steuerlichen Überwachung auch in den Beziehungen zu Drittländern vgl. insbesondere Urteile vom 18. Dezember 2007, A (C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 55), und vom 24. November 2016, SECIL (C-464/14, EU:C:2016:896, Rn. 58).

  • EuGH, 24.11.2016 - C-464/14

    SECIL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Art. 63 bis 65

    24 Insoweit hat der Gerichtshof in Bezug auf Kapitalbewegungen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern entschieden, dass Art. 63 Abs. 1 AEUV ein eindeutiges, nicht an Bedingungen geknüpftes Verbot enthält, das keiner Durchführungsmaßnahmen bedarf und das den Einzelnen Rechte verleiht, die sie gerichtlich geltend machen können (Urteile vom 14. Dezember 1995 , Sanz de Lera u. a., C-163/94 , C-165/94 und C-250/94 , EU:C:1995:451 , Rn. 41 und 47, und vom 18. Dezember 2007 , A, C-101/05 , EU:C:2007:804 , Rn. 21).

    Die Bestimmung kann in Verbindung mit den Art. 64 und 65 AEUV also unabhängig von der Kategorie der betroffenen Kapitalbewegungen vor den nationalen Gerichten geltend gemacht werden und zur Unanwendbarkeit der ihr zuwiderlaufenden nationalen Vorschriften führen (Urteil vom 18. Dezember 2007 , A, C-101/05 , EU:C:2007:804 , Rn. 27, und Beschluss vom 4. Juni 2009 , KBC Bank und Beleggen, Risicokapitaal, Beheer, C-439/07 und C-499/07 , EU:C:2009:339 , Rn. 66 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    58 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs gehören zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, die eine Beschränkung der vom Vertrag garantierten Verkehrsfreiheiten rechtfertigen können, sowohl die Bekämpfung der Steuerhinterziehung (vgl. u. a. Urteil vom 11. Oktober 2007 , ELISA, C-451/05 , EU:C:2007:594 , Rn. 81) als auch die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der steuerlichen Überwachung zu gewährleisten (vgl. u. a. Urteile vom 18. Dezember 2007 , A, C-101/05 , EU:C:2007:804 , Rn. 55, und vom 5. Juli 2012 , SIAT, C-318/10 , EU:C:2012:415 , Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wäre dies anders, könnte ein Mitgliedstaat nämlich jederzeit Beschränkungen für Kapitalbewegungen nach oder aus Drittstaaten wieder einführen, die in der nationalen Rechtsordnung am 31. Dezember 1993 bestanden, die aber nicht aufrechterhalten worden sind (Urteil vom 18. Dezember 2007 , A, C-101/05 , EU:C:2007:804 , Rn. 48).

    84 Die Einführung dieser beiden Regelungen hat am Rechtsrahmen der steuerlichen Behandlung von Dividenden aus Tunesien und Libanon jedoch nichts geändert, und damit auch nichts an der Einstufung des Ausschlusses der von den in diesen Drittstaaten ansässigen Gesellschaften ausgeschütteten Dividenden von der Möglichkeit eines vollen oder teilweisen Abzugs von der Steuer als bestehende Beschränkung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2007 , A, C-101/05 , EU:C:2007:804 , Rn. 51).

    Art. 64 Abs. 1 AEUV erfasst nämlich nicht die Vorschriften, die zwar im Wesentlichen mit einer Regelung übereinstimmen, die am 31. Dezember 1993 bestand, durch die aber ein Hindernis für den freien Kapitalverkehr wieder eingeführt worden ist, das nach der Aufhebung der früheren Regelung nicht mehr bestand (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Dezember 2007 , A, C-101/05 , EU:C:2007:804 , Rn. 49).

    Eine solche Ausnahme kann aber dem nicht entgegenstehen, dass Art. 31 des EG-Libanon-Abkommens den Einzelnen Rechte verleiht, die sie gerichtlich geltend machen können (vgl. entsprechend Urteil vom 18. Dezember 2007 , A, C-101/05 , EU:C:2007:804 , Rn. 26).

  • EuGH, 30.06.2011 - C-262/09

    Meilicke u.a. - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Bescheinigung über die

    Jedoch kann eine beschränkende Maßnahme nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt, also geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das dazu Erforderliche hinausgeht (vgl. u. a. Urteile vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, Slg. 2007, I-11531, Randnrn.
  • BFH, 25.08.2009 - I R 88/07

    Frühere Pauschalbesteuerung sog. schwarzer Fonds verstößt gegen EU-Recht

    Denn die in Art. 73b Abs. 1 EGV verwendeten Begriffe des "Kapitalverkehrs" und der "Beschränkung" sind bei Binnenmarktsachverhalten in gleicher Weise auszulegen wie in Drittstaatensachverhalten (EuGH-Urteile vom 18. Dezember 2007 C-101/05, "A", Slg. 2007, I-11531, Rz 28 ff.; vom 20. Mai 2008 C-194/06, "Orange European Smallcap Fund NV", IStR 2008, 435, Rz 87 f.).

    Nach der EuGH-Rechtsprechung kann aufgrund des Grades der unter den Mitgliedstaaten der EU bestehenden rechtlichen Integration, insbesondere angesichts der Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im Bereich der direkten Steuern --Amtshilfe-Richtlinie-- (ABlEG 1997 Nr. 1 336, 15), eine Beschränkung des Kapitalverkehrs mit Drittstaaten aus einem bestimmten Grund gerechtfertigt sein, auch wenn dieser Grund keine überzeugende Rechtfertigung für eine Beschränkung des Kapitalverkehrs zwischen Mitgliedstaaten darstellen würde (EuGH-Urteile in Slg. 2007, I-11531, Rz 37, 60 ff.; vom 12. Dezember 2006 C-446/04, "Test Claimants in the FII Group Litigation", Slg. 2006, I-11753, Rz 171 f.).

    Das gilt auch für die den Kapitalverkehr mit Drittstaaten beschränkenden Maßnahmen (EuGH-Urteil in Slg. 2007, I-11531, Rz 56; Wunderlich, Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 2008, 122, 123; Dörr, FR 2009, 555, 566).

  • EuGH, 09.10.2014 - C-326/12

    van Caster und van Caster - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, stellen sowohl die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Steuerkontrolle sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile A, C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 55; X und Passenheim-van Schoot, C-155/08 und C-157/08, EU:C:2009:368, Rn. 55; Meilicke u. a., C-262/09, EU:C:2011:438, Rn. 41, sowie SIAT, C-318/10, EU:C:2012:415, Rn. 36), als auch die Notwendigkeit, die Wirksamkeit der Steuereinziehung zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Spanien, C-269/09, EU:C:2012:439, Rn. 64; X, C-498/10, EU:C:2012:635, Rn. 39, sowie Strojírny Prostejov und ACO Industries Tábor, C-53/13 und C-80/13, EU:C:2014:2011, Rn. 46), zwingende Gründe des Allgemeininteresses dar, die eine Beschränkung der durch den Vertrag garantierten Verkehrsfreiheiten rechtfertigen können.
  • FG Baden-Württemberg, 14.06.2017 - 2 K 2413/15

    EuGH-Vorlage zur sofortigen Besteuerung eines Wertzuwachses im Zeitpunkt des

    Mit Urteil vom 18. Dezember 2007 C-101/05, EU:C:2007:804, "A", BFH/NV 2008, Beilage 2, 105, hat der EuGH klargestellt, dass, im Verhältnis zu Drittstaaten (im Verfahren ging es um das Verhältnis zur Schweiz), die Amtshilferichtlinie entbehrlich ist, wenn der Steuerpflichtige die für die Besteuerung nötigen Informationen selbst beibringen kann.
  • EuGH, 18.06.2020 - C-78/18

    Die von Ungarn erlassenen Beschränkungen der Finanzierung von Organisationen der

    Der Kapitalverkehr aus Drittstaaten unterscheidet sich nämlich vom Kapitalverkehr aus anderen Mitgliedstaaten darin, dass er im Ursprungsstaat keinen Maßnahmen zur Regelung der Harmonisierung und zur Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden unterliegt, wie sie in allen Mitgliedstaaten gelten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Dezember 2007, A, C-101/05, EU:C:2007:804, Rn. 36 und 37, sowie vom 26. Februar 2019, X [In Drittländern ansässige Zwischengesellschaften], C-135/17, EU:C:2019:136, Rn. 90).
  • EuGH, 28.02.2013 - C-168/11

    Beker - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Einkünfte aus Kapitalvermögen -

  • BFH, 15.12.2010 - II R 63/09

    Vorlage an den EuGH: Auswirkungen der Kapitalverkehrsfreiheit auf die

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-670/21

    BA (Successions - Politique sociale de logement dans l'Union) - Öffentlicher

  • BFH, 28.07.2015 - VIII R 2/09

    Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG -

  • EuGH, 10.05.2012 - C-338/11

    Das Recht der Union steht französischen Rechtsvorschriften entgegen, die für

  • EuGH, 17.10.2013 - C-181/12

    Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG bis 58 EG - Erbschaftsteuern -

  • EuGH, 10.04.2014 - C-190/12

    Ein Mitgliedstaat darf Dividenden, die von gebietsansässigen Gesellschaften an

  • EuGH, 13.11.2012 - C-35/11

    Die Anwendung der im britischen Steuerrecht vorgesehenen Anrechnungsmethode auf

  • EuGH, 10.02.2011 - C-436/08

    Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Körperschaftsteuer -

  • BFH, 25.08.2009 - I R 89/07

    Mitwirkungspflicht bei Fehlen einer steuerrechtlichen Dokumentationspflicht -

  • EuGH, 07.11.2013 - C-322/11

    K - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 63 AEUV und 65 AEUV - Freier Kapitalverkehr

  • BFH, 15.09.2010 - X R 33/08

    Steuerfreiheit eines Stipendiums einer gemeinnützigen EU/EWR-Institution -

  • BFH, 26.11.2008 - I R 7/08

    Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit durch § 8b

  • EuGH, 22.01.2009 - C-377/07

    STEKO Industriemontage - Körperschaftsteuer - Übergangsbestimmungen - Abzug des

  • BFH, 06.08.2013 - VIII R 39/12

    Europarechtliche Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der Besteuerung von Erträgen

  • FG Münster, 20.09.2016 - 9 K 3911/13

    Unionsrechtswidrigkeit der gewerbesteuerlichen Kürzung bei Ausschüttungen von

  • EuGH, 09.12.2010 - C-300/09

    Toprak - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • BFH, 09.05.2012 - X R 3/11

    Kein Abzug des an eine schweizerische Privatschule gezahlten Schulgeldes -

  • EuGH, 15.10.2009 - C-35/08

    Busley und Cibrian Fernandez - Freier Kapitalverkehr - Immobilien -

  • EuGH, 28.02.2013 - C-544/11

    Petersen - Freier Dienstleistungsverkehr - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • EuGH, 27.11.2008 - C-418/07

    Papillon - Niederlassungsfreiheit - Direkte Besteuerung - Körperschaftsteuern -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2016 - C-464/14

    SECIL

  • FG Bremen, 28.10.2009 - 3 K 34/09

    Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht und/oder innerstaatliches Verfassungsrecht bei

  • EuGH, 19.11.2009 - C-540/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • EuGH, 28.10.2010 - C-72/09

    Établissements Rimbaud - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr -

  • EuGH, 14.09.2017 - C-628/15

    The Trustees of the BT Pension Scheme - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier

  • EuGH, 20.05.2008 - C-194/06

    Orange European Smallcap Fund - Art. 56 EG bis 58 EG - Freier Kapitalverkehr -

  • EuGH, 05.07.2012 - C-318/10

    SIAT - Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Abzug der für die Vergütung

  • FG Hessen, 13.07.2022 - 8 K 1419/19

    Zurechnung von Einkünften einer Familienstiftung auf der Grundlage des § 15 Abs.

  • FG Hessen, 13.07.2022 - 8 K 1466/19

    Zurechnung von Einkünften einer Familienstiftung auf der Grundlage des § 15 Abs.

  • FG Köln, 15.01.2014 - 13 K 3735/10

    Spende an den Papst nicht absetzbar

  • EuGH, 04.06.2009 - C-439/07

    KBC Bank - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Art. 43 EG und 56 EG -

  • EuGH, 11.06.2009 - C-155/08

    EINE LÄNGERE NACHFORDERUNGSFRIST IN FÄLLEN, IN DENEN DEN STEUERBEHÖRDEN

  • FG Hessen, 16.05.2017 - 4 K 2554/13

    § 45a EStG, § 36 EStG, Art. 63 AEUV

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 1 K 1286/04

    Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Investmentfonds im

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2015 - 3 K 1766/13

    Keine Körperschaftsteuerbefreiung für eine im Inland beschränkt steuerpflichtige

  • FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - 1 K 1159/08

    Besteuerung ausländischer sog. schwarzer Investmentfonds rechtens

  • FG Düsseldorf, 02.04.2012 - 4 K 689/12

    Behandlung von Schenkungen: Unterscheidung zwischen gebietsansässigen und nicht

  • BFH, 09.05.2012 - X R 43/10

    Kein Sonderausgabenabzug des an eine schweizerische Privatschule gezahlten

  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 482/07

    Vorlage des Finanzgerichts Köln - Anrechnung ausländischer Körpeschaftsteuer bei

  • EuGH, 05.05.2011 - C-267/09

    Kommission / Portugal

  • FG Köln, 20.05.2020 - 2 K 283/16

    EU-Recht - EuGH-Vorlage: Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit durch

  • EuGH, 05.05.2011 - C-384/09

    Prunus und Polonium - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Art. 64 AEUV

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-318/07

    GENERALANWALT MENGOZZI SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2013 - C-181/12

    Welte - Freier Kapitalverkehr - Art. 56 EG, 57 EG und 58 EG - Erbschaftsteuer -

  • EuGH, 19.07.2012 - C-48/11

    A - Direkte Besteuerung - Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-168/11

    Beker - Freier Kapitalverkehr - Vermeidung der Doppelbesteuerung durch die

  • EuGH, 22.11.2018 - C-679/17

    Huijbrechts

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-371/10

    National Grid Indus - Niederlassungsfreiheit - Gesellschaften -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-97/09

    Schmelz - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Kleinunternehmen - Steuerfreiheit

  • FG Köln, 14.11.2018 - 2 K 202/10

    Erstattung von Abzugsteuern/Freistellung: Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG

  • EuGH, 06.06.2013 - C-383/10

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV und

  • EuGH, 23.04.2008 - C-201/05

    Test Claimants in the CFC and Dividend Group Litigation - Art. 104 § 3 Abs. 1 der

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2011 - C-262/09

    Meilicke u.a. - Kapitalverkehrsfreiheit - Vermeidung von Doppelbesteuerung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2013 - C-326/12

    van Caster und van Caster - Freier Kapitalverkehr - Besteuerung von Erträgen aus

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2013 - C-190/12

    Emerging Markets Series of DFA Investment Trust Company - Niederlassungsfreiheit

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2023 - C-106/22

    Generalanwältin Capeta: Das Unionsrecht steht nationalen Rechtsvorschriften, die

  • EuGH, 12.07.2012 - C-384/11

    Tate & Lyle Investments

  • EuGH, 04.06.2009 - C-499/07

    Europäischer Gerichtshof - EuGH schafft Klarheit über das Gebot der

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-503/14

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 21, 45 und

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-18/15

    Brisal - Steuerrecht - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG) - Nationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2013 - C-276/12

    Sabou - Steuerrecht - Verfahren - Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten im

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2011 - C-347/09

    Dickinger und Ömer - Freier Dienstleistungsverkehr - Nationale Regelung zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-436/08

    Haribo Lakritzen Hans Riegel - Freier Kapitalverkehr - Portfolio-Beteiligungen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2014 - C-133/13

    Q - Steuerrecht - Freier Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1 AEUV) - Nationale

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-322/11

    K - Art. 56 EG und 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Steuervorschriften, nach denen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-540/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • EuGH, 12.10.2023 - C-312/22

    Autoridade Tributária e Aduaneira () und de titres de créance) - Vorlage zur

  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 170/06

    Keine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei Steuerfreistellung aufgrund

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-598/17

    A-Fonds - Vorlage zur Vorabentscheidung - Bestehende und neue Beihilfen - Begriff

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-450/09

    Schröder - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Übertragung von Grundstücken

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.09.2022 - C-78/21

    PrivatBank u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 56 und 63 AEUV - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-384/09

    Prunus und Polonium - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung

  • FG Köln, 18.05.2010 - 13 K 4828/06

    Anwendbarkeit des § 8b KStG in 2000

  • FG Düsseldorf, 02.03.2022 - 7 K 1424/18

    Erstattung von Kapitalertragsteuer aufgrund einer möglichen Verletzung der

  • EuGH, 18.06.2012 - C-38/11

    Amorim Energia

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-72/09

    Établissements Rimbaud - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Art. 40

  • EuGH, 11.06.2009 - C-157/08

    Gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im

  • FG Köln, 17.03.2021 - 2 K 476/17

    Anspruch auf Freistellung sowie auf Erstattung von Abzugsteuern bei einer AG

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2008 - C-164/07

    Wood - Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit - Art. 12 Abs. 1 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2011 - C-493/09

    Kommission / Portugal - Art. 63 AEUV - Art. 40 EWR-Abkommen - Beschränkungen des

  • FG Köln, 10.07.2013 - 10 K 2408/10

    Erhöhte Gebäudeabschreibung, beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft,

  • FG Köln, 27.08.2020 - 2 K 3201/15

    Verortung eines Unternehmenssitzes in Deutschland oder Luxemburg im Zusammenhang

  • FG Köln, 12.09.2018 - 2 K 1950/15

    Erstattung von Abzugsteuern/Freistellung: Anwendung von § 50d Abs. 3 EStG

  • FG Köln, 19.04.2023 - 9 K 1179/20

    Erstattung von in Deutschland einbehaltener und in Belgien nicht anrechenbarer

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Rechtsprechung
   EuGH, 10.12.2007 - C-101/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,84421
EuGH, 10.12.2007 - C-101/05 (https://dejure.org/2007,84421)
EuGH, Entscheidung vom 10.12.2007 - C-101/05 (https://dejure.org/2007,84421)
EuGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - C-101/05 (https://dejure.org/2007,84421)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-101/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23870
Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-101/05 (https://dejure.org/2007,23870)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.09.2007 - C-101/05 (https://dejure.org/2007,23870)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. September 2007 - C-101/05 (https://dejure.org/2007,23870)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    A

    Freier Kapitalverkehr - Beziehungen zu einem Drittstaat - Steuerrecht - Besteuerung von Dividenden, die in Form von Aktien an einer Tochtergesellschaft ausgeschüttet werden - Begriff der "Beschränkung einer Kapitalbewegung" - Rechtfertigung - Wirksamkeit der steuerlichen ...

  • EU-Kommission PDF

    A

    Freier Kapitalverkehr - Beziehungen zu einem Drittstaat - Steuerrecht - Besteuerung von Dividenden, die in Form von Aktien an einer Tochtergesellschaft ausgeschüttet werden - Begriff der "Beschränkung einer Kapitalbewegung" - Rechtfertigung - Wirksamkeit der steuerlichen ...

  • EU-Kommission

    A

    Freier Kapitalverkehr

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 01.06.1999 - C-302/97

    Konle

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-101/05
    Im Urteil Konle hat der Gerichtshof den Begriff der "bestehenden Rechtsvorschriften" in Art. 70 der Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge(34) ausgelegt, der der Republik Österreich die vorübergehende Beibehaltung ihrer bestehenden Rechtsvorschriften für Zweitwohnsitze gestattete.

    In den Rechtssachen, in denen die vorgenannten Urteile Konle, Test Claimants in the FII Group Litigation und Holböck erlassen wurden, stellten die beanstandeten Rechtsvorschriften eine Änderung der zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Vorschriften dar.

    17 - Vgl. insbesondere Urteil vom 1. Juni 1999, Konle (C-302/97, Slg. 1999, I-3099, Randnr. 40).

  • EuGH, 03.10.2002 - C-136/00

    Danner

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-101/05
    21 - Urteil vom 3. Oktober 2002, Danner (C-136/00, Slg. 2002, I-8147, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    38 - C-136/00, Slg. 2002, I-8147.

  • EuGH, 30.01.2007 - C-150/04

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-101/05
    18 - Vgl. insbesondere Urteile vom 14. September 2006, Centro di Musicologia Walter Stauffer (C-386/04, Slg. 2006, I-8203, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 30. Januar 2007, Kommission/Dänemark (C-150/04, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    40 - Vgl. für eine kürzliche Anwendung Urteil Kommission/Dänemark (angeführt in Fn. 18, Randnr. 54).

  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-101/05
    18 - Vgl. insbesondere Urteile vom 14. September 2006, Centro di Musicologia Walter Stauffer (C-386/04, Slg. 2006, I-8203, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 30. Januar 2007, Kommission/Dänemark (C-150/04, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    39 - Vgl. insbesondere Urteil Centro di Musicologia Walter Stauffer (angeführt in Fn. 18, Randnr. 32).

  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-101/05
    28 - Vgl. insoweit Urteil vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas (C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Randnrn.
  • EuGH, 13.03.2007 - C-524/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-101/05
    29 - Vgl. Urteil vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation (C-524/04, Slg. 2007, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 10.05.2007 - C-492/04

    Lasertec - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Freier Kapitalverkehr -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-101/05
    26 bis 34), und Beschluss vom 10. Mai 2007, Lasertec (C-492/04, Slg. 2007, I-0000, Randnrn. 18 bis 26).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-452/04

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ERFORDERNIS EINER VORHERIGEN ERLAUBNIS FÜR DIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-101/05
    30 - Für eine Anwendung des gleichen Grundsatzes bezüglich der Abgrenzung des jeweiligen Anwendungsbereichs des freien Kapitalverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs vgl. Urteil vom 3. Oktober 2006, Fidium Finanz (C-452/04, Slg. 2006, I-9521, Randnrn.
  • EuGH, 24.05.2007 - C-157/05

    Holböck - Freier Kapitalverkehr - Niederlassungsfreiheit - Einkommensteuer -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-101/05
    8 - Urteil vom 24. Mai 2007, Holböck (C-157/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.12.1995 - C-250/94
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-101/05
    14 - C-163/94, C-165/94 und C-250/94, Slg. 1995, I-4821.
  • EuGH, 26.09.2000 - C-478/98

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 11.11.1981 - 203/80

    Casati

  • EuGH, 14.12.1995 - C-165/94
  • EuGH, 23.02.1995 - C-358/93

    Strafverfahren gegen Bordessa u.a.

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