Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 19.09.2002 - C-104/00 P   

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https://dejure.org/2002,140
EuGH, 19.09.2002 - C-104/00 P (https://dejure.org/2002,140)
EuGH, Entscheidung vom 19.09.2002 - C-104/00 P (https://dejure.org/2002,140)
EuGH, Entscheidung vom 19. September 2002 - C-104/00 P (https://dejure.org/2002,140)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Wort 'Companyline' - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft

  • markenmagazin:recht

    Verordnung (EG) Nr. 40/94
    Wort "Companyline" - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft

  • Europäischer Gerichtshof

    DKV / HABM

  • EU-Kommission PDF

    DKV / OHMI

    Verordnung Nr. 40/94 des Rates, Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b
    1. Gemeinschaftsmarke - Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke - Absolute Eintragungshindernisse - Marken ohne Unterscheidungskraft - Zeichen, das aus mehreren Gattungsbezeichnungen zusammengesetzt ist - Prüfung der Unterscheidungskraft des Zeichens in seiner ...

  • EU-Kommission

    DKV / OHMI

  • Wolters Kluwer

    Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt; Anmeldung des Wortes Companyline als Gemeinschaftsmarke für Dienstleistungen des Versicherungs- und Finanzwesens; Absolutes Eintragungshindernis; Unterscheidungskraft einer Marke

  • Judicialis

    Verordnung 40/94/EWG Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Wort ,Companyline' - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil T-19/99, mit dem das Gericht eine Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung, das Wort "Companyline" nicht als Gemeinschaftsmarke in Klasse 36 (Versicherungswesen, Finanzwesen) einzutragen, abgewiesen hat - "Unterscheidungskraft" einer Marke (Artikel ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 58
  • GRUR Int. 2003, 56
 
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Wird zitiert von ... (675)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuG, 12.01.2000 - T-19/99

    DKV / OHMI (COMPANYLINE)

    Auszug aus EuGH, 19.09.2002 - C-104/00
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 12. Januar 2000 in der Rechtssache T-19/99 (DKV Deutsche Krankenversicherung AG/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt [Marken, Muster und Modelle] [COMPANYLINE], Slg. 2000, II-1) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) , vertreten durch A. von Mühlendahl und D. Schennen als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagter im ersten Rechtszug, erlässt DER GERICHTSHOF (Fünfte Kammer).

    Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG (im Folgenden: DKV) hat mit Rechtsmittelschrift, die am 20. März 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Januar 2000 in der Rechtssache T-19/99 (DKV Deutsche Krankenversicherung AG/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt [Marken, Muster und Modelle] [COMPANYLINE], Slg. 2000, II-1, im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 18. November 1998 in der Sache R 72/1998-1 abgewiesen hat; die Beschwerdekammer hatte mit ihrer Entscheidung die Beschwerde zurückgewiesen, die die DKV gegen die Zurückweisung ihrer Anmeldung des Wortes "Companyline" als Gemeinschaftsmarke für Dienstleistungen des Versicherungs- und Finanzwesens erhoben hatte.

  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus EuGH, 19.09.2002 - C-104/00
    Auch die Rüge, das Gericht habe nicht geprüft, welche Wirkung ein zusammengesetztes Zeichen als Ganzes hervorrufe (zu Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung Nr. 40/94 siehe Urteil vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-383/99 P, Procter & Gamble/HABM, Slg. 2001, I-6251, Randnr. 40), ist unbegründet.
  • EuGH, 25.04.2002 - C-323/00

    DSG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.09.2002 - C-104/00
    Die Tatsachenwürdigung stellt, vorbehaltlich einer Entstellung des dem Gericht unterbreiteten Sachvortrags, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes im Rechtsmittelverfahren unterläge (u. a. Urteil vom 21. Juni 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-280/99 P bis C-282/99 P, Moccia Irme u. a./Kommission, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 78, und Beschluss vom 25. April 2002 in der Rechtssache C-323/00 P, DSG/Kommission, Slg. 2002, I-3919, Randnr. 34).
  • EuGH, 13.09.2001 - C-467/00

    Comité du personnel de la BCE u.a. / EZB

    Auszug aus EuGH, 19.09.2002 - C-104/00
    Wenn und soweit die DKV mit ihrem Rechtsmittel geltend machen wollte, dass Artikel 12 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94 auch ein Korrektiv für die Auslegung von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b sei, so wäre dies ein neues, erstmals mit dem Rechtsmittel zum Gerichtshof vorgebrachtes Angriffsmittel, das aus diesem Grund als unzulässig anzusehen wäre (u. a. Beschluss vom 13. September 2001 in der Rechtssache C-467 P, Personalvertretung der EZB u. a./EZB, Slg. 2001, I-6041, Randnr. 22).
  • EuGH, 21.06.2001 - C-280/99

    Moccia Irme / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.09.2002 - C-104/00
    Die Tatsachenwürdigung stellt, vorbehaltlich einer Entstellung des dem Gericht unterbreiteten Sachvortrags, keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes im Rechtsmittelverfahren unterläge (u. a. Urteil vom 21. Juni 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-280/99 P bis C-282/99 P, Moccia Irme u. a./Kommission, Slg. 2001, I-4717, Randnr. 78, und Beschluss vom 25. April 2002 in der Rechtssache C-323/00 P, DSG/Kommission, Slg. 2002, I-3919, Randnr. 34).
  • EuGH, 28.04.2004 - C-3/03

    Matratzen Concord / HABM

    Diese Würdigung stellt jedoch keine Rechtsfrage dar, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes im Rechtsmittelverfahren unterliegt (Urteil vom 19. September 2002 in der Rechtssache C-104/00 P, DKV/HABM, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 22, und Beschlüsse vom 5. Februar 2004 in der Rechtssache C-326/01 P, Telefon & Buch/HABM, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35, und in der Rechtssache C-150/02 P, Streamserve/HABM, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30).
  • EuGH, 18.12.2008 - C-16/06

    Éditions Albert René / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG)

    Die Würdigung der Tatsachen und der Beweismittel ist somit, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 22, vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 35, und vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 40).
  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Die Feststellung der Tatsachen und die Würdigung der Beweismittel ist somit, außer im Fall ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. u. a. in diesem Sinne Urteile vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, Slg. 2002, I-7561, Randnr. 22, vom 12. Januar 2006, Deutsche SiSi-Werke/HABM, C-173/04 P, Slg. 2006, I-551, Randnr. 35, und vom 22. Juni 2006, Storck/HABM, C-25/05 P, Slg. 2006, I-5719, Randnr. 40).
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    DKV / HABM

  • EU-Kommission PDF

    DKV Deutsche Krankenversicherung AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle).

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Wort 'Companyline' - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 12.01.2000 - T-19/99

    DKV / OHMI (COMPANYLINE)

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2002 - C-104/00
    Das vorliegende Rechtsmittel richtet sich gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Januar 2000 in der Rechtssache T-19/99(2), mit dem die Klage gegen die Zurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung des Wortes "Companyline" für Versicherungs- und Finanzdienstleistungen durch die Erste Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (im Folgenden: Amt) abgewiesen worden ist.

    Da meines Erachtens keiner der Rechtsmittelgründe gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 12. Januar 2000 in der Rechtssache T-19/99 durchgreift, schlage ich vor, das Rechtsmittel zurückzuweisen und der Rechtsmittelführerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    2: - DKV/HABM, Slg. 2000, II-1, im Folgenden: angefochtenes Urteil.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-299/99

    Philips

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2002 - C-104/00
    42 bis 44.15: - Schlussanträge vom 23. Januar 2001 in der Rechtssache C-299/99 (Philips, Slg. 2001, I-0000).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2002 - C-104/00
    19: - Z. B. Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96 (Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657, Randnrnr.
  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2002 - C-104/00
    In diesem Bereich, in dem es viele Gemeinschaftsmarkenanmeldungen gibt, ist der Weg abgesteckt worden durch das Urteil vom 20. September 2001 in der Rechtssache C-383/99(3), besser bekannt als das "Urteil Baby-dry".
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2005 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke "PICARO"

    25 - Nrn. 58 bis 60 meiner Schlussanträge vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache C-104/00, in der das Urteil vom 19. September 2002 (DKV, Slg. 2002, I-7651) ergangen ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.11.2005 - C-206/04

    Mülhens / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke ZIRH - Widerspruch

    12 - Zur Erweiterung der vom Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren ausgeübten Kontrolle im Bereich des Markenrechts siehe meine Schlussanträge vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache C-104/00 (DKV, Slg. 2002, I-7651, Nrn. 58 bis 60).
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