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   EuGH, 14.04.2005 - C-104/02   

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https://dejure.org/2005,4482
EuGH, 14.04.2005 - C-104/02 (https://dejure.org/2005,4482)
EuGH, Entscheidung vom 14.04.2005 - C-104/02 (https://dejure.org/2005,4482)
EuGH, Entscheidung vom 14. April 2005 - C-104/02 (https://dejure.org/2005,4482)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Zollbehörden - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Fristen - Nichteinhaltung - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Zollbehörden - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Fristen - Nichteinhaltung - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Zollbehörden - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Fristen - Nichteinhaltung - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Freier Warenverkehr , Zollunion , Finanzvorschriften , Eigene Mittel

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen verschiedene gemeinschaftsrechtliche Verpflichtungen wegen verspäteter Abführung der Eigenmittel an die Gemeinschaft ; Zulässigkeit eines Antrags im Vertragsverletzungsverfahren im Hinblick auf bestimmte, den Mitgliedstaaten ...

  • Judicialis

    EG Art. 226; ; EG Art. ... 228; ; Verordnung Nr. 1214/92 der Kommission vom 21. April 1992 mit Durchführungsvorschriften sowie Maßnahmen zur Vereinfachung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens Art. 49; ; Verordnung Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften Art. 379; ; Verordnung Nr. 1552/89 des Rates vom 29. Mai 1989 zur Durchführung des Beschlusses 88/376/EWG Euratom über das System der Eigenmittel der Gemeinschaften Art. 2 Abs. 1; ; Zollkodex Art. 221 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Zollbehörden - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Fristen - Nichteinhaltung - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Zollbehörden - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Fristen - Nichteinhaltung - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / Deutschland

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 der Verordnung (EWG) Nr. 1214/92 der Kommission mit Durchführungsvorschriften sowie Maßnahmen zur Vereinfachung des gemeinschaftlichen Versandverfahrens, Artikel 379 der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission mit ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 20.03.1986 - 303/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-104/02
    Der Gerichtshof habe in anderen Vertragsverletzungsverfahren bereits auf diese Verpflichtung verwiesen (Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 1171, Randnr. 19).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-300/03

    Honeywell Aerospace

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-104/02
    71 In den Randnummern 24 und 25 des Urteils vom 20. Januar 2005 in der Rechtssache C-300/03 (Honeywell Aerospace, Slg. 2005, I-0000) hat der Gerichtshof entschieden, dass sich schon aus dem Wortlaut der Artikel 378 Absatz 1 und 379 Absatz 2 der Durchführungsverordnung ergibt, dass die Angabe der Frist, innerhalb deren die verlangten Nachweise zu erbringen sind, durch die Abgangsstelle gegenüber dem Hauptverpflichteten obligatorischen Charakter hat und der Erhebung der Zollschuld vorausgehen muss.
  • EuGH, 16.05.1991 - C-96/89

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-104/02
    45 Nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. Urteil vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89, Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 38) besteht ein unlösbarer Zusammenhang zwischen der Verpflichtung zur Feststellung der Eigenmittel der Gemeinschaften, der Verpflichtung zur Gutschrift auf dem Konto der Kommission innerhalb der gesetzten Frist und schließlich der Verpflichtung zur Zahlung der Verzugszinsen.
  • EuGH, 14.11.2002 - C-112/01

    SPKR

    Auszug aus EuGH, 14.04.2005 - C-104/02
    69 Zwar hat der Gerichtshof im Urteil vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-112/01 (SPKR, Slg. 2002, I-10655, Randnr. 40) entschieden, dass die Nichteinhaltung der 11-Monats-Frist für sich genommen die Erhebung der Zollschuld beim Hauptverpflichteten nicht verhindert, doch hat er in Randnummer 34 dieses Urteils auch festgestellt, dass sich diese Frist an die Verwaltungsbehörden richtet und gewährleisten soll, dass diese Behörden die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer schnellen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft sorgfältig und einheitlich anwenden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation)

    65 Vgl. Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 48 bis 51), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 43 bis 45).

    68 Rn. 237 der Klagebeantwortung mit Verweis auf die Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 48 bis 51), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 43 bis 45).

    69 In diesen Rechtssachen hatte die Kommission die Feststellung beantragt, dass die Bundesrepublik Deutschland "verpflichtet ist, die aufgrund der verspäteten Gutschrift anfallenden Zinsen an den Gemeinschaftshaushalt zu entrichten" (Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 1), bzw. "die aufgrund der ... Verletzungen nicht überwiesenen Eigenmittel umgehend der Kommission gutzuschreiben" (Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 1).

    70 Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 49 und 50), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 44 und 45).

    71 Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 49), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 44).

  • EuGH, 19.03.2009 - C-275/07

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes

    Eine solche Auslegung steht damit im Einklang mit dem Ziel, zu gewährleisten, dass die Zollbehörden die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer schnellen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft sorgfältig und einheitlich anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland, C-104/02, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 69).

    Infolgedessen gilt die Zollschuld bei Ablauf der von der Abgangsstelle gesetzten Frist als entstanden und der Hauptverpflichtete als der Zollschuldner (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Niederlande, Randnr. 72, und Kommission/Deutschland, Randnr. 81).

    Wenn sich folglich später erweisen sollte, dass das Versandverfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist, kann der Hauptverpflichtete eine Erstattung der gezahlten Beträge erwirken (vgl. in diesem Sinne Kommission/Deutschland, Randnr. 88).

    Diese Auslegung ist auch geboten, um zu garantieren, dass die zuständigen Behörden die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer wirkungsvollen und schnellen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft sorgfältig und einheitlich anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 69).

    Ungeachtet des Umstands, dass die italienischen Behörden den bürgenden Verband nicht benachrichtigt haben, ist davon auszugehen, dass bei Ablauf der Höchstfrist von drei Jahren nach der Annahme des Carnet TIR ein Anspruch der Gemeinschaft auf die Eigenmittel entstanden ist, und zwar um zu garantieren, dass die zuständigen Behörden die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer wirkungsvollen und schnellen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft sorgfältig und einheitlich anwenden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 69).

  • EuGH, 03.04.2008 - C-230/06

    Militzer & Münch - Zollunion - Gemeinschaftliches Versandverfahren - Erhebung der

    Wie M&M und die Kommission zutreffend vorgetragen haben, regelt Art. 378 der Durchführungsverordnung speziell auf dem Gebiet des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens die Bestimmung des für die Erhebung der Zollschuld zuständigen Mitgliedstaats und enthält eine Vermutung für die Zuständigkeit des Mitgliedstaats, zu dem die Abgangsstelle gehört (Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland, C-104/02, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 86).

    27 bis 33, und Kommission/Deutschland, Randnr. 69).

    23 und 24, und Kommission/Deutschland, Randnr. 71, Beschluss vom 6. April 2006, Reyniers & Sogama, C-407/05, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 22, und Urteil vom 8. März 2007, Gerlach, C-44/06, Slg. 2007, I-2071, Randnr. 33).

    Der Zweck dieser Fristen von elf und von drei Monaten besteht darin, zu gewährleisten, dass die Verwaltungsbehörden die Bestimmungen über die Erhebung der Zollschuld im Interesse einer schnellen Bereitstellung der Eigenmittel der Gemeinschaft sorgfältig und einheitlich anwenden (Urteile SPKR, Randnr. 34, und Kommission/Deutschland, Randnrn.

  • EuGH, 08.03.2022 - C-213/19

    Das Vereinigte Königreich hat dadurch gegen seine Verpflichtungen in Bezug auf

    Das Vereinigte Königreich wendet ein, der dritte Absatz des ersten Antrags in der Klageschrift, wonach es verurteilt werden solle, für jedes der sieben Jahre des Zeitraums der Zuwiderhandlung bestimmte Beträge an traditionellen Eigenmitteln (in Höhe von insgesamt rund 2, 7 Mrd. Euro) dem Haushalt der Union zur Verfügung zu stellen, sei unzulässig, denn erstens könne der Gerichtshof einem Mitgliedstaat nach den Urteilen vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 48 bis 51), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 43 bis 45), im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage nicht aufgeben, auf ein im Namen der Kommission eröffnetes Konto bestimmte Beträge an Eigenmitteln einzuzahlen, die wegen ihm zur Last gelegter Vertragsverletzungen nicht entrichtet worden sein sollten.

    Erstens ist hinsichtlich des auf die Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (C-105/02, EU:C:2006:637), gestützten Vorbringens des Vereinigten Königreichs darauf hinzuweisen, dass die Kommission in einer Vertragsverletzungsklage vom Gerichtshof nur die Feststellung des Vorliegens der behaupteten Vertragsverletzung verlangen kann, damit sie abgestellt wird.

    So hat der Gerichtshof Anträge im Rahmen von Klagen gemäß Art. 258 AEUV, mit denen die Kommission ihn ersuchte, einem Mitgliedstaat aufzugeben, bestimmte Zahlungen vorzunehmen, sofern erwiesen ist, dass er seine unionsrechtlichen Pflichten verletzt hatte, als unzulässig zurückgewiesen und dies im Wesentlichen damit begründet, dass die Anträge nicht auf die Feststellung einer Verletzung der unionsrechtlichen Pflichten durch den Mitgliedstaat gerichtet waren, sondern darauf, dass der Gerichtshof dem Mitgliedstaat aufgibt, besttimmte Maßnahmen zu treffen, um dem Unionsrecht nachzukommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland, C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 48 bis 51, und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland, C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 43 bis 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-391/17

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    18 Vgl. entsprechend Urteil vom 15. November 2005, Kommission/Dänemark (C-392/02, EU:C:2005:683, Rn. 33), wo anerkannt wird, dass solche Begehren in Vertragsverletzungsverfahren ausgeschlossen sind: vgl. Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 49), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 44 und 45).

    31 Vgl. Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, EU:C:2005:219, Rn. 49), und vom 5. Oktober 2006, Kommission/Deutschland (C-105/02, EU:C:2006:637, Rn. 44 und 45).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2005 - C-105/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel der

    12 - Siehe das Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-104/02 (Kommission/Deutschland, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49).

    20 - Unter anderem die Urteile vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 38) und in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 69.

  • EuGH, 05.10.2006 - C-105/02

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel

    Dieser kann dem Mitgliedstaat hingegen nicht aufgeben, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen (vgl. u. a. Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-104/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 49).
  • EuG, 18.12.2009 - T-440/03

    Arizmendi u.a. / Rat und Kommission - Außervertragliche Haftung - Zollunion -

    Die Feststellung einer solchen Vertragsverletzung verpflichtet den Mitgliedstaat, die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofs ergeben (Urteil des Gerichtshofs vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland, C-104/02, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 49).
  • BFH, 14.08.2008 - VII B 205/07

    Dreimonatige Nachweisfrist des Hauptverpflichteten bei Zuwiderhandlungen im

    Die an den Abgabenschuldner gerichtete Entscheidung der zuständigen Behörde über die Abgabenerhebung ist aber --wie sich ebenfalls zweifelsfrei aus dem EuGH-Urteil vom 14. April 2005 Rs. C-104/02 (EuGHE 2005, I-2689, ZfZ 2005, 231) ergibt-- die Mitteilung der buchmäßigen Erfassung gemäß Art. 221 des Zollkodex, nicht aber die Entscheidung über den eingelegten Rechtsbehelf.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-284/05

    DER GENERALANWALT SCHLÄGT DEM GERICHTSHOF VOR, FESTZUSTELLEN, DASS SECHS

    36 - Rechtssache C-104/02, Slg. 2005, I-2689.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-372/05

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 05.10.2006 - C-377/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel der

  • FG Hessen, 26.06.2018 - 7 V 2256/17

    § 21 Abs. 2 UStG, ZK 215 Abs. 1, 3. Anstrich, Art. 2 Abs. 1 Buchst. d, 30, ...

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-239/06

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-461/05

    Kommission / Dänemark

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-387/05

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-294/05

    Kommission / Schweden

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2009 - C-409/05

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 05.10.2006 - C-275/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Externes

  • EuGH, 05.10.2006 - C-312/04

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eigenmittel

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2013 - C-288/12

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuG, 18.12.2009 - T-365/04

    Cantoni / Rat und Kommission

  • EuG, 18.12.2009 - T-484/04

    Pilat / Rat und Kommission

  • EuG, 18.12.2009 - T-208/04

    Hardy / Rat und Kommission

  • EuG, 18.12.2009 - T-121/04

    Boquien u.a. / Rat und Kommission

  • EuG, 18.12.2009 - T-171/04

    Surget / Rat und Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07

    Kommission / Italien - Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

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   Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-104/02   

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnungen (EWG) Nrn. 2913/92 und 2454/93 - Externes gemeinschaftliches Versandverfahren - Zollbehörden - Verfahren zur Erhebung von Eingangsabgaben - Fristen - Nichteinhaltung - Eigenmittel der Gemeinschaften - Bereitstellung ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande

    Freier Warenverkehr , Zollunion , Finanzvorschriften , Eigene Mittel

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 07.02.1973 - 39/72

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    22 - Urteile vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72 (Kommission/Italien, Slg. 1973, 101) und vom 21. September 1978 in der Rechtssache 69/77 (Kommission/Italien, Slg. 1978, 1749).

    23 - Urteil in der Rechtssache 39/72 (zitiert in Fußnote 22) betreffend einen Fall der Erledigung nach Fristablauf.

  • EuGH, 20.03.1986 - 303/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    24 - Urteile vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 1171, Randnr. 11) und vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, Randnr. 17).
  • EuGH, 15.01.1986 - 52/84

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    30 - Siehe etwa das Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 52/84 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 89); Urteil vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-404/00 (Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6695).
  • EuGH, 21.09.1978 - 69/77

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    22 - Urteile vom 7. Februar 1973 in der Rechtssache 39/72 (Kommission/Italien, Slg. 1973, 101) und vom 21. September 1978 in der Rechtssache 69/77 (Kommission/Italien, Slg. 1978, 1749).
  • EuGH, 21.09.1989 - 68/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    24 - Urteile vom 20. März 1986 in der Rechtssache 303/84 (Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 1171, Randnr. 11) und vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, Randnr. 17).
  • EuGH, 21.10.1999 - C-233/98

    Lensing & Brockhausen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    49 - Urteil vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-233/98 (Lensing & Brockhausen, Slg. 1999, I-7349, Randnr. 33).
  • EuGH, 14.11.2002 - C-112/01

    SPKR

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    21 - Urteil vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-112/01 (SPKR, Slg. 2002, I-10655).
  • EuGH, 26.06.2003 - C-404/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    30 - Siehe etwa das Urteil vom 15. Januar 1986 in der Rechtssache 52/84 (Kommission/Belgien, Slg. 1986, 89); Urteil vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-404/00 (Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6695).
  • EuGH - C-104/92 (anhängig)

    Rabe / Rat und Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-460/01
    Die deutsche Regierung vertritt zunächst die Meinung, dass die gegen sie erhobene Klage (C-104/92) in Bezug auf den ersten Klagegrund unzulässig sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-377/03

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzungsverfahren - Eigenmittel der

    Im Übrigen ist anzumerken, dass die Fristen, die für die Erhebung von Zollschulden aus Carnets TIR gelten, im Hinblick auf die Frage des Zeitpunkts der Feststellung nicht unbedingt mit jenen Fristen bezüglich der gemeinschaftlichen Versandverfahren, um die es in den Urteilen C-460/01(30) sowie C-104/02(31) ging, vergleichbar sind.

    Während also der Zeitraum, der den mitgliedstaatlichen Behörden nach den Feststellungen des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-104/02(35) und C-460/01(36) nach Artikel 379 ZK-Durchführungsverordnung für die Mitteilung der Zollschuld und damit für die Feststellung der Eigenmittel zur Verfügung steht, der Frist für den Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens oder den tatsächlichen Ort der Zuwiderhandlung im vollen Umfang Rechnung trägt, müsste, wenn man die Ansicht der Kommission zugrunde legt, die Zahlungsaufforderung in TIR-Verfahren systematisch bei noch offener Frist für den Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung der Beförderung mit Carnet TIR folgen.

    15 - Vgl. das Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-104/02 (Kommission/Deutschland, Slg. 2005, I-0000, Randnrn.

    18 - Unter anderem die Urteile in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 45, und vom 16. Mai 1991 in der Rechtssache C-96/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-2461, Randnr. 38).

    60 und 70, sowie in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 69.

    25 - Vgl. die Urteile in der Rechtssache C-96/89 (zitiert in Fußnote 18), Randnr. 38, und in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 45.

    28 - Vgl. in diesem Sinne die Urteile in der Rechtssache C-460/01 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 71, und in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 80, sowie das Urteil in der Rechtssache C-392/02 (zitiert in Fußnote 16), Randnr. 59.

    32 - Urteil in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 69, und in der Rechtssache C-460/01 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 60.

    33 - Urteil in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnrn.

    34 - Urteil in der Rechtssache C-104/02 (zitiert in Fußnote 15), Randnr. 79, und in der Rechtssache C-460/01 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 70.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2008 - C-275/07

    Kommission / Italien - Art. 226 EG - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    In diesem Fall kann, wie Generalanwältin Stix-Hackl in Nr. 49 ihrer Schlussanträge in den Rechtssachen Kommission/Niederlande (C-460/01) und Kommission/Deutschland (C-104/02)(28) erläutert hat, der Hauptverpflichtete innerhalb von drei Monaten ab dem Tag, an dem er die Mitteilung von der nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Versandverfahrens erhalten hat, die Vermutung einer Zollschuld widerlegen, indem er nachweist, dass die Unregelmäßigkeit nicht auf seinem eigenen Verhalten beruht.

    7 - Urteile vom 14. April 2005, Kommission/Deutschland (C-104/02, Slg. 2005, I-2689, Randnr. 81), und Kommission/Niederlande (C-460/01, Slg. 2005, I-2613, Randnr. 72).

    8 - Urteil Kommission/Deutschland (angeführt in Fn. 7, Randnr. 81).

    22 - Urteil Kommission/Deutschland (angeführt in Fn. 7).

    24 - Urteile Kommission/Deutschland (angeführt in Fn. 7, Randnr. 81) und Kommission/Niederlande (angeführt in Fn. 7, Randnr. 72).

    35 - Vgl. Urteile Kommission/Niederlande (C-96/89, angeführt in Fn. 32, Randnr. 38), Kommission/Deutschland (C-104/02, angeführt in Fn. 7, Randnr. 45) und Kommission/Dänemark (C-392/02, angeführt in Fn. 18, Randnr. 67).

    45 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland (C-104/02, angeführt in Fn. 7, Randnr. 88).

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