Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1993

Rechtsprechung
   EuGH, 02.08.1993 - C-107/92   

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https://dejure.org/1993,3483
EuGH, 02.08.1993 - C-107/92 (https://dejure.org/1993,3483)
EuGH, Entscheidung vom 02.08.1993 - C-107/92 (https://dejure.org/1993,3483)
EuGH, Entscheidung vom 02. August 1993 - C-107/92 (https://dejure.org/1993,3483)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Richtlinie 71/305 des Rates, Artikel 9 Buchstabe d
    Rechtsangleichung; Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge; Richtlinie 71/305; Ausnahme von den gemeinsamen Vorschriften; Voraussetzungen; Vorliegen aussergewöhnlicher Umstände

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Unterlassen der Zuleitung der Bekanntmachung über die Vergabe eines Auftrags zur Errichtung von Lawinen-Zäunen in Gossensaß/Brenner gegenüber dem Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften zum Zweck der Veröffentlichung im Amtsblatt der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vergabe öffentlicher Bauaufträge in Italien

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; Richtlinie 71/305/EWG vom 26.06.1971Art. 9 d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Richtlinie 71/305 - Ausnahme von den gemeinsamen Vorschriften - Voraussetzungen - Vorliegen aussergewöhnlicher Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Ausnahme.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 864
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Es müssen ein unvorhersehbares Ereignis, dringliche und zwingende Gründe, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und ein Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und den sich daraus ergebenden dringlichen, zwingenden Gründen gegeben sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 2. August 1993, Kommission/Italien, C-107/92, Slg. 1993, I-4655, Randnr. 12, vom 28. März 1996, Kommission/Deutschland, C-318/94, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 14, und vom 18. November 2004, Kommission/Deutschland, C-126/03, Slg. 2004, I-11197, Randnr. 23).
  • EuGH, 18.11.2004 - C-126/03

    Kommission / Deutschland

    Es müssen ein unvorhersehbares Ereignis, dringliche und zwingende Gründe, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und ein Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und den sich daraus ergebenden dringlichen, zwingenden Gründen gegeben sein (vgl. zur Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge [ABl. L 185, S. 5] die Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-107/92, Kommission/Italien, Slg. 1993, I-4655, Randnr. 12, und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 14).

    Im vorliegenden Fall wäre es der Stadt München allerdings möglich gewesen, wie in Randnummer 22 dieses Urteils festgestellt wurde, ein beschleunigtes nicht offenes Verfahren durchzuführen (vgl. zur Richtlinie 71/305 die Urteile vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-24/91, Kommission/Spanien, Slg. 1992, I-1989, Randnr. 14, und Kommission/Italien, Randnr. 13).

  • EuGH, 02.06.2005 - C-394/02

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    40 Was zweitens die in Artikel 20 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie 93/38 geregelte Ausnahme betrifft, so hat die Rechtsprechung diese an drei kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen geknüpft: Es muss ein unvorhersehbares Ereignis vorliegen, es müssen dringliche und zwingende Gründe gegeben sein, die die Einhaltung von bei einem Aufruf zum Wettbewerb vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und es muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und den sich daraus ergebenden dringlichen zwingenden Gründen bestehen (vgl. in diesem Sinne im Zusammenhang mit der Richtlinie 71/305 Urteile vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-107/92, Kommission/Italien, Slg. 1993, I-4655, Randnr. 12, und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 14).
  • EuGH, 28.03.1996 - C-318/94

    Kommission / Deutschland

    14 Ausserdem greift die in Artikel 9 Buchstabe d der Richtlinie 71/305 geregelte Ausnahme, nämlich die Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung einer Bekanntmachung über die Ausschreibung, nur ein, wenn kumulativ drei Voraussetzungen erfuellt sind, wenn nämlich ein unvorhersehbares Ereignis vorliegt, dringliche und zwingende Gründe gegeben sind, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen, und schließlich ein Kausalzusammenhang zwischen dem unvorhersehbaren Ereignis und den sich daraus ergebenden dringlichen, zwingenden Gründen besteht (Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-107/92, Kommission/Italien, Slg. 1993, I-4655, Randnr. 12).
  • VG Ansbach, 08.12.2017 - AN 14 E 17.02475

    Interimsweise Vergabe von Rettungsdienstleistungen im freihändigen Verfahren

    Diese nunmehr in § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV normierten Voraussetzungen für eine Direktvergabe in Fällen besonderer Dringlichkeit entsprechen im Wesentlichen den vom Europäischen Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 15.10.2009 (C-275/08) entwickelten Voraussetzungen für eine Interimsvergabe (vgl. auch EuGH U. v. 2.8. 1996 - C-107/92 -, juris - Kommission/Italien; U. v. 28.3.1996 - C-318/94 -, NVwZ 1997, 373 - Kommission/Italien; U. v. 18.11.2004 - C-126/03 -, EuZW 2005, 26 - Kommission/Deutschland).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-337/98

    Kommission / Frankreich

    22: - Vgl. Urteile vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-318/94 (Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-1949, Randnr. 13), vom 10. März 1987 in der Rechtssache 199/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 1039, Randnr. 14), vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-107/92 (Kommission/Italien, Slg. 1993, I-4655, Randnrn.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1993 - C-107/92   

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https://dejure.org/1993,22154
Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1993 - C-107/92 (https://dejure.org/1993,22154)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.05.1993 - C-107/92 (https://dejure.org/1993,22154)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - C-107/92 (https://dejure.org/1993,22154)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Ausnahme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 18.03.1992 - C-24/91

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1993 - C-107/92
    (3) ° Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-24/91 (Kommission/Spanien, Slg. 1992, I-1989, Randnr. 13).

    (7) ° Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-24/91 (Kommission/Spanien, Slg. 1992, I-1989, Randnr. 15).

    (9) ° Vgl. in diesem Sinne das Urteil des Gerichtshofes vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-24/91 (a. a. O., Randnr. 14).

  • EuGH, 10.03.1987 - 199/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1993 - C-107/92
    (2) ° Vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 10. März 1987 in der Rechtssache 199/85 (Kommission/Italien, Slg. 1987, 1039, Randnr. 14).
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