Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1996

Rechtsprechung
   EuGH, 27.06.1996 - C-107/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,39
EuGH, 27.06.1996 - C-107/94 (https://dejure.org/1996,39)
EuGH, Entscheidung vom 27.06.1996 - C-107/94 (https://dejure.org/1996,39)
EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - C-107/94 (https://dejure.org/1996,39)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Artikel 52 EG-Vertrag - Gleichbehandlungspflicht - Besteuerung des Einkommens von Gebietsfremden.

  • EU-Kommission PDF

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    EG-Vertrag, Artikel 52
    1. Freizuegigkeit; Niederlassungsfreiheit; Bestimmungen des Vertrages; Persönlicher Geltungsbereich; Gebietsfremder Angehöriger eines Mitgliedstaats, der selbständige Erwerbstätigkeiten im Hoheitsgebiet dieses Staates und zugleich in einem anderen Mitgliedstaat ausübt; ...

  • EU-Kommission

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

  • Wolters Kluwer

    Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit; Einbeziehung eines gebietsfremden und eine selbstständige Erwerbstätigkeit im Hoheitsgebiet dieses Staates und zugleich in einem anderen Mitgliedstaat ausübenden Angehörigen; Höhere Besteuerung eines Gebietsfremden; Steuerliche ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einkommensteuer Gebietsfremder

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 48; ; EG-Vertrag Art. 52; ; EG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung 1408/71

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG-Vertrag Art. 52; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
    1. Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Persönlicher Geltungsbereich - Gebietsfremder Angehöriger eines Mitgliedstaats, der selbständige Erwerbstätigkeiten im Hoheitsgebiet dieses Staates und zugleich in einem anderen Mitgliedstaat ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • idkv.de (Leitsatz)

    EuGH zur Lohn- und Einkommenssteuerdiskriminierung

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 48
    Beschränkte Einkommensteuerpflicht; Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2921
  • NVwZ 1996, 1197 (Ls.)
  • NZS 1996, 426 (Ls.)
  • BB 1996, 696
  • DB 1996, 1604
 
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Wird zitiert von ... (178)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    36 Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch müssen diese ihre Befugnisse in diesem Bereich unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben und deshalb jede offensichtliche oder versteckte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit unterlassen (vgl. Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnrn.

    41 Im Hinblick auf die direkten Steuern befinden sich in einem bestimmten Mitgliedstaat ansässige Personen und Gebietsfremde in der Regel aber nicht in einer gleichartigen Situation, da zwischen ihnen sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft oder der Berücksichtigung der persönlichen Lage und des Familienstands objektive Unterschiede bestehen (Urteil Wielockx, a. a. O., Randnr. 18, unter Hinweis auf das Urteil Schumacker, a. a. O., Randnrn.

    42 Jedoch kann bei einer Steuervergünstigung, die Gebietsfremden nicht gewährt wird, eine Ungleichbehandlung dieser beiden Gruppen von Steuerpflichtigen als Diskriminierung im Sinne des Vertrages angesehen werden, wenn kein objektiver Unterschied zwischen den beiden Gruppen von Steuerpflichtigen besteht, der eine solche Ungleichbehandlung rechtfertigen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil Schumacker, a. a. O., Randnrn.

    Diese beiden Gruppen von Steuerpflichtigen befinden sich dann im Hinblick auf die Berücksichtigung ihrer persönlichen Lage und ihres Familienstands in einer gleichartigen Situation (Urteil Schumacker, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    21 und 26, und vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16).

    40 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Diskriminierung dann vor, wenn unterschiedliche Vorschriften auf gleichartige Situationen angewandt werden oder wenn dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (Urteil Wielockx, a. a. O., Randnr. 17).

    41 Im Hinblick auf die direkten Steuern befinden sich in einem bestimmten Mitgliedstaat ansässige Personen und Gebietsfremde in der Regel aber nicht in einer gleichartigen Situation, da zwischen ihnen sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft oder der Berücksichtigung der persönlichen Lage und des Familienstands objektive Unterschiede bestehen (Urteil Wielockx, a. a. O., Randnr. 18, unter Hinweis auf das Urteil Schumacker, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    56 Der Gerichtshof hat in der Tat in den Urteilen vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) und in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) ausgeführt, daß die Notwendigkeit, die Kohärenz einer Steuerregelung zu gewährleisten, eine Regelung rechtfertigen kann, die geeignet ist, die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft zu beschränken.
  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    56 Der Gerichtshof hat in der Tat in den Urteilen vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) und in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) ausgeführt, daß die Notwendigkeit, die Kohärenz einer Steuerregelung zu gewährleisten, eine Regelung rechtfertigen kann, die geeignet ist, die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft zu beschränken.
  • EuGH, 23.09.1982 - 276/81

    Kuijpers

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    61 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten, da sie verpflichtet sind, die geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu beachten, nicht bestimmen, inwieweit ihre eigenen Rechtsvorschriften oder die eines anderen Mitgliedstaats anwendbar sind (vgl. Urteile vom 23. September 1982 in der Rechtssache 276/81, Kuijpers, Slg. 1982, 3027, Randnr. 14, vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 302/84, Ten Holder, Slg. 1986, 1821, Randnr. 21, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 60/85, Luijten, Slg. 1986, 2365, Randnr. 14); diese Rechtsprechung verwehrt es einem Mitgliedstaat, mit steuerrechtlichen Maßnahmen in Wirklichkeit den Zweck zu verfolgen, den Nichtanschluß an sein System der sozialen Sicherheit und die Nichterhebung von Beiträgen zu diesem System auszugleichen.
  • EuGH, 10.07.1986 - 60/85

    Luijten / Raad van Arbeid

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    61 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten, da sie verpflichtet sind, die geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu beachten, nicht bestimmen, inwieweit ihre eigenen Rechtsvorschriften oder die eines anderen Mitgliedstaats anwendbar sind (vgl. Urteile vom 23. September 1982 in der Rechtssache 276/81, Kuijpers, Slg. 1982, 3027, Randnr. 14, vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 302/84, Ten Holder, Slg. 1986, 1821, Randnr. 21, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 60/85, Luijten, Slg. 1986, 2365, Randnr. 14); diese Rechtsprechung verwehrt es einem Mitgliedstaat, mit steuerrechtlichen Maßnahmen in Wirklichkeit den Zweck zu verfolgen, den Nichtanschluß an sein System der sozialen Sicherheit und die Nichterhebung von Beiträgen zu diesem System auszugleichen.
  • EuGH, 12.06.1986 - 302/84

    Ten Holder / Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    61 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten, da sie verpflichtet sind, die geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu beachten, nicht bestimmen, inwieweit ihre eigenen Rechtsvorschriften oder die eines anderen Mitgliedstaats anwendbar sind (vgl. Urteile vom 23. September 1982 in der Rechtssache 276/81, Kuijpers, Slg. 1982, 3027, Randnr. 14, vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 302/84, Ten Holder, Slg. 1986, 1821, Randnr. 21, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 60/85, Luijten, Slg. 1986, 2365, Randnr. 14); diese Rechtsprechung verwehrt es einem Mitgliedstaat, mit steuerrechtlichen Maßnahmen in Wirklichkeit den Zweck zu verfolgen, den Nichtanschluß an sein System der sozialen Sicherheit und die Nichterhebung von Beiträgen zu diesem System auszugleichen.
  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    32 Nach ständiger Rechtsprechung gelten die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit zwar nicht für auf das Gebiet eines Mitgliedstaats beschränkte Sachverhalte, doch kann Artikel 52 des Vertrages nicht dahin ausgelegt werden, daß die eigenen Staatsangehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats von der Anwendung des Gemeinschaftsrechts ausgeschlossen wären, wenn sie sich aufgrund ihres Verhaltens gegenüber ihrem Herkunftsmitgliedstaat in einer Lage befinden, die mit derjenigen anderer Personen, die in den Genuß der durch den Vertrag garantierten Rechte und Freiheiten kommen, vergleichbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24, vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 13, vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 15, und vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505).
  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    32 Nach ständiger Rechtsprechung gelten die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit zwar nicht für auf das Gebiet eines Mitgliedstaats beschränkte Sachverhalte, doch kann Artikel 52 des Vertrages nicht dahin ausgelegt werden, daß die eigenen Staatsangehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats von der Anwendung des Gemeinschaftsrechts ausgeschlossen wären, wenn sie sich aufgrund ihres Verhaltens gegenüber ihrem Herkunftsmitgliedstaat in einer Lage befinden, die mit derjenigen anderer Personen, die in den Genuß der durch den Vertrag garantierten Rechte und Freiheiten kommen, vergleichbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24, vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 13, vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 15, und vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505).
  • EuGH, 23.02.1994 - C-419/92

    Scholz / Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    32 Nach ständiger Rechtsprechung gelten die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit zwar nicht für auf das Gebiet eines Mitgliedstaats beschränkte Sachverhalte, doch kann Artikel 52 des Vertrages nicht dahin ausgelegt werden, daß die eigenen Staatsangehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats von der Anwendung des Gemeinschaftsrechts ausgeschlossen wären, wenn sie sich aufgrund ihres Verhaltens gegenüber ihrem Herkunftsmitgliedstaat in einer Lage befinden, die mit derjenigen anderer Personen, die in den Genuß der durch den Vertrag garantierten Rechte und Freiheiten kommen, vergleichbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24, vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 13, vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 15, und vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505).
  • EuGH, 03.10.1990 - C-61/89

    Strafverfahren gegen Bouchoucha

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 20.05.1992 - C-106/91

    Ramrath / Ministre de la Justice

  • EuGH, 26.02.2019 - C-581/17

    Wächtler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen zwischen der Europäischen

    Umgekehrt ist eine nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses ausgeübte Tätigkeit als "selbständige Erwerbstätigkeit" zu qualifizieren (vgl. entsprechend Urteile vom 27. Juni 1996, Asscher, C-107/94, EU:C:1996:251, Rn. 25 und 26, sowie vom 20. November 2001, Jany u. a., C-268/99, EU:C:2001:616, Rn. 34).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-138/13

    Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen

    Schließlich ergibt sich aus der Vorlageentscheidung auch, dass Herr Dogan ein türkischer Staatsangehöriger ist, der seit 1998 in dem betreffenden Mitgliedstaat wohnt und als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Mehrheitsgesellschafter er ist, über Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil Asscher, C-107/94, EU:C:1996:251, Rn. 26).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    53 Voraussetzung dafür, dass ein auf eine solche Rechtfertigung gestütztes Vorbringen Erfolg haben kann, ist jedoch, dass das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der betreffenden Steuervergünstigung und dem Ausgleich dieser Vergünstigung durch einen bestimmten Steuerabzug feststeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, sowie Urteil Vestergaard, Randnr. 24, und Urteil vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 52).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1996 - C-107/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,28894
Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1996 - C-107/94 (https://dejure.org/1996,28894)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.02.1996 - C-107/94 (https://dejure.org/1996,28894)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. Februar 1996 - C-107/94 (https://dejure.org/1996,28894)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    P. H. Asscher gegen Staatssecretaris van Financiën.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1996 - C-107/94
    ( 14 ) Vgl. insbesondere Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24) und vom 31. Mars 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 15).

    ( 21 ) Urteil Knoors (a. a. O., Randnr. 25).

    ( 48 ) Diese Feststellung wirft meines Erachtens im besonderen Bereich des Steuerrechts ein Problem der Abgrenzung gegenüber dem in Ihrem erwähnten Urteil Knoors angerührten Vorbehalt der Gesetzesumgehung im Zusammenhang mit der Frage der umgekehrten Diskriminierung auf (vgl. oben, Nr. 46, letzter Satz).

  • EuGH, 13.07.1993 - C-330/91

    The Queen / Inland Revenue Commissioners, ex parte Commerzbank

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1996 - C-107/94
    ( 24 ) Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273) und vom 13. Juli 1993 in der Rechtssache C-330/91 (Commerzbank, Slg. 1993, I-4017).

    ( 25 ) Vgl. insbesondere Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73 (Sotgiu, Slg. 1974, 153, Randnr. 11) und Urteil Commerzbank (a. a. O., Randnr. 14).

  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1996 - C-107/94
    Herr Asscher befindet sich somit gemäß dem genannten Urteil Kraus gegenüber seinem Herkunftsmitgliedstaat in einer Lage, die mit derjenigen anderer Personen, die in den Genuß der durch den Vertrag garantierten Rechte und Freiheiten kommen, vergleichbar ist.

    ( 14 ) Vgl. insbesondere Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78 (Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24) und vom 31. Mars 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 15).

  • EuGH, 28.01.1986 - 270/83

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1996 - C-107/94
    Zu beachten ist, daß Sie im angeführten Urteil Kommission/Frankreich ( 47 ) befunden haben, daß Artikel 52 auch aus Gründen der Steuerflucht keine Ausnahme vom Grundprinzip der Niederlassungsfreiheit zulasse ( 48 ).

    ( 24 ) Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273) und vom 13. Juli 1993 in der Rechtssache C-330/91 (Commerzbank, Slg. 1993, I-4017).

  • EuGH, 08.05.1990 - 175/88

    Biehl / Administration des contributions

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1996 - C-107/94
    ( 23 ) Urteil vom 8. Mai 1990 in der Rechtssache C-175/88 (Biehl, Sig. 1990, I-1779, Randnr. 12).
  • EuGH, 07.07.1992 - C-295/90

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1996 - C-107/94
    ( 17 ) Richtlinie 90/364/EWG des Rates vom 28. Juni 1990, über das Aufcnthaltsrecht (ABl. L 180, S. 26); Richtlinie 90/365/EWG ics Rates vom 28. Juni 1990 über das Aufcnthaltsrecht der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer und selbständig Erwerbstätigen (ABl. L 180, S. 28); Richtlinie 90/366/EWG des Rates vom 28. Juni 1990 über das Aufcnthaltsrecht der Studenten (ABl. L 180, S. 30), die wegen verfehlter Wahl der Rechtsgrundlage durch das Urteil des Gerichtshofes vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-295/90 (Parlament/Rat, Slg. 1992, I-4193) für nichtig erklärt, hinsichtlich ihrer Wirkungen jedoch bis zum Inkrafttreten einer auf der zutreffenden Rechtsgrundlage erlassenen Richtlinie aufrechterhalten und schließlich durch die Richtlinie 93/96/EWG des Rates vom 29. Oktober 1993 über das Aufcnthaltsrecht der Studenten (ABl. L 317, S. 59) ersetzt worden ist.
  • EuGH, 04.10.1991 - C-246/89

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1996 - C-107/94
    ( 22 ) Siehe insbesondere Urteil vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-246/89 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1991, I-4585, Randnr. 12) und Urteil Schumacher (a. a. O., Randnr. 21).
  • EuGH, 12.02.1974 - 152/73

    Sotgiu / Deutsche Bundespost

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1996 - C-107/94
    ( 25 ) Vgl. insbesondere Urteil vom 12. Februar 1974 in der Rechtssache 152/73 (Sotgiu, Slg. 1974, 153, Randnr. 11) und Urteil Commerzbank (a. a. O., Randnr. 14).
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1996 - C-107/94
    ( 9 ) Urteile vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81 (Levin, Sig. 1982, 1035) und vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85 (Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnr. 16).
  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.02.1996 - C-107/94
    ( 9 ) Urteile vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81 (Levin, Sig. 1982, 1035) und vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85 (Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2015 - C-47/14

    Holterman Ferho Exploitatie u.a. - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -

    20 - Diesbezüglich ebenso Weber, J., "Die Geschäftsführerhaftung aus der Perspektive des Europäischen Zivilprozessrechts", IPRax - Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts 1/2013, S. 70; Bosse, R., Probleme des europäischen Internationalen Arbeitsprozessrechts, Frankfurt, Peter Lang, 2007, S. 67 ff., und Mankowski, P., "Organpersonen und Internationales Arbeitsrecht", RIW - Recht der internationalen Wirtschaft 3/2004, S. 170. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits in einer Rechtssache, in der es darum ging einzuordnen, ob eine Person als "Arbeitnehmer" oder "selbständig erwerbstätiger Dienstleister" im Sinne des Primärrechts anzusehen war, festgestellt hat, dass der Geschäftsführer einer Gesellschaft, deren einziger Gesellschafter er ist, seine Tätigkeit nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses ausübt, so dass er nicht als "Arbeitnehmer" im Sinne des Primärrechts anzusehen ist (Urteil Asscher, C-107/94, EU:C:1996:251, Rn. 26, und Schlussanträge von Generalanwalt Léger in derselben Rechtssache, EU:C:1996:52, Nr. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1996 - C-4/95

    Fritz Stöber (C-4/95) und José Manuel Piosa Pereira (C-5/95) gegen Bundesanstalt

    (40) - Im gleichen Sinn zuletzt auch die Schlussanträge des Generalanwalts Léger vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache C-107/94 (Asscher), in denen die Anwendbarkeit der Bestimmungen des Vertrages über die Freizuegigkeit und insbesondere des Artikels 52 auf den Fall eines niederländischen Staatsbürgers anerkannt wurde, der seinen Wohnsitz aus beruflichen Gründen nach Belgien verlegt hatte, jedoch gleichzeitig eine berufliche Bindung - die zu dem Rechtsstreit geführt hat, in dessen Rahmen der Gerichtshof zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts aufgerufen war - zu seinem Herkunftsstaat behalten hatte (siehe Nr. 36 der Schlussanträge).
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