Weitere Entscheidung unten: EuGH, 24.11.1992

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   EuGH, 24.11.1992 - C-15/91, C-108/91   

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EuGH, 24.11.1992 - C-15/91, C-108/91 (https://dejure.org/1992,560)
EuGH, Entscheidung vom 24.11.1992 - C-15/91, C-108/91 (https://dejure.org/1992,560)
EuGH, Entscheidung vom 24. November 1992 - C-15/91, C-108/91 (https://dejure.org/1992,560)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Buckl u.a. / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 175 und 176
    1. Untätigkeitsklage; Beseitigung der Untätigkeit nach Klageerhebung; Wegfall des Streitgegenstands; Erledigung der Hauptsache

  • EU-Kommission

    Buckl u.a. / Kommission

  • Judicialis

    EWGV Art. 173 Abs. 2; ; Verordnung 2777/75/EWG; ; Verordnung 3899/89/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Untätigkeitsklage - Beseitigung der Untätigkeit nach Klageerhebung - Wegfall des Streitgegenstands - Erledigung der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinsame Marktorganisation für Geflügelfleisch - Gänse und Enten - Abschöpfung auf Erzeugnisse mit Ursprung in Ungarn und Polen - Untätigkeitsklage - Nichtigkeitsklage.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.11.1992 - C-15/91
    Zwar hat der Gerichtshof im Rahmen von Antidumpingverfahren anerkannt, daß Antragsteller in bestimmten Fällen eine Nichtigkeitsklage gegen die Ablehnung der Eröffnung eines Antidumpingverfahrens durch die Kommission erheben können, doch hat er ihnen ein solches Recht nur angesichts der ihnen in den einschlägigen Grundverordnungen verliehenen Rechtsstellung eingeräumt (siehe Urteil vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Fediol/Kommission, Slg. 1983, 2913, Randnr. 31).

    Diese Verordnungen erkennen nämlich ein berechtigtes Interesse der Erzeuger in der Gemeinschaft an der Einführung von Antidumpingmaßnahmen an und legen zu ihren Gunsten bestimmte genau umschriebene Rechte fest, nämlich das Recht, der Kommission alle Informationen zu unterbreiten, die sie für sachdienlich halten, unter bestimmten Vorbehalten von den der Kommission vorliegenden Informationen Kenntnis zu nehmen, auf Antrag angehört zu werden und die Möglichkeit zu erhalten, mit den anderen an demselben Verfahren beteiligten Personen zusammenzutreffen, und schließlich das Recht, unterrichtet zu werden, falls die Kommission beschließt, dem Antrag nicht zu entsprechen (Urteil Fediol/Kommission, a. a. O., Randnr. 25).

  • EuGH, 12.07.1988 - 377/87

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 24.11.1992 - C-15/91
    14 Ohne daß dieses Vorbringen geprüft zu werden braucht, ist festzustellen, daß die in Artikel 175 eröffnete Klagemöglichkeit nach den Ausführungen des Gerichtshofes in den Urteilen vom 12. Juli 1988 in der Rechtssache 377/87 (Parlament/Rat, Slg. 1988, 4017, Randnr. 9) und in der Rechtssache 383/86 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 4051, Randnr. 9) auf der Vorstellung beruht, daß die Untätigkeit des Gemeinschaftsorgans die Anrufung des Gerichtshofes ermöglicht, um dessen Feststellung zu erwirken, daß die Unterlassung ° soweit das betroffene Organ sie nicht abgestellt hat ° gegen den EWG-Vertrag verstösst.

    In einem solchen Fall ist der Rechtsstreit daher ebenso wie in dem Fall gegenstandslos geworden, in dem das beklagte Organ der Aufforderung, tätig zu werden, innerhalb der Zweimonatsfrist entsprochen hat (siehe die Urteile Parlament/Rat, a. a. O., Randnr. 10, und Kommission/Rat, a. a. O., Randnr. 10).

  • EuGH, 13.07.1971 - 8/71

    Deutscher Komponistenverband / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.11.1992 - C-15/91
    17 Nach der Rechtsprechung (siehe insbesondere Urteil vom 13. Juli 1971 in der Rechtssache 8/71, Komponistenverband/Kommission, Slg. 1971, 705, Randnr. 2) meint Artikel 175 nämlich die Untätigkeit durch Nichtbescheidung oder Nichtstellungnahme, nicht aber den Erlaß einer anderen als der von den Betroffenen gewünschten oder für notwendig erachteten Handlung.
  • EuGH, 06.10.1982 - 307/81

    Alusuisse / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.11.1992 - C-15/91
    24 Nach dem Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 307/81 (Alusuisse, Slg. 1982, 3463, Randnr. 8) ist die Nichtigkeitsklage eines einzelnen aber nicht zulässig, soweit sie sich gegen eine Verordnung von allgemeiner Geltung im Sinne des Artikels 189 Absatz 2 EWG-Vertrag richtet.
  • EuGH, 12.07.1988 - 383/87

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 24.11.1992 - C-15/91
    14 Ohne daß dieses Vorbringen geprüft zu werden braucht, ist festzustellen, daß die in Artikel 175 eröffnete Klagemöglichkeit nach den Ausführungen des Gerichtshofes in den Urteilen vom 12. Juli 1988 in der Rechtssache 377/87 (Parlament/Rat, Slg. 1988, 4017, Randnr. 9) und in der Rechtssache 383/86 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 4051, Randnr. 9) auf der Vorstellung beruht, daß die Untätigkeit des Gemeinschaftsorgans die Anrufung des Gerichtshofes ermöglicht, um dessen Feststellung zu erwirken, daß die Unterlassung ° soweit das betroffene Organ sie nicht abgestellt hat ° gegen den EWG-Vertrag verstösst.
  • EuGH, 11.07.1968 - 6/68

    Zuckerfabrik Watenstedt GmbH / Rat

    Auszug aus EuGH, 24.11.1992 - C-15/91
    25 Eine Handlung verliert ihren Charakter als Verordnung nicht dadurch, daß sich die Personen, auf die sie in einem gegebenen Zeitpunkt anzuwenden ist, der Zahl nach oder sogar namentlich bestimmen lassen, sofern nur feststeht, daß sie aufgrund eines durch sie im Hinblick auf ihren Zweck festgelegten objektiven Tatbestands rechtlicher oder tatsächlicher Art anwendbar ist (Urteil vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 6/68, Zuckerfabrik Watenstedt, Slg. 1968, 611).
  • EuGH, 08.03.1972 - 42/71

    Nordgetreide GmbH & Co. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 24.11.1992 - C-15/91
    22 Eine ablehnende Entscheidung der Kommission ist, wie sich aus dem Urteil vom 8. März 1972 in der Rechtssache 42/71 (Nordgetreide, Slg. 1972, 105, Randnr. 5) ergibt, nach der Art des Antrags zu beurteilen, der durch sie beschieden wird.
  • EuGH, 23.11.1995 - C-10/95

    Asocarne / Rat

    30 Ausserdem verliert eine Handlung nach ständiger Rechtsprechung ihren normativen Charakter nicht dadurch, daß sich die Rechtssubjekte, für die sie gilt, nach Zahl oder sogar Identität mit mehr oder weniger grosser Genauigkeit bestimmen lassen (Urteile vom 11. Juli 1968 in der Rechtssache 6/68, Zuckerfabrik Watenstedt/Rat, Slg. 1968, 611, vom 16. April 1970 in der Rechtssache 64/69, Compagnie française commerciale et financière/Kommission, Slg. 1970, 221, Randnr. 11, vom 30. September 1982 in der Rechtssache 242/81, Roquette Frères/Rat, Slg. 1982, 3213, Randnr. 7, und vom 26. April 1988 in den verbundenen Rechtssachen 97/86, 99/86, 193/86 und 215/86, Asteris u. a./Kommission, Slg. 1988, 2181, Randnr. 13, Beschluß vom 13. Juli 1988 in der Rechtssache 160/88 R, Fédération européenne de la santé animale u. a./Rat, a. a. O., Randnr. 29, Urteile vom 24. November 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-15/91 und C-108/91, Buckl u. a./Kommission, Slg. 1992, I-6061, Randnr. 25, vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-264/91, Abertal u. a./Rat, Slg. 1993, I-3265, Randnr. 16, und vom 29. Juni 1993, Regierung von Gibraltar/Rat, a. a. O., Randnr. 17).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Daß die Identität der von diesen Handlungen betroffenen Unternehmen der Kommission im Zeitpunkt ihres Erlasses bekannt war, ändert nach ständiger Rechtsprechung nichts an ihrem Rechtssatzcharakter, soweit feststeht, daß sie kraft einer objektiven Rechts- oder Sachlage angewandt werden, die in der Handlung gemäß ihrer Zielrichtung festgelegt ist (vgl. zuletzt die Urteile des Gerichtshofes vom 24. November 1992 in den Rechtssachen C-15/91 und C-108/91, Buckl u. a./Kommission, Slg. 1992, I-6061, Randnr. 25, vom 15. Juni 1993 in der Rechtssache C-213/91, Abertal u. a./Kommission, Slg. 1993, I-3177, Randnr. 17, und vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89, Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853, Randnr. 18, Beschluß des Gerichts vom 28. Oktober 1993 in der Rechtssache T-476/93, FRSEA und FNSEA/Rat, Slg. 1993, II-1187, Randnr. 19, und Urteil des Gerichts vom 21. Februar 1995 in der Rechtssache T-472/93, Campo Ebro u. a./Rat, Slg. 1995, II-421, Randnr. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-63/12

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Beamtenstatut - Art. 64 und 65 - Art. 1, 3

    Vgl. ebenso Urteil vom 24. November 1992, Buckl u. a./Kommission (C-15/91 und C-108/91, Slg. 1992, I-6061, Randnr. 22), zur Weigerung der Kommission, Abschöpfungen auf die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse wieder einzuführen.

    39 - Das Urteil Buckl u. a./Kommission spricht von einer Beurteilung anhand der "Art" des Antrags, während das Urteil Nordgetreide/Kommission dessen "Gegenstand" prüft.

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